Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 18 (30.4.1926)
- Date
- 1926-04-30
- Page
- Seite 244 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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244 Name „Kabarett" ist diskreditiert. Schaffende werden sich bemühen, Schaubühne der kleinen Kunst auch zu moralischer Anstalt zu gestalten. Aber der Weg ist lang und mühsam. Und wenn er einst zurückgelegt ist, dann werden auch ernste jüdische Dichtungen ihr gut Teil zur Kultivi erung bei getragen haben. Wenn ihr Kabarett eurer Proteste würdig findet, also ernst nehmt, dann lasset es auch ernste Kunst inmitten des Heiteren pflegen. Fesselt die Kleinkunst nicht — nur entfesseln aus den Banden der Geschmacklosigkeit. Wille ist vorhanden — Publikum muß den Weg zeigen. Künstler sind Kinder, Narren, Weise . . . alle drei müssen geleitet werden. * Unsere Kundgebungen haben in der gesamten Berliner Presse lebhaftes Echo gefunden. Wir müssen uns auf eine kleine Auswahl und kurze Wiedergabe der bemerkenswertesten Stellen beschränken. Die rechtsstehende „Tägliche Rundschau“ gibt ihrem Bericht „Zuden gegen das jüdelnde Kabarett" folgenden Kommentar: „Es ist bekannt, daß sehr viele Juden mit besonderer Vorliebe über sich selbst und die eigene Nasse witzeln und aus dem Munde eines der Ihren sich Späße mit Vergnügen gefallen lassen, die sie schwer übelnehmen, wenn ein Nichtjude sie sich leistet. Da nun tn der Tat in der Mehrzahl der Berliner Unterhaltungsstätten der sogenannte „Humor" zu einem hohen Bruchteil aus Witzen dieser Art zu bestehen pflegt, so ist der Protest einer geschmackvolleren Minderheit im Berliner Judentum sehr begreiflich, ja, er ist zweifellos verdienstlich. Wir anderen haben nur hinzuzusügen, daß ebenso häufig nationale und religiöse Ernpfindungen und Einrichtungen der Christen und Germanen angeblich „geistreich" verhöhnt und bewitzelt werden, und zwar ebenfalls vornehmlich von jüdischen „Künstlern". Nach unserer Beobachtung hält zurzeit auf beiden Gebieten der „Conferencier" Robitschek den Rekord." In einem Leitartikel ,Das Mauscheln" beschäftigt sich der Chefredakteur des „Berliner Börsen - Kurier“, Emil Faktor, mit der Doppelversammlung des Centralvcreins. „Anlaß zu dieser Betrachtung gibt eine Doppelversammlung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der gegen Auswüchse des Mauschelns, wie sie namentlich in den Berliner Kabaretts in die Erscheinung treten, Stellung nahm und gegen Exzesse eiferte, die a!S Verhöhnung religiöser Zeremonien empfunden werden. Die Versammlungen sollen erregt verlaufen sein, und angegriffene Direktoren und Komiker wehrten sich persönlich ihrer Haut. Die Stellungnahme der Oeffentlichkeit ist äußerst unkompliziert. Würde es sich um eine besondere Empfindlichkeit einer Interessengruppe handeln, so müßte man die Achseln zucken. Humor und Witz sind lebenswichtige Angelegenheiten, nicht bloß für die Besitzer von Kabaretts, sondern für das Gesamtgesühl der Bevölkerung, die nicht dauernd ihren Frohsinn aus Steuererklärungen, Regierungskrisen oder Arbeitslosenziffern schöpfen kann. Es gibt Hunderte herrlicher jüdischer Anekdoten, die zu erzählen weder eine Schmach für jemanden, noch Kränkung eines Glaubens bedeutet, auch wenn sie in einem gewissen Tonfall vorgeiragen werden. Man muß nicht glauben, daß eine große und ernsthafte Vereinigung, wie der Centralverin deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, feine Proteste aus plötzlicher, im übrigen unmotivierter Gereiztheit einbringt. Er besteht schon Jahrzehnte, und auf Nnterhaltungsstälten (man denke nur an das Herrnfeld-Theater) wurde noch länger als er besteht gemau-schelt. Ohne zu behaupten, daß wir es selber eifrig kontrolliert haben, scheint beim Komikerton der Kabaretts eine Verwilderung eingetreten zu sein. Es gibt auch hier