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Central-Verein-Zeitung · 1926-04-30 · 18 (30.4.1926) · p. Seite 245

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
18 (30.4.1926)
Date
1926-04-30
Page
Seite 245 (sequence 5)
Language
German
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245 Ver regiert Zrankreich? Von Dr. Richard Kcwinsohn (Paris). Das „Deutsche Tageblatt" hat kürzlich unter dem Titel „Drahtzieher und Marionetten^) einen sehr inhaltsreichen Artikel veröffentlicht, worin an Hand vieler Namen und Angaben der Beweis dafür erbracht werden soll, daß die internationale oder wenigstens die europäisch-amerikanische Politik durch und durch verjudet sei. Das „Deutsche Tageblatt" hat zweifellos recht, wenn es die Feststellung macht, daß es cnlch in Frankreich hervorragende Politiker jüdischen Glaubens und jüdischer Abstammung gibt. Zum Unterschiede zu Deutschland fragt man in Frankreich in keiner Partei danach, ob ein Politiker sich zur jüdischen Religion bekennt und ob sein Vater, sein Großvater oder seine Urgroßmutter Juden waren. Der politische Antisemitismus, der hier nie besonders stark war, ist seit seiner letzten Kraftprobe, der Dreyfnß-Afsäre, vollkommen zusammengeschruwpft. Die kleine Gruppe von Männern, die um die Jahrhundertwende die antisemitische Propaganda als Vorspann für größere politisch-reaktionäre Ziele gebrauchte, ist inzwischen ausgestorben, oder ihre Teilnehmer haben sich währenddessen eines anderen und, wie man hier allgemein annimmt, eines Besseren besonnen. Da die organisierte Animosität gegen die Juden fehlt, findet man in Frankreich, wie in allen Ländern ohne politischen Antisemitismus, die Juden von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken über alle Parteien verstreut. Freilich steht gegenwärtig in Frankreich nur ein Jude in der ersten Reihe der politischen Kämpfer: Leon B l u m, der Führer der Sozialistischen Partei. Gewiß mix aus Raummangel hat das „Deutsche Tageblatt" verschwiegen, daß Leon Blum es gewesen, der in der Zeit der Ruhrbesetzung am mutigsten und am energischsten g e g en den Einmarsch der Franzosen ins Ruhrgebiet ausgetreten ist. Zu einer Zeit, da die große Mehrheit der Deputiertenkammer Poincaro zujubelte und selbst Männer wie herriot schwankend waren, wagte Leon Blum von der Tribüne der Kammer den Ruhreinbruch als eine völkerrechtliche und menschliche Ungeheuerlichkeit _ zu brandmarken. Die Abgeordneten der Rechten quittierten diesen Wagemut, indem sie ihm höhnisch Zuriefen: „Gehen Sie doch gleich Sauerkraut fressen", mit anderen Worten: „Gehen Sie doch gleich nach Deutschland, Sie Vaterlandsverräter." Unter den anderen Namen, die in dem Artikel des „Deutschen Tageblatts" genannt werden, finden sich ebenfalls Sozialisten, die damals entschlossen den Kamps gegen die Nuhrbesetzung ausgenommen haben. Im politischen Leben und selbst in der Partei spielen diese Männer, die Abgeordneten Weil! und Uhry, freilich nur eine untergeordnete Rolle. Noch unbekannter und unbedeutender für die Politik Frankreichs sind noch einige der anderen Namen, die in dem Register des „Deutschen Tageblatts" aufgesührt werden: der Bürgermeister von Le Havre, M eher, der einmal ein Unterstaatssekretariat iw Marineministerium bekleidet hat, der Deputierte Abrami, der Deputierte Andrä Frybourg, der Deputierte Binder, der zur Caillaux-Gruppe gehörende radikale Advokat Hesse und die in den weitesten Kreisen unbekannten Herren Silbermann und Jgnace L4vh-Helpland, die es ebenfalls dem „Deutschen Tageblatt" angetan haben. „Die Juden Schramek und Herriot" sind nicht, wie es im ^Deutschen Tageblatt" heißt, als französische Minister die Berater Millerands