Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 21 (21.5.1926)
- Date
- 1926-05-21
- Page
- Seite 284 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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284 wie Jürgen v. Ramin von einem Parteigenossen gesehen wirö. Aus einer völkischen Broschüre. Es. ist allgemein bekannt, daß sich die völkischen Parteien und Verbände untereinander bis auss Messer bekämpfen, und daß sie gegenseitig ihren Führern Korruption, Verleumdung, sittliche Minderwertigkeit und andere schöne Tinge vorwerfen. Ganz besonders interessant ist eine Broschüre, die, als Manuskript gedruckt, durch den völkischen „Bu nb derGute n", jetzt in Lotzen (Ostpreußen), herausgegeben wurde und die sich lediglich gegen Jürgen v. Ramin richtet. In dieser Schrift wirst in einem Artikel „ß ü gen haben kurze Bein e" der in der völkischen Bewegung stehende Wols Dietrich de m N e i ch s t a g s a b g e o r d n e t e n I ü r ge n v. Ra min, der sich immer als Sittlichkeitsapostel auispielt und den Juden moralische Minderwertigkeit vorhält, Ehebruch mit der Frau des völkischen Schriftstellers Pielke, genannt Weißhaan, vor. Ramin habe sich mit der Ehefrau des Weißhaar, die mit ihrem Manne in Scheidung lebte, in Verbindung gesetzt, um gegen einen politischen Gegner innerhalb der eigenen Bewegung intrigieren zu können. Weißhaar gibt hierfür den Rittergutsbesitzer' Dr. O. Rem er aus Oberhof bei Bürwalde (Pommern), Dr. Liedtke aus Sensburg und einen Rektor Sch. als Zeugen an. Auf die Klage Ramins wegen Beleidigung gegen Weißhaar hat dieser Widerklage erhoben, weil Ramin ihm vorgeworfen habe, daß er arbeitsscheu fei und seine Frau gezwungen habe, mit seinem Verhältnis zusammen zu leben. Bemerkenswert ist aus der Broschüre auch der abgedruckte Brief eines Herrn Schma glow skr aus Neideuburg, in dem es u. a. heißt: „Die Herren Parteivölkischen haben scheinbar einen ganzen Haufen Mist bei sich liegen . . „Diese vielen Bünde der Säufer können uns nicht schaden." Die Broschüre stellt aber auch eine Beleidigung des g e - sarnten deutschen Richter- und Anwaltsstandes dar. So wird von einer ungeheuren sittlichen Verwahrlosung im Richter-, und Anwaltsstande gesprochen. Es nrüsse hier mit eis-rner Hand durchgegriffen werden gegen die Pestbeule im Richterstande, die von Jahr zu Jahr größer werde. In einem Flugblatt, das die Ortsgruppe Lötzen des „Bundes der Guten" herausgibt und in dem sie sich beschwert, daß einem ihrer Redner in einer Versammlung der Völkischen Freiheitspartei das Wort abgeschnitten sei, wird dann noch Ramin, der bekanntlich Rittmeister a. D. ist, vorgeworfen, er habe sein Ehrenwort mehrfach gebrochen. Es ist ein starkes Stück, wenn solche Männer eS wagen, dem Judentum sittliche Minderwertigkeit vorzuwersen, die von ihren eigenen politischen Freunden als sittlich durchaus minderwertig hingestellt werden. Die Schrift kommt gerade zur rechten Zeit heraus, denn Ramin hat in diesen Wochen wieder eine große Agitationstour in Ostpreußen veranstaltet. Die völkischen Herren müssen sich untereinander ja am besten kennen und werden wohl wissen, was sie voneinander zu halten haben. Das Mte Testament als Erzieher. Immer heftiger betrieben die Völkischen und die an ihrer ' „Wissenschaft" leidenden „Fachkreise" die Ausscheidung des alttestamentarischen Geistes vom Religionsunterricht. Sie haben es