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Central-Verein-Zeitung · 1937-08-05 · 31 (5.8.1937) · page 11

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
31 (5.8.1937)
Date
1937-08-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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3. Beiblatt C-V.- Zeitung IE JUDISCHE GEH Nr. 31 5. August 1937 Ueber Gemeindearbeit / Von Der verdiente frühere Leiter der Berliner Gemeindeverwaltung, Dr. Walter Breslauer, dessen Sachkunde und Objektivität allgemein anerkannt waren, stellt uns den vorliesenden Aufsatz zur Verfügung, der um des Verfassers willen besondere Beachtung verdient. D. Red. I. Die allgemeinen Probleme In der Vergangenheit wurde der Streit der Meinungen im jüdischen Gemeindeleben häufig unter der heute überholten Formulierung „Religionsgemeinde oder Volksgemeinde" geführt. Dabei wurde von den Vertretern des Gedankens der Religionsgemeinde besonders eine Forderung aufgestellt, die heute mit veränderter Begründung, mehr denn je aktuell ist: die Forderung, dass jede politische Betätigung der Gemeinde oder einzelner ihrer Organe unzulässig sei. Heute schliesst der Staat uns Juden vom politischen und kulturellen Leben des deutschen Volkes grundsätzlich aus. Schon der einzelne Jude, der gegen die hieraus folgenden Rücksichten Verstössen würde, würde nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Gemeinschaft nachteilig wirken. Erst recht muss diese sich streng auf ihren jüdischen Bereich beschränken. Nach wie vor wird femer grundsätzlich satzungsgemäss und auf Grund unveränderter ideologischer (Einstellung die Arbeit der jüdischen Gemeinde diejenigen Personen jüdischer Abstammung nicht umfassen können, die sich nicht zum Judentum (oder doch nicht zur jüdischen Gemeinde) bekennen. Sie mögen ihre eigenen Einrichtungen unterhalten. Für uns ist das Bekenntnis zum Judentum unumgängliche Voraussetzung unserer Gemeinschaftsarbeit. Hiervon abgesehen ist aber die Betätigung einer jüdischen Gemeinde in Deutschland nicht mehr nur diejenige einer Religionsgemeinde im alten Sinne. In einhelligem Zusammenwirken der verschiedenen Richtungen haben die Gemeinden ihr Betätigungsgebiet in den letzten vier Jahren mehr und mehr ausgeweitet, so dass es jetzt die Gesamtheit der religiös-kulturellen und sozialen Aufgaben umfasst, die einer jüdischen Gemeinschaft unter den gegebenen Verhältnissen überhaupt gestellt werden können, mit Ausnahme lediglich derjenigen Arbeit, die auf Grund der bestehenden Vereinbarungen von den überlokalen Organisationen (Landesverbänden, Reichsvertretung) oder von den Grossorganisationen (Hilfsverein, C.-V., Z. V. f. D.) erledigt wird. Die Zionisten pflegen zu sagen, ihr Gedanke der Volksgemeinde sei der rechte gewesen. Wir sagen: es war nicht der rechte unter den Verhältnissen, unter denen wir damals die Auseinandersetzung führten, aber Dr. Walter Breslauer unter den heute für unsere Arbeit gegebenen Verhältnisesn können wir mit euch in der umfassenden Zielsetzung einiggehen. Ehe die Folgerungen hieraus für einzelne Arbeitsgebiete gezogen werden, muss noch geprüft werden, welche Konseguenzen allgemeiner Art aus der veränderten Wirtschaftslage der Juden hier und ihrer Auswirkung auf die Finanzen der Gemeinden herzuleiten sind. Die Gemeindekörperschaften werden bei ihrer Arbeit nicht daran vorbeigehen können, dass .sie für eine Gemeinschaft handeln, die sich durch Ueberschuss der Todesfälle über die Geburten und durch Auswanderung ständig verringert Das zweite dieser Momente wird sogar von den Gemeinden planmässig gefördert. Ueber