Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 50 (16.12.1937)
- Date
- 1937-12-16
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 12 16.Dezember 1937 Palästina-Umschau der C.-V.-Zeitimg Nr. 50 Beiblatt Debatten und Gerüchte In der Unterhaussitzung vom 8. Dezember kam es anlässlich einer Frage des Abgeordneten Colonel W ed. g wo od zu einer erregten Szene. Die Anfrage bezog sich auf eine Denkschrift, die 137 Beamte der Gerichts- und Ziviibehörden Palästinas am 30. Juni 1936 der Mandatsverwaltung überreicht haben. In dieser Denkschrift war gegen die in dem Mandatsgebiet betriebene prozionistische Politik protestiert worden. Colonel Wedgwood fragte nun, welche Schritte gegen die protestierenden Beamten unternommen worden seien und forderte eine Bekanntgabe ihrer Namen. Der Kolonialminister Ornisby-Gore wies die Forderung Colonel Wedgwoods zurück und erklärte, über die loyale Politik der Palästinaverwaltung durchai?s befriedigt zu sein. Eine weitere Anfrage Colonel Wedgwoods wurde von dem ..Sprecher" als unzulässig erklärt. Im Anschluss an diesen Wortwechsel kam es zu lebhaften Zwischenrufen und zu einer beträchtlichen Erregung im Parlament. Ais sachlich bedeutungsvoll ist noch zu erwähnen, dass der Minister u. a. auch versicherte, es würden jetzt alle Schritte unternommen, um den Terror zu brechen. In bezug auf die Entsendung einer neuen Kommission erklärte er, dass eine entsprechende Absicht im Augenblick nicht vorliege. Die gegenwärtige Stagnation der politischen Massnahmen führt verständlicherweise wieder zu Gerüchten und Kombinationen, die sieh um so eher als unhaltbar erweisen, je sensationeller sie sich dem leichtgläubigen Publikum darbieten. So wurden im Zusammenhang mit einer Meldung der arabischen Tageszeitung „Felest i n" in der arabischen Presse Gerüchte veröffentlicht, wonach zwischen Chajim Welzin a n n und dem Mufti von Jerusalem ein Uebereinkommen abgeschlossen worden sei. Danach sollte der jüdische Bevölkerungsanteil in Palästina auf 35 Prozent der Gesamtbevölkerung begrenzt und der Bodenkauf beschrankt werden. Diese Meldungen werden von der Paiästina-Correspondenz (Palcor) als absolut unwahr bezeichnet. Chronik der Woche Aus der letzten Berichtswoche liegen erfreulicherweise nur wenige Meldungen über neue Gewalttaten vor. Die Unruhewelle, die sich in der letzten Zeit durch kleinere und grössere Zwischenfälle fast in der ganzen Ausdehnung des Landes dokumentierte, ist wieder einmal — hoffentlich für die Dauer — abgeebbt. Immerhin wurde in Haifa ein arabischer Benibenattentäter, der von der Polizei gefasst wurde, bei einem Schweiss-Apparafte „Jupiter" euch 7.am Löten und für Dental-Arbelten Dr. Ernst Moritz A Co., Berlin W 30, Schwäbische Str. 11 Fluchtversuch getötet. Ein Anschlagsversuch auf der Strecke .zwischen Jerusalem und Lydda konnte durch Polizei verhindert werden, wobei die Polizisten bei der Beseitigung des Hindernisses aus dem Hinterhalt beschossen wurden. Auch die Erdölleitung wurde wieder einmal in der Nähe des Jordantales zerschnitten. Dabei ging, man so systematisch vor, dass gleichzeitig auch die Telephonleitungen in der Nähe der Attentatsstelle beschädigt wurden, um eine Meldung über den Anschlag unmöglich zu machen. Diese erneute Beschädigung der Leitung ist besonders bemerkenswert, weil der arabische Verteidigungsausschuss in Bagdad erst vor kurzem einen