Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 18 (6.5.1937)
- Date
- 1937-05-06
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr.18*6;Man937 C.-V.'-Zeitung Seite 7 Grundlagen einer Gemeindepolitik/vonWJuiiusRiegner Äls im Jahre 1837 ein noch fast unbekannter norddeutscher Rabbiner sich unterfängt, mit der A.Z. ein „Organ für alles jüdische Interesse" und damit für das Denken, Fühlen, Hoffen der Juden in Deutschland zu schaffen, bleibt die Frage nach der organisatorischen Gestaltung der jüdischen Gruppe in ihrer neuen geistigen und politischen Situation völlig im Hintergrund, sie wird nicht gestellt. Zu selbstverständlich überkommen, zu fraglos und zu erprobt ist das Zusammenleben der Juden in örtlich isolierten Judengemeinden, ist die patriarchalisch-bequeme Erledigung der wenigen Verwaltungsgeschäfte, als dass dem von der Ahnung grosser Geschehnisse beschwingtem Denken dieser Jahre Fragen der Gemeindeverwaltung und -politik, Fragen der innerjüdischen Organisation zum Problem werden könnten. Ein Aufatmen geht durch die Reihen der jüdischen Menschen, nach Jahrhunderten der Enge und Gedrücktheit scheint endlich das Denken und Planen im grossen Massstab erlaubt. Weltgeschichtliche Entscheidungen reifen heran, das Sorgen und Mühen um die alltäglichen jüdischen Dinge wird zur ungern getragenen Last. Deutlich spiegelt die A.Z. diese Stimmungen wider. Als Ludwig Philippson noch im Verlaufe des ersten Jahrganges seine „Grundsätze der Redaktion" darlegt, findet er erst spät und an versteckter Stelle Gelegenheit zu einem einzigen, niederschmetternd beiläufigen Satz über die geplanteBehandlung inner jüdisch-organisatorischer Dinge: „Im nächsten Verlauf der Zeitung werden wir eine Reihe praktischer Vorschläge hierüber heranbringen: so wie überhaupt, da jetzt beim Schlüsse der meisten Kammern eine kleine Windstille im Politischen eintretenwird, wrir uns vielmehr nach innen wenden, und mit Gemeindeverfassung uns beschäftigen werden." Kaum eine Wendung könnte anschaulicher die Gefühle wiedergeben, mit denen der jüdische Mensch des vergangenen Jahrhunderts auf seine Gemeinde sah: mit einem Seitenblick, der ein wenig böses Gewissen verriet, sprach er von den praktischen Verbesserungen, die an einer überkommenen, lieb und unmodern gewordenen Institution vorzunehmen seien, aber er verschob sie, bis im Wirbelsturm der Zeitläufte eine „kleine Windstille" Ruhe und Besinnung verhiess — die dann niemals eintrat. In der Tat ist es überraschend, wie wenig Raum die A.Z. in ihren Spalten für jüdisch-organisatorische und gemeindliche Fragen bereithält. Die grundlegenden Erörterungen über diese Gegenstände sind in den Jahrgängen mindestens bis zur Jahrhundertwende an den Fingern herzuzählen, so wenige sind es. Auch das Versprechen des Philippsonschen Redaktionsprogramms war wrohl mehr der Form und Vollständigkeit halber als der Erfüllung wegen gegeben: mit praktischen Vorschlägen zur planvollen Organisierung der Judenheit ist die Zeitung erst 1842, also fünf Jahre später, hervorgetreten, mit Erörterungen über die Reform der Gemeindeverwaltung und -Verfassung immerhin erstmalig 1839, dann aber erst wieder 1846, also nach neun Jahren, und bei allen drei Aufsätzen finden sich — seltsame Uebereinstimmung — Hinweise auf Fortsetzungen, die niemals folgten! Kaum anzunehmen, dass irgendjemand diesen Mangel festgestellt hat; Redaktion und Leserschaft fanden sich hier in voller Uebereinstimmung. Jüdisches Gemeindewesen, das war ein Bezirk, abgeschlossen jenseits der grossen Fragen der Zeit, ein Reich der „Windstille". Die stärksten, aktivsten Geister der Epoche wandten sich anderen, oftmals