Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 31 (5.8.1937)
- Date
- 1937-08-05
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 C.-V.-Zeifung Nr, 31 »5. August 1937i reich als Mitglied, womit das ehemalige Mandatsgebiet seine formelle Unabhängigkeit erworben hatte. HI. In dem französischen Mandatsgebiet Syrien ist die Entwicklung in ähnlichen Bahnen verlaufen. Auch hier zeigte sich seit Einführung des Mandats (1923) eine heftige Opposition gegen die fremde Bevormundung. Namentlich 1928 anlässlieh der Verfassungsberatungen in der syrischen Nationalversammlung kam diese Stimmung grundsätzlicher Beziehung von seinen Vorbildern unterscheiden: Es würde vor Verwirklichung des Mandatszweckes in Kraft treten, während im Falle des Iraks und Syriens der Zweck der Mandate bereits er-. reicht war. Ob hieraus zu Lasten der Mandatarmacht ein Fortwirken einzelner im Mandat übernommener Verbindlichkeiten abzuleiten ist, wird der Völkerbund zu entscheiden haben. Die Mandatskommission berät HOCftSfe Zelt cuf Reisekreditbriefe für die Herhsi-Paläsüna-Reise PaEesfiae & Orient Loyd Vertretung; Frankfurt am Main Alfred Adler. Steinweg 9. Tel. 249 61 deutlich zum Ausdruck. Die Versammlung beschloss einen Verfassungsentwurf, der das Mandat völlig ignorierte und Einzelbestimmungen enthielt, die der Mandatarmacht untragbar erschienen. Die Folge war, dass der Hohe Kommissar die Nationalversammlung auflöste. Dass Massregeln dieser und ähnlicher Art die Opposition nicht zur Ruhe bringen konnten, war selbstverständlich. Infolgedessen versuchte man schon 1926, das Mandat durch einen Bündnisvertrag zu ersetzen. Allein dieser Versuch, der 1932 und 1933 wiederholt wurde, hatte zunächst keinen Erfolg. Er scheiterte unter anderem an dem Widerstand der syrischen Nationalisten, die eine Einbeziehung der Gebiete der Drusen und Alauiten in den syrischen Staat forderten, was die französische Regierung ablehnte. Erst im Jahre 1936 änderte Frankreich seine Haltung, indem es sich bereit erklärte, die umstrittenen Gebiete mit Syrien zu vereinigen. Damit war der Weg für einen französisch-syrischen Vertrag nach anglo-irakischem Muster freigemacht. Am 9. September 1936 ist dieser zweite - „Bündnisvertrag" des vorderen Orients geschlossen worden. Der Vertrag entspricht in seinen Grundzügen dem anglo-irakischen Vorbild. Er sieht das Ende des Mandats und den Eintritt Syriens in den Völkerbund sowie eine Reihe von Militärklauseln vor, die den Einfluss Frankreichs in Syrien sichern. Daneben enthält das Abkommen Bestimmungen über Amnestie, Finanzwesen, Verwaltung und die diplomatische Vertretung. Der Vertrag soll innerhalb dreier Jahre schrittweise durchgeführt werden. Ein Parallelabkommen wurde am 13. November 1936 zwischen Frankreich und der Libanonrepublik abgeschlossen, das entsprechend dem syrischen Modell ausgestaltet ist. Die Beseitigung des Mandats hat in Syrien starken Jubel ausgelöst. Immerhin war die Freude nicht ungemischt, da die Militärklauseln und die Abhängigkeit der syrischen Währung von der französischen die Nationalisten des „emanzipierten" Staates stark verstimmten. IV. Soweit das „Vertragssystem", auf das die. eingangs zitierte Stelle des Peel-Berichts verweist. Dass die Einzelbestimmungen dieses Systems — wenn der Teilungsvorschlag Wirklichkeit werden sollte — auf Palästina nicht unbesehen und ohne Modifikationen Anwendung finden können, bedarf keiner Worte. Auch der Peel-Bericht berücksichtigt diese Selbstverständlichkeit, indem er bei Erörterung der Einzelheiten Massnahmen vorschlägt, die von den irakosyrischen Vorbildern