Aufruf erlassen hatte, in dem er erklärt hatte, dass solche Handlungen im arabischen Interesse zu unterlassen seien, da sie lediglich geeignet seien, die Wirtschaft des Irak in Mitleidenschaft zu ziehen. Ein schweres Unglück ereignete sich auch noch am 9. Dezember in Haifa. Dort warf ein Araber im Mittelpunkt des jüdischen Viertels Hadar Hacarmel eine Bombe, deren Explosion keinen Schaden anrichtete. Als der Attentäter von Juden verfolgt wurde, feuerte er zwei Schüsse ab, von denen einer den 13jährigen jüdischen Knaben Elimeiech Glurnet schwer verwundete. Der Knabe ist seinen Verletzungen erlegen. Unweit Haifa wurde auf dem Wege nach Nt,zareth ein mit Juden besetzter Autobus beschossen und eine Bombe gegen ihn geworfen. Dreizehn Insassen wurden verletzt, von denen sechs ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Unterdessen sind die Militärgerichte weiter mit zum Teil scharfen Urteilen an der Arbeit. Das Haifaer Militärgericht verurteilte in einer in Nazaret abgehaltenen Sitzung einen Araber Munt) Akf-uclit-öf und Fcdikenn.nis: das sind die bewährten Grundlagen des Sportb'arrs derC.-V.-Zeitung. Es berichtet wöchentlich über eine grosse Fülle sportlich«rEreignis«;e und Probleme im jüdischen Leben 'schlands und der Welt Senden Sie mir bis auf Widerruf die C.-V.-Zeitung. 99 Pfennig für Januar, Februar-März zahle ich bei Vorlage der Postquithmg an den Briefträger. Die beiden letzten Dezember - Nummer n werden mir kostenlos geliefert. Name: Ort:_ Strasse:-_- Ausschneiden und mit 3 Ptg. frankiert (oder auch unfrankiert] senden an-. C.-V.-Z«*itung, Vertrieb >erlin W 15. <tms~r Strnsse 42. Tei v gi 4) namens Taradj und seinen Sohn wegen unbefugten Waffenbesitzes zu lebenslänglichem Zuchthaus. Dieses Urteil wurde jedoch später von Generalmajor Wavell dahin gemildert, dass er den Urteilsspruch über den Vater auf ein Jahr Gefängnis ermässigte. Ein weiterer Araber aus Nazaret wurde wegen des Besitzes von sechs Patronen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Ein anderer, in dessen Besitz Munition gefunden wurde, wurde freigesprochen. Das Militärgericht in Jerusalem verurteilte einen Araber aus dem Dorf Mughar bei Rechowot wegen Besitzes einer geladenen Waffe samt Munition und einer Bombe zu lebenslänglichem Zuchthaus, x Der bisherige Distriktskommissar des Norddistrikts, Mr. Keith Roach ist zum Bezirkskommissar von Jerusalem ernannt worden. Er ist der Nachfolger von Mr. Maclaren. # Sir Charles T e g a r t, der mit der Reorganisierung der Polizei im Dienste der Palästinaregierung beauftragt ist, ist in Palästina eingetroffen. Er ordnete die Schaffung einer „Fliegenden Polizeiabteiiung'" von 150 Mann an, die nach dem Muster der bekannten Fliegenden Abteilung von Scotland Yard (Londoner Polizeipräsidium) eingerichtet ist. * Die Judenschaft Hodonins, der Geburtsstadt des Präsident-Befreiers Masaryk, ehrt ihren grossen Mitbürger durch Schaffung eines Haines ..Hodonin" im Masarykwald in Palästina. Die Stadtgemeinde Hodonin hat ebenfalls einen ansehnlichen Betrag für diesen Zweck gezeichnet. * Aus dem letzten Geschäftsbericht der Generalversammlung der österreichischpalästinensischen Handelskammer geht hervor, dass der Export Palästinas im laufenden Jahre infolge der Citrusfrüchteausfuhr wieder gestiegen ist. Die Aufnahme österreichischer Waren in Paläsiina hat infoige der derzeitigen Stagnation in