ausserjüdischen Aufgaben zu, und das Interesse auch der am stärksten jüdisch bewussten unter ihnen fand im jüdischen Bereich andere Ziele mit grösserem Masstab. So kommt es, dass in jenen für die Entstehung eines modernen Judentums so entscheidenden Tagen der frische Wind der Zeit nicht in die Gemeindestuben hineinblies. Noch heute ist spürbar, dass die innere Belebung des Judentums, die ihm aus der Berührung mit der Umwelt erwuchs, damals vor den Gemeinden haltgemacht hat. Die unwillige Flüchtigkeit des Nachdenkens über die Probleme der inneren Organisation des Judentums und seiner Gemeinde, die damals so vieles ungelöst liess, hat den Heutigen eine schwere Erbschaft hinterlassen. Die seltenen, meist schon im Ansatz vergeblichen Bemühungen der A.Z., eine Diskussion über die Organisation des Judentums in Gang zu bringen, fanden in den tatsächlichen Verhältnissen reiche Begründung. Das jüdische Gemeindewesen fand sich in der Gründungszeit des Blattes und das ganze Jahrhundert hindurch in fast anarchischem Zustand, zahllose Aufgaben, deren Mehrzahl freilich ungelöst blieb, harrten der Bewältigung. Viel zu wenig Aufmerksamkeit hat die jüdische Geschichtsschreibung bisher dem Umstand geschenkt, dass der Niedergang des Gemeindewesens die Kehrseite des Emanzipationsvorganges gewesen ist. Ihre öffentlich-rechtliche Stellung hatten die Gemeinden verloren, sie sanken zu blossen Privatvereinen mit rein kultisch-religiöser Zuständigkeit herab, ohne Exekutiv- und Besteuerungsrechte, oft ohne juristische Persönlichkeit und ohne Statut. Die Judenpolitik des 19. Jahrhunderts hatte zunächst ihren stärksten Sieg errungen: die Emanzipation des einzelnen Juden war angebahnt, die Emanzipation des Judentums als Gruppe aber abgebogen. Diese mehr theoretische Unterscheidung hatte praktisch die schwersten Folgen. Ihre verminderte Rechtsstellung machte es den Gemeinden unmöglich, der Austrittsbewegung und der Steuerflucht wirksam entgegenzutreten. Die Finanzen gerieten in Verfall, Gottesdienst und Armenfürsorge wurden gefährdet, in der Verwaltung entwickelten sich Misstände, endlose Konflikte untergruben die gemeindliche Autorität, und vielerorts schien Auflösung zu drohen. Eine weitgehende Rechtszersplitterung liess selbst dort, wo Neigung dazu bestand, ein ordnendes Durchgreifen des staatlichen Gesetzgebers als fast unmöglich erscheinen. Allein in Preussen galten im Jahre 1840 in den verschiedenen Landesteilen 22 Judengesetze nebeneinander! Dazu kam, dass besonders in Preussen—Norddeutschland jeder organisatorische Zusammenhalt der Gemeinden und eine gemeinsame Vertretung gegenüber dem Staat fehlte. Aber zu alledem schwieg die A.Z. fast völlig. Die gewiss nicht wenig gewichtigen und zahlreichen Stimmen, die eine Reform der staatlichen Judengesetzgebung anstrebten, kamen in ihren Spalten nicht zur Geltung. Der Grund liegt nahe: jede Forderung nach gesetzgeberisch verstärktem jüdischem Zusammenhalt hätte den Konflikt mit der staatlichen Judenpolitik heraufbeschworen und das grosse Ziel auch des jüdischen Menschen der Epoche, dem die Zeitung diente, die individuelle Emanzipation, gefährdet. Nur zur inneren Situation der Gemeinden, zur Gemeindeverwaltung und Gemeindepolitik, hat die Zeitung jetzt und später gelegentlich ein kritisch treffendes Wort gesagt. Die früheste Bemerkung dieser Art, dem Jahre 1839 entstammend, gilt dem ein wenig trübseligen, kaum je glücklich gehandhabten Gegenstande der gemeindlichen 'Personalpolitik. Es sei, heisst es da, ein ^bedauerlicher Misstand, dass den sinkenden Einnahmen zum Trotz dem anwachsenden Personalbedarf innerhalb der Gemeinden so wahllos