Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 19 (13.5.1937)
- Date
- 1937-05-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seife 2 C-V.-Zeitwg Nr. 19* 13. Mail 937 Keine Doktor-Promotion von Juden Der Reichserziehmigsminister hat im Einvernehmen mit den zuständigen Ministem in einem Erlass vom 15. April mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass Juden deutscher Staatsangehörigkeit zur Doktorprüfung nicht mehr zuzulassen sind.. Auch die Erneuerung von Doktordiplomen hat bei ihnen zu unterbleiben. Zulässig bleibt die Promotion von jüdischen Mischlingen im Sinne des § 2 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Für Ausländer bleiben die bestehenden Bestimmungen in Geltung. Gegen die Aushändigung des Doktordiploms an diejenigen Juden, welche die Promotionsbedingungen bei Eingang dieses Erlasses bereits vollständig erfüllt, d. h. auch die vorgeschriebenen Pflichtexemplare der Dissertation an die Fakultät abgeliefert haben, bestehen keine Bedenken. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen der Minister die Zulassung bereits vor diesem Erlass ausnahmsweise genehmigt hatte, falls die Meldung zur, Prüfung spätestens innerhalb von drei Monaten seit Eingang dieses Erlasses erfolgt. Da bei Staatsangehörigen Studierenden der Medizin und der Z ah nh e i 1 kun d e eine C^V.-£esec machm Jjitki&ch 8 Zig,acettett zu 4 Senat 6 Promotion erst nach erfolgter Bestallung als Arzt oder Zahnarzt erfolgen kann, will der Minister denjenigen Staatsangehörigen Studierenden der Medizin und der Zahnheilkunde, die jüdische Mischlinge sind, und als solche auf eine Bestallung als Arzt oder Zahnarzt nicht rechnen können, Gelegenheit geben, den Doktorgrad zu erwerben, soweit sie nach Ablegung des Staatsexamens des Deutsche Reich verlassen und im Auslande eine feste Stellung angenommen haben. Der Minister behält sich die Genehmigung in jedem Falle vor. Staatenlose jüdische Mischlinge sind Ausländern gleichzuachten. Diesen kann das medizinische oder zahnmedizinische Doktordiplom also ohne weiteres ausgehändigt werden, es sei denn, dass die Staatenlosigkeit darauf beruht, dass der jüdische Mischling die deutsche Staatsangehörigkeit durch Widerruf der- Einbürgerung bzw. durch Aberkennung verloren hat. Wie sehr uns diese Regelung in Erinnerung an die endlose Kette jüdischer Männer und Frauen der Wissenschaft aller Fakultäten auch berührt, so ist sie doch durch die Entwicklung der letzten Jahre für die heranwachsende jüdische Generation nur noch von relativer Aktualität. Juden im Luftschutz Ministerpräsident Göring hat als Reichsminister der Luftfahrt und Überbefehlshaber der Luftwaffe Durchführungsverordnungen zum Luftschutzgesetz erlassen. § 10 Abs. 3 der Ersten DurchführungsV.O. vom 4. Mai 1937 (RGBl. I, S. 559) bestimmt für Juden folgendes: Auf den Gebieten des Werkluftschutzes, des Selbstschutzes und des enveiterten Luftschutzes können Juden zur Luftschutzpflicht herangezogen^ werden, wenn es zum Schutz ihrer Person oder ihres Eigentums notwendig ißt. Darüber hinaus ist ihre Heranziehung .nuytfaur Grund besonderer Bestimmungen, die der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern erlässt, zulässig. Für den Nachweis der Abstammung gilt § 10 der Verordnung über das Erfassungswesen vom 15. Februar 1937 (RGBl. I, S. 205) entsprechend. Aufgabe des Werkluftschutzes ist es, industrielle und gewerbliche Betriebe und die in diesen tätigen Personen zur Aufrechterhaltung eines ungestörten Ganges des Betriebes zu schützen. Aufgabe des Selbstschutzes ist es, öffentliche und private Gebäude, Dienststellen und Betriebe sowie die in ihnen befindlichen Personen zu schützen. Die Aufgabe des enveiterten Selbstschutzes ist es, die öffentlichen und privaten Dienststellen und Betriebe, soweit für sie der Selbstschutz nicht ausreicht, ein Werkluftschutz aber nicht notwendig ist, sowie die in ihnen befindlichen Personen zu schützen. Ein Reviergruppenführer innerhalb des Reichsluftschutzbundes der Ortsgruppe