Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 21 (21.5.1926)
- Date
- 1926-05-21
- Page
- Seite 283 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2277379-2277622-2277643--02935-2283393- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
ernst gemeint. Wir wollen nicht daran denken, was geschehen würde, wenn von anderer Seite gegen andere Bevölkerungskreise diese Sprachweise gebraucht würde. Man hat sich leider gewöhnt, uns als vogelsrei zu betrachten. Gibt es eine Besserung? Nur dann wird das'deutsche Volk zur inneren Ruhe kommen, wenn der Wille zur rücksichtslosen Anwendung der bestehenden Vorschriften so stark ist, daß er all den ungeheuren Hemmungen gegenüber, die diesem Willen stets entgegentreten, völlig gewappnet ist. Wir wissen es im C. V., — und wir sind sicherlich bester unterrichtet als viele andere Stellen in Deutschland — wie der Wille zur Revolution, der Wille zum Putschismus und der Wille zum Pogrom täglich und stündlich in die Massen der Menschen ein gepflanzt wird. Wir kennen alle jene Vereine, die unter einem harmlosen Namen vom Sparverein bis zum Reiterverein nichts anderes bedeuten als die Vorbereitung von judenseindlichen Putschen, von Bestrebungen, die, so töricht sie sind, dadurch geglaubt werden, daß man die Masse des Volkes mit einer unfruchtbaren und innerlich unwahren Romantik einlullt. Möge doch einmal ein unparteiischer, die Volkskunde und Volksseele beherrschender Schriftsteller über die Gedanken und Bestrebungen der maßgeblichen Schichten unserer Mittel- und Kleinstädte schreiben, dann wird festgestellt werden, daß die heilige Feme der gesellschaftlichen Verachtung leider mit ZustimmungderMassederBeamtengegen jeden verhängt wird, der verfassungstreu ist. Festgestellt wird werden, daß man auch den ehrenwertesten und anständigsten Juden schon deswegen verfolgt, weil er verdächtig ist, ein Feind des Pmschismus zu sein. Festgestellt wird werden, daß kein Mittel, soweit es gesetzlich einigermaßen zulässig ist, verabscheut wird, um jüdisch gesinnte Personen, t>. h. solche, die für unser heutiges Deutsches Reich eintreten, unmöglich zu machen. Man denke einmal an unsere Universitäten. MaiL denke an den Geist der Universitätslehrer. Man denke an die klägliche Anzahl derjenigen wahren deutschen Männer, die neulich den Mut gehabt haben, sich für unser heutiges Reich einzusetzen. Wer eine Liste derjenigen, die die damalige Erklärung nicht unterschrieben haben, gegen die Liste der Deklaranten fertigen würde, würde sehen, wie die Masse der Universitätslehrer zum mindesten nicht den Mut hat, sich für etwas Gutes und Heiligseinsollendes besonders herausznstellen. ' Aus unserer Werkstatt könnte viel berichtet werden, was sich! alltäglich ereignet. Wir sind nicht sonderlich aufgeregt, denn wir wissen, daß letzten Endes die Putsche und Putschisten keinen Erfolg haben werden. Aber die Gefahr eines Bürg erkriech es ist vorhanden; darüber sollte sich keiner einer Täuschung hingeben. Gewiß ist die Mehrheit des Volkes, sicherlich die weit überwiegende, gegen diese Unternehmungen. Aber sie besitzt nicht den Willen, ihren Standpunkt mit dem Nachdruck durchzusetzen, der der anderen Seite eigen ist. « Darum werden die Putschversuche noch lange nicht aushören. Wir werden noch Jahrzehnte mit ihnen zu rechnen haben. Denn, die Wahrheit geht langsam, und die Willensschwäche aller derer, die die wahre Einsicht über das Wesen und die Entwicklung unseres Staates besitzen und infolgedessen diesen Staat erhalten wollen, ist mehr als dürftig. | Wir deutschen Juden werden unsere Pflicht nicht vergessen',- wir werden in Treue unserem deutschen Vaterlande dienen, und wir werden deswegen seine treuesten Söhne sein, weil wir mit aller Macht und mit jedem nur möglichen Nachdruck uns bekannte Putschpläne ausdecken und uns unserer Haut wehren- Mögen uns die Völkischen hassen. Wir sind solchen Haß gewohnt. Aber sie werden uns gegen ihre Niederträchtigkeiten stets gerüstet sinden. Diese Versicherung können wir ihnen mit ruhigem Gewissen geben. Disziplinarverfahren gegen Münchmeher? Das Landeskirchenamt widerruft den Vergleich. — Fcrtgang des Prozesses. — Geldstrafen für die Angeklagten. Drahtbericht unseres Sonderkorrespondenten. Emden, 18. Mai. Soeben fällte nach vielstündiger Beratung das Große Schöffengericht in Emden das Urteil im Münchmeyer-Prozeß. Der von uns in der letzten Nummer unseres Blattes gemeldete Vergleich war vom Landeskirchenamt abgelehnt worden, weil nach Auffassung des Landeskirchenamts bei den Erfahrungen, die man mit Münchmeher gemacht hat, auf die Durchführung des Vergleichs kein genügender Einfluß ausgeübt werden könnte. Außerdem wollte man abwarten, wie die Hauptverhandlung ansgeht, um ein neues Disziplinarverfahren gegen Münchmeyer einzuleiten. Der Vertreter des Landeskirchenamts erklärte jedoch ausdrücklich, daß das Landeskirchenamt ans Bestrafung derjüdischenAngekla-gtenkeinenWertlege. Das