Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1926-05-07 · 19 (7.5.1926) · p. Seite 257

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
19 (7.5.1926)
Date
1926-05-07
Page
Seite 257 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
84% known words query
IRI
…/2277379-2277622-2277641--02907-2283363
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

5 entity mentions

W7 Staatsbürgerröcht — Minoritätenrecht. Von Dr. Paul Nathan. Im modernen Staate ist die Rechtsgleichheit aller Bürger ohne Unterschied des Glaubens und der Abstammung durchgeführt. Gerade diese Rechtsgleichheit ist d i e charakteristische Eigenschaft einer Zivilisierten Gemeinschaft unserer Tage. Wo sie nicht besteht, hat sich das Staatswesen Zu einem durchaus modernen Gebilde noch nicht entwickelt und durchgeruugen. Minderen Rechts, von den allgemeinen Wohltaten aller Bürger ausgeschlossen, ist allein der Verbrecher, dem durch Nichterspruch bestimmte Rechte aberkannt worden sind. Zu diesen Bürgern minderen Rechts oder zu Fremdlingen^ die unter Fremdenrecht stehen, möchten die Antisemiten die Juden Herabdrücken, und wenn diese Juden auch schon seit römischen und seit Karolinger Zeiten etwa deutschen Boden bewohnt haben sollten. Dem modernen Staatsbürgerrecht, das alle ständigen Bewohner eines Staates eint, tritt Zur Seite das M i n o r i ä t e n r e ch t, das jene Elemente eines Staates in ihrer Rechtssphäre besonders abgrenzt, die religiös oder abstammungsgemäß eine So'uderstellung einnehmen oder einnehmen wollen. Eine solche Sonderstellung für bestimmte Teile der Bevölkerung kann eine humane Wohltat vielleicht einmal sein, oder kann das Gegenteil einer Wohltat im Einzelfalle bedeuten und bedeutet oft genug dieses Gegenteil. Die Voraussetzung für die Durchbrechung der allgemeinen staatsbürgerlichen Gleichheit ist gegeben, wenn bestimmte Teile der Bevölkerung auf Grund einer berechtigten, klar erkennbaren Eigenart für die Befriedigung von Bedürfnissen Raum und Abgrenzung beanspruchen, auf die andere Bevölkerungsteile keinen Anspruch machen und keinen Anspruch zu machen brauchen. In der Theorie, gedanklich kann man im einzelnen konstruierten Falle solch ein Bedürfnis zugeben. In der P r a x i s ist es mir sehr Zweifelhaft, ob eine innere Notwendigkeit für solch ein Minoritätenrecht bei einer gut ausgebauten modernen Verfassung überhaupt notwendig ist. Ein Minoritätenrecht soll einen Schuß gegen die Vergewaltigung durch die Majorität gewähren; aber eine Majorität, die sich nicht au8 Rechtlichkeit, aus dem gesunden Rechtsempfinden unserer Zeit heraus von Gewalttaten gegen einen schwächeren Vevölkerungsteil abhalten läßt, die wird sich auch nicht binden lassen durch einige Gesetzesbestimmungen oder durch einige Bestimmungen der Verfassung; sie ändert die einen und ändert die anderen, oder ignoriert sie und setzt ihren Majoritätswillen durch. Eine solche Behauptung ist keine Theorie; die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit bestätigen sie. Unmittelbar nach dem Weltkriege blühte das Entzücken über den Segen des Minoritätenrechts in gewissen Kreisen, auch in jüdischen Kreisen vielfach. Juden der Randstaaten glaubten, in diesem M i n o r i - tätenrecht einen wirksamen Schutz gegen mögliche Unterdrückung gefunden zu haben. Ich warnte ernstlich vor dieser Illusion, die ernste Gefahren bergen konnte. Heute ist die Entwicklung so weit gediehen, daß ein Urteil von theoretischen Erwägungen ab sehen