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Central-Verein-Zeitung · 1937-07-15 · 28 (15.7.1937) · page 5

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
28 (15.7.1937)
Date
1937-07-15
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 28 » 2. Beiblatt CVRtanq 15. Juli 1937 - Seite J5 Einführung der Rassengesetzgebung in Oberschlesien Die Reichsregierung hat ein Gesetz über Massnahmen im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet vom 30. Juni 1937 (RGBl. I, S. 717) erlassen. Dieses Gesetz gilt nicht nur im ehemaligen oberschlesischen Abstimmungsgebiet. Es findet auch ausserhalb dieses Gebiets Anwendung, soweit dort Personen, die im Abstimmungsgebiet unter das Gesetz fallen würden, bisher von der Rassengesetzgebung noch nicht betroffen worden sind. Die Bestimmungen, die das Reichsbürgerrecht und den Blutschutz betreffen (insbesondere Hausangestelltenvorschriften), treten ohne weiteres am 15. Juli 1937 in Kraft. Auch in Oberschlesien dürfen deutschbliltige weibliche Staatsangehörige unter 45 Jahren in einem jüdischen Haushalt grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden. Sie dürfen nur dann weiterbeschäftigt werden, wenn sie 1. in dem betreffenden jüdischen Haushalt bereits am 16. September 1935 beschäftigt waren, 2. wenn sie bis zum 31. Dezember 1935 das 35. Lebensjahr vollendet hatten und wenn sie 3. seit dem 16. September 1935 ohne Unterbrechung bis zur Gegenwart in diesem Haushalt beschäftigt sind. Nur beim Vorliegen aller drei Voraussetzungen ist die Weiterbeschäftigung der deutschblütigen weiblichen Hausangestellten unter 45 Jahren in Oberschlesien zulässig. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich auch auf deutschblütige staatenlose Hausangestellte, dagegen nicht auf Hausangestellte fremder, insbesondere also polnischer Staatsangehörigkeit. Das Verbot gilt andererseits auch für solche jüdischen Haushaltsangehörige, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, also insbesondere polnische Haushaltsvorstände oder Staatenlose. Dienstverhältnisse, die den neuen Bestimmungen nicht entsprechen, mussten spätestens zum 14. Juli 1937 gelöst werden. Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. August 1937 in den Ruhestand. Beamte, die jüdische Mischlinge sind — mit Ausnahme der Altbeamten und Frontkämpfer —, sind bis zum 31. Dezember 1937 in den Ruhestand zu versetzen. Jüdische nichtbeamtete Träger eines öffentlichen Amts scheiden ebenfalls mit dem Ablauf des 31. August 1937 aus ihren Aemtern aus. Beamten, die keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben, oder die beim Uebertritt oder bei der Versetzung in den Ruhestand nach den allgemeinen versorgungsrechtlichen Bestimmungen ein Ruhegehalt noch nicht erdient hatten, kann zum Ausgleich von Härten bei Würdigkeit und Bedürftigkeit von der obersten Dienstbehörde im Einvernehmen mit den Reichsministern des Innern und der Finanzen ein jederzeit widerruflicher Unterhaltszuschuss gewährt werden. Wird ein Unterhaltszuschuss bewilligt, so findet eine Nachversicherung nach Massgabe der reichsgesetzlichen Sozialversicherung nicht statt. Auf nach Massgabe des Gesetzes entlassene Behördenangestellte und Arbeiter finden die Bestimmungen des § 56 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (Kündigungsschutz) keine Anwendung. Bei Notaren tritt an die Stelle der Versetzung in den Ruhestand die Enthebung des Notars von seinem Amt. Frontkämpfernotaren kann bei Würdigkeit und Bedürftigkeit ein Unterhaltszuschuss gewährt werden. Aus Beurlaubungen oder sonstigen behördlichen Massnahmen, die gegen Beamte oder Träger eines öffentlichen Amts im Hinblick auf das Gesetz getroffen sind, können Ansprüche nicht hergeleitet werden. Die Zulassung eines Rechtsanwalts, der Jude oder Mischling ist, kann bis zum 31. Dezember 1937 zurückgenommen werden. Bis zum gleichen Zeitpunkt kann die Eintragung eines jüdischen Patentanwalts gelöscht