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Central-Verein-Zeitung · 1926-02-19 · 8 (19.2.1926) · p. Seite 88

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
5 (1926)
Issue
8 (19.2.1926)
Date
1926-02-19
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
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88 Das Reichsehrenmal. Eine Aussprache beim Reichspräsidenten. N-ach Zeitungsmeldungen hat der Herr Reichspräsident Derkreier des Kyffhäuserbundes, des Stahlhelms, des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold und des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten empfangen, um mit diesen Organisationen über die Errichtung eines Keichsehrenmales für die deutschen Gefallenen im Weltkriege sich auszusprechen. Jeder wahrhaft vaterlandsliebende Deutsche, welcher Partei und Konfession auch immer, wird sich herzlich freuen, daß der jhiehre Wille, die unzähligen und im Gedächtnis des deutschen Volkes ewig lebenden Gefallenen im Weltkriege durch ein Heldenmal zu ehren, die Gegensätze der Organisationen überbrückt und sie zu gemeinsamem Handeln geführt hat. Eine rechtsstehende Zeitung, wie die „Braunschweigische L a n d e s z e i t u n g" (Nr. 30 vom 30. Januar 1926) schreibt dazu: „Es geschehen doch noch Wunder in unserem heutigen Deutschland! Oder ist es nicht ein wunderbares, ein erhebendes Gefühl, wenn man bedenkt, daß die Führer des Stahlhelms (Bund der Frontsoldaten), des Reichsbanners Schwarz-Not-Gold und des Neichsbundes jüdischer Frontsoldaten sich an einem Tisch zusammensetzen und beraten . - Daß der Münchener „Völkische Beobachter" und die „Deutsche Zeitung" hämische Bemerkungen und Verunglimpfungen an dieses erfreuliche und vom erdrückenden Teile des deutschen Volkes lebhaft begrüßte Ereignis knüpfen, sei als selbstverständlich hier nur kurz erwähnt. Um üie ßeage öer RollrkLrvbeleLöigung. Eine wichtige Gerichtsentscheidung. In der alten Melanchthon-SLadt Breiten (Baden), deren jüdische und christliche Mitbürger immer in friedlichem Einvernehmen lebten, war anläßlich der Reichs tag sw ah l vorn 4. Mai 1924 ein von Beleidigungen der jüdischen Bürger Brettons strotzendes Flugblatt der Völkischen Partei ausgegeben und verteilt worden, dessen Hersteller und Verbreiter nun endlich nach vielerlei Hin und Her verdientermaßen bestraft wurden. Fünf Drei teuer Jünglinge, deren Mut jedenfalls im umgekehrten Verhältnis zur Größe ihres Mundwerkes stand, erhielten zunächst wegen des überaus beleidigenden Inhaltes jenes Machwerkes einen Strafbefehl über 150 Mark, gegen den sie jedoch Berufung einlegten, Werl sie sich die bekannte Ausrede zu eigen machten, sie hätten die Brettener jüdischen Bürger nicht persönlich beleidigen wollen. Tatsächlich fand sich ein Richter, der ihnen das glaubte und sie auf ihre eingelegte- Revision hin freisprach. Die Begründung des Urteils, das von dem Amtsgericht Breiten am 9. Januar 1925 gefällt wurde, besagte ausdrücklich, daß „sich die Beleidigungen nicht gegen einen b e st i m m t b e - grenzten Personenkreis richten, da das Judentum in feiner Gesamtheit getroffen sei", Als die Sache dann vor dem O b e r l a n d e s g e r i ch t K a r l s r u h c zur abermaligen Verhandlung kam, stellte die Revisionsinstanz fest, daß „die B e - l e i d i g u n g sich inhaltlich gegen jeden einzelnen in Breiten wohnenden Israeliten richte". Das amtsgerichtliche Urteil wurde also a u s g e Hobe n und die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung dem Amtsgericht Pforzheim überwiesen. Diese neue Verhandlung fand am 