Geschmacksgrenzen. Verwerflich bleiben unter allen Umständen jene jargonrsierenden Witzsorten, die bösartig gewordenen Instinkten schmercheln und Angehörige einer Konfession verächtlich machen. Um so peinlicher, wenn die Vortragenden Herrschaften der gehöhnten Stammesartselber an gehören und bei der Gegenpartei den Eindruck erwecken: „So sind sie, und rühmen sich noch dessen!" Es ist eine nicht unwesentliche Taktsrage, die wahrscheinlich nicht ohne Not angeschnitten wurde, und kein Geschmacksmensch bleibt im Zweifel, was er zu bejahen, was er abzuwehven hat." Der „Berliner Lokalanzeiger“ frf)rei6i u. a. in einem Bericht: Der Jargon im Kabarett": „In zwei großen Protestvevsammlungen des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens wurde von allen Rednern Klage darüber geführt, daß die Programme der Kabaretts vielfach darauf aarsgingen, durch Wort und Gestaltung ein Zerrbild des Judentums zu geben, das nur zu leicht für sein rechtes Bild gehalten werden könnte. In Wahrheit sei der unter den Ostjuden übliche Jargon, der in den Kabaretts vorgeführt werde, nicht die Umgangssprache der »deutschen Juden, die sich auch dadurch verletzt fühlten, daß religiöse Gebräuche von ihnen an Stätten leichtester Unterhaltung herabgewüvdigt würden." Die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ weist darauf hin, daß in der Versammlung im Osten einmütig eine Entschließung angenommen worden ist, bringt die Entschließung im Wortlaut und hebt besonders die Rede deS Leiters der Versammlung, des Herrn Justizrats Max Chodziesner, hervor: ,Kr betonte, daß die Juden stets viel für die Kunst übrig haben und selbst zahlreiche Künstler in ihren Reihen zählen. Es solle hier nicht gegen die Kunststätten, wozu auch die Kabaretts gehören, opponiert werden, es solle nur dagegen energisch Stellung genommen werden, daß Einrichtungen, die dem Judentum heilig sind, in den Schmutz gezogen werden, und zwar von jüdischen Künstlern." Das „Berlin-er Tageblatt" wie ine „Vossische Zeitung" geben einen kurzen Bericht über den Verlaus der Versammlungen, ebenso der „Vorwärts", die „Frankfurter Zeitung", die „Deutsche Zeitung" und viele andere. Die „Neue Berliner Mittagszeitung", die einen Bericht in sensationeller Aufmachung gebracht hatte, hat loyalerweise in ihrer Nummer vom 26. April eine ausreichende Berichtigung gebracht. Hitlers öeleiSigongsprozeß. Von Dr. Ernst Feder. Da die völkische Presse über den Münchener Beleidigungsprozeß Hitlers unzutreffende Angaben verbreitet, ist eine kurze, sachliche Darstellung vielleicht erwünscht. Am 26. März 1924 erzählte Sanitätsrat Dr. Otto P i t t i n g e x , der Führer des Bundes „Bayern und Reich", vor Angehörigen der Augsburger Bundesflagge, die Hitler-Bewegung habe französische Gelder erhalten, das habe E. D. Morel Herrn v. Kahr in München erzählt. Vermutlich bezog sich dieser Hinweis des englischen Politikers auf die hundert Millionen Richerts, von denen 85 Millionen dem früheren Chef' redakteur des „Völkischen Beobachters", Machhaus, 12 Millionen dem Leiter des „Blücherbundes", Schäfer, zugeflossen sind. Der „Blücherbund" war damals ein Teil der Arbeitsgemeinschaft der Vaterllindischen Kampfverbände. Diese Bestechungsaffäre war übrigens bereits im Januar 1923 im „Berliner Tageblatt" aufgedeckt worden. Bekannt ist auch, das im März 1923 ein gewisser Kurt L ü d e ck e wegen Verdachts des Landesverrats verhaftet wurde, und daß sich in seinem Besitz große Beträge von französischen Franken und englischen Pfundnoten befanden, über deren Erwerb sich Lüdicke nicht ausweisen konnte. Die Untersuchung gegen ihn mußte mangels genügender Beweise eingestellt werden. Vorher hatte er in der Hitler-Bewegung mit Hilfe seiner Geldmittel großen Einfluß ausgeübt und ganze Hundertschaften ausgestattet. Hitler strengte gegen Dr. Pittinger eine Beleidigungsklage vor dem