werden. Soweit Juden auf Grund des Gesetzes zur Verhütung von Missbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung vom 13. Dezember 1935 die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erteilt ist, ist die Erlaubnis zu widerrufen; dabei kann eine Frist zur Abwicklung der Tätigkeit gewährt werden. Die Vorschrift gilt für Prozessagenten entsprechend. Bestallungen oder Approbationen von jüdischen Aerzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern, die nach dem 30. Januar 1933 erteilt worden sind, erlöschen am 30. September 1937, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt von den Behörden, die sie erteilt haben, bestätigt werden. Jüdische leitende Aerzte an öffentlichen Krankenanstalten. sowie freie und gemeinnützige Krankenanstalten und jüdische Vertrauensärzte scheiden mit dem 30. September 1937 aus ihrer Stellung aus. Bestehende Verträge erlöschen mit demselben Zeitpunkt. Jüdische Krankenhäuser werden von dieser Regelung nicht betroffen. In Zweifelsfällen entscheidet der Reichsminister des Innern nach Anhörung der Reichsärztekammer. Kassenärzten, Kassenzahnärzten und Kassendentisten ist die Zulassung zur Kassenpraxis zu entziehen, wenn sie Juden oder jüdische Mischlinge sind oder wenn ihre Ehegatten Juden oder jüdische Mischlinge sind und die Ehe erst nach dem 1. Juli 1933 geschlossen wurde. Dies gilt nicht, wenn 1. sie bereits seit dem 1. August 1914 niedergelassen waren, 2. sie im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündete gekämpft haben oder während eines nicht unerheblichen Zeitraumes an der Front oder in einem Seuchenlazarett als Aerzte tätig gewesen sind, oder, 3. ihre Väter, Söhne oder Ehemänner im Weltkrieg gefallen sind. Bei jüdischen Mischlingen kann der Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands für die Zulassungsinstanzen verbindlich eine Ausnahme zulassen. Das Verfahren auf Entziehung der Zulassung ist nur auf Antrag des Reichsiührers der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands einzuleiten. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 1937 gestellt sein. Bei Personen, die von den Bestimmungen des Gesetzes oder den auf Grund dieser Bestimmungen erfolgten Massnahmen getroffen werden, finden auf die Kündigung von Mietverhältnissen über Räume, die sie für sich oder ihre Familie gemietet haben, die Vorschriften des Gesetzes über das Kündigungsrecht der durch das Berufsbeamtengesetz betroffenen Personen vom 7. April 1933 (RGBl. I, S. 187) entsprechende Anwendung. Dies gilt nicht für Personen, die einen Anspruch auf Ruhegehalt haben. Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die Kündigung kann nur für aen ersten Termin erfolgen, für den sie zulässig ist. Ueber einen etwaigen Widerspruch des Vermieters entscheidet das Amtsgericht. Die Kündigung ist für unwirksam zu erklären, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung der Verhältnisse beider Teile die Fortsetzung des Mietverhältnisses zugemutet werden kann. Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen worden sind und von deren Widerruf nach dem Gesetz vom 14. Juli 1933 bisher Abstand genommen worden ist, können widerrufen werden, falls die Einbürgerung nicht als erwünscht anzusehen ist. Durch den Widerruf verlieren ausser dem Eingebürgerten selbst auch diejenigen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie ohne Einbürgerung nicht erworben hätten. Der Widerruf wird wirksam mit der Zustellung der WTiderrufsverfügung oder mit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im ,.Deutschen Reichsanzeiger" und „Preussischen Staatsanzeiger". Der Widerruf liegt dem Regierungspräsidenten in Oppeln ob. Diese Vorschrift tritt mit dem Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündunng ausser Kraft. Das Gesetz tritt am 15. Juli 1937 in Kraft. F. Gdt. Wann und wo finden Sie Ret? Oberschlesien Beuthen Max Freudenthal Aus München kommt die schmerzliche Kunde, dass