abweichen. Abgesehen von den Details dürfte aber ein sehr grundlegender Unterschied zwischen dem Fall Palästinas und dem früheren Vertragssystem gegeben sein: In allen übrigen Mandatsfällen war und ist es alleiniger Zweck des Mandats, die Bevölkerung der Mandatsgebiete zu befähigen, „to stand alone". Im Fall Palästinas dagegen kommt noch ein zweites Moment hinzu: Das ^Nationalheim der Juden. Nach der ausdrücklichen Vorschrift des Mandats ist England als Mandatarmacht verpflichtet, die Belfour-Deklaration „in Wirksamkeit zu bringen (for putting into effect) und Palästina unter „solchen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Bedingungen zu stellen, die die Errichtung des jüdischen Nationalheims... sichern". In Palästina ist der Mandatszweck also solange nicht erreicht, als nicht das Natipnalheim vollendet ist. Da hiervon gegenwärtig keine Rede, sein kann, würde das in dem Peel-Bericht vorgeschlagene „Vertragssystem" sich in In Genf wurde am Freitag, dem 30. Juli, vormittags die ausserordentliche Tagung der Ständigen Mandatskommission des Völkerbundes eröffnet. Ihre Tagesordnung sieht neben der Prüfung des Berichtes der Palästinaverwaltung für 1936 und der-noch ausstehenden Punkte aus dem Bericht für 1935, neben der Beratung der der Kommission unterbreiteten Petitionen vor allem die Prüfung des Berichtes und der Vorschläge der Königlichen Palästinakommission sowie die Prüfung des von der Britischen Regierung im Zusammenhang mit dem Palästinabericht veröffentlichten Statement of Policy vor. Die öffentliche Eröffnungssitzung, die unter stärkster Anteilnahme des Publikums stattfand, dauerte 3A Stunden. In ihr gab der Vorsitzende der Mandatskommission, der Belgier Pierre Orts, bekannt, dass die Vorschläge, die die Mandatskommission nach Prüfung der ihr vorliegenden Dokumente erstatten wird, dem Völkerbungsrat bei seiner im September stattfindenden Tagung vorgelegt werden werden. Damit würde aber die Möglichkeit einer nochmaligen Rückverweisung der Frage an die Mandatskommission nicht ausgeschlossen sein. Der Vertreter der britischen Mandatarmacht, Kolonialminister Ormsby-Gore, legte den Standpunkt der britischen Regierung in der am Eröffnungstage stattfindenden nicthtöffentlichen Nachmittagssitzung dar. Er erklärte, dass er sich mit dem Bericht der Königlichen Kommission weitgehend identifiziere. Man habe bei der jetzt zu vollziehenden politischen Wendung die ganze Geschichte der Schwierigkeiten zu berücksichtigen, denen die Mandatarmacht während der letzten 17 Jahre begegnet ist. Es habe sich gezeigt, dass die Erwartung, die Verpflichtungen gegenüber Arabern und Juden miteinander in Uebereinstimmung bringen zu können, von der die Politik Seiner Majestät ausgegangen sei, sich nicht habe erfüllen lassen. Es bestehe vielmehr zwischen den Wünschen der Araber und der Juden in Palästina ein nicht auszugleichender Gegensatz, und es sei offenbar, dass auf Grund der Mandatsbestimmungen diesen Wünschen nicht Genüge geschehen könne. Der Teilungsplan stelle nach den von der Kommission vorgeschlagenen allgemeinen Richtlinien die beste und vollständigste Ueberwindung des toten Punktes dar, an den man gelangt sei. Nachdem sich das britische Parlament das Recht vorbehalten habe, einen endgültigen Plan zu prüfen, falls und sobald ein solcher formuliert werden solle, könne auch die Mandatskommission und der Völkerbundsrat den gleichen Vorbehalt machen. Auch schon eine vorläufige Zustimmung oder Ablehnung zu der Ausarbeitung der Form des Planes würde weiterführen und eine Fülle von neuen Arbeitsmöglichkeiten als Vorbereitung