gewesen, sondern der Nichtjude Herriot und der Jude Schramek haben hervorragend an -dem Sturze des deutschfeindlichen und extrem-kapitalistischen Staatspräsidenten Millerand mitgewirkt. Schramek, der im Senat Marseille vertritt, ist dann im ersten Kabinett der neuen Kammer, im Kabinett Herriot, Innenminister gewesen. Mit Außenpolitik hat er sich nie sonderlich abgegeben, ebensowenig wie der sich zur radikal-sozialistischen Partei Zählende Jude Lucien Klotz, der unter Poincars eine Ieitlang das Finanzministerium leitete. Von den im „Deutschen Tageblatt" aufgeführten jüdischen Polankern der Rechten spielt allein noch eine gewifle Rolle der Deputierte Bokanowsty, der in der vorigen Kammer Vorsitzender der Finanzkommission gewesen ist und auch heute noch als der beste Finanzspezialist der oppositionellen Rechten gilt. Außenpolitisch ist Bokanowsty nie wesentlich hervorgetreten. Und nun zu Georges Mandel, dem der Autor des „Deutschen Tageblatts" als dem wahren Schöpfer des Versailler Vertrages besondere Beachtung schenkt. Es ist richtig, daß Georges Mandel zu der Zeit, als der Versailler Vertrag entstand, Kabinettschef Clemeneeans, d. h. Leiter des Ministerbureaus, gewesen ist und als solcher zu den vertranten Beratern des alten Clemenceau gehört hat. Aber auch hier ist dem „Deutschen Tageblatt" ein kleiner Irrtum passiert: Georges Mandel war nämlich, wie das seiner Stellung entsprach, vorwiegend mit i n n e r p o l i t i s ch e n Angelegenheiten beschäftigt. Der Ratgeber, den Clemenceau für außenpolitische Fragen zur Verfügung hatte, war nicht der Jude Mandel, sondern der N i ch t j u d e Andre Tardie u. Seit dem Sturz Clemenceaus hat Mandel vollkommen ausgespieki. Mit dieser Feststellung soll keineswegs bestritten werden, daß es auch auf der Rechten in Frankreich jüdische Politiker gibt, die sich mit Außenpolitik befassen und ihren mchtjüdischen Gesinnungsfreunden, namentlich auf dem Gebiet der Deutschenhetze, in nichts nachgeben. Sv wird die vielleicht deutschfeindlichste und wegen ihres schneidenden Witzes und ihrer häufig guten Informationen vielgelesene Wochenschrift „Aux Ecoutes" von einem Mann herausgegeben, der schlicht und bieder Paul L 4 v y heißt. Auch das halbsascistische Millerand-Blatt „LNvenir" hat zum außenpolitischen Mitarbeiter — der anscheinend über gute Beziehungen zu den italienischen Fascisten verfügt — einen Journalisten namens Epstein auserkoren. Den kundigen Forschern um Wulle wird es gewiß auch noch in Erinnerung sein, daß der führende Publizist der klerikal-royalistischen Richtung in Frankreich, der vor wenig Jahren verstorbene Direktor des „Gaulois", Arthur Meyer hieß und die Ahnenprobe bestimmt schlechter ausgehalten hätte, als der General Dawes und Edouard Herriot. Wichtige Gerichtsentscheidungen. »Uauft nicht bei Iuöen.^ Im September v. I. verbreitete der Völkische Bund in Norden ein Flugblatt der „Deutschen Erneuerungsgemeinde" in Leipzig, das in aufreizender Weise sich mit der Person von Barmai und Kutisker beschäftigte. Am Schlüsse dieses Machtwerkes waren folgende Worte in dickem Druck zu lesen: „Kaust nicht beim Juden!". Darunter befand sich die Unterschrift: „Völkischer Bund Norden". Die jüdischen K-auflente unserer Ortsgruppe Norden ließen bei dem Amtsgericht Norden eine Feststelluugsklage erheben, die den Antrag enthielt, festzustellew daß der Beklagte verpflichtet ist, derKlägerin jeden aus der V e r b r e i t u n g d e s oben e r w ä h n t « n Flugblattes entstanden en Schaden zu ersetzen. In der mündlichen Verhandlung war der Völkische Bund durch einen seiner Parteigenossen vertreten, der mit wenig Mut die Tat zu rechtfertigen versuchte. Er gab an, es seien