Münchener Amtsgericht an. Dr. Pittinger wurde freigesprochen, weil feine Aeußerung nicht Hitler persönlich, sondern der Hitler-B ewegung gegolten habe, Hitler also zur Klage nicht berechtigt sei. Hitlers Revision wurde vom 1. Strafsenat des Obersten Landesgerichts München am 29. Mai 1925 verworfen. Am 2. Juni 1925 verbreitete das offiziöse Wolffsche Telegraphenbureau darüber folgenden Bericht: „Wie die „Münchener Post" meldet, hat das Oberlandesgericht die von Hitler eingelegte Revision in seinem Prozeß gegen Sanitätsrat Dr. Pittinger abgewiesen. Es handelte sich dabei um den Vorwurf, daß Hitler und seine Bewegung 1923 mit französischem Gelde gespeist wurden, eine Behauptung, die von dem verstorbenen englischen Politiker E. D- Morel auf Grund unbestrittener Informationen von Pariser Persönlichkeiten ausgestellt worden war. Dr. Pittinger war in der ersten Instanz freigesprochen worden." Diese Meldung des Wolfsschen Telegraphenbureaus wurde von zahlreichen Zeitungen abgedruckt, auch vom „Berliner Tageblatt". Dieses versah mit der Ueberschrift: „Die französischen Gelder Hitlers. Die abgewiesene Revision." Wegen dieser Veröffentlichung hatte Hitler gegen den damals verantwortlichen Redakteur des „Berliner Tageblatts" Klage erhoben. Daß durch den Abdruck jenes Berichts des Wolfsschen Telearaphenbureaus nicht gegen Hitler persönlich der Vorwurf der Bestechung mit französischem Gelde erhoben werden sollte, war für jeden Leser des Blattes klar. Bereits am 4. März 1925 hatte das „Berliner Tageblatt" im Anschluß an die erstinstanzliche Verhandlung gegen Dr. Pittinger in einem Artikel „Die Auslandsgelder der Völkischen" erklärt: „Durch eine Beleidigungsklage gegen den Führer des Bundes Bayern und Reich, Sanitätsrat Dr. Pittinger, hat sich Adolf Hitler öffentlich gegen den Vorwurf gewehrt, daß seiner Partei französische Gelder zugeflossen seien. Die Freisprechung Dr. Pittingers aus formalen Gründen ist belanglos; Hitlers persönliche Integrität in der Finanzierungsklage steht außer Zweifel. So einfach und eindeutig, wie er selbst die Dinge vor Gericht hin stellt, liegen sie denn doch nicht. Der Zufluß ausländischer Gelder in eine radikale Wehrbewegung muß immer bedenklich bleiben, weil eine Kontrolle bis zu den ursprünglichen und eigentlichen Quellen gar nicht immer möglich ist." Auch der dem offiziösen Telegrapheubureau entnommene Bericht über dre Verhandlung der zweiten Instanz, die denselben Verlauf nahm wie die erste, konnte zu einer anderen Auffassung keine Veranlassung geben. Trotzdem hat das Gericht auf eine Geldstrafe von 1000 Mark erkannt, wie sie in solcher Höhe sonst nur bei besonders schweren Beleidigungen verhängt zu werden Pflegt. Zwar weist das Urteil Hitlers Behauptung, daß eine Verleumdung vorliegen solle, zurück. Es läßt auch „dahingestellt", ob die Absicht der Beleidigung obgewaltet habe oder nicht. Es bemerkt aber: „Das Bewußtsein der ehrverletzenden Wirkung bat der Angeklagte bei dem Bildungsgrade, über den der verantwortliche Schriftleiter der Zeitung „Berliner Tageblatt" verfügen muß, und über den der Angeklagte selbstverständlich auch verfügt, Zweifellos gehabt." Es dürfte schwerlich schon einmal vorgekommen sein, daß der bloße Abdruck eines Wolfsschen Prozeßberichtes mit einer so hohen Strafe geahndet wird. Hitlers Verteidiger sprach von „gehässiger, auf rein persönliche Verunglimpfung und Verdächtigurw des Gegners eingestellter Kampfart". Hitlers Organ, der „Völkische Beobachter", schmückt Seinen Prozetzbericht mit Blüten wie „der schlaue Zeitungsmann »es Hebräers Moisie" und „der geschäftig zappelnde typische Advokat auS dem Völkergetto Neu-Berlins". Der Vorsitzende, Amtsgerichtsdirektor Dr. Frank, hat übrigens die Verhandlung mit vollkommener Objektivität geleitet. Sein unverständliches Urteil ist der Berufungsinstanz zur Nachprüfung vorgelegt.