für die Aufstellung eines endgültigen Planes eröffnen. Das Ziel der Regierungspolitik sei die Beendigung des Mandats für Transjordanien und den grösseren Teil Palästinas mit der Absicht, zwei neue unabhängige souveräne Staaten, einen arabischen und einen jüdischen, zu schaffen und gewisse Teile Palästinas unter britischem Mandat zu behalten. Die Kompliziertheit des Problems sei augenfällig, doch müsse eine Lösung gefunden werden, um Ordnung und Frieden zu gewährleisten. Der Minister hob nochmals hervor, dass die Regierung Seiner Majestät an Einzelheiten des vorliegenden Teilungsplanes nicht gebunden sei, und dass es insbesondere vor Fertigstellung der Arbeiten einer Grenzkommission nicht möglich sein werde, einen endgültigen Plan zu formulieren. Auch am 31. Juli tagte die Ständige Mandatskommission in geschlossener Sitzung. In ihr brachten einige Mitglieder ihre Unzufriedenheit mit der Haltung des Ministers zum Ausdruck, da sie den Ansehein erweckt habe, als sei die Teilung eine bereits beschlossene Massnahme. Es kam auch zum Ausdruck, dass die Kommission wenig geneigt sei, schon jetzt auf Einzelfragen des Teilungsplanes einzugehen, da man von der Unvermeidlichkeit der Teilung noch nicht überzeugt sei. Minister Ormsby-Gore schilderte darauf in einer zweiten Rede nochmals die Gegensätzlichkeit der Bestrebungen von Juden und Arabern in Palästina und versuchte deutlich zu machen, dass dieser Tatsache nur eine radikale Aenderung des Mandatsregimes abhelfen könne. Er behandelte in diesem Zusammenhang auch eingehend die Auswirkungen, die er von dem geplanten neuen Regime auf die arabischen Nachbarländer Syrien, Irak und Aegypten erwarte. Im weiteren Verlauf seiner Rede ging der Minister auf die Lage der Juden in der ganzen Welt ein und kennzeichnete die Bedeutung der Balfour-Deklaration angesichts des in einer Reihe von Ländern bestehenden Auswanderungsbedürfnisses. Zum Schluss erneuerte der Minister seine Bitte um eine möglichst schnelle Klärung der Angelegenheit durch grundsätzliche Stellungnahme über den Teilungsplan. Diese Bitte wurde von mehreren Kommissionsmitgliedern mit Widerstand aufgenommen. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine zu eilige Durchberatung unzweckmässig sei, und dass auch die Tagesordnung die Erledigung noch anderer Punkte vorsehe. Die Tagung der Ständigen Mandatskommission konzentriert verständlicherweise das Interesse der Juden und Araber in diesen Tagen auf sich. Die nach Genf entsandten Anhänger der Mufti-Partei haben anlässlich eines Empfanges bei dem Kolonienminister diesem eine Denkschrift überreicht, in der sie die Abschaffung des Mandats und die vollständige Unabhängigkeit Palästinas als Araberstaat verlangen. Eine ebenfalls in Genf weilende Abordnung der Nashashibi-Partei soll sieh jedoch im Gegensatz zu ihrer in Palästina selbst eingenommenen Haltung um ein Zustandekommen des Teilungsplanes bemühen, indem sie die ständige Syrische Delegation in Genf für seine Unterstützung zu gewinnen sucht. Die jüdische Oeffentlichkeit findet ihre Vertretung in fünf verschiedenen Delegationen, von denen je eine die Jewish Agency, den Waad Leumi, die Neuzionistische .Organisation, die Agudas Jisroel und die amerikanischen Zionisten vertritt. Auch Dr. Chaim Weizmann weilte einige Tage in .Genf und hielt mehrere wichtige Besprechungen dort ab. Die einzelnen jüdischen Delegationen stehen sowohl untereinander als auch mit einer Reihe von Mitgliedern der Mandatskommission in ständiger Verbindung. In diesen Unterredungen wandten sich die jüdischen Vertreter besonders entschieden gegen die