nachgegeben werde. Die unablässige „Kreierung neuer Stellen" sei eine schwere Gefahr für die Finanzgebarung — und, setzt der scharfsinnige Beobachter damaliger Gepflogenheiten hinzu, ,.es lässt sich bemerken, dass in der jüdischen Gemeinde die Aemter zuviel getrennt und gespalten, und für jeden kleinsten Posten besondere Personen angestellt werden. Dort will man einen guten Vorsänger, derselbe will aber kein Schochet, der Schochet kein Schammesch, der Rabbine kein Prediger sein, beide wollen keinen Unterricht, und sei's auch nur im Religionsfache, ertheilen. und ehe man siclis versieht, hat eine Gemeinde von 4 bis 500 Seelen sechs bis sieben Beamte, die ... einen bedeutenden Etat aufzehren." Ein andermal kommt die Zeitung auf Gemeindeverfassungen im allgemeinen zu sprechen und unternimmt es, aus jüdischer Tradition und dem Geiste des Jahrhunderts Richtlinien für ein gemeindliches Statutenwerk zu entwickeln. Es sei von dem Grundsatze auszugehen, dass die Gemeinde „die Vereinigung aller Ansichten und Meinungsverschiedenheiten in deren objektiver Gleichberechtigung" darstelle. Steuerzahlung und Wahlrecht zu den Vertretungskörperschaften seien dem Grundsatze der Gleichberechtigung aller Mitglieder gemäss zu gestalten, die Vor- : ::l Stammtafel Philippson Reb Josua Heschel bsn Joseph ir>7S-lP4S Oberrabbiner von Krakau, Verfasser des _P'ne .lehoschua" I. Vorsteher der drei jüdischen Gerichtshöfe Polens usw.. genannt der „Charit" vermählt mit Dinah Wahl Tochter Miriam vermählt mit Zwi Hirsch aus Kzeszo-w Rabb. Josua ben Zwi Kirsch (Falk) 1680—1755 Oberrabbiner von Berlin 1731—34 von Metz 1734-39 von Frankfurt a. M. 1740—50, genannt der „P'ne Jeho- SChua", Verfasser des -O'ne Jehoschua" II vermählt mit Täubchen, Tochter des Beer Isachar, Lemberg Isac'uar Beer Moses ben Josua Arjeh Löb Kabb. von Frankfurt lebte in Arns-walde Rabb. von Frankfurt a. M., starb 1744 i. d. Mark a. M., starb 1748 I I I Samuel Bernstein I Kabb. von Amsterdam Prof. Eosam. ein Sohn Phoebus ben Moses Arnswald ' Breslau. nannte sich starb 1794 in Sandersleben, vermählt mit Mathematiker Fliess Rebena. Tochter des Jehuda ben Elkan, I genannt Löb Schuster in Sandersleben steher müssten der Gemeinde gegenüber in echter Verantwortung stehen. „Eine Autonomie (d. i. eine unbeschränkte Herrschaft) der Vorsteher ist . . . antijüdisch, antireligiös." Ueber eine sachlich fundierte, innerlich saubere Abwicklung der Gemeindearbeit auch gerade dort, wo sie ehrenamtlich geschah, hat die Zeitung mit geschärftem Gewissen gewacht. Sie klagt später einmal beweglich darüber, dass die Repräsentantenversammlungen „ein trostloses Bild der Theilnahmslosigkeit" bieten, und die Dr. Wilhelm Fliess bekannter Berliner Arzt und Schriftsteller Moses Philippson 1775—1814. Dessau, vermählt mit Marianne Levy-Wust, Dessau, Lehrer an der Franz-Schule, Schriftsteller, Verleger Dr. Phoebus Philippson Sanitätsrat, Schriftsteller, Clötze i. d. Altmark, 1S07—1870 ustt, Dr. Ludwig Philippson Julius Philippson Kabb. und Schriftsteiler, Kaufmann, Schrift- Magdeburg—Bonn, steller. Magdeburg, 1811—1889. vermählt 1S14-1S71 a) Julie Wöllstein. Osterbarg. 1815—1843 b) Mathilde Hirsch, Halberstadt, 1822-1891 Johanna Berta Dr. Martin Meta Kabel 1839—1931 1846-191(5 184S—1928 1S37—1922, vermählt Professor d. vermählt vermählt mir, Kabb Geschichte, mit Dr. mit Kabb. Dr.M.Kay- Brüssel— Moritz Dr. Tobias serling, Berlin Philippson, Cohn-Pots- Budapest Berlin— dam Bonn -.