gar nicht die Juden in Norden gemeint, sondern das Judentum im allgemeinen. Außerdem mache man nur von dem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch, das ja auch die Reichsverfassung gewährleistet. Als er mit den üblichen antisemitischen Schlagworten die Kläger anzugreifen un lern ah nn wurde er von dem Richter sofort dahin belehrt, daß er sich hier vor G e r i ch t und nicht in einer völkischen W a h l v e r s a m m l u n g befinde. Eine Woche später erging eine Entscheidung, die einen vollen Erfolg der Klager bedeutete. Da das Urteil jetzt rechtskräftig ist, sei aus ihm das Folgende mitgeteilt: „Die in dem Flugblatt durch den Beklagten allgemein öffentlich in Norden erfolgte Kundgebung: „Kaust nicht beim Juden!" ist dazu bestimmt und geeignet, das Publikum von jüdischen Geichästen. also auch von denen der Kläger, sernzuhalten. Bei Würdigung der Wirkung dieser Kundgebung ist zu berücksichtigen, daß das Flugblatt in einem kleinen Ort, in dem eine verhältnismäßig eng unrgrenzte Zahl jüdischer Geschäftsleute vorhanden ist, und in dem die völkische Partei viel Anhänger hat, verbreitet wurde. Im Hinblick hierauf und in Verbindung mit dem sonstigen Inhalt des Flugblattes geht die Erklärung des Beklagten über eine zulässige b l o ß e A n r e g u n g zur eigenen Entscheidung des Lesers über seine Stellung zu jüdischen Kaufleuten hinaus und stellt eine Vcrvufserklärrrng jüdischer Gewerbetreibender dar. Das Flugblatt und die Kundgebung des Beklagten dienen ausschließlich oder doch ganz überwiegend dem politischen Kampf,, sie sollen die politischen Bestrebungen des Beklagten fördern.. greisen in diesem Sinne die Juden als solche an und sind auf deren wirtschaftliche Schädigung vorsätzlich gerichtet. Ein Verruf lediglich aus politischen Gründen erscheint als ein Verstoß gegen die guten Sitten {§ 826 BGB.) und verwerflich; insbesondere gilt dies dann, wenn, wie hier, der politische Gegner auch wirtschaftlich getroffen werden soll. Es wäre unerträglich, wenn politische Parteien und Vereinigungen es unternehmen wollten, politische Ziele dadurch zu erreichen, daß die Gegner durch öffentliche Kundgebungen brotlos gemacht oder doch in ihrem Erwerb geschmälert werden. In der Reichs- Verfassung (Art. 109, 118) ist die Gleichberechligmrg der Juden festgelegt. Im vorliegenden Fall tritt noch hinzu, daß die Kundgebung in eine Form gekleidet ist, die — selbst wenn man im politischen Kamps stärkere Ausdrücke'für zulässig halten muß, als sonst — verletzend ist und aufreizend wirkt. Der Ausdruck „beim Jude n" enthält nach dem Sprachgebrauch eine Herabsetzung, deren Wirkung noch erhöht wird durch den Inhalt des Flugblattes selbst, mit dem es in untrennbarem Zusammenhang steht." Ch—g. Hierzu schreibt uns Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Baum: Der im vorstehenden behandelte Rechtsfall, der leider nicht in die höheren Instanzen gediehen ist, ist für das Tätigkeitsgebiet des C. V. von hervorragender prinzipieller Bedeutung. Bisher stieß ein Vorgehen gegen antisemitische Boykottslugblätter hauptsächlich deshalb aus Schwierigkecken, weil eine beiläufige Bemerkung in der .Reichsgerichtsentscheidung, Band 64 Seite 62, entgegengehalten wurde. Diese Entsckpidung, die an sich einen ganz anders gelagerten Fall, nämlich die Boykottaassorderung gegen Bäckereien, betraf, die die Lohnforderungen der Bäckergesellen nicht bewilligen wollten, erwähnt beiläufig, „die Bestrebungen gewisser Kreise, welche durch die Presse die Bevölkerung zu bestimmen suchen, bei Befriedigung ihrer Bedürfnisse, *) Siehe auch Nr. 8 der „C. V. * Zeitung" vom 19. Februar d. I.

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