Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 9 (26.2.1926)
- Date
- 1926-02-26
- Page
- Seite 102 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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102 n^fic nur zu bciu bcftimmt begrenzten nI den sich die Beleidigung bezog. überhaupt vorgestellt habe, wenn^ Kreis von Personen gehörte, aus Das Urteil des Oberlaudesgerichts Karlsruhe ist dost regen so wichtig, weil bisher antisemitische Angriffe beleidigender Art'regelmäßig unter Berufung auf eine reichsgerichtliche Entscheidung aus dem Jahre 1881 für nicht strafbar erklärt wurden, indem die Schlußfolgerung abgelehnt nun de, „die beleidigenden Aenßerungen richteten sich gegen die Hilden im allgemeinen. Die Antragsteller seien Inden und. mir ihnen beleidigt worden". Gegenüber dieser Praxis bedeutet das Urteil des Ocherlandesgerichts Karlsruhe einen Fortschritt. Immerhin muß man, mn die Bedeutung dieses Urteils zu ermessen, sich vergegenwärtigen, daß die beleidigende Aeußerung insofern einen etwa* individualisierte n (5 h uralte v hatte, als sie einen b e st i m m t e n Vorgang an einem b e st i m m 1 e n Tage in einem b e st i m m t e u Ort e behauptete. Es wäre deshalb verfehlt, sie dahin zu deuten, daß jede allgemein beleidigende antisemitische Aeußerung ohne weiteres von ihr ersaßt würde. Immerhin gibt ihre Begründungauch dein Juristen Anlaß, die Frage nachzuprüfen, ob die bisherige Praxis einwandfrei richtig ist. Die Frage der ,.K o l l e k t i v b e l e i d i g n n g" gehört allerdings zu denjenigen, die dem Strafrechtler seit jeher Mühe machen. Unzweifelhaft ist, daß immer n n r ei n e n a t it rliche P erso n beleidigt werden kann. Eine juristische Person, z. B. ein Verein, eine Korporation, kann als solche nicht beleidigt werden. Wohl aber kann uch eine Beleidigung gegen eine M e h r heit ei n z e l n e r natürlicher Personen richten, die unter einer Kollelttvbezeichnnng .znsammengefaßt werden, z. B. die Offiziere einer bestimmten Garnison, oder die Richter eines bestimmten Bezirks usw. Notwendig ist aber auch in diesem Falle, daß die Beleidigung auf alle Einzelpersonen bezogen werden kann, die unter diese Gesamtbezeichnnng fallen. Der Beleidiger braucht sich, wie das Oberlaudesgericht Karlsruhe zutreffend ausführt, den einzelnen Menschen, der dadurch getroffen ist, keineswegs vorgestellt zu haben, er braucht nicht einmal von seiner Existenz etwas zu wissen: es genügt aber und ist notwendig, daß dieser einzelne Mensch insofern von der Beleidigung getroffen ist, als sie ans ihn b e z o g e n w e r den l a n n. Es liegt auf der Hand, daß in einer solchen Konstruktion eine Su'iijc von Elementen sind, die 'mehr oder weniger subjektiv verwendet werden können. Namentlich die Frage, ob die allgemein gehaltene Aeußerung auch aus die Person bezogen werden konnte, die den Strafantrag gestellt hat, ist vielfach in einer Weise entschieden worden, die nicht immer überzeugend ist. Zuweilen hat die Rechtsprechung sich bemüht, den Kreis der Beleidigten eng zu ziehen, zuweilen hat sie sich wiederum einer sehr ausdehn enden Auslegung befleißigst So heißt es z. B. in einer Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1898: „Dem w eite u II nt fang der durch eine Kollektivbeleidigung getroffenen PersonemnehrhoiL steht an sich nickst entgegen, daß alle darunter begriffenen E i u z e l v e r s o n e it a u s n a h m s l o s als beleidigt gelten tonnen, falls anznnehmen steht, daß dieser Erfolg von dem Borsaß des Beleidigers umfaßt wird." In. diesem Falle handelt es sich , um einen allgentein gehaltenen Anarin eines Polen gegen die in Gegenden mit gemischt polnischdeutscher Bevölkerung wohnenden Deutschen, -vier