Palästina und teilweise auch" wegen mangelnder Konkurrenzfähigkeit österreichischer Waren gegenüber den früheren Jahren Einbusse erlitten. * Der Board of Directors der General Mortgage Bank of Palestine. Ltd., hat in seiner Sitzung vom 24. Oktober 1937 beschlossen, von allen acht Serien der sechsprozentigen zwanzigjährigen Pfandbriefen eine Summe von rund 48 000 Pfund Sterling zur Auslosung zu bringen. Diese Pfandbriefe werden zum 1. April 1938 eingelöst werden. Die Bank wird zu gegebener Zeit ein Konversionsangebot in fünfprozentige Pfandbriefe herausbringen. Bulletin of The Economic Research Institute of the Jcwish Agency for Palestine, Jerusalem 1937. Das Wirtschaftsinstitut der Jewish Agency tritt mit einer Zeitschrift an die Oeffentiichkeit, die die Früchte seiner Arbeit über den bisherigen engeren, internen Rahmen hinaus weiteren Kreisen nutzbar macht. Es ist von grosser praktischer Wichtigkeit, dass man sich bei Herausgabe dieses Bulletins von vornherein zur Zweisprachigkeit entschlossen hat: die eiwa monatlich erscheinende Zeitschrift wird nämlich in getrennten Aussahen in hebräischer und in englischer Sprache publiziert; der Leserkreis ist damit erheblich vergrössert, denn es wird dadurch sowohl der für die" Gestaltung der jüdischen Wirtschaft wichtige englische Beamtensektor interessiert und einem Teil der gebildeten europäischen Juden ein unmittelbarer, erstrangiger Einblick in wesentliche Gebiete des wirtschaftlichen Ablaufes in Palästina gewährt. Das eben vorgelegte Heft, die Doppelnummer 4/5. enthält z. B. einen sehr guten Aufsatz über die ökonomische Lage in Palästina, ein Problem, dessen Analyse nicht nur vom wirtschaftspraktischen Gesichtspunkt aus wichtig ist, sondern im Rahmen des bestehenden Mandats auch hervortretende politische Bedeutung hat: ist die zahlenmässig fundierte Beurteilung der wirtschaftlichen Situation doch entscheidend für die Aufnahmefähigkeit des Landes, d. h. für die Zahl der zu bew'Üigenden Zertifikate. Ausser wirtschaftlichen werden finanzpolitische Fragen erörtert, die Palästina betreffen, die wichtigsten Fragen der Agrarpolitik werden an Hand von Zahlen dargestellt und untersucht. Probleme, in die hierzulande ein Einblick nicht so einfach ist wie in fortgeschrittenen Ländern Europas oder Nordamerikas, wo amtliche oder halbamtliche Zahlen eine Fülle von Erkenntnissen vermitteln. Da das 'wirtschaftswissenschaftliche Institut der Jew;sh Agency. insbesondere in der Person seines Leiters Dr. Bonne seinen Blick über Palästinas Grenzen hinaus nach den Ländern des Nahen Ostens richtet, so spiegelt auch das neue Bulletin diese für die palästinensische Wirtschaft wichtigen Arbeiten. Dr. E. R—z. Fritz Cohn: „Von Pinsker bis Weizmann, Im Kampf für eine Idee". Joachim Goldstern-Verlag, Berlin 1937. Die Gestalten der Männer und Frauen, die an der Ausformung des zionistischen Gedankengutes und an der Verwirklichung des Palästina- Werkes mitgearbeitet haben, sind den meisten heute schon fast sagenhaft' geworden. Weder Biographisches noch Historisches ist in ausreichendem Masse über sie bekannt. Die kleine Schrift aus der Feder Fritz Cohns bemüht sich, diese Lücke auszufüllen, wobei freilich schon in der äusseren Form eine volkstümliche Darstellungsweise gewählt wird. Biographie und Historie im eigentlichen strengen Sinne wird nicht gegeben, sondern gewissermassen das