Rabbiner Dr. Max Freudenthal, der dort im Ruhestand lebte, nach schwerem Leiden verschieden ist. In ihm verlieren wir eine markante Persönlichkeit von ebenso starkem Wollen und Können wie anmutigem und gewinnendem Auftreten, einen Mann der Tat. der das Vertrauen weitester Kreise besass und darum eine weitreichende, gesegnete Wirksamkeit entfalten konnte. Mehr als 40 Jahre verwaltete er das Rabbineramt. Ob es in Dessau, in Danzig oder in Nürnberg war, überall hinterliess er treu ergebene Schüler, dankbare Gemeindemitglieder, bewunderungsvolle Gemeindeverwaltungen. Von seiner gesamten Amtstätigkeit gilt, was der Vorsitzende der Nürnberger Gemeinde am 2t. März 1934 sprach, als er Rabbiner Dr. Freudenthal den Abscfciedsgruss entbot: „Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, was der Abgang eines Mannes von solcher Geisteshöhe, von solch unerschöpflicher Arbeitskraft, eines Mannes, dessen geradezu heroisches Pflichtbewusstsein auch schwere seelische und körperliche Störungen nicht zum Erliegen bringen konnten, was der Rücktritt eines-Mannes, "dem der Dienst an der Gemeinde alles war. der sich im Dienste der Gemeinde im wahren Sinne des Wortes verzehrte, für uns bedeutet. Sein Ausscheiden aus unserem Kreis ist der Abschluss eines segensreichen, überaus fruchtbaren Wirkens." Es gab kein Gebiet des Gemeindelebens, dem er nicht hingebend seine Kraft widmete. „Tora, Awoda, Gemillut Chassadim", Lehre, Gottesdienst und Sozialarbeit, die alten Säulen des jüdischen Gemeindelebens, waren ihm gleich heilige, unermüdlich bearbeitete Aufgaben. Und er hat sie nicht nur im engen Kreise seiner Gemeinde gepflegt, sondern darüber hinaus in den grossen Verbänden, in denen der Einfluss des stets ausgeglichenen, arbeitsfreudigen und hilfsbereiten Mannes überaus gross war. Im Landesverband der israelitischen Gemeinden Bayerns war er eine führende Persönlichkeit, um die geistige Hebung und um die Einigkeit stats bemüht, ungeachtet seines entschieden liberalen Standpunktes von den Gegnern hochgeehrt. Ebenso erfreute er sich im Allgemeinen Rabbinerverband hohen Ansehens, seine aufopfernde Mühewaltung um die Pensions- und Witwenkasse des Verbandes sichert ihm die Dankbarkeit aller Berufsgenossen. Seine dauernde freudige Mitarbeit an den Aufgaben des Unterrichts und der Erziehung, seine energische Beteiligung an sozial wirkenden jüdischen Organisationen sei hier nur kurz gestreift. Hingegen müssen wir bei seiner wissenschaftlichen Tätigkeit länger verweilen. Freudenthal betrachtete es als seine Pflicht, die wertvolle alte Tradition des Rabbinerstandes fortzusetzen und dauernd wissenschaftlich produktiv tätig zu sein. Seine Erstlingsarbeit befasst sich mit Philon von Alexandrien, aber sehr bald reizte ihn die neuzeitliche Geschichte der Juden in Deutschland, die ihm eine Reihe sehr wertvoller Beiträge verdankt, — so lehrreiche wie „Aus der Heimat Moses Mendelssohns'* und „Die ' Familie Gompertz", methodisch so wichtige wie die „Leipziger Messgäste". Seine historischen Forschungen, die er trotz seiner umfassenden Amtspflichten und seiner gesundheitlichen Behinderung rastlos fortsetzte, liessen ihn zum Mitbegründer der „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" werden, die seit einigen Jahren wieder erscheint und in ihm nicht nur einen gewissenhaften Herausgeber, sondern auch einen der eifrigsten Mitarbeiter besass. Ich kann die Zeitschrift, die wir gemeinsam herausgaben, nicht erwähnen, ohne des treuen, zuverlässigen Menschen zu gedenken, mit dem mich seit Jahrzehnten enge Freundschaft und innige Zusammenarbeit verband. -Wie mir, so ist er vielen lieb und teuer geworden. Die Geradheit seines Sinnes, die Güte seines Herzens, die Freundlichkeit seines Wesens haben die Menschen für ihn gewonnen und ihm ihre Zuneigung erhalten. Schmerzerfüllt nehmen wir von ihm Abschied. Wir rufen ihm den Gruss des Psalmwortes zu. mit dem die Nürnberger Gemeinde sich von