und sich ans reale Tatsachen stützen kann. Das Minoritätenrecht brachte keine wohltätige Abgrenzung, die Reibungen ausschließt; wohl aber eine sehr unerwünschte Entfremdung unter den Bewohnern desselben Staates, die die Reibungen steigerte, und damit das herbeisührte, was vermieden werden sollte. So vollzog sich die Entwicklung in Litauen unter der w o h l w e i s e n Führung litauischer jüdischer Politiker, deren Theorien falsch und deren Welterfahrung gering, aber deren Selbstbewußtsein groß war. Man hatte gehofft, am Beginn einer Entwicklung zu sichen, die nach modifiziertem zionistischen Ideal jüdische Staatsgebilde in Osteuropa schuf; was man hervor-gerusen hat, war eine sich ständig verstärkende antisemitische Gegenströmung in jenen Gebieten, und diese Gegenströmung ist jetzt dahin gelangt, das jüdische Minoritütenrecht zu demolieren und allmählich völlig über den Haufen zu werfen. Diese vorauszusehende Entwicklung vollzog sich, vollzieht sich in Litauen, und cs wird zu begrüßen sein, wenn auch dort an Stelle eines illusorischen Minoritütenrechtes eine gesunde Rechtsgleichheit treten wird, die ein friedliches, vorurteilssreies Zusammenleben von Nichtjuden und Juden vuMntt öer jnörWMchsi WimgMrr, fjoiels und Minen M. (Ohne Gewähr.) (Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet) Die mit einem versehenen Erholungsorte sind solche, die insgesamt als judenfeindlich gelten. L. Ostsee. Pommern: *Bansin. Inserat der Badeverwaltung: „Nur christliche Gäste", Ausnahmen: die Erholungsheime des G. D. A., „Strandhaus" und „Mari« Luise". _ Vau er Hufen bei Köslin. Hotel „Strandschloß", streng christlich. Kolberg. Pension Röpke, Moltkestraße. Im neuen Bade. Prospekt der Kur- und Bade- Verwaltung finden sich folgernde Inserate: Brückner, altes Offiziers, und Agrarierlokal: Haus Verndt, christliche Pension, Pension Elisabeth für christliche Kinder; Christliches Kindersrholungshe inr „Ivmgard". Koserow a. d. Ostsee. Pension „Waldsrieden-" (Inh. Elisabeth Cleve). Leber. Kurhaus. Misdroh. Hospiz „Dünen, schloß", Haus Bieneck, Park- Hotel. Swinernünde. Christliches Fr emd e nhe im „Dünenschloß" (Inh. Frau Schuls-Forstemann). *Zinnowitz. HüSen: Binz. Haus Gaebel (Viktoriastraße), „Quisisana" (Strand- Promenade). Lulirrsruh b. Breeg«. „Vill« Daheim", Frau Kopsch. Lohure. Hotel „Baltischer Hof". (Nach der Notiz im Grreben- . schon Reiseführer sind Juden „ nicht erwünscht). . Satznitz. „Wiener Caf6", Strandrestaurant, Seeschloß. Sellin. „Haus Rex am Meer". Hiddensee: * Bitte auf Hiddensee. (Laut Prospekt judenrein). Mecklenburg: Wustrow. Pension „Villa Anna" (Inh. Frl. Marie Haß). Warnemünde. Pension „Seeheim" (Inh. Frl. v. Droschke), * „Quisisana am Kurpark", Peru, sion „Perle" (Bes. Kluth), Haus „Seerose" (Inh. v. Qurtzow). Müritz. „Hamburger Hof" (Inh. Frau Schmidt), „Villa Elisabeth". Brunshauvten. M. Stichert, Lindenstvaße 520, Pension „Ost. seestern«", „Haus Glückauf". Arendsee. Tennislehrer Rado- Hose. Boltenhergen. „Kurhaus Groß. Herzog Friedrich von Mecklenburg . Am der Lübecker Bucht: * Scharbeutz. „Haus Rogge". (In! dem Badeprospekt heißt es: Scharbeutz wird ausschließlich von Gästen christlichen Glaubens besucht). TimmGnDorfer Strand bei Travemünde. „Villa Seestern". Schleswig-Holstein; *AeUigenh«rfen. II. Nordsee« { dtor dfricsisclie Inseln: Westerland aus Svlt. Pension Lambeck, „Vwa Sanssouci". Wittdün a. Amrum. „Billa Quedens" (Inh. Frau Prueß). *Norddorf auf Amrum. Nordsee-Sanatorium Amrum (Nebel). (San.