sogenannten Alternativ-Vorschläge der Königlichen Kommission, die für den Fall in Kraft treten sollen, dass der Teilungsplan nicht zustandekommt. Im übrigen verweist man einerseits auf die Stellungnahme des Zionistenkongresses und der Jewish Agency-Tagung, während auf der anderen Seite davon gesprochen wird, dass sich der Zionistenkongress nach Zusammensetzung der neuen Exekutive für mehrere Monate vertagen werde, bis der unter Mitwirkung der Mandatskommission, des Völkerbundsrates und des Britischen Parlamentes abgeänderte Teilungsplan vorliegen und die Grundlage einer neuen Stellungnahme bilden werde. Jedenfalls hat man die Erklärung des Kolonienministers, dass die britische Regierung weder auf den Plan der Königliehen Kommission festgelegt sei, noch eine sofortige endgültige Entscheidung erwarte, mit einem Gefühl der Erleichterung aufgenommen. Man hält damit die unmittelbare Gefahr der Teilung für beseitigt und ist entschlossen, die so geschaffene Atempause zu benutzen, um bessere Bedingungen zu erlangen. Die Neuzionistische Organisation hat eine Denkschrift an die Mandatskommission gerichtet, in der sie die Gründe für ihre Ablehnung gegenüber dem Teilungsplan darlegt und als „konstruktiven Alternativ-Vorschlag" die Aufrechterhaltung des Mandates, die Oeffnung Transjordaniens für jüdische Ansiedlung und die Ausschreibung einer jüdischen Nationalanleihe fordert. Sie entfaltet auch sonst eine starke Aktivität, die darauf abzielt, in diesen bedeutungsvollen Wochen ihre politischen Absichten neben denen der Zionistischen Organisation als entscheidenden Faktor mit in die Wagschale zu werfen. Diesem Zweck, der auch von der Agudas Jisroel von deren Standpunkt aus vertreten wird, dient eine Verständigung dieser beiden Gruppen, die in einem gemeinsamen Schreiben an Chaim Weizmann, als dem Präsidenten der Jewish Agency, ihren Ausdruck gefunden hat. Nachdem der Mitte. Juli unternommene Versuch der Veranstaltung einer zionistisch-neuzionistischen Round Table-Konferenz, deren Erweiterung durch die Teilnahme der Agudas Jisroel schon damals erörtert wurde, gescheitert ist, machen nunmehr der Präsident der Weltorganisation Agudas Jisroel, Jakob Rosenheim und der Präsident der Neuzionistischen Organisation, Jabotinsky, Ordnung im jüdischen Pressewesen Der Reichsminister iür Volksauikläruug und Propaganda hat mit einer Anordnung vom 15. Juli 1937 grundsätzliche Richtlinien für das Jüdische Pressewesen aufgestellt. Alle Personen und Unternehmen des jüdischen Pressewesens im deutschen Reichsgebiet werden vom Sonderbeauftragten des Reichsministers, Reichskulturwalter Hinkel, erfasst. Die in den Verlagen und Unternehmen der jüdischen Presse tätigen Personen, wie Verleger, Redakteure, Mitarbeiter, Berichterstatter, Verlagsangestellte, Bezieherwerb er, Pressereferenten und Mitarbeiter von Pressedienststellen jüdischer Organisationen, Vereine und Gemeinden werden in amtlichen Listen eingetragen und erhalten durch Bescheinigung oder Ausweis die Zulassungsgenehmigung. Nach dem 1. Oktober 1937 dürfen Personen ohne Bescheinigung oder Ausweis im jüdischen Pressewesen nicht mehr tatig sein. Gesuche zur Eintragung in die amtlichen Listen und alle das jüdische Pressewesen betreffenden Anträge sind ohne Ausnahme an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, Sonderreferat Reichskulturwalter Hinkel, Berlin W. 9, Wilhelmplatz 8/9, zu richten. erneut den Vorschlag, eine einheitliche Stellungnahme der gesamten propalästinensisch gesinnten Judenheit durch Einberu« fung einer besonderen Versammlung herbeizuführen. Den vorbereitenden