Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 4 (22.1.1926)
- Date
- 1926-01-22
- Page
- Seite 41 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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41 Der Warburg-Zritsch-Prozeß. Bor der Urteilsverkündung in Hamburg. In großer Aufmachung hat die völkische Presse der Letzten Wochen auf den schon fast zwei Jahre laufenden Prozeß W a r b u r g — Fritsch hingewiesen. Am 15., 16. und 18. Januar fand nun vor dem Hamburger Landgericht die Verhandlung statt. Der Urteils- .sprach wird erst am 25. Januar bekanntgegeben. Wie stets, so begann auch diesmal Fritschs Verteidiger wieder mit einem Antrag auf Vertagung, da erst eine Reihe ausländischer Jeugen über die Stellung der jüdischen Rasse und den Einfluß des Judentums auf die Geschicke der Welt vernommen werden müßten. Dieser Antrag wurde abgelehnt, und es begann nun die Verhandlung über die einzelnen Ausführungen des F r i t s ch schon Aufsatzes und der Fritsch schon Handzettel, durch die die Herren Max Marburg und M e l chior sich beleidigt gefühlt hatten. Wie erinnerlich, handelt es sich dabei im wesentlichen um zwei Artikel „Der heimliche Kaiser" und „Wer -ist an der Niederlage schuld?", die im Mai 1922 im „Hammer" erschienen waren, nachdem wenige Wochen vorher ein anderer Beleidigungsprozeß Fritsch—Marburg durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt war, weil Fritsch seine Vorwürfe gegen das Haus Marburg zurückgenornmen hatte. Fritsch hatte in den Artikeln behauptet, daß Marburg nicht als Deutscher, sondern als Angehöriger des jüdischen Volkes, als Exponent des jüdischen Weltkapitals sein Verhalten eingerichtet habe. Dieses —und damit and] Marburg — regiere Deutschland und die Welt. Es entscheide 'nicht nach deutschen Gesichtspunkten, sondern lediglich zu Nutzen und Frommen Judas, und deshalb habe Deutschland den Krieg verlieren müssen. Es ist unmöglich, aus all die einzelnen Beweispunkte einzugehen, die Fritsch wiederum vorzubringen versuchte. Er zitierte wiederum die unglaublichsten Sätze aus dem Talmud und aus dem Schulden - Aruch, die er, wie er auf Befragen zugeben mußte, niemals gelesen hat. Er versuchte unter angeblicher Berufung auf zionistische Ausführungen, die Familie Marburg als der zionistisd)en Organisation und den Zionistischen Zielen nahestehend zu beweisen, um dadurch konstruieren zu können, daß das Haus Marburg niemals in beutfctjem Interesse, sondern für das „jüdische Volk" gearbeitet habe. Marburgs angebliche Verhandlungen mit Rußland wegen eines Sonderfriedens, ein Aufruf für eine amerikanische Kriegsanleihe von Jakob Schiff, Handlungen, die amerikanische Juden im Interesse Amerikas während des Krieges vorgeuommen haben sollen, werden in den Beweisanträgen hervorgeholk — zum Teil schon vor Jahren widerlegte —, um die angeblichen jüdischen Machenschaften contra Deutschland zu belegen. Immer wieder weichen Fritsch und fein Vertreter Jacobsen von der eigentlichen Beweisführung ab und schweifen auf wirtschaftspolitische und allgemeinpolitische Gebiete über, die mit dem eigentlichen Prozeß in gar keinem Zusammenhang stehen, denn ihnen kommt es mehr darauf an, einen Prozeß gegen das Judentum überhaupt zu führen, als Marburg im einzelnen zu treffen. Das „Deutsche Tageblatt" hat