Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 24 (11.6.1926)
- Date
- 1926-06-11
- Page
- Seite 327 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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327 „Der Universalgedanke im Recht." Von Dr. Jaeqrres Stern, WandgerichtSrat in Berlin. Philo - Verlag, Berlin 1926, Preis 1,50 Mark. Nachdem der Philo - Verlag das berühmte Werk Jherings „Der Kampf ums Recht" neu herausgegeben hat, hat er sich nunmehr durch die Veröffentlichung einer andern rechtsphilosophrschen Schrift „Der Universalgedanke im Recht" von Dr. Jacques Stern den Dank weiter Kreise verdient. Die Schrift Sterns ist die erweiterte Wiedergabe eines Vortrages, den der als rechtsphilosophischer Schriftsteller bekannte Verfasser in der Berliner Philosophischen Gesellschaft gehalten hat. Stern, der am Anfang seiner Ausführungen das Wort Napoleons zitiert: „Es gibt nur zwei Mächte in der Welt, Geist und Degen; aus die Dauer wird der Degen aber doch vom Geist besiegt", sieht die einzige Erlösung aus der Kulturkrise der Gegenwart und aus dem Chaos der Nachkriegszeit in der Rückkehr zum Geistigen und Zu einer universellen Betrachtung aller Dinge. Den Uuiversalgedanken, d. h. oen Gedanken der Einheit alles Bestehenden, kennzeichnet Stern als einen a l t t e st a m e n t a r i s ch e n, der seine höchste - Ausdrucksform in dem U n i v e r s a l i s m u s des m e s f i a n i s ch e n Reiches gefunden habe; Deutschlands größte Geister, Kant, Herder, Goethe, Wilhelm v. Humboldt und Fichte, hätten diesem alttestamentarischen Gedanken in einer Vereinigung nationaler und universaler Tendenzen ihre besondere Prägung gegeben. Von diesem Grundgedanken ausgehend, erörtert Stern die Bedeutung des Universalgedankens für Recht und Rechtswissenschaft. Die Entwicklung zum Weltrecht trete in der Gegenwart sichtbar in die Erscheinung; am stärksten präge sich der Universalgedanke in dem neu werdenden Völkerrecht aus. Es ist interessant, wie der Verfasser auch hier dem d e u t s ch r e ch t - lichen Gedanken die maßgebende Bedeutung für die Entwicklung des Weltrechtes zuerkennt. Grundlage des Weltrechtes, das in einem allgemein-gültigen Rechtsgesühl wurzele, sei das Sitten gesetz und der soziale Gedanke; diese seien aber auch der charakteristische Inhalt des d e u t s ch e n R e ch t e s. Weist schon diese Betrachtung des in der Entstehung begriffenen Weltrechtes auf die Zukunft hin, so gilt dies in noch höherem Grade von der dritten Gedankenreihe des Verfassers, nämlich der wisse nschaftlichen Ausgestaltung der Rechtsgeschichte. Nach Stern kann die einzige und wahre Rechtsgeschichte nur die Kulturgeschichte des Rechtes sein. In folgerichtiger Parallelität erklärt Stern als das Rückgrat) der Kulturgeschichte des Rechtes wiederum die Kulturgeschichte des deutschen Rechtes; denn die deutsche Kultur sei gekennzeichnet durch Universalität: seit jeher hätten die Deutschen Wertvolles aus fremder Kultur Ln sich ausgenommen und zur selbständigen Einheit gestaltet; der deutsche Rechtsgedanke sei eben nur eine Seite des deutschen Kulturge d a n k en s überhaupt, in dem, wie Lei keinem anderen Volke, Einheit und Freiheit versöhnt seien. Was eines der Ziele deutscher Kultur überhaupt sei, nämlich Erhaltung und Stärkung des Gemeinschaftsgedankens nach innen und außen, sei auch die Aufgabe des Rechtes. „Das Recht der Zukunft wird das auf germanischer Grundlage beruhende Kultur- und Weltrecht sein." Diese Auffassung des Rechtes und der Rechtsentwicklung, wie sie Stern als seine Ueberzeugung darlegt, ist fordernd und verpflichtend.