28. Januar 1926 statt. Die einzelnen Angeklagten suchten sich nach Schulbubenart herauszureden; telephonische und andere Mißverständnisse sollten ihr Verhalten zu erklären suchen. In der einen Druckerei wurde das Flugblatt gesetzt, iu einer anderen dann gedruckt, weil die erste schließlich ein Haar in der Suppe fand. Schon diese Art der Entstehung des Flugblattes kennzeichnet die Güte der Sache und den Mut der jungen Deutschland-Erretter zur Genüge. Das Amtsgericht verstand denn auch keinen Spaß und verurteilte die einzelnen Angeklagten zu Geldstrafen zwischen 50 und 120 Mark sowie zu den wesentlich höheren Kosten; außerdem muß das Urteil innerhalb zwei Monaten im „Süddeutschen Volksblatt", dem deutschnationalen Lokalblatt, und der „Brettener Zeitung"" veröffentlicht werden. Diese letzte Bestimmung ist wohl die schmerzlichste von allen, weil ohne sie die teutschen Leser natürlich nie etwas von der Blamage dieser Heldenjünglinge erfahren hätten. In der Begründung des Urteils heißt es ausdrücklich, daß der Wahrheitsbeweis mißlungen sei, und daß mit der somit festgestellten Beleidigung tatsächlich jeder der in Breiten ansässigen jüdischen Bürge-r W habe getroffen fühlen müssen. Dr. A. KuntzemüLler (Freiburg i. Br.). * Die Entscheidung des OberlandesgerichLs Karlsruhe betreffend ,Lollektivbeleidigung" erscheint uns prinzipiell so bedeutend, daß wir daraus zurückkommen werden. Die Alarmglocke läutet immer noch. Die Zuschriften hören nicht auf. Wie wir bereits in der letzten Nummer dieser Zeitung erwähnten, hat nunwehr der Leiter der „Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden", Eugen C a s P a r y, im „Gemeindeblatt" der Jüdischen Gemeinde zu Berlin (Nr. 2 vom 5. Februar 1926) eingehend von der Notlage der deutschen Judenheit und von den Hilfsmöglichkeiten gesprochen. Er geht die verschiedensten Vorschläge, die gemacht worden sind, sachkundig durch, und würdigt auch einen in diesen- Blättern vorgebrachten Gedanken, eine Notgemeinschaft entsprechend dem amerikänischeu „«Joint Committee" zu gründen^). Eugen Cafparh kommt dann in seinem lesenswerten Aufsatze zu folgendem Schlüsse: Vielleicht hat aus den wenigen Andeutungen, die als die Punkte des Arbeitsprogrammes der bestehenden Wohlfahrtspflege angesehen werden mögen, — eines Programmes nicht für die Zukunft, sondern der Arbeit, die gegenwärtig bereits geleistet wird — der Leser ersehen können, dag alle Wege, der Not zu begegnen, geöffnet sind, daß die Richtung unserer praktischen Arbeit feststeht. Nicht am Weg fehlt es, nicht an Programmen, Organisationen oder ähnlichem, nur an einem: am Geld! Was zu tun ist, wissen wir; was wir tun können hängt von e u ch ab. Wir brauchen keine Notgemeinschast zu „gründen"; die Gemeinschaft ist da, ist unsere Gemeinde, ist die Berliner Judenschaft, und daß sie in dieser Zeit zu einer wahren N o t g e m e i n s ch a f t jüdischer Menschen wird — das ist nicht Sache einer Propaganda, nicht eines Programmes, nicht einer Organisation, das i st allein Sache unseres guten Willens! Inzwischen bringt uns jede Post erneut Zuschriften mit Hilferu^n. Ein Beweis, wie die gegenwärtige große Not nicht nur den Betroffenen, sondern vielen empfänglichen hilfsbereiten jüdischen Brüdern und Schwestern ans dem Herzen brennt. Aus der Fülle von Zuschriften veröfscutEchen wir nun noch die folgenden zwei: „Nicht die Alarmgw..e läutet weiter, sondern die Sturmglocke muß läuten, wenn die Notlage unter den jüdischen Mitbürgern ein Ende haben soll. Nicht Spenden, nicht Unterstützungen, sondern Arbeit und nochmals