sogar die Stirn, den Prozeßbericht mit der lieber sch rist: „Deutschlands Henker am Pranger" zu veröffentlichen. Der dritte Tag bringt die Plädoyers der Verteidiger. Rechtsanwalt Jacobsen lehnt jede Verantwortung für das Flugblatt, das ohne Wissen und Willen im Juni 1923 von einem Angestellten Fritschs beigesügt worden sei, für Fritsch ab. Im übrigen gipfeln seine Ausführungen, die zunächst ein Loblied auf jüdisd)-völkisches Rassebewußtsein darstellen, in dem Gedankengange, das Judentum bilde trotz seiner Zerstreuung eine geschlossene Nation und die jüdische Finanz habe die Kriegsbereitschaft Amerikas hervorgerufen, obgleich das amerikanische Volk selbst den Frieden gewollt habe. Für Max Marburg und Melchior widerlegen die Rechtsanwälte Samson und Bartnrng Fritschs^ widersinnige Behauptungen. Im Schlußplädoyer gibt Bar kn mg folgende Charakteristik von Fritsch: Man müsse annehmen, daß, psychologisch gesehen, bei Fritsd) eine sogenannte Ueberkompensation vorläge,, und zwar, daß er entweder so veranlagt sei, seine Person in den Vordergrund zu stellen, oder aber, was letzten Endes in der Wirkung auf dasselbe hinausliefe, daß er sich in feinem Leben überhaupt zurückgesetzt fühle. Und in dem „H a m burger A nzeige r" wirb über den Prozeß gesagt: „Dieser Prozeß habe etwas so Nieder-drückendes, den Nichtjuden geradezu Verstimmendes, weil die Unterschiede Zwischen den Prozeßparteien allzu groß sind, und weil infolgedessen der denkende „Arier" oder „Germane" oder „Christ" es mit Unwillen ablehneu wird, etwa, in Herrn Fritsch den Vorkämpfer der nichtjüdischeu Weltanschauung gegen das Judentum zu sehen . . Streicher wieder einmal verurteilt. In fei nein, berüchtigten Hetzblatt „Stürmer" drallste der bekannte völ'kisitze Lan'dta'gsa'bgeorduete und suspendierte HaupAehrer Streicher im Sommer 1925 einen Artikel „Die Juden und die Wanzen", der sich In puncto Niedertracht noch bedeutend über die fönst dort üblichen Verunglimpfungen erhob. 'Die Juden wurden mit den Wanzen verglichen, die, beide aus freut Osten stammend, überall da 31t finden find, wo fick) Kot ansammelt, die ein Schmarotzerteben führen und ihre Umgebung nussaugen: zuletzt wurde zur Ausrottung dieses Ungeziefers anfgeforderl. Wegen dieses Artikels erstattete der L n n d e s v t r b a n d Bay ctm d e s C e n t r a l v e r e i n 's Anzeige wegen groben lim fngs beim Staatsanwalt. Dieser -erhob die Anklage: die Verhandlung vor dein Einzelrichter fand dieser Tage statt. Streicher verteidigte sich in frei' bei chm üblichen Weise und berief sich auf die F r e i h e i t der Presse: er verlas ferner eine Reihe voll Zitaten aus Fritschs „Handbuch zur Judenfrage", die seine BehcriiptlMHeri. Wer die Qualitäten der Juden bestätigen sollten. Als einziger Zeuge wurde der Vorsitzende der Ortsgruppe Nürnberg des C. V., Rechtsanwalt Dr. Ber li n, vernommen: er bekundete, daß in weitesten Kreiselt der Nürnberger jüdischen Bevölkerung Un rtlhe und Entrüstung über dies Pamsthlet geherrscht habe. Streicher wurde, dem- A-ntrag des Stnatsamoalts entsprechend, zur g e-tfrt i ch e n H öch st st r-a fe von 150 Mark und zur Tragung der Kostet! verurteilt. In der Urteilsbogründung hieß es. das; der Tatbestand an ß 130 StGB. (Aufreizung zunt Klasjeuhaß) streife. Centralverein