diesen allgemeinen Hinweis hinaus werden sich bindende finanzpolitische Richtlinien kaum geben lassen. Hat eine Gemeinde nennenswertes Vermögen und keine Schulden, so kann sie sich als berechtigt ansehen, zur Deckung gegenwärtiger Bedürfnisse vom Kapital zu erheben, in der Erwägung, dass diese Bedürfnisse sich in der Zukunft stark verringern werden. Hat umgekehrt eine Gemeinde ein verhältnismässig geringes Vermögen und erhebliche Schulden, so kann eine gesunde Finanzpolitik gerade das Entgegengesetzte, nämlich Verwendung laufender Einnahmen zur Schuldentilgung und Thesaurierung verlangen. Denn sie wird sich dessen bewusst sein, dass den in Zukunft verringerten Ausgaben auch geringere Einnahmen gegenüberstehen werden und dass insbesonde'r die Ausgaben für Altersversorgung und Bestattung an der Tendenz zur Verringerung nicht teilhaben. II. Religiös-kultureller Aufgabenkreis A. Satzungsgemäss und begriffsmässig sind die Aufgaben der Gemeinde auf dem Gebiete des religiösen Lebens von grundlegender Bedeutung.' Dabei geht unserer Generation das Verständnis für Streitigkeiten auf religiösem Gebiet ab. Die Forderung der Gleichberechtigung aller religiösen Richtungen ist heute nahezu Gemeingut geworden. In kleineren und Mittelgemeinden zwingt die Finanzlage häufig zur Innehaltung einer mittleren Linie, die unter Berücksichtigung der örtlichen Tradition jeweils etwas weiter nach „rechts" oder nach „links" gesucht und gefunden wiTd. In Grossgemeinden bemüht man sich, durch eine Mehrheit von Einrichtungen den verschiedenen Richtungen gerecht zu werden. Wo sich ein Abbau notwendig erweist, wird er nach Möglichkeit nicht zu Lasten nur einer Richtung vorgenommen werden dürfen. Andererseits sollten sich neubildende Formen gepflegt werden, die unserer Generation, zumal der Jugend, gemäss sind, gleichgültig aus welchem Parteiprogramm sie zu stammen scheinen. So ist der Oneg Schabbath, unbeschadet seiner „zionistischen" Herkunft, heute allgemeine Forderung. Und ebenso wird das Zusammensitzen von Männern und Frauen im Gottesdienst heute von einer grossen Zahl von Gemeindemitgliedern, die gar nicht geschworene Religiös-Liberale zu sein brauchen, als natürlich empfunden und sollte daher weitere Verbreitung finden. Es wird Aufgabe der Gemeinde sein, ihre Mitglieder auf den religiösen und kulturellen Wert der religiösen Trauung und Bestattung, der Barmizwah und Mädcheneinsegnung hinzuweisen; gemeinsame Feiern, wie Sederabende und Channukkahfeiern, sind in steigendem Masse in Aufnahme gekommen und verdienen Pflege. Im Beerdigungswesen wird ein Zug zur Einfachheit dem Geist der Zeit am meisten entsprechen. Verwaltungsmässig ist die Inanspruchnahme der Gemeindeeinrichtungen durch Massnahmen, Hannover: Jüdischer Friedhof Fot. (2) Dr. W. Katzenstein Rödelheim Erinnerungen von Max Spanier (Köln) Den Juden in aller Welt ist der Name Rödelheim kein leerer Begriff. Wer ein Gebetbuch oder Machsor aufschlägt, findet meist auf der Titelseite Rödelheim als Verlagsort angegeben. Wenn ich nun einiges aus der Vergangenheit dieses Ortes erzählen will, so nicht, weil ich zufällig dort das Licht erblickte (man verzeihe diese * Indikretion), sondern weil sich dort einige Begebenheiten zutrugen, die des Erinnerns wert sind, zwei Menschen ein Werk begannen, das für den jüdischen Geist von grosser Bedeutung war. Im Jahre 1290 gab der Kaiser Rudolf von <* Habsburg sechs Juden die Erlaubnis, in der Nähe <• der Burg wohnen zu dürfen. Sie wurden ihren Frankfurter Glaubensgenossen gleichgestellt, t durften Handel treiben, mussten jedoch die erzielten