Atmosphärische, Stimmungsmässige, um die tragenden Gestalten des Zionismus herum. Für das Kennenlernen von Daten und Tatsachen, ja selbst von historischen Zusammenhängen ist deshalb das Buch kaum geeignet, sondern es ist eine volkstümliche Schilderung der Persönlichkeiten und der Ideen, die in der zionistischen Bewegung eine Rolle gespielt haben. Das Buch ist vielleicht ein wenig pathetisch und schwungvoll geschrieben, aber da der Autor den Leser in seine rein parteimässig gebundenen Gedankengänge einführen will, verzeiht man ihm dies und stellt nur fest, dass er in den Gegenstand und seine Darstellungsweise ein wenig zu sehr vernarrt ist, um wirklich überzeugen zu können. K. J. R. Neuerungen im Bodenrecht und Erbrecht Palästinas Von Rechtsanwalt Dr. Hans Kaiisch (Berlin) Die Klage, dass das Bodenrecht unzureichend gestaltet sei, ist auch von der Peel-Kommission als berechtigt anerkannt worden. Sie hat empfohlen, eine besondere Kommission einzusetzen, die ein neues Bodenrecht vorbereiten soll. Bis diese Arbeit vollendet sein wird, wird es noch gute Weile haben. Es handelt sich um eine Aufgabe, die ganz unabhängig von allen Teilungsplänen ist. Auch ein jüdisches Teil-Palästina — und ein solches erst recht — hätte sich mit diesem Problem zu befassen. Die Stellungnahme der Peel- Kommission gibt Gewähr dafür, dass Experimente, die einer späteren Entwicklung vorgreifen könnten, unterbleiben werden. Es ist besser, sich vorläufig mit dem bisherigen Recht abzu-, finden, um dann später etwas wirklich Brauchbares zu erhalten. Bis dahin geht aber die gelegentliche Flickarbeit am bisherigen Recht weiter, um allzu unliebsam empfundene Missstände zu beseitigen, daneben tritt die Rechtsprechung, die seit einiger Zeit einen frischeren Zug aufweist und damit zur zeitgemässen Ausgestaltung des Rechtslebens merkbar beiträgt. Einige Gesetze und Entscheidungen der jüngsten Zeit" haben nicht nur das Bodenrecht, sondern auch das Erbrecht, soweit dieses vom Bodenrecht abhängt, berührt. Es handelt sich um Neuerungen, die erhebliche Tragweite haben. Bekannt ist der grundlegende Unterschied, der im Bodenrecht Palästinas zwischen Mulk und Miri besteht. Mulk ist das absolut freie Eigentum, über das insbesondere auch testamentarisch frei verfügt werden kann, es umfasst nur einen kleinen feil des Bodens Palästinas, städtischer Boden ist sehr selten Mulk. Miri umfasst den gröesten Teil des Bodens, insbesondere in den Städten. Miri unterliegt einer besonderen Erbordnung, die der des deutschen BGB ähnlich ist. Diese Erbordnung ist zwingend, testamentarische Verfügung über Miri - Eigentum ist unmöglich. Der Begriff Miri ist nun nicht auf Grundstücke im engeren Sinne beschränkt, sondern umfasst (Succession O. Laws of Palestine cap. 135 sec. 2) auch jedes eingetragene Recht (any registered interest) an derartigem Land. Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssten Hypotheken, die auf Miri-Land eingetragen sind (dazu gehören praktisch alle Hypotheken auf städtischen Grundstücken) als Miri gelten. Das ist auch bisher so aufeefass't worden.' Ueber derartige Hypotheken konnte also durch Testament nicht verfügt werden. Im Jahre 1934 wurde der Entwurf einer Abänderung der Succession Ordinance veröffentlicht, wonach Hypotheken die Eigenschaft als Miri genommen "werden sollte, derartige Hypotheken sollten fortan als Mulk gelten. Der Entwurf ist