Breslau- West hat, wie im „Breslauer Jüdischen Gemeindeblatf mitgeteilt wird, eine Bekanntmachung erlassen, durch die auch die Nichtarier von der Luftschutzpflicht erfasst und damit als Helfer in den Selbstschutzgrandstücken eingesetzt werden. Mit der Organisation, Einberufung, Heranziehung bzw. Erfassung der Nichtarier für den Selbstschutzdienst in den Wohngrundstücken der betreffenden Reviergrirppen ist ein besonderer Beauftragter eingesetzt worden. Jüdische Aerzte in Kassenarzt- Verzeichnissen Der Reichs- und preussische Arbeitsminister hat an die Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland nach Meldung des „Deutschen Aerzteblattes" unter dem 13. April einen Erlass über Kassenarzt-Verzeichnisse gerichtet. In ihm heisst es, dass einheitliche Verzeichnisse aufzustellen, seien. Eine Kennzeichnung von nichtarischfen Aerzten, Zahnärzten und Dentisten in diesen Verzeichnissen sei nur insoweit zulässig, als sie nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz Juden sind oder als Juden gelten. Im übrigen seien Vermerke und Kennzeichnungen unstatthaft. Andere als diese Verzeichnisse dürften in den Kassenräumen nicht ausgehängt oder ausgelegt oder den Arbeitgebern und Versicherten ausgehändigt werden. Die Wahl des Arztes usw. müsse der freien Entschliessupg des Versicherten überlassen bleiben. Das schliesse nicht aus, dass der Kassenbedienstete seinen Rat zur Verfügung stellt, wenn er darum angegangen wird oder besondere Umstände dies sonst erforderlich machen. Diese Fälle dürfe er aber nicht dazu benutzen, eine Beeinflussung des. Versicherten zu versuchen. Unter keinen Umständen dürfe die Ausstellung eines Krankenscheines auf einen vom Versicherten bezeichneten Kassenarzt, Kassenzahnarzt oder Kassendentisten verweigert werden. Dr. Wilhelm Grau über die Forschungsabteilung Judenfrage Anlässlich der vom 12. bis 14. Mai stattfindenden 2. Jahrestagung der Forschungsabteilung Judenfrage des Reichsinstituts für Geschichte des neuen Deutschlands veröffentlicht der „Berliner Lokalanzeiger" vom 11. Mai ein Interview seines Münchener Berichterstatters mit dem geschäitsführenden Leiter der Forsehungsabteilung, Dr. Wilhelm Grau. Nach einem Hinweis auf die Aktualität der Judenfrage in zahlreichen Staaten ausserhalb Deutschlands kennzeichnet Dr. Grau die Aufgabe seiner Forsehungsabteilung dahin, aufzuzeigen, dass eine reinliche Scheidung zwischen Juden und Nichtjuden die einzig mögliche Lösung der Judenfrage bilden könne. Nach diesem Prinzip hätten von den 1900 Jahren europäischer Geschichte 1800 Jahre die Judenfrage gelöst, nur ein einziges Jahrhundert habe von diesem geschichtlichen Lebensprinzip abgehen wollen. Die Uebertragung von zwei Referaten der Tagung auf Niebtwissenschaftler, Oberst a. D. Nicolai und Julius Streicher, sei darauf zurückzuführen, dass die Judenfrage der jüngsten Zeit von der Wissenschaft noch nicht ausreichend und sachlich behandelt werden könne, da viele Quellen noch nicht zugänglich und viele Vorgänge noch nicht abgeschlossen seien. Die Aufgabengebiete der Forschungsabteilung lägen vor allem in der Schaffung einer umfangreichen Bibliothek über die Judenfrage, im Aufbau eines zeitgeschichtlichen Archivs, sowie in der Ausübung einer Gutachtertätigkeit. Unter den wissenschaftlichen Forschungsarbeiten, die zurzeit geleistet werden, nennt Dr. Grau eine Untersuchung des Tübinger Dozenten und Talmudforschers Professor Kuhn über die „Entstehung des Judentums'*, ferner eine historische Statistik der Judentaufen und Mischehen in der Geschichte. Hierbei sei besonders interessant, dass getaufte Juden und Halbjuden häufig wieder untereinander geheiratet hätten. Weitere Arbeiten hätten die'spanische Judenaustreibung, den Anteil der Juden an der Aufklärung, sowie eine Bibliographie der Judenfrage von 1750 bis 1848 zum Gegenstand. Der wissenschaftliche Beirat der Forschungsabteilung trete jedes Jahr einmal zu einer dreitägigen Arbeitstagung zusammen, deren Ergebnisse in einer Schriftenreihe: ..Forschungen der Judenfrage" veröffentlicht würden. gesetzte jüdische Sozialarbeiter sollen Verhandlungen mit Vertretern der Auswanderer führen. K.J.R. Neue Verhandlungen um Przytyk / Kassationshof hebt Verurteilung der jüdischen Hauptangeklagten auf Vor dem Warschauer Kassationshof, dem Obersten Gericht für Strafsachen, fand eine erneute Verhandlung gegen die angeblichen Teilnehmer an den Ausschreitungen in Przytyk statt- Hierbei wurde das Urteil gegen den jüdischen halbblinden Hauptangeklagten Lesko. der vom Berufungsgericht in Lublin zu 8 Jahren Gefängnis verurteilt worden war, weil er den Bauer Wisniak vom Fenster aus erschossen haben sollte, aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Auch die Geiäng- . nisstrafen von 6 und 5!i Jahren gegen die Angeklagten Kirschenzweig und Friedmann wurden aufgehoben. Dagegen hat der Oberste Ge-;, richtshof die Revision des Urteils gegen den übrigen, vom Kreisgericht und Appellationsgericht verurteilten Juden abgelehnt." Das Urteil gegen die vier nichtjüdischen Hauptangeklagten, die wegen des tödlich verlaufenen Anschlags an dem jüdischen Ehepaar Minkowski zu 1],= Jahren Gefängnis verurteilt worden waren, wurde mit einer Ausnahme bestätigt, während die Urteile gegen drei andere Nichtjuden, die wegen Beteiligung an den Ausschreitungen zu kleineren Strafen verurteilt worden waren, aufgehoben wurden. Zum Verlauf der Verhandlung, die unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Korsack geführt wurde, wird im einzelnen folgendes berichtet: Als Verteidiger der verurteilten Juden traten der aus dem Lemberger Steiger-Prozess bekannte Rechtsanwalt Leib Landau und die Rechtsanwälte Berensohn, Marguli es, S zürn anski, Hartglas und Fenigsstein auf. Die Verteidigung der nichtjüdischen. Verurteilten lag u. a. in Händen des Advokaten Rabski, der in der nationalradikalen Bewegung sehr aktiv ist-und seiner Ehefrau Jadwiga. Rabski ist ein Enkel der getauften Jüdin Rabska, seine Frau eine Enkelin des später getauften Synagogenvorstehers Schlomo Leib Löwenthal. Die Warschauer jüdischen Zeitungen heben die Tatsache hervor, dass der Oberste Gerichtshof sich die Theorie des Staatsanwalts von der erwiesenen Schuld der jüdischen Hauptangeklagten nicht zu eigen gemacht hat. Die Entscheidungsgründe werden in etwa zwei Wochen veröffentlicht werden. Das Kreisgericht in Radom hat sechs Juden aus Przytyk von der Anklage, das polnische Volk beleidigt zu haben, freigesprochen. Die Anklage war auf Veranlassung des aus dem Przytyker Pogrom bekannten nationaldemokratischen Agitators Vincenty Korczak erhoben worden. Unter den Belastungszeugen befand sich auch eine Frau,, die bereits im Przytyker Pogromprozess gegen die jüdischen Angeklagten ausgesagt hatte und dann wegen falscher Zeugenaussage angeklagt worden war. , Die Verurteilung eines am 17. März 1936 erfolgten Proteststreiks gegen das Urteilim Przytyker Pogromprozess wurde durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. Das Kreisgericht in L o m z a hat in einem Prozess gegen 31 Nationaldemokraten, die an judenfeindlichen Ausschreitungen in Czyzew im Januar teilgenommen hatten, 18 Angeklagte zu Gefängnisstrafen zwischen 6 und 10 Monaten, teilweise mit Strafaufschub, verurteilt, während 13 Angeklagte freigesprochen wurden. Bei den Ausschreitungen war ein Jude getötet, 13 Juden waren verwundet worden. W. R—ck # Die weitere Entwicklung der jüdischen 'Lage in Polen ist undurchsichtig. Nach den Erklärungen des Obersten Kowalewski, des Stabschefs des „Lagers der nationalen Einigung" ist es nicht wieder zu politischen Massnahmen oder .Kundgebungen grösseren Stiles gekommen. Statt dessen zeigt eine Reihe von Vorkommnissen, dass die Lage der Juden in Polen sich auch weiterhin verschärft. Am polnischen Nationalfeiertag, dem 3. Mai, kam es in Warschau, Lodz und Lemberg zu ajnijüdischen Ausschreitungen. Hauptsächlich nationaldemokratische und nationalradikale Studenten verübten Angriffe auf Juden, schlugen sie nieder und warfen sie in die