Gewinne zum Ausbau der Burg und deren Erhaltung abgeben. Um 1700 muss Rödelheim bereits eine Synagoge besessen haben; denn die Chronik berichtet, dass mehrmals darin einge- < brochen wurde. Der Dieb wurde stets ermittelt, und die kostbaren Gegenstände, einmal ein gold- * bestickter Vorhang und ein silberner Becher, konnten zurückgekauft werden. Durch die Gesetzgebung der Jahrhundertwende erlebte die jüdi- ,. sehe Gemeinde einen neuen Aufschwung. Die alte Synagoge wurde abgerissen und im Jahre 1818 $ ein Neubau errichtet, der jetzt noch dem Gottesdienst geweiht ist, ein einfacher, schmuckloser % Bau im Inselgässchen, der früheren Judengasse. Zwei Männer haben Rödelheims Namen in die jüdische Welt getragen: Baruch Baschwitz und Wolf Heidenheim. Baruch Baschwitz, 3 1765 in Frankfurt a. 0. geboren, erhielt 1798 mit j "Wolf Heidenheim vom Grafen Vollrath die Er- T| laubnis, in Rödelheim eine Druckerei zu er- | richten. Der Graf befreite sie von Steuern und j sicherte dem neuen Unternehmen jede Unter- J Stützung zu. Aus Dank für dieses Entgegenkommen widmete Heidenheim dem Grafen eine schwungvolle Ode in hebräischer und deutscher Sprache, die als erste Schrift die Presse dieser im Jahre 1799 gegründeten Rödelheimer „privilegierten orientalischen und occidentalischen Buchdruckerey" verliess. Da das neue Unternehmen gegen grosse Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, überliess Baschwitz Heidenheim seine Anteile und trat aus. Hochbegabt auf dem Gebiet der Finanzen, fand er bald durch Vermittlung eines angesehenen Bürgers einen grösseren Wirkungskreis. Benjamin Wolf Heidenheim, ein ernster, stiller Gelehrter, wurde im Jahre 1757 in Heidenheim im Ansbachischen geboren. Er besuchte die berühmte Schule zu Fürth, mit 25 Jahren kam er nach Frankfurt am Main, wo er sich ganz dem Studium des Talmud und der rabbinischen Literatur hingab. Mit der Herausgabe einer grammatischen Schrift des Abraham ibn Esra eroberte er sich den Ruhm als Koryphäe der jüdisch-grammatischen Literatur. 1800 begann das Erscheinen der Machsor-Ausgabe. die nach dem Urteil Steinschneiders ,,geschmackvoll, correct und mit rein deutscher Uebersetzung versehen", eine neue Epoche der ritualen Literatur einleitete. Was die Heidenheimsche Machsor- Ausgabe auszeichnete, war die gute Uebersetzung in die deutsche Sprache, den eingehenden Kommentar, die gediegene Ausstattung der Bücher, die Sorgfalt des Drucks. Damit das jüdische Kind in guter hebräischer Sprache seinem Gott nahen konnte, gab er ein neue9 Gebetbuch heraus, das praktisch und sinnreich geordnet war. Das kleine Gebetbuch, das sich bald grosser Beliebtheit erfreute, erschien noch zu Lebzeiten Heidenheims in der 17. Auflage. 1832 starb er, seine Vermögensverhältnisse waren sehr zerrüttet. Die jüdischen Schulen in Frankfurt waren geschlossen. Nach einem feierlichen Trauergesang in hebräischer Sprache hielten der Lehrer der Rödelheimer israelitischen Gemeinde Küps, der Schuldirektor Dr. Weil aus Frankfurt und Dr. Creizenach Reden. Nach Heidenheims Tode kaufte Israel Lehrberger die Druckerei und hielt sie auf ihrer Höhe. Sie ging in die Hände seiner Söhne über, später wurden Verlag und Druckerei getrennt. Wenn wir Kinder die vielen Kästen mit den schwarzen Buchstaben sahen, kamen beim Anblick dieser geheimnisvollen Zeichen Angst und Staunen über uns. Zuletzt gingen Verlag und Druckerei in den Besitz von Dr. Felix K a u f f - mann (Frankfurt) über. Im Jahre 1845 erreichte die jüdische Gemeinde Rödelheims mit 421 Angehörigen ihren höchsten Stand. Im Laufe der Jahrzehnte verlor sie an