nicht Gesetz geworden. Durch ein Urleil vom 28. Januar 1937 hat der Supreme Court ais Berufungsgericht in der Sache Sobelson u. A./Sobelson entschieden, dass der Ausdruck „eingetragene Rechte an derartigem Land" Hypotheken nicht mit umfasse. Angesichts des klaren Wortlautes des Gesetzes und der Begründung, die seinerzeit für den Abändertmgsentwurf gegeben wurde, erscheint diese ' Auslegung reichlich kühn. Praktisch ist aber damit die Sache zunächst in zufriedenstellender Weise entschieden. Ueber Hypothekenbesitz an Miri-Land kann nunmehr durch Testament verfügt werden. Möglich ist allerdings, dass die Frage vor die allerletzte Instanz °in palästinensischen Dingen gebracht wird, das Judicial Committee of the Privy Council in London. Es ist aber anzunehmen, dass die Gesetzgebung entsprechend geändert sein wird, ehe es dazu kommt. Die Rechtsprechung hat noch in einen anderen Bereich einschneidend eingegriffen. Nach palästinensischem Recht sind die religiösen Gerichte der verschiedenen Religionsgemeinschaften u. a. zuständig in Nachlasssachen der Angehörigen der Gemeinschaft, die ohne Testament verstorben sind. Ihnen steht insbesondere die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses zu, und zwar entsprechend dem Gesetz, das für die betreffende Religion als Religionssesetz gilt. Da für Miri eine besondere Erbordnung gilt, hatte der Supreme Court in einer Berufungssac'ne Vijansky/Abraham 1933 entschieden, dass die geistlichen Gerichte sich nicht mit dem Teil des Nachlasses zu befassen hätten, dei Miri sei, also nicht mit Besitz an Miri-Land und Hypotheken auf Miri.v Für diesen Teil eines Nachlasses war das staatliche Gericht allein zuständig. Das ist jahrelang so geblieben. Kürzlich hat der Supreme Court in einer Berufungssache, bei der es sich um griechisch-orthodoxe Parteien handelte, die bisherige Rechtsprechung umgestossen und ausdrücklich festgestellt, dass die religiösen Gerichte auch für die Nachlassverwaltung und Verteilung von Miri zuständig seien. Damit ist ein weiter Bereich von Betätigung den religiösen Gerichten eröffnet. Eine praktische Folge davon ist, dass das Nebeneinanderlaufen zweier Nachlasse erfahren für Mulk und für Miri vor verschiedenen gerichtlichen Behörden damit abgestellt ist. Gegenüber dem Umschwung, den diese Entscheidungen bedeuten, tritt das. was die Gesetzgebung bringt, etwas zurück. Es bestand bisher die Möglichkeit, dass das Eigentum an einem Gebäude oder an Pflanzungen einem andern zustand als dem Eigentümer des Grund und Bodens selbst. Soweit Derartiges besteht, bleibt es auch in Zukunft erhalten, der Neubegründung derartiger Aufspaltungen soll aber jetzt gesetzlich entgegengetreten werden. Der Entwurf einer Land Law (Amendment) Ordinance bestimmt, dass in Zukunft Sondereigentum an Bäumen oder Gebäuden, oder das Recht, Gebäude auf fremdem Land zu errichten, nicht mehr eingetragen werden kann. Auffallenderweise hat man nicht den Weg eingeschlagen, die Neubegründung derartiger Rechte zu verbieten, sondern geglaubt, mit der Entziehung der Eintragungsfähigkeit genug getan zu habon. Neubegründete Rechte dieser Art würden, c!"- ie dem Grundbuch widersprechen, praktisch sc'..