Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 5 (1926)
- Issue
- 2 (8.1.1926)
- Date
- 1926-01-08
- Page
- Seite 18 (sequence 6)
- Language
- German
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18 einzelnen In «dustrien vorgelegt wurde, als .,a us - n a h m s l o s j ü d i s ch - P r o P a g a n d i st i s rf)"2). Ein hartes Urteil! Ob es berechtigt ist, ist nicht nachzuprüfen, weil er das ihm unterbreitete Material nicht näher bezeichnet. Immer - hin sind für die Wertilng industrieller Leistung und Leistungsfähigkeit wichtige Unterlagen in den verschiedenen Weißbüchern des englischen Oberkonunissars vorhanden. Wieviel schwieriger es mit andern, statistisch nicht zu fassenden Fragen steht, ist hier an einigen, beileibe nicht allen Beispielen aufgezeigt worden. Eine kennzeichnende Vorschrift unserer heiligen Gebete forderst Tag und Nacht über die Lehre zu sinnen. Weniger über das L a n d unser e r Tage, aus dem die Lehre einst entsprungen, sinnen zu müssen, wäre ein Mehr. Ein wahrhaft umfassendes Buch über dieses u n b e k a n n t e P ä l ä st i n a d e r G e g e n wart, niemanden zu Liebe, niemanden zu Leide geschrieben, sollte jeder Unvoreingenommene fordern. Aum Verständnis öes Talmuö. Von Privatdozent Lic. Fiebig (Leipzig). Grundlegend für das Verständnis des Talmud,, Schulchan aruch nstv. ist, dasz man den Unterschied beachtet Zwischen juristischem und moralischem Denken, zwischen Rechtskasnistik und Moralprinzip, zwischen Legalität und Moralität. Wer diesen Unterschied nicht beachtet, kann den Talmud nicht verstehen und ihm nicht gerecht werden. Die jüdische Religion ist die Religion der Thora. Diese Thora ist „Lehre", nicht nur „Gesetz". Anderseits liegt sie in den fünf Büchern Mose auch scholl in der Form juristischer Kasuistik vor. Daraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß diese juristische Kasustik weitergebildet wird. Es gilt, die geschriebenen Gesetze sorgfältig ihrem 'Wortlaut nach zu erfassen und anzuwenden. Das Juristische an sich als juristisches Gesetz hat mit Moral gar nichts zu tun, ist sozusagen „amoralisch". Die Moral liegt auf einer anderen Ebene als das positive, formulierte Riecht. Jeder Jurist weih, daß Moral und Recht unter Umstünden in Spannung zueinander geraten können. Das kann geschehen, obwohl das Recht natürlich nicht unmoralisch sein will, im Gegenteil, moralische Tendenzen hat. Um nun alles Unmoralische von vornherein ausznschliehen und jene Spannung zu beseitigen, hat die jüdische Religion ^w e i g r u n dlege n d e Begriffe a n s g e b i l d e t, die jene Lpannnng paralysieren: Oiddnsch haschein, d. h. Heiligung des lg öttli ch e u) N a m c n §, und Darkhe schalom, d. h. Wege des Friedens. Das soll heißen: In Gedanken, Worten und Werken, im geheimen und öffentlich hat, der Jude. die Psllcht, seinem Gott Ehre zu machen in der Welt, also namentlich auch in den Augen der Nichtjuden. Damit ist von vornherein jeder Anstoß beseitigt, den etwa Nichtjuden an irgendeiner rein juristischen Formulierung nehmen könnten. Dasselbe gilt von den „Wegen des Friedens", d. h„ um des Friedens willen, um kernen Streit zu erregen, sind alle etwa ans streng juristischer, legaler Position sich ergebenden Unstimmigkeiten zu beseitigen. Hier gilt anchstn nichtjüdischer Umgebung der Satz: Tina d'malthntha di na, d. h. Staatsrecht ist Recht, d. h. man erkennt d a s R echt der nicht jü d i s ch e n Regtevnn g a