ihm verabschiedete: ..Wenn Du Deiner Hände Werk geniessest. Heil Dir, denn Gutes ist Dein!" I. Elbogen. * Der Verband Bayerisoher Israelitischer Gemeinden. München, erlässt anlässlich des Todes von Dr. Freudenthal am 11. Juli die folgende Trauerkundgebung: „Mit tiefem Schmerze geben wir Kenntnis, dass Seine Ehrwürden Herr Rabbiner Dr. Freudenthal, langjähriger stellvertretender Präsident unseres Verbandes und Vorsitzender der Bayerischen Rabbinerkonferenz, Ehrenmitglied im Rat des Verbandes, heute mittag entschlafen ist. Voll Stolz konnten wir den Heimgegangenen, eine der bedeutendsten rabbinischen Persönlichkeifen im Reiche, als den unsrigen bezeichnen. Eine kraftvolle, vornehme Natur, einfach und schlicht, ausgestattet mit seltenen Gaben des Geistes und des Charakters, ein Mann gütigen Herzens, ein Kenner unseres Schrifttums und ein Forscher in der Geschichte hat er sich als Rabbiner der Gemeinde Nürnberg seit der Begründung unseres Verbandes dessen Aufgaben mit der grössten inneren Anteilnahme gewidmet. Er hat die „Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland" und die Historische Kommission des Verbandes ins Leben gerufen und geleitet, aufstrebende Talente gefördert und die jahrhundertlange Verwurzelung der Juden im Lande wissenschaftlich dargetan nnd begründet. Er hat sein schweres Leiden mit unbeugsamem Willen getragen und ist uns so das Vorbild der starken, in Gott ruhenden Menschen geworden, dessen Geist die Hinfälligkeit des Lebens überwindet. Er war uns ein lieber Freund. Sein Andenken wird nimmer bei uns erlöschen."" Justizrat Leo Davidsohii Mit Leo Davidsohn, der vor wenigen Tagen nach kurzer schwerer Krankheit mitten aus der Berufsarbeit durch den Tod herausgerissen wurde, haben wir einen unserer Besten, einen Gentleman durch und durch, einen jederzeit hilfsbereiten Menschen und Berufskollegen verloren. Davidsohn hat nie viel Aufhebens von sich gemacht; persönlich schlicht und bescheiden, stand er als sachlicher, beredter, energischer Kämpfer auf seinem Platz. Sein Wort galt. Als Sohn einer seit langem in Deutschland ansässigen Familie war er im Jahre 1871 in Berlin geboren. Sein' Geburtsort wurde das Zentrum seiner beruflichen Tätigkeit. Nahezu vierzig Jahre, seit 1898, ist er fast "ausschliesslich in Strafsachen als Anwalt tätig gewesen. Aus dem Leben der letzten Jahrzehnte des Moabiter Kriminalgerichts ist die Persönlichkeit Davidsohns nicht wegzudenken; gerade hier bewährten sich seine vorbildlichen Charaktereigenschaften. Phrasenhafte Plaidoyers, taktische Winkelzüge, sensationeller Aufputz der Verteidigung waren ihm verhasst. Das Vertrauen zu seiner Persönlichkeit, das er sich bei Behörden und Kollegen erworben hatte, seine vorbildliche Sachlichkeit, seine unermüdliche Einsatzbereitschaft für den Klienten, das waren die Aktiva, auf die er sich in seiner Berufsarbeit stützte. Die Aufgabe, „Organ der Rechtspflege" zu sein, entsprach seinem innersten Wesen. Von 1922 bis 1933 gehörte Davidsohn dem Vorstande der Berliner Anwaltskammer und dessen Ehrengericht an. Vielen jüdischen Menschen hat Davidsohn in ernster Stunde selbstlos zur Seite gestanden. H. F. A. Dr. Max Feuchtwanger-München Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung der Israelitischen Kultusgemeinde München und Vorsitzende ihrer orthodoxen Fraktion, der erste Vorsitzende der Religionsgesellschaft „Ohel Jakob", Justizrat Dr. Max Feuchtwanger, ist im Alter von 63 Jahren Oppeln Hindennurgr Dienstag bis Freitag von 10 bit 12 Uhr. VirchoTrstr. 11. II r. (Tel.: 3527). Jeden Montag, 15.30—17 Uhr, Omeindehaus, Niederzborstr.? (Tel.: 2483). Jeder. Dienst«;. 15.30—17 Uhr. Gemeindehaus. Niederwallsti. 9 (Tel.: 4078). Jeden Mit twoch. 15.45-17.30 Uhr. Gemeindehaus, Gartenstr. 21. Jeden Donnerstag. 16-17.30 Uhr, Gemeindehaus, Schechestr. 14 (Tel.: 2561). Ausserhalb der angegebenen Zeiten finden Sprechstunden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Landesverbandsbüro, Beulhen. Virchowstr. II. II r. (Tel.: 3527) statt. Hefsen-Xassau und Hessen Glesien 10. Jul . 