ist der Kreis der Betroffenen gewiß mindestens ebensoweit und unbestimmt wie bei einer gegen die Juden in ihrer Allgemeinheit gerichteten Beleidigung. Ein anderes Urteil aus dein Jahre 1900 behandelt eine Broschüre gegen die Großgrundbesitzer, die wegen der Behandlung ihrer Arbeiter in schärfsten Worten angegriffen würben. Einige Großgrundbesitzer der Provinz Ostpreußen stellteil Strafantrag. Das Reichs« gericht hat verurteilt und dabei ansgesührt: '„Ohne rechtlichen Irrtum konnte angenonunen werden, daß du rch d r o B e z e i ch n u n g ,,G roßg r u n d b e s i tz c r" ein b e - st i m m t c r P e r s o n e n f r e i s a b g e g r e n z t und e r k e n n b a r g e m a ch t sei." Werden die Rechtssätze, die diesen beiden Entscheidungen zugrunde liegen, ans beleidigende Behauptungen in antisemitischen Druckschriften angewandt, so wirb wohl itei* die Berechtigung zum Strafantrag gegeben sein und die Berurteitnng erfolgen müssen.! / WochenbeLrachtuttg. Es eilen die Tage. Int Fluge zieht das Leben vorüber. Bon seiner kargen Seligkeit und Wonne bleibt nur eine wehmütige Erinnerung. Aber auch all seine Oma! und sein unerhörtes Leid deckt ein gütiges Bergessen. Jahrtausende sind daßittgegangen. Nur weniges hat die Geschichte lnus ansbewahrt, und dieses wenige wird von wenigen nur gewltßt und beherzigt. Der Sturm des krastvollen Lebens der Gegenlv a r t braust verheerend dahin über die toten Trümmer der B e r - gaugenheit. Da ergeht, wenn die Natur beginnt zu vollkrästigem Leben neu zu erwachen, an dev. Inden der mahnende Ruf: „Gedenket" Es gibt Tinge, die du als Jude niemals vergessen darfst im heiligen Gefühl innigster Dankbarkeit gegen deinen Schöpfer und in ängstlicher Sorge, dich vor schwerer Schuld zu bewahren. „Gedenke des Tages, da du ans dem Lande Aegypten auszogst, alle Tage deines Lebens." Vergiß es niemals! Sklave warst du, frei bist du geworden durch deines Gottes Gnade. „Gedenke-des Tages, da duvor dem Ewigen, deinem. Gotte, am Horeb standest." Dein Geist lag in den Sklavenbanden dämonischer Gewalten. Er wurde frei durch den Segen himmlischer Offenbarung. Darnut gedenke des Sabbatlages, ihn zu heiligen. Bekenne dich durch ihn mutig und opferwillig, als Diener des höchsten. Lasse dich von den äußeren Gewalten nicht beugen, die dick) ihm entfremden wollen. Rette dir in heißem Ringen die Freiheit deiner Seele zur Gent einsthaft init dem Höchsten! Gedenke dessen, was der Herr an Mirjam getan, auf dem Wege, als ihr ans Aegypten zöget. Die sonst so vorbildlich fromme Frau wagte mit häßlicher Verleumdung das reine Gewand des erhabenen, unbestechlichen Führers zu bestecken. Hüte dich vor dem gleichen Fehl. Verliere nicht beit Glauben an Reinheit und Größe! „Gedenke dessen, was dir Anialek getan auf dem Wege, als ihr ans Aegypten zöget." Heinttückisch überfielen rohe Gesellen'ein mattes, wehrloses Bott auf der Wanderung zu heiligem Ziele. Ewige Schi nach ward ihr Lohn. Oh. gedenke und vergiß es nicht! Das sei deines Lebens Inhalt. Alles magst du vergessen, doch niemals vergiß dankbar zu sein in Reinheit deinent Gotte! Hofsmann. Das Zebruarheft öes „Morgen". Der erste Jahrgang abgeschlossen. Darsechste Heft des „M argen"') reiht sich würdig iu Inhalt und Form den vorausgegangenen Heften an. Es beginnt mit einer Abhandlung des Königsberger Atttestautentlers der evangelisch-theologischen Fakultät Löhr: „Israel nitd die Kultur des alten B orbc r a f i c it", in der die Verbundenheit des alten Israel mit der im zweiten vorchristlichen Jahrhundert den vorderen Orient beherrschenden Kultur gechildert wird. und wie zäh und nachhaltig inmitten dieser Einflüsse, selbst nw mau sie iu sich ihrem Stoffe nach anszuuehmen gezwungen