rm- /lgnöa. „Die Mitarbeit im Centralverein ist Pflicht." Dr. Ernst Simon, der Herausgeber des „Jüdischen Wochenblattes", des Organs der „Achduth", hat von feinem zionistischen Standpunkt aus sid) in einem Aussatz der ,.J ü d i s ch e tt R tt rt d s ch a u" mit dem Verhältnis des Eent-ralvereins zttr Agudas Jisroel beschästigt. Der „Israelit", das Zentralorgan für das orthodore Jndentum, hat in seiner Nr. 2 vom 14. Januar 1926 unter dem Titel „C e u tralverein, A gada und — Dr. S i m 0 n" die fölgendeu Ausführungen gemadst, die wir als treffende E r w i d e r n tt g unseren lvörtlid) wiedergeben wollen: „In der letzten Nummer der jüdischen Rundschau" erzählt Herr Dr. Ernst Simon, der Ideologe des neuen Achdutlt-Kousertmtivis mus, seinen Lesern die Schauergeschichte voll einem Bündnis, das dir deutsche Agudas Jisroel mit dem Centralvere'tn angeblich „i n voller Absichtlichkeit gesdzl offen habe itnb bau e rn fr weiter a u s b a u e". Als Beweise dafür werden angeführt: Tie Mitarbeit der selbständigen Orthodoxie im Centralverein, die Haltung des „Israelit", der bei den preußischen Landesverbaudstvahlett die Centralvereinler vor der zionistischen Volkspartei bevorzugte, die Empfehlung des unpolitischen wirtschaftlichen Palästinatverkes der Aguda durch die Centralvereins-Blätter unb endlich die auch uns bisher unbekannte erschütternde Tatsache, daß der Coutratverein die Breuersche Broschüre „Das jüdische Natiotiatheim" in zahlreichen Exemplaren an seine Vertrauensleute versende. Wir können hierzu erklären, daß dieses angebliche „Bündnis" mir in der überreizten Phantasie des Herrn Tr. Simon besteht. Die Mitarbeit auch solcher orthodoxer Persönlichkeiten im Centraloerein, denen ihr Gewissen weder gestattet, freiwillig Mitglieder einer Resormgemeinde zu sein, nod) zionistischen Schekel zu zahlen oder der Loge anzugehören, geht ja schon auf Jahrzehnte zurück. Sie ist 'ebensowenig auffällig tute die Zugehörigkeit zum Abwehrverein. Der Een tralvc rein hat eben von jeher das Abwehr-Moment in erste Linie gestellt; er hat nie den Ehrgeiz gehabt, eine positive religiöse oder weltanschauliche Idee zn verkörpert!, sondern sich weislich darauf beschränkt, solche Interessen zu vertreten, die nun einmal in den Goluslandern alten Juden gemeinsam sind. Die Mitarbeit tm Centralverein nnd im Verein znr Abwehr des Antisemitismus ist daher nicht erst von heute und gestern, sondern seit Jahrzehnten von bemüht gesetzestreuen Juden als durchaus erlaubt und darum in gewissem Sinne als Pflicht angesehenworden*). Erleichtert wurde und wird diese Mitarbeit durch den wohltuenden m-enf-chlichen Anstand, mit dem die führenden Persönlichkeiten des Eenkralvereins nidst nur die religiösen Ueberzeugungen der Orthodoxie, sondern auch die politischen Konsequenzen dieser Ueberzeuguug zu respektieren pflegten. Sie unterscheiden sich dadurch auffallend nicht nur von der radikalzionistischen Presse, die, wenn es sid) um „Agudas Jisroel" als Ganzes oder gar um die unabhängige thoratreue Jndenheit Deutschlands oder Ungarns handelt, sofort in wahre Parorysmen des Hasses und der Verfehmung verfällt, sondern auch von dein jüngsten und hosfullugsvollsten Sproß -der streitbaren Aelldutii-Orthodorie, Herrn Tr. Ernst Simon." *) Bmr uns fett gesetzt. Die Echristleitung.