versäumt^ den tiessittlichen Geist der Bibel rechtzeitig zum allein beglückenden Ausfluß der arischen Seele einzustempeln. Nun will, ihrem Treiben zum Trotz, die übergroße Zahl der unbefangenen Männer in Erziehungswissenschaft und praktischer Erziehungsgestaltung auf die Auswertung des Bibelgeh altes nicht verzichten — nicht allein für die religiöse Unterweisung, sondern, wie hier an einem Einzelsall dargetan wird, auch nicht für die staatsbürgerliche G e s i n n u n g s b i l d u n g. Am 5. Mai waren in Krefeld die Mitglieder des Katholischen Lehrervereins Krefeld-Land zu einer Besprechung über „die praktische Gestaltung der staatsbürgerlichen Erziehung in der Volksschule" Zusammengekommen. In einem einleitenden Vortrag bot der Lehrer Giesen aus M.-Gladbach seine Gedanken über den Gegenstand. Dem Auszug der „Niederrheinischen Volkszeitung" vom 8. Mai (Nr. 316) sind die nachstehenden Schlußäußerungen entnommen: „Im Unterricht in der Hauptsache dem Geschichtsunterricht MgezähU, vermittelt dieser die wichtigsten Kenntnisse über Staatsleben, Staatseinrichtnngen; bildet aber keineswegs die stärkste Seite der staatsbürgerlichen Bildung, besteht doch diese nicht in dem Erwerb von Wissen, sondern in der Pflege der sozialen Tugenden, wie der Tatkraft, des Arbeitswillens, in der Stärkung des Ver< a n t w o r t l i ch k e i t s g c f ü h l s , in der V e k ü m %> f u n ö der I ch -Su ch t. Durch die ganze Schulzeit in fast allen Fächern gepflogt, erfährt die staatsbürgerliche Bildung ihre größte Stärkung im Religionsunterricht, weil dieser besonders im Alten Testamente gute Anknüpfungspunkte bietet und sich besonders an die GeürrrrunS der Jugendlichen wendet. Mit Recht sagt man doch, daß ein gütet Christ auch ein guter Staatsbürger ist." Im Sinn des Redners darf man sein Wort wohl ausweiten? Jeder echt religiöse Mensch ist auch ein guter Staatsbürger. Und der Geist des Alten Testaments ist in seinen Gestaltungen nach vorbildlicher wie abschreckender Richtung ein vorzügliches Mittel, Gemeinschaftsgeist zu wecken und zu fördern, zu läutern. Den Völkischen aber wäre zu ihrer Gesundung zu empfehlen, sich recht tief in diesen verketzerten, aber weder erkannten noch gekannten Geist zu versenken. Und sollten sie bei ihrer angestrengten wissenschaftlichen und anderweitigen Tätigkeit keine Zeit finden, bin ich gern bereit, ihnen die aufschlußreichsten Bibelstellen anzumerken. S. Andorn (Krefeld)« Mieder eine Irieöhofsjchändung. Ani Zweiten Osterfeiertage wurde dem Vorsitzenden der Kultusgemeinde in Kallies (Pommern) gemeldet, daß auf dem jüdischen Friedhöfe verschiedene Grabdenkmäler zerstört und von ihren: Standorte entfernt worden seien. Die Besichtigung ergab, daß eine starke, hölzerne Denktasel herausgerrssen und etwa 6 Dieter weit sortgeschleift und drei zum Teil schon beschädigte Sandsteindenkmäler völlig zertrümmert waren. Bruchstücke waren sogar bis außerhalb des Friedhofes verschleppt worden. Einige Erdhügel erweckten den Eindruck, als hätten der oder b:c Täter versucht, ihr Zerstörungswerk an ihnen fortzusetzen. Die rohe Tat hat sich in der Frühe des ersten christlichen Ostertages, etwa gegen y>5 Uhr morgens, ereignet, wie ein in der Nähe des Fmedhofes wohnender Arbeiter dem Vorstände nach einigem Zögern' bekundete. Es wurde Anzeige erstattet und zwei junge Männer (Musiker) im Alter von etwa 20 bis 22 Jahren