Schritt dazu solle eine Round Table Konferenz der drei genannten Organisationen bilden. Die Bestrebungen, eine Einigung zwischen ZO und NZO herbeizuführen, sollen übrigens auch von gewissen Kreisen des Misrachi und der allgemeinen Zionisten (Gruppe B) unterstützt werden. Es wird eine Begegnung zwischen Weizmann und Jabotinsky angestrebt. Es heisst, dass sich Dr. W e i z'm a n n eventuell durch eine andere führende Persönlichkeit der zionistischen Organisation vertreten lassen wird, * Der am 2. August fortgesetzte Meinungsauetauscfi innerhalb der Mandatskommission fahrte zu 'dem Ergebnis, daes das folgende Arbeitsprogramm beschlossen wurde: 1. Es soll eine Ueberprüfung der Palästinaverwaltung in den letzten zwei Jahren stattfinden. 2. Die Kommission will feststellen, ob' das ihr vorliegende Material dafür ausreicht, dass der Völkerhundsrat sich über das Gesamtproblera und über die verschiedenen vorgeschlagenen Lösungen eine Meinung bilden kann. 3. Die Kommission wird dem Völkerbundsrat Vor- und Nachteile einer jeden der möglichen Lösungen des Problems darlegen, und zwar a) der Aufrechterhaltung des jetzigen Mandats, b) eine Modifizierung des Mandats, c) einer Kantonisierung, d) einer Teilung, e) der übrigen Möglichkeiten, die sich aus der Erörterung ergeben könnten. 4. Es wird weiter festzustellen sein, ob das Mandat in seiner ursprünglichen Form an sich undurchführbar war, oder ob neu hinzugekommene Umstände seine Undurchführbarkeit bedingt haben. Die Feststellung der Kommission, daes sie sich für berechtigt halte, das Palästina-Problem unter allen seinen Aspekten zu untersuchen, wird als höchst bemerkenswert angesehen. Zwar ist es Aufgabe des Völkerbundsrates, die endgültige Entscheidung zu treffen, doch ist die Kommission entschlossen, die gesamte vorbereitende Arbeit zu leisten, zu allen Fragen ihre Meinung zu äussern und dem Rat eigene Vorschläge zu unterbreiten. Die Kommission will die Berichte auf ihre Unparteilichkeit hin prüfen und, falls sie sie für unbefriedigend hält, neue Informationen verlangen. Sie will alle möglichen Lösungen in Betracht ziehen und sich keineswegs auf die Vorschläge des Berichtes der Kgl. Kommission beschränken. Inzwischen wartet die Kommission mit besonderem Interesse auf die Entscheidung des Zionistenkongresses. In Genfer Kreisen hält man es für unwahrscheinlich, dass der Kongress gegenüber dem Teilungsgedanken eine entschieden ablehnende Haltung einnehmen wird. Am 3. August hat die Kommission mit der Prüfung des Jahresberichtes der Palästinaverwaltung für 1936 begonnen. Die Fragen, die von den Kommissionsmitgliedern an den Vertreter der Britischen Mandatarmacht gestellt wurden, bezogen sich jedoch nicht nur auf den Jahresbericht, sondern auf das gesamte vorliegende Material. Minister Ormsby-Gore gab auf Wunsch der Mitglieder der Kommission erläuternde Erklärungen zu seinen früher gehaltenen Reden ab. Er wird voraussichtlich bis zum 5. Augu6t in Genf bleiben. Chefredakteur: Dr. Alfred Hirschbexg; stellvertretender Chefredakteur und verantwortlich für Kunst und Unterhaltung und für die Aufnahme von Bildern: Dr. Margarete Edelheim; Verantwortlich für Sport: Dir. Ernst G. Löwenthal, sämtlich in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Einsendungen ist Freiumschlag beizufügen. Leiter der Anzeigen- Abteilung: Friedrich Nathan, Berlin; verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: i. V.: Kate Marcus. Berlin. DA II. Vjj. 38236. PI. 5. Verlag: Jüdischer Central-Verein e. V., . Berlin W15, Emser Strasse 42. Druck der Buch- und Tiefdruck Gesellschaft mbH., Berlin SW19.