Bedeutung, viele Juden zogen in das nahe Frankfurt, in die Industriestädte oder in die neue Welt. Der alte jüdische Friedhof in Hannover Ständig hört man die Sehenswürdigkeiten des alten Prag und besonders den alten jüdischen Friedhof rühmen. Niemand, der die Stadt besucht, versäumt es, auch den Friedhof mit seinen geschichtlich und künstlerisch bemerkenswerten Grabmälern zu besichtigen. Um so erstaunlicher ist es, wie wenig Beachtung die alten jüdischen Grabstätten in Deutschland finden, trotzdem auch sie genug an kulturhistorisch Interessantem, Eigenartigem und Schönem aufweisen — wie etwa der portugiesische Friedhof in Altona mit seinen flachen Grabplatten und Pyramiden und der verwunschene alte Friedhof in Hannover. Nur wenige Hannoveraner wissen von diesem Friedhof, der abseits vom Verkehr liegt — eine merkwürdig geschlossene, bewaldete Insel zwischen kleinbürgerlichen Strassenfronten. Und sehr wenige haben den Riegel der Pforte geöffnet und sind unter den segnenden Händen und der alten hebräischen Inschrift hindurchgeschritten. In dem ummauerten Rechteck wölbt der Friedhof sich, hügelartig empor. Wie ein kleines Heer rücken die schwarzgrauen Steine heran, dicht aneinander gedrängt. Nur rings an der Mauer ist Raum gelassen, um den Kohanim das Betreten zu ermöglichen, ohne den Gräbern zu nahe zu kommen. Unter mannigfachen Bäumen herrscht halbes Dämmern. Sonnenreflexe funkelu auf einem Gewirr, von Büschen, auf Gräsern und glattem, dunklem Moos. In all dem Grün stehen ernst und aufrecht die Grabmale: Zunächst ganz einfach geformte kleinere und grössere, fast nur mit Schriftzeichen bedeckt; später mächtig ragende Tafeln in immer üppigerem Barock mit reichen Inschriften und Verzierungen, gekrönt von prächtigen Wappen und Symbolen; und endlich wieder, zu grösserer Strenge zurückkehrend, Steine in gehaltenem Empire. Immer weitere lange Reihen. Aus alten Urkunden ist zu schliessen, dass die Gemeinde den vor der Stadt gelegenen Hügel, aus dem damals Sand gewonnen wurde, Mitte des 16. Jahrhunderts erworben hat. Da man heimlich die Sandabfuhr fortsetzte und dabei bis an die Gräber vordrang, verbot die Obrigkeit auf der noch heute neben dem Tor eingelassenen Tafel das „Fiolieren" des Platzes und „Turbieren" der Toten. Es scheint jedoch, dass die Gemeinde selbst zum weiteren Schutz gegen die Sandabfuhr, hauptsächlich aber aus Platzmangel die früheren Gräber mit einer starken Erdschicht bedeckt hat, so dass sich mehrere Lagen von Grabstätten übereinander befinden. Dadurch dürfte es zu erklären sein, dass der älteste sichtbare Stein erst aus dem Jahre 1654 stammt. Zehn Generationen ruhen unter den altersschwarzen Steinen und dem wilden Grün. Und weitere Generationen überdauernd werden die Bäume der kleinen Toteninsel gen Himmel ragen, die malerisch und halb vergessen inmitten der 'Grossstadt liegt. Dr. Walter Katzenstein. „Ein Vierteljahrtausend Hannoversches Landrahbinat, 1687—1937" nennt sich eine von der Synagogengemeinde Hannover herausgegebene Broschüre, deren Verfasser Landrabbiner Dr. S. Freund ist. Er gibt einen Ueberblick über die Entwicklung des Landrabbinats und die Stellung, Tätigkeit und Bedeutung der Landrabbiner. Die Einrichtung des Landrabbinats hat eine ruhige Entwicklung der Gemeinden gewährleistet und vor allem religiöse Auseinandersetzungen, wie sie anderwärts vorkamen, vermieden. 'Aufschlussreich ist die Charakteristik der einzelnen Landrabbiner, die in dem abgelaufenen Zeitraum in Stadt und Land Hannover segensreich gewirkt haben. E.G.L.

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