Plädoyer des Staatsanwalts und die des Nechtscmwalts Dr. Meyer (Emden) als Verteidiger der Angeklagten und der Anwälte 'der Nebenkläger bedeuteten ein Hin und Her über Einzelheiten des in überwältigendem Umfange geführten Wahrheitsbeweises. Den Höhepunkt der Verhandlungen stellte das Plädoyer von Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil dar, der in fast vierstündigen Ausführungen ein umfassendes Bild der Zustände auf Borkum, der Einwirkung Münchmehers auf die Gestaltung der Verhältnisse, des R e ch t s d e r Abwehr insbesondere des Dr. CH a r i g als Vertreter des Centralvereins zeichnete. Von besonderem Eindruck auf das Gericht war die Charakterisierung Münchmehers als falschen Priesters, dem er das BLld eines wahren Priesters gegenüberstellte. Weihevolle Stille herrschte im Verhandlungsraum, als Dr. Weil aus führte, wie die Bestrebungen des Nebenklägers Münchmeher auf Vernichtung der deutschen Inden und seine Bemühungen, geheimnisvolle internationale Verbindungen des Judentums aufzuweisen, eine Kränkung des vaterländisch empfindenden deutschen Judentums bedeuten, das im Centralverein seine Vertretung gefunden habe. Für den deutschen Inden stelle jeder Zweifel an der Wahrheit und Innigkeit seines vaterländischen Empfindens die schwerste Kränkung dar, gegen die er sich mit aller Macht wehren müsse . . . Auf Borkum, jener Insel, die von Juden sreigehalten zu haben Münchmeher sich rühme, habe es jahrelang Zahlreiche Juden gegeben: Das waren die Soldaten, die während des Krieges ans diesem vorgeschobenen deutschen Posten gegen England ihre Pflicht für das Vaterland gern erfüllt haben. Es gäbe keine vernichtendere Kritik der völkischen Theorien als die Tatsache, daß in dem judenreinen Borkum unter einer völkischen Führerpersönlichkeit wie Münchmeher per Kampf eines gegen alle entfesselt ist und daß dort Zustände eingerissen sind, die man mit einem latenten Bürgerkrieg vergleichen müsse. Noch immer gelte Gabriel Nießers Wort, das er ein wenig abwandeln wolle: „Wer mir das Recht aus meinen deutschen Boden nimmt, gegen den muß ich mich wehren wie gegen einen Mörder und Räuber/ Münchmeher als Vorkämpfer des Borkum-- Liedes habe den deutschen Juden das Recht bestritten, Borkrim zu betreten. Das Urteil stellt die vernichtendste Kritik dar, die vor deutschen Gerichten jemals ein Geistlicher, der als Ankläger auftreten wollte, erfahren hat. Das Gericht a t t e st i e r t e ihm, daß er ein Verhalten an den Tag gelegt habe, das die Bezeichn ung der Broschüre, er sei ein falscher Priester, in vollem Umfang rechtfertige. Bei der Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme kehrten als Urteil des Gerichts regelmäßig die Worte wieder: „U n e r h ö r t für einen Priester", „E n t w e i h u n g und Entwürdigung des priest erlichen Gewandes und des Priesteramtc„ein Verhalten, das einem das Blut in den Adern erstarren läßt". Dr. Völklein habe mit Recht als Zweck der Broschüre die Befreiung Borkums von dem Terror Münchmehers angesehen,'denn es fei festgestellt, daß Münchmeher in der Tat ein terroristisches Regime auf Borkum ausgeübt hat. Das Gericht billigte den Angeklagten, insbesondere Dr. C h a r i g in seiner Eigenschaft als Vertreter des Centralver-eins, den Schutz des § 193 St. G. B. (Wahrnehmung berechtigter Interessen) in vollem Umfange zu und erkannte lediglich auch in Anbetracht der schweren formalen Beleidigungen auf außerordentlich niedrige Geldstrafen von 20 bis 100 Mark. Leider hat sich das Gericht jedoch nicht entschließen können, der Anregung des Laudeskirchenamts zu folgen, das erklärt hatte, auf die Bestrafung der jüdischen Angeklagten keinen Wert zu legen. Es hat gemeint, der Schwere der Beleidrgungen des Landeskirchenamtes entsprechende Strafen verhängen 31t müssen. Dem Anträge des Staatsanwalts, der auf Gefängnis plädiert hatte, ist das Gericht nicht beigetret-en, aber es Hat, wie -in der Tagespresse bekanntgegeben, Geldstrafen von 100 bis 1500 Mark verhängt. Freilich stellt das Urteil auch fest, daß, falls die Angriffe in der Broschüre lediglich -das Verhalten des Unt-ersuchungskomnüssars des 'Kirchenamtes getroffen hätten, der Wahrheitsbelveis als voll erbracht hätte angesehen werden müssen, denn das Verhalten dreses Kirchenbeamten sei einseitig parteiisch, u n 0 b j e k t i v und unverständlich gewesen. Aber der Irrtum der Angeklagten, daß es sich nicht um die Kirchenbehörde, sondern um die DisziplinarinstanZen handle, könne nicht berücksichtigt werden. Die Wirkung des ProZeßergebnisses ist, daß gegen Münchmeher von seiten der^Kirchenbehörde sofort ein Disziplinarverfahren eröffnet wird. Die Folgen dieses Verfahrens im einzelnen können noch nicht abgesehen werden. Es mag nur angedeutet werden, daß die Wirkung des Vergleichs, soweit Münchmeher in Frage kommt, in noch v e r st ä r k t e m M a ß e durch das Prozeßergebnis erreicht worden ist. Alfred Hirschherg.