-Rat Dr. Ide schreibt: „Jüdische Kinder nehme ich nicht gern auf und nur dann, wenn es sich um besondere Kur- und Be. han'dlungsbedürftigkeit Han. Ostfriesisclie Inseln: Wangeroog. Pension „Seeluft" (Inh. Schmidt), „StraUdhotel Germanin". ^Svikeroog. Norderney. Hotel Engehausen, Bar Riche, Dortmunder Vierhallen. Langeoog. 'Juist. '-Borkum. L.?altrum. Hotel Kyper. (Inh. Kyper lehnt die Aufnahme jüdischer Gäste ab, mit dem Hinweis, feine Gäste seien in dev Hauptsache völkisch). III. ^TorddciitscIie Ebene. Kiftneburger Heide: "-Fallingbostel, Bez. Lüneburg. ' Pension Kersten. Hannover: Hitzcrcker <r. d. Elbe. „Waldfrieden" mit Villa „Elbblick". Neukloster, Kreis Stade. Kurh o tei „P ad erb o rn" (Inh. Fr. A. Kohling). Holstein: Malente-Gremsmühlerr, „Villa Emma" (Bes. Mex Tippel). H»rk Brandenburg: Falkenberg. Hotel Kettlitz. Buckow, Mär?. Schweiz. „Wil. Helm sh ehe". leie eklenb urg: FeldSerg. Hotel Pfitzner. (Der Besitzer schreibt: „Israeliten nehme ich nicht aus".) Neubranvenburg. Kurhaus „Augustusbad". Pommern: Polzin. Kur- und Erholungsheim „Marienbad". Deren. Kurhaus Johann Zillmer. IV. HiiirrLiLreR. *Bibra b. Naumburg. (Auf ein fropagandafch reiben d. „E. V.» eitung" gtma vom Magistrat Bibra folgende Antwort eiw: „Diesseits wird kein Wert auf beforrderr Reklame in jüdischen Kreisen gelegt".) *FinsLerbergen. (Der Fremden, verkehrsverein versendet Prospekte mit der Aufschrift: „Nur für christliche Familien"). Friedrichroda. „Villa Chavlotte", Alexanderstraße L2, Haus Allerdorf. Der Kurdivek. ^Georgentbal. Dtor, Oberstleutn. a. D. Schüler, antwortet auf ein Propaganda, schreiben der „C. P.-Zeitung": Y. Schlesien. „Inserieren in der „E. V.-Zeituirg" kommt nicht in Frage; ich bitte ferner von der Arbersendung des Blattes für den Lelesaal abzusehen." Kosen. Fremdenheim „Haus Allihn". (In dem Prospekt heißt -cs: „Christliche Gäste gebilde. ten Standes finden jederzeit freundliche Aufnahme") Nerryarrs an: Rennstieg. Müllers Hotel. Oberhos. Haus „Achilles", Villa „Waldheim". Sulza.. Pension Lachenmühls (Inh. Alwin Tretbar). ^Tabarz. Tambach. „Haus Fürslcn'bllcfi. Hel ebene: Neudorf ö. Friedland (Bez. Breslau). Kaerger, Lungenheilanstatt. Obernigk. WaWsanatorimn Dr. Fritz Kontny. (illatzer Gebirge: Altheide. „Haus Gerda", Villa „Ilse", „Herdehof", „Haus Helene", „Leopoldshöhe", „Bir. kenhof", Landeck. „Villa Rheinbaben", „Villa Alhambra", „Villa Winter", „Villa Daheim", „Villa! Landsfried", Oberes Generale» Haus und Unteres Generals- Haus. Meinerz. „Idylle" (Vef. H. u. I. Körnig), Logieryaus „Cornelia". Wölfelsgrund. „Villa Eben Ezer". ZriesenKelsirL^- Salzbrunu. „Villa Annie", Pension „Lindenhaus", Pension „Bergharrs", Kurpension „Komet", Landhaus Schmidt, (Kurzer Weg), Haus „Abendfrieden" am Lindenp'latz, „Villa Margarete" (Ida-Weg). Schrsiberhau. Fremdenheim von Steinecker, „Deusiches Haus", „Stahlquelle", „Afrika- Haus", „Villa Irene", Haus -von Siegroth-Pauli, Haus Hackeborg, „Virkeneck", Haus „Sonnenrose", Sanatorium Kurpark (leitender Arzt Dr. Haedicke). — Die Häuser: Sunem, Miekestift Rochow, „Stiller Winkel" werden von Kvaschnitzer Schwestern auf aus. gesprochen religiöser Grundlage geleitet. Xsergebirgc: Flinsberg. „Borussia", „Villa Bergfrieden", „Haus Daheim" (Inh. Grabe), „Haus Feo- } oora", „Lug-ins-Land", „Haus v. Bützingslöwen", „Villa der Frau Müller-Lichtenau", „Haus Ouisisana" (Bes. Frau Mundry).

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.