-1 Franz Dr. Alfred 1851—1929 geb. 1864 General- Geheimrat, konsul für Professor d Italien Geographie in Brüssel in Bonn Ludwig Philippson Büste von Ch. P. van der Stoppen Notwendigkeit einer Zusammenfassung der Gemeinden unter einer gemeinsamen Spitze begründet sie so: „Wir brauchen nur auf die Zustände in sehr zahlreichen jüdischen Gemeinden zu blicken, auf die Unfähigkeit oder den geringen Willen sehr vieler Vorstände, da sehr häufig sich Männer in diese wählen lassen, welche sich das Ehrenamt gefallen lassen, aber es wirksam zu üben entweder den Willen oder die Einsicht nicht haben — wir brauchen solche Beobachtungen nur anzustellen, um den grossen Nutzen einer strammen Organisation einzusehen." Wenn man bedenkt, dass diese Worte fast vier Jahrzehnte nach dem Erlass des berühmten preussischen Gesetzes „betreffend die Verhältnisse der Juden'* von 1847 niedergeschrieben wurden, so erkennt man, dass es vor allem der Kampf für eine Haltung und eine Gesinnung war, den ein Blatt wie die A.Z. führen musste. Hier tat' mehr not als gesetzgeberische Massnahmen. An diesen allerdings, das muss zugegeben werden, hat die Zeitung keinerlei geistigen Anteil. Sie hat das Judengesetz (von dem Graf Schwerin auf den Vereinigten Landtagen von 1847 sagte, es werde vor der Zeit zu den Toten zählen) in seinen die Gemeindeorganisation betreffenden Teilen weder angeregt noch gefördert — aber sie hat es, nachdem es einmal ergangen war, mit den Waffen aufbauender, umschaffender Kritik redlich bekämpft. Dennoch — mit einem beträchtlichen Teil der Misstände, die seit dem Emanzipationsedikt von 1812 in den Gemeinden eingebrochen waren, hat das Judengesetz von 1847 aufgeräumt. Es hat den öffentlich-rechtlichen Charakter der Gemeinden und die Staatsaufsicht wiederhergestellt und die Grundzüge des Gemeindeverfassungsrechts festgelegt. Sein bedeutendstes Verdienst liegt in der Bestimmung, dass jeder Jude der Gemeinde seines Wohnbezirks kraft Gesetzes angehört und zur anteilsmässigen Tragung der Gemeindelasten verpflichtet ist. Für diese Grundgedanken ist die Zeitung, in den Auseinandersetzungen zwischen Orthodoxie und Reformpartei den sicheren Kurs innerjüdischer Realpolitik haltend, unablässig eingetreten, weil sie in ihnen die Eckpfeiler einer jüdischen Gemeinschaftsordnung erblickte. Ihre zahlreichen Reformvorschläge und Petitionen zum Judengesetz kreisen um den Ausbau der Fundamente, auf denen die moderne Gemeinde gesetzgeberisch ruht, um den ,.G e m e i n d e z w a n g" und die „Beitragsp f 1 i c ht Das Judengesetz von 1847 hatte zwar die schwersten Mängel auf dem Gebiete des Gemeindewesens behoben, aber eine Abkehr von den Doktrinen der zeitgemässen Judenpolitik enthielt es nicht. Sein Zweck war nach dem Worte des preussischen Staatsministers Eichhorn „nicht die Erhaltung des Judentums, sondern nur diejenigen Kräfte, die den Juden selbst innewohnen, zu ihrer Verbesserung, zu ihrer Veredelung nutzbarer zu machen". Die A. Z. mochte erkennen, dass in diesem den Geist einer ganzen Epoche atmenden Satz der Kern zu Irrtümern sich verbarg, die einmal verhängnisvoll für Judentum und Juden werden mussten. Und wenn es 1890 bei einer der wenigen und stets vergeblichen Diskussionen um Vorschläge zur Gesetzesreform beiläufig heisst: „darüber herrscht doch wohl kein Zweifel, dass die preussische Regierung jeder Bestrebung, den Zerfall der jüdischen Gemeindeverhältnisse zu hemmen, kühl gegenübersteht", so spürt man daraus die ganze Resignation gegenüber dem Wollen des Staates und das tiefe Misstrauen gegenüber den. leitenden Persönlichkeiten der Gemeinden, die den jüdisch-bewussten Menschen dieser Epoche beseelen mussten. So wenig erfolgreich die kritischen Mahnungen der A. Z. auf dem Gebiete der inneren Gemeindeverwaltung waren, so wenig waren sie es auch da, wo es um die