17—10'i Uhr. und 20 Juli. 10—13 Uhr, Gemeindehaus. Lonystr. 4. Mitteldeutschland ÄasdebTirs 21. Juli. 16_19 Uhr. bei Max Paha.t7.k\ , Königstr. 15, II. XorddeutRchland Hannover 20. Juli und 2. August, 12—14 u. 16-1 ' Uhr. Georgstr. 14. II. Po* 1U13 UUt findet die Sprechstunde der Beratungsstelle des Jüdischen Centrai- Vereins, Berlin W15, Emser Straße 42, IV, statt. Sprechtage sind Montag bis Freitag, für Mitglieder des Centrai-Vereins auch ausserhalb der angegebenen Sprechstunde nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. gestorben. Er zählte zu den tätigsten und beliebtesten Persönlichkeiten der Münchener Gemeinde. Seine Beerdigung fand unter grosser Beteiligung statt. —mm. Aus den Gemeinden Baden Der langjährige verdiente Vorsitzende des Oberrats der Israeliten Badens, Professor Dr. Nathan Stein, Karlsruhe, hat sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Oberrats aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt. Der Oberrat hielt sich, wie er in einer Pressemitteilung sagt, für verpflichtet, den Dank, den er seinem langjährigen Vorsitzenden schul- ./ luweüer Ludwig Steinmetz \ Nürnberger Str. 56 (neben Woolworth] & det, zu einem kleinen Teil daurch abzutragen, dass er seinen Wunsch achtet und ehrt Der Oberrat hat nach Bekanntwerden 'dieses Entschlusses seines bisherigen Vorsitzenden einmütig beschlossen, dem Synodalausschuss der Synode der Israelitischen Religionsgemeinschaft Badens vorzuschlagen, den Präsidenten der letzten Synode und Vorsitzenden des Bundes Israelitischer Wohlfahrtsvereinigungen in Baden, Friedrich A. S t r a u s , Karlsruhe, zum Mitglied des Oberrats zu wählen. Der Synodalausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. Juli diesen Vorschlag einstimmig angenommen und Friedrich A. Straus zum Mitglied und Vorsitzenden des Oberrats gewählt. Stg. Bayern Am 4. Juli fand die konstituierende Sitzung 'der auf Grund der Verfassung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vom 21. März 1937 gewählten Körperschaften statt. Es wurden gewählt: Zum Präsidenten des Rats Oberstlandesgerichtsrat i. R. Dr. Alfred Neumeyer, zu stellvertretenden Präsidenten Bezirksrabbiner Dr. Hanover, Würzburg, und Kommerzienrat Rosenzweig, Nürnberg, letzterer auch zum Schatzmeister; zum stellvertretenden Schatzmeister Kommerzienrat Joseph, Landau. Die Ehrenmitgliedschaft des Rats mit Sitz und Stimme wurde dem Geheimrat. Professor Dr. Silberschmidt, München, und Rabbiner Dr. Max Freudenthal, München, verliehen. Zum Vorsitzenden des Landesausschusses wurde Bankier Julius Wassermann, Bamberg, zu stellvertretenden Vorsitzenden Justizrat Dr. B1 ü t h e , Kaiserslautern, und Kommerzienrat Drei ch 1 i n - ger, Neumarkt (Opf.), bestimmt. Die Jahresrechnung 1936/37 und mehrere kleinere Vorsagen wurden verabschiedet. Der Präsident berichtete über die Verhandlungen zur Umbildung der Reichsvertretung. Im Mittelpunkt der Sitzung stand die Beratung über das Versorgungswesen, das nunmehr dem Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden obliegt. —mm. Kolberg Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde veranstaltete Ende Juni in der Haussvnagoge des Jüdischen Kurhospitals anlässlich des 100. Geburtstages von Rabbiner Dr. Salomon Goldschmidt eine Gedächtnisfeier. Mit den Gemeindemitgliedern hatten sich die derzeitigen Gäste des Kurhospitals und die Familienangehörigen des Verstorbenen zu dieser Feierstunde vereinigt. Im Mittelpunkt stand cie Gedenkrede von Rabbiner Dr. Richter, Stettin. Dr. Goldschmidt war der Begründer des Jüdischen Frauenvereins und der Chewra Kadischa. Sein Lebenswerk wurde gekrönt durch die Errichtung des Jüdischen Kurhospitals, das sich unter Klauber*Weitsche lDamllnwBsci^fahrtk RoT/Kfoubere/ München Klau h&Weitsche

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