Weichsel. Die Ueberfallenen konnten sämtlich schwimmend das Land erreichen. Die Warschauer Universität ist am 4. Mai nach längerer Zeit wieder geöffnet worden,.. jedoch wurden die Eingänge sogleich von nationaldemokratischen Studenten' besetzt, die Juden den Eintritt verwehrten. Ein Bild von der Verhetzung der polnischen Jugend gibt die Ermordung des 17jährigen Juden Monjek Kronenberg durch zwei Jugendliche im Alter von 14 und 18 Jahren, die erklärten, den Mord nicht aus persönlichen Motiven, sondern unter dem Eindruck der judenfeindlichen Propaganda begangen zu haben. Die Beisetzung des Ermordeten gestaltete sich zu einer Kundgebung der jüdischen Bevölkerung gegen die Duldung der antijüdischen Hetze durch die Regierung. In verschiedenen Gremien des polnischen öffentlichen Lebens ist die Judenfrage zur Erörterung gekommen und meist negativ entschieden worden. Die Berufs verbände der Aerzte und Rechtsanwälte haben den Ausschluss der Juden oder doch Massnahmen zu ihrer Zurückdrängung durchgesetzt. Nachdem eine Reihe örtlicher Kreiskonferenzen de« allgemeinen polnischen Aerzteverbandes Beschlüsse gegen den Ausschluss der Juden gefasst hatte, ist auf einer in Warschau abgehaltenen Gesamtkonferenz der Aerztekammern Polens mit 140 gegen 106 Stimmen die Einführung des Arierparagraphen beschlossen worden. Auf die Ausübung der Praxis durch jüdische Aerzte hat dies jedoch zunächst keinen Einfluss, da die Aerztekammern nur private Vereinigungen sind. Ernster ist dagegen ein Beschluss des Kongresses der Rechtsanwälte Polens zu bewerten, der sich für die Unterbindung des Zustromes jüdischer Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie der jüdischen Jugend zum juristischen Studium ausspricht. Dem Parlament liegt ein Gesetzentwurf über die Regelung der Verhältnisse in der polnischen Advokatur vor, der den Grundsatz der Prozentnorm für jüdische Advokaten in den Rechtsanwaltskammern einführt. Der Verband will polnische Anwälte, die jüdische Rechtsanwaltsanwärter beschäftigen, in Zukunft ausschliessen. Endlich ist auf einem Delegiertentag in Sosnowice beschlossen worden, auf dem bevorstehenden Kongress des Verbandes der Teilnehmer an den Kämpfen um die Unabhängigkeit Polens den Ausschluss des jüdischen,Verbandes aus dem Gesamtverband zu beantragen. Eine gegen die Juden gerichtete Resolution ist auch von der Konferenz der polnischen nationalen Frauenvereine in Warschau gefasst worden. Sehr charakteristisch für die Auswirkung der Erklärungen Kowalewskis in manchen Teilen der polnischen Judenheit ist auch das Anwachsen der T a u f w e 11 e, das die jüdisch-polnischen Zeitungen verzeichnen. Die Kommission zur Vorbereitung eines Kongresses des polnischen Judentums hat unter dem Vorsitz von Baruch Zuckermann beschlossen, den Kongress für den 31. Oktober 1937 einzuberufen und Wahlen am 17. Oktober stattfinden zu lassen. Der Kongress soll eine politisch wirtschaftliche Gesamtvertretung .der polnischen Judenheit schaffen. 70 aus Deutschland ausgewanderte Juden haben das Zentrale Hilfskomitee in Warschau besetzt, um ihre Forderungen nach durchgreifender Hilfe durchzusetzen, so dass die Polizei eingreifen musste. Drei von der Regierung ein- Ungarische Ereignisse Die judenfeindliche Studentensehaft der Universität Szeged beschloss eine Aktion zur Kennzeichnung von Unternehmungen einzuleiten, deren Besitzer Christen von Geburt sind. Der Rektor der Universität hat hierauf einem Pressevertreter erklärt, dass diese Aufwallung nicht allzu gefährliche Folgen haben könne. Das Publikum würde, um Konkurrenzware zu erhalten, auch die Geschäfte der Kaufleute jüdischer Konfession aufsuchen. Wer gegen das Judentum agitiere, solle nicht vergessen, wieviel das Ungar tum namentlich im Wirtschaftsleben dem jüdischen Element verdanke. Eine Gruppe von 20 jungen Leuten, von denen einige das „Sensenkreuzhemd" trugen, hat eine jüdische Touristengesellschaft in der Nähe von Budapest überfallen. In dein entstehenden Handgemenge konnte sich die Polizei