l s geltendes Recht an, auch da, wo es von dem jüdischen Recht abweicht. Wer alle diese Grundsätze kennt und beachtet, hat damit den Schlüssel zu einem wirklichen inneren Verständnis des Talmud und Schn ich an arnch. Er wird sich vor dem Fehler hüten, streng juristisch gemeinte kasuistische Sätze moralisch aufzufassen. Er lvird sich ferner vor dem Fehler hüten, die Kasuistik einer bestimmten Zeit ohne weiteres in eine andere Zeit zu übertragen. Er weiß, daß Kasuistik an sich etwas Lebendiges ist. Er weiß ferner, daß stets die Absicht des jüdischen Rechtes ist, „den Rainen Gottes zu heiligen", und daß dieser heiligste Grundsatz bis in das Inner st e des Gewi s s e n s hinein reicht. Jeder Jurist kennt die Gefahren seines Berufes, die eben gerade im juristischen Denken liegen, in der scharfen und genauen Erfassung des juristischen Satzes als solchen, seines Wortlautes und seiner Tragweite, wobei er an sich nicht „berechtigt" ist, moralische Erwägungen anznstellen. Er weiß aber auch, daß — außerhalb der Sphäre strengster Legalität — stets die M o r. a l i t ä t rt o t w endige E r g n n z n ng ist, und kennt die großen Schwierigkeiten seines Berufes, der ihn fortwährend nötigt, die unendliche Fülle und Variabilität der Einzelfälle zu meistern. So erzieht auch der Talmud zu geistiger Arbeit und muß mißverstanden werden, wenn man solche geistige Arbeit scheut und seine Sätze, lvie das oft eschicht, mechanisch und sine sind io, aber cum ira. auffaßt, anstatt c sine ira et cum sluöio, d. h. in diesem Falle: ohne Voreinen o m in c n heit und mit eifrigem Studium ihrer biblischen rundlage, ihrer juristischen Weiterbildung genau zu verstehen, und Juristisches juristisch. Moralisches moralisch zu interpretieren. 2) „G elü gegen Weiß." Leipzig (Brockhaus) 1925. S. 78. Sehr abfällig in der nalionaljüdischen „Wiener Morgenzeitung" besprochen. (Nr. 2443 vom 10. Dezember 1925, „Aus der AuLoperspektive".) Hiermit hängt noch ein weiterer wichtiger Punkt Zusammen. Jeder Jurist weiß, wieviel auf den genauen Wortlaut des Gesetzes ankommt. Er wird sich nur dann getrauen, das Gesetz, den juristischen Einzelsatz, mik anderen Worten als das Gesetz selbst auszudrücken, wenn er den Wortlaut genau erfaßt hat. So haben denn auch Zitate aus dem Talmud und Schulchan arnch nur dann wissenschaftlichen Wert, wenn sie zunächst in genauem Wortlaut vorgelegt werden, und wenn nur derjenige es wagt, sie in anderen Worten auszudrücken, der ihren genauen Wortlaut kennt und zu interpretieren versteht. Zn solcher Interpretation aber gehört, wie der Jurist weiß, die Kenntnis der Entstehung des Gesetzes, der ursprünglichen Intentionen des Gesetzgebers. Darum gehört zur Interpretation zum B e is p i e l von Paragraphen des Schulchan a r u ch die K e n n t n i s der t a l m udischen Quellen und von da an weiter zurück die Kenntnis des betreffenden biblischen Gesetzes, der betreffenden T h o r a st e l l e, ans die e s sich gründet. Talmud und Schulchan arnch wollen ja weiter nichts, als die Thora interpretieren. Dabei leisten zur Interpretation des Schulchan aruch sehr gute Dienste nicht nur die „Arba tnrim" des Q a r o , des Verfassers des Schulchan aruch, auch nicht nur I s s e r l e s, der Kommentator des Schulchan aruch. sondern vor allem auch A l p h a s i und besonders die herrliche systematische Klarheit des großen, gelehrten M a i m o n i des, dessen Werk „Mifchneh tora" oder „Jad