war, Israel seine religiöse und sittliche Eigenart festhielt. Der geschichtlichen Erörterung reiht sich ein religionsphilosophischer Aufsatz von'Martin Buber an, in dem kurz und gemeinverständlich „die Nachahmung Gottes", d. h. das Jn-sich-Ausnehmen der darin sich kundtuenden Wirkungsweisen Gottes als Sinn und Inhalt jüdischer Religiosität, in alten Tagen, jetzt tmd in Zukunft dargetan wird. Selma Stern setzte ihre interessante Artikelreihe „Die Entwicklung des jüdischen Frauentypns seit dem Mittelalter" mit der Schilderung der „F ran d e s V ü r g e r - tums" iu der ersten Hälfte'des 19. Jahrhunderts fort. Auch der so dankbar begrüßte Abdruck von Jacobs, des Dortmunder Rabbiners, modernem B i b e l k o m m eutar wird mit den Erläuterungen zur Erzvätererzählung fortgesetzt. Eine t a t i ft i f der Juden i n H e s s e u" von Otto M e l l e r , dein Direktor der hessischen Zentralstelle für Laudesstatistik, gibt ein sehr anschauliches Bild von der Bewegung der jüdischen Bevölkerung im Freistaat Hessen von der vorletzten bis zur letzten Volkszählung. Ein schweres Problem unserer Tage erörtert I. H eine m a n n in einem kurzen, aber eindringlichen Anssatz „Das Lebens recht des Kindes". Zwar behandelt er nicht das Für und Wider der modernen Frage nach dem Recht der Schwangerschaftsunterbrechung, er schildert die Stellung der Antike zu der Frage, aber der scheinbar nur historische Exkurs regt den Nachdenklichen dazu au, die Frage vom heutigen Standpunkt der Moral wctterzndenken, und es erweist sich, daß alle nicht vom Religiösen beherrschte Ethik in dieser Frage von beu verschiedensten Gesichtspunkten ans urteilen wird, nur nicht vom Recht des Kindes selbst aus. Gleichfalls in eine brennende Tagessrage im Gewände der historischen Darstellung führt F r i e b r i ch H e r tz in seinem Artikel: „D i e I r n gödi e b e § R a t i c u alis nt u S im alte rt G r i e ch ent a n d" ein, anscheinend nur eine Schilderung, der Konieguenzen einer nationalistisch geführten Politik im alten Griechenland, aber aus Schritt und Tritt vermag man die Vergleiche mit unserer Zeit zu ziehen, unh die Folgerungen drängen sich ans. Else S ch u 6 er t * E h v i ft a 11 e r gibt ein Lebensbild Rabbi Albas, nicht bloß nach der zum Teil nicht mehr feststellbaren histornchen Wirklichkeit, sondern nach der an seine Person besonders sich anheckenden Legende. E u g c n T a o u b - 1 v r schreibt über „D i e A n f ii n g e d c r biblis ch e it G c -? ch t dt t s s ch reib u it g" und lucht ein Bild von der Art und Psychologie ältester jüdischer Geschichtserzählnng zu geben. Herbert E n I e n b e r g schreibt über die neue Ausgabe der Werke von M u i i e t undreiht daran Bewertungen über Mussets und Heines tatsächliches und mögliches Verhältnis zueinander. Das vorliegende Heft iß das letzte des ersten Jahrganges, abschließend faitn man jetzt sagen, daß dieser erste Band alte Erwartungen reichlich erfüllt hat, mit denen man die neue Zeitschrift begrüßte. Sie ist die f ü h r e n d e d e n t s eh - j ü d i s ch e Zeit j ch r ist, ist ans hoher Warte, volkstümlich, ohne stach zu sein, hoch, ohne unverständlich zu sein, zieht alle modernen Fragen in den Kreis ihres Interesses und interessiert Juden und Christen, in gleicher Weise. Der dem Hest beiliegende Prospekt des zweiten Jahrgangs zeigt, daß diese Linie in bezug auf Themen und Mitarbeiter auch weiterhin eingehalten werden wird. Möge daher das der Zeitschrift bisher bekundete Interesse in der ständigen Erweiterung ihres Äbvnnentenkreises sich betätigen. Dr. Dienemann (Offenbach a. M.) *) „Der Morgen", Zweimonatsschrift, hcrausgegebeu von Prof. Dr. Julius Goldstein (Darmstadt). Philo-Verlag, Berlin SW 68.