^ Sie fordert die Ueberwindung einer Krankheitserscheinung der Gegenwart, die den hohen Kulturwert eines gesunden nationalen Bewußtseins in das Gegenteil verkehrt. Erst wenn der in der deutschen Eigenart wurzelnde, auf nationaler Grundlage aufgebaute Universalgedanke wieder Gemeingut des deutschen Volkes geworden ist, wird der Boden für den Wiederaufstieg unseres Volkes bereitet sein. Der wertvollen Schrift ist weite Verbreitung zu wünschen. Dr. BerLhold Haase^ eüchrr. Prof. Dr. I. Vnna: „Der Gcwn Saabia." Vulba-Veiilag, Nürris berg 1926. — Prof. Dr. Georg Beer: „Kurze Uebersicht über den Inhalt der Mtcstamentlichen Schriften." I. C. B. Mohr, Tübringen 1926. — Paul Stühler: „Dokumente -aus Deutschlands schönsten und schwersten Tagen." Dokumenten-Verlag, Würzburg 1629. Ycarbook, Central ConfereEiee ©f American Rabbis. Rabbi Jsaar E. Marcuson. — N Gerhard Kittel: „Jesus und die Juden." Verlag Furche, Berlin 1926. — Sir GalahaÄ: „Jdiotensührer durch die russische Literatur." Verlag Langen, München 1925. — Jakob Locwenberg: „Abendleiuchten." Verlag M. Glog.au jr., Hamburg 1926. — Otto Abelcs: „Besuch in Erez Israel." R. Löwit, Wien 1926. — Rathenau- Briese (2 Bände) Georg Meißner, Dresden 1926. — Jsaae Breuerr „Die Welt als Schöpfung und Natur." I. Kausfmann, Frankfurt a. M. 1926. — Hans Mottcr, Adolf Schmieger: „Das Ghetto in der Wiener Leopoldstadt." Burgvevlag, Wien 1926. — Rafael Frank: „lieber hebräische Typen und Schriftarten." Wertholds Schriftgießerei, Berlin. — Dr. M. Sachs: „Das Gebetbuch der Israeliten." Lehrberger u. Co.,- Franksurt a. M. 1926. — Dr, S. Bacr: „Friedho-fgebete." Lehrberger I u. Co., Frankfurt cr. M. 1926. — Friedrich Leipoldt: „Stimme und Marks $£icl - * CinS verMn^rileh das rnt ZfflSer'IDxiSSßr (Kränchen) Seit Jahrhunderten unerreicht bei irastillen. * QuglUalz edlen Katarrhen-fuftroege, Wagen, Harm, liiere, Blase, Unterleib - €rnSOÜÜL für die Zahlte n, bt< ^hm.a,emßhysem.j9rißßefolqeri, fan beachte stete die Munade a mMe NMmungen rferz-una Gefäßerkrankungen, trauenleiden, Gicht und Rheumatismus. Deutschlands einzige alkalisch*murfatische kohiensaare Tfeermea Trink-, Bade-, Inbalationa» and Terrainknren. 2f&tür liehe kehlensaare Eäüär. Weitbekannte Inhalatorien, Pneumatische Kammern. Staat!, ärztl. diagnostische Anstalt mit den neuzeitlichsten Einrichtungen. Vielseitige Kurveranstaitungen n Sport jeder Ärl V orzftglicli« Interknnft i. alle Anspruch ©-bei mäßigen Preisen. Zimmer mit voller Verpflegung von RSI v. an. D-Zug-Station der Strecke Koblenz—Gießen—Berlin (17 km von-Koblenz). Bheixtdampfer halten in Koblenz, Oberu. Niederlahnstein. Druckschriften frei durch die Staat! 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