ützlos sein. Eine Regelung dieser Art war übrigens schon 1932 in Aussicht genommen. Das damals Zurückgestellte soll jetzt durchgeführt werden. Eine Erweiterung der Land Transfer Ordinance gibt dem Abkommen, wonach der Eigentümer sein Grundstück nicht ohne Zustimmung des Hypothekengläubigers vermieten oder verpachten darf, dinglichen Schutz. Eine Miete oder Pacht (lease) kann nicht eingetragen werden (in Palästina müssen Pachtverträge, die länger als drei Jahre laufen, ins Grundbuch eingetragen werden), sofern nicht die schriftliche Zustimmung des Hypothekengläubigers beigebracht wird. Ein eigentümliches Licht auf die besonderen Verhältnisse Palästinas wirft auch der kürzlich veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes, „zur Regelung des Eigentums an tierischem Dünger". Es ist bekannt, welche Rolle in Palästina Weiderechte auf fremdem Lande spielen. Man hat es für nötig befunden, die Entfernung des auf dem Lande befindlichen natürlichen Düngers, den die wandernden Tiere zurücklassen, zu verbieten und das Eigentum an diesem Dünger ausdrücklich dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzusprechen. Das Gesetz erstreckt sich auch auf alle sogenannten „forest reserves" und „forest lands", das sind alle öffentlichen oder privaten, unter Forstschutz gestellten Waldungen oder Waldanpflanzungen. Der ausgesprochene Zweck des Gesetzes ist. der Herabminderung der Fruchtbarkeit entgegenzutreten, die durch das rücksichtslose Einsammeln des natürlichen Düngers durch die Herdenbesitzer verursacht wrurde. Erscheint wöchentlich ohne Gewähr. Postschluss für Luftpostsendungen hei folgenden Postämtern: in Berlin SW 11; in Frankfurt/Main Bahnpostamt 19 oder Flughafen; München Postamt 2 (Flughafen); Köln Flughafen. Einwurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher. Abkürzuncen: B. A. Buenos Aires- C Cuxhaven; Cherh. Cherbourg; H Le Harre; Liss. Lissabon. Ziffern in Klammern Postschlusszeiten. Ab Seeweg nach Nordamerika An?*."!'■? ,?a,^byr,? . Bremen Cncrb. X.-York 16. 12. 16. 12. (19) „Normandie" IS. 12. 23. 12. 19. 12. 19. 12. (19) „Berengaria" 2U2 27 12 20. 12. 21. 12. (8) „Hamburg'- 21 12. (C) n 12 29 12 21. 12. 21. 12. (17) „Pres. Harding" 22. 12. (H) 23". 12. 1. 1. 22. 12. 22. 12. (19) „Empr. of Australia" 24^12. 1. 1, Luftweg: Bis auf weiteres keine Verbindung Seeweg nach Südamerika Berlin Münch. Frankf. Liss. Genua Rio B. A. 16. 12. (20) 17. 12. (9) 18. 12. 30. 12. 3. 1. 18. 12. (22) 19 12. (14) 22. 12. 3. 1. 7, 1. Luftweg: Zuschl. 1,50 RM für je 5 g (1,25 Brasil.) Berlin Frankfurt Köln Rio B. A. 18. 12. (9) 18. 12. (11) 18. 12. (14) Fr. Luftp. 21. 12. 22. 12. 22. 12. (21) 22. 12. (24) Dt. Luftp. 25. 12. 26. 12. Seeweg nach Südafrika Berlin Köln Southampton Kapstadt 22.12.(14) 22.12.(21) 24.12. 10.1. Kapstadt—Johannesburg (oder Pretoria) 30 Stunden Luftweg: Zuschlag 35 Pf. für je 5 g Berlin München Brindisi 17. 12. (18) \ q 9 18. 12. (1U) ( 1S- 12- (') 17. 12. (9) 18. 12. (7) Laufzeit 20. 12. (9) 20. 11 (18) | n (?) j 8-9 Tage 21. 12. (7) 21. 12. (10) , See- und Landweg nach Palästina Berlin München Haifa 17. 12 (16) 18. 12. (9) via Belgrad-Istanbul 22 12. 19. 12. (14) 20. 12. (9) via Belgrad—Istanbul 24. 12. 21.12.(16) 22.12.(9) Schiff 23. 12. ab Brindisi 27.12. 22.12. (16) 23. 12. (9) via Belgrad-Istanbul 2S. 12, Luftweg: Zuschlag 10 Pf. für je 5 g; mind 15 Pf. Berlin München Neapel Brindisi / 18. 12 (7) 18. 12. (10) 19. 12. (7) Lanfrmf 19. 12. (7) 19. 12. (10) 20. 12. (Ii) > Laufzeit 21. 12. (7) 21. 12. (10) 22. 12. (7) 23. 12 (7) 23. 12. (10) 24. 12. (7) ca. 2Vs Tage