Arbeit gebt den stellenlose;! Juden. Geht einmal nach der Berliner Auguststraße und seht und hört mit 'eigenen Augen und Ohren, wo das Ziel ist, wenn diese Lage in der Weise fortschreitet. Wundert Euch nicht, daß in späteren Tagen, wenn die Nachfrage nach Arbeitskräften einsetzt, die Energie des einzelnen, die Tatkraft und das Wissen nicht mehr aus der Höhe ist. — Verbissene, menschenscheue Elemente sind die Mitarbeiter. Sollen solche Leute, deren Körper und Geist in der Zeit der Entbehrungen stark geschwächt ist, für das Wohl des Arbeitgebers, der Gesamtheit, des Vaterlandes und für das Judentum noch Interesse haben?" Besonders wehmütig stimmt ein uns aus dem Reiche zugehender anonymer Brief, den wir ausnahmsweise veröffentlichen, obwohl er nur die Unterschrift „Eine Unglückliche" trügt: . . Selbst zu der großen Masse des verarmten Mittelstandes gehörend, gibt es keine Worte, um die ungeheure Tragik und die Verzweiflung zu schildern, die besonders dem älteren Teil dieser Masse innewohnt, die nicht mehr imstande ist, um den Lebensunterhalt zu kämpfen und keinen anderen Ausweg sieht, als den freiwilligen Ab« schluß ihres so elenden Daseins. Wo gibt es Rat und Hilfe, wo einen noch so bescheidenen Zufluchtsort für den Lebensabend! Dieser Punkt ist es, der augenblicklich am meisten fehlt — die viel zu geringe Zahl der Altersheime. Man liest hier und da, daß Festlichkeiten infolge der ungünstigen Wirtschaftslage nicht stattsinden sollen. Wie wäre es, wenn die Vereine, Logen und anders Organisationen diesem Beispiel folgten und das sonst für Stiftungsfeste, Winterbälle und dergleichen aufgewendete Geld nur während eines Jahres einem Fonds überweisen? Welche Summe käme da zur Schaffung von Altersheimen oder anderweitiger Linderung der großen Not zusammen." Wir schließen damit die Aussprache über diese brennenden Fragen. Möge sie dazu gedient haben, den verantwortlichen Stellen, die gewiß aufmerksam die Lage beobachten, den Ernst dieser Lage erneut zu unterstreichen. Möge sie den Notleidenden dargetan haben, welche herzliche Teilnahme sich in allen Kreisen des deutschen Judentums sür sie aufgetan hat. Möge aber vor allem die Gebefreudigkeit und die praktische Hilfsarbeit durch diese Veröffentlichungen vermehrt und gestärkt worden sein. ' Die große Not im Osten. Das «Joint Distribution Committee erließ nach einer Meldung der „Ita" aus New Bork einen neuen Appell an die amerikanische Judenheit. In diesem wird gesagt: Täglich treffen die Notrufe aus verschiedenen Teilen Europas ein, aus denen hervorgeht, daß die Lage der jüdischen Gemeinschaften in der Alten Welt, insbesondere in Polen und Veßarabien, so verzweifelt sich gestaltet hat, daß schnelle Hilfe not tut. Zum erstenmal aber seit dem Bestehen des Joint sind seine Kassen leer. Während die 15. Millionen- Dollar-Sammlung unter der Leitung von Mr. David A. Brown erfolgreich vorwärts schreitet und sich überall im Lande gut entwickelt, fehlt es inzwischen an dem nötigen baren Gelde, ja es ist sogar ein Fehlbetrag von 2 500 000 Dollar vorhanden. Die Lage der Judenheit in Osteuropa ist aber jetzt schlimmer als zurZeit des Weltkrieges. Ohne Hilfe wird dieser Teil der Judenheit zusammenbrechen müssen. i) Äs ist nicht zutreffend, daß dieser Vorschlag vom Centralverein (T. V. ausgeht. Der C. V. hat fatzrrngsgernäh nicht derartige Aufgaben, hält sic aber für verpflichtet, von der gegenwärtigen Notlage und von Ku»chrtstri darüber in der „C. V.-3eitung" eindringlich Kenntnis zu geben.

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