nicht durchsetzen. Mehrere der Ueberfallenen wurden verletzt. Eine Gesamtver tretung der litauischen Juden In Kaunas wurde ein Komitee zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfes zur Regelung des Status der jüdischen Gemeinden gebildet, das sich aus Vertretern aller jüdischen Parteien und wirtschaftlichen und sozialen Institutionen zusammensetzt. In dem Gesetz soll auch eine Gesamtvertretung der Juden Litauens vor-, gesohen werden. Die Regierung steht diesem Gedanken zwar noch ablehnend gegenüber, doch hat der litauische Innenminister kürzlich erklärt, sie sei bereit, ihre Haltung zu ändern,- wenn ein annehmbarer Gesetzesvorschlag unterbreitet würde. Der litauische Ministerrat beschloss einen Teil des Ertrages der Staatslotterie einigen jüdischen sozialen Institutionen zuzuwenden. Der Verband der jüdischen Kriegsteilnehmer Litauens will den im Kampf für die Unabhängigkeit Litauens gefallenen Juden in Kaunas ein Denkmal errichten, zu dessen Kosten das Kriegsministerium einen Beitrag leisten wird. Die Liquidation des Nansen-Amtes Aussenminister Eden hat im englischen Unlerhaus auf Anfrage erklärt, es sei nicht beabsichtigt, von der vom Völkerbund beschlossenen Liquidation des Nansen-Amtes abzusehen. Der Präsident des Verwaltungsrates des Amtes sei beauftragt, der Völkerbundsversammlung von 1938 Vorschläge über die Verteilung der bisher vom Nansen-Amt erfüllten Funktionen zu unterbreiten. Die Rockefeller-Stiftung berichtet Der Hilfe, welche das Institut aus Deutschland ausgewanderten Gelehrten zuteil werden liess, räumt der Präsident Raymond R, Foschick im Jahresbericht ein besonderes Kapitel ein. Informationsreisen naen Nord-Amerika «sb 457.- RM SSSSJ ALFRED ADLE« iSSS^PrAA Palestine & Orient Lloyd. Man kann ihm entnehmen, dass von 1933 bis Ende 1936 an 151 Gelehrte 532 181 Dollars ausgegeben wurden. Von diesen Wissenschaftlern haben die meisten Dauerstellen in den Einwanderungsländern gefunden. Da's Hilfswerk der Rockefeller Foundation für die Wissenschaftler aus Deutschland erstreckte sich auf elf Länder, in denen Universitäten und Forschungsinstituten Mittel zur Beschäftigung der Gelehrten zur Verfügung gestellt wurden. Von den 1639 jüdischen und nichtjüdischen Wissenschaftlern aus Deutschland, die ihr früheres Betätigungsfeld verloren haben, sind 835 in Institutionen anderer Länder untergebracht worden. 432 von ihnen haben dauernde Posten bekommen. Die ausgewanderten Gelehrten verteilen sich , auf 46 Länder. Sie sind zum grossen Teil Juden oder jüdischer Abstammung oder mit Jüdinneu verheiratet. Aus der wissenschaftlichen Welt In der Wiener psychiatrischen Klinik wurde die von Dr. Manfred S a k e 1 erfundene neue Behandlungsart des jugendlichen Irreseins (Dementia praecox) durch Insulin von führenden österreichischen Nervenärzten besprochen. Der Sitzung wohnte unter anderen hervorragenden ausländischen Psychiatern, auch der jüdische Primararzt Dr. Frostig aus Warschau bei. Professor Pötzl, der sich als erster für die neue Methode Sakels eingesetzt hat, teilte mit dass bei den bisher nach dieser Methode behandelten 700 Krankheitsfällen 70 Prozent Heilerfolge zu verzeichnen waren. Dr. Manfred Sakel, der aus Deutschland stammt, hat eine Berufung als. Professor für experimentelle Psychiatrie an eine amerikanische Klinik erhalten.- * Professor Dr. Oskar David ist vom G. S. v. Rothschildschen Krankenhaus, Frankfurt a. M., zum konsultierenden Röntgenologen gewählt worden. Hauptschriftleiter Dr. Alfred Hirschberg; Stellvertreter und verantwortlich für die Aufnahme von Bildern: Dr. Margarete Edelheim. Verantwortlich für Sport: Dr. Ernst G, ^öwenthai. sämtlich in Berlin. Für Rücksendung unverlangter Einsendungen ist Freiumschlag beizufügen. Leiter der Anzeigen Abteilung und verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Friedrich Nathan, Berlin DA I. Vj 40 000. PL 5 Verlag: Jüdischer Centml Verein e V.. Berlin W 15, Ernser Strasse 42 Druck dpr Buch und Tiefdruck Gesell« sebaft mbH.. Berlin SW 19.