chazaka" unentbehrliche Dienste leistet, und zwar schon für die Interpretation der Mischna, dieser ältesten Schicht des Talmud aus der Zeit bis um 200 unserer Zeitrechnung, und nicht minder der Tosefta, dieses Paralleleoder zur Mischna, deren Schwierigkeit oft darin besteht, daß sie kurz die juristischen Einzelsätze formulieren, ohne die Begründungen anzugcben. So ist das 'tiefere Eindringen in diese Literatur, namentlich für den Nichtjuden, nicht leicht. Aber, wer geistige Arbeit nicht scheut, dem erschließt sich hier eine Welt, deren geistiger und für die Wissenschaft, für Religion und Sittlichkeit und alle Gebiete des menschlichen Lebens in Betracht kommender Reichtum unverkennbar ist. Träge seiihr! Wochen Betrachtung. Ein schreiender Gegensatz! Ans der einen Seite der Despot, der seinen Tag mit Nichtigkeiten und weichlichen Genüssen verbringt, der in dem üppigen Uebersluß eines Weltreiches schwelgt, der sich vom Schweiße seiner Untertanen nährt und die Sklaven, die das Unglück haben, seiner Botmäßigkeit zu unterstehen, bis aufs Blut aussaugt! Auf der anderen Seite die armen geplagten Fronarbeiter, die im heißen Sonnenbrände vom frühen Morgen bis zum späten Abend sich abmühen müssen. Die Hetzpeitsche der Aufseher preßt auch die letzte Arbeitskraft aus ihnen heraus. Borratsstädte, Grabdenkmäler müssen sie ihm errichten, damit die Annalen einer feigen Geschichtsschreibung ihn rühmen und feiern und in weitschweifiger Schilderung anfzählen können, was er für das Wohl des Landes geleistet hat. während er sich faul auf seinem Lotterbeite streckte. Dann aber etwas Neues, Unerhörtes. Die Sklaven mucken auf. Es steht ein Führer, ein Anwalt für sie auf. Was wollen sie, weniger Arbeit, bessere Kost? Das würde er verstehen, vielleicht in einer Despotenlauue vorübergehend bewilligen. Aber nein, davon ist nicht die Rede. Sie wollen etwas für ihre Seele tun. Sie sprechen von einem Gott, dem sie ein Fest feiern, opfern wollen. Das begreift er nicht. Was sprecht ihr von Gott? Ich bin euer Gott, euer Herr. Mir habt ihr zu dienen-, mir euer Bestes zu opfern. Ich gebe euch eure Ideale. Arbeit sei der Inhalt eures Lebens, Arbeit im Dienste eines höheres Wesens. Das bin ich, der Herrenmensch, der Mensch der höheren Rasse, der verfeinerten Kultur. Nein, träge seid ihr, träge seid ihr, darum sprecht ihr, wir wollen gehen und unserem Gotte dienen! Hören wir nicht das gleiche ans dem Munde der modernen Pharaonen, die dem Bolle die Arbeit allein als höchstes Gut anpreisen? Der ideale Zweck ist immer leicht gefunden, ist aber stets im letzten Grunde der Herren eigener Vorteil. Ihr wollt für eure Seelen sorgen, Feste feiern, einem Gotte dienen. Alles nur Vorwand. Träge seid ihr, träge seid ihr! Mühsam haben sich die Massen des Volkes aus dem Zustande der harten Fronarbeit emporgerungen, haben gelernt, daß sie Menschen sind, eine Seele haben wie ihre Herren. Der erhabene Gedanke der freien Arbeit beseelter Menschen ist aufgeleuchtet in der Finsternis des ägyptischen Heidentums. Ihr Massen des arbeitenden Volkes, Gott, dem gütigen Vater in der Höhe, dankt ihr es, wenn ihr aus* Arbeitsmaschinen Menschen geworden seid. Seid nicht undankbar! Wendet euch nicht ab vom himmlischen Vater! Hat sich die Welt erst wieder vom Gottesgedanken losgelöst, so braucht ihr euch nicht zu wundern, wenn ein im modernen Heidentum großgezogenes Herrenmenschentum euch wieder zu Sklaven herabdrückt. Hoffmarin.