wurden verhaftet. Der eine von ihnen mußte aber nach eintägiger Haft entlassen werden, da er offenbar an der rohen Tat nicht beteiligt war. Der zweite hat die Tat eingestanden, und er wurde nach der richterlichen Vernehmung auf freien Fuß gesetzt, da weder Flucht noch Verdunkelungsgefahr vorlag. Beide Musiker hatten in jener Nacht auf einer Hochzeit gespielt, doch haben die Teilnehmer der Hochzeitsfeier nicht wahrgenommen, daß sie etwa betrunken gewesen seien. Ob die Tat aus Verhetzung oder um einen zweiten Fall Erfurt zu schaffen ausgeführt wurde, und ob der Täter einer sogenannten vaterländischen Vereinigung angehört, konnte leider bisher nicht festgestellt werden; der Verhandlungstermin, der übrigens noch nicht einmal angesetzt ist, wird darüber wohl erst Aufschluß geben, ... ungehörig von einem Indem Beschwerde des C. B. an den Oberlandes? gerichtspräsidenten. Eine merkwürdige Verhandlung hat kürzlich bei dem Amtsgericht LiebstadL vor dem Amtsgerichtsrat Wenzel als Einzelrichter stattgefunden. Im Sommer vorigen Jahres hatte in LiebstadL der Zentralverband der Landarbeiter, eine christliche Gewerkschaft, ein Vergnügen veranstaltet. An diesem Fest, das vollkommen öffentlich war und zu dem jedermann gegen Erstattung von Eintrittsgeld Zutritt hatte, nahm auch der jüdische Arbeiter Salomon E n d l e r teil. Als der Ackerbürger K a r t h in das Festlokal kam und Endler bemerkte, verlangte er, daß dieser das Fest verlasse. Endler lehnte es aber unter Hinweis daraus, daßihmderVorstand die Teilnahme gestattet habe, ab. Karth wandte sich nun an den Vorsitzenden und forderte von diesem, daß er Endler, als Jude, aus dem Saal weise. Auch der Vorsitzende lehnte ' dies Ansinnen jedoch ab. Später ging K. dann auf den . gerade tanzenden Endler zu und schlug ihn so stark ins Gesicht, daß ein Auge blau unterlief und E. einige Tage arbeitsunfähig wurde. Es wäre zu weiteren Tätlichkeiten gekommen, wenn sich die christlichen Arbeiter nicht schützend vor ihren jüdischen Kollegen gestellt hätten. Amtsgerichtsrat Wenzel fällte auf diesen Tatbestand hin folgendes Urteil: „Der Angeklagte _ Karth wird wegen Körperverletzung zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt und wegen Beleidigung sreigesprochen." In der Urteilsbegründung heißt es ungefähr wörtlich: „Ich stelle zunächst fest, daß es ungehörig von einem Juden ist, ein christliches Fest zu besuchen. Was würde geschehen, wenn ein Christ ein jüdisches Fest besuchen würde? Das wagt kein Christ, aber der Jude macht es. Deshalb h a t d e r Privatkläger unrecht getan und mußte sich a l l e s M ö g l i ch e gefallen lassen. Der Angeklagte war daher wegen Beleidigung sreizusprechen." Es ist geradezu unglaublich, daß ein deutscher Richter es wagen kann, mit dieser Urteilsbegründung ein Urteil abzugeben; durch eine derartige Rechtsprechung muß das Vertrauen in die. Justiz auf das schwerste e r s ch ü t t e r t w e r d e n. Solche Richter! sind ihres Amtes nicht würdig und müssen sowohl.um des Ansehens des Staates wie um des Wohles der Recht suchenden Bevölkerung - willen ihres Amtes enthoben werden. Unser oft P r e u ß i s ch e r L a n d e s v e r b an d h ata n d en Obe r l a n d e s g e r i ch t s - Präsidenten in Königsberg den Antrag auf Einl e i t u n gerne s. D isz r p l.i n a t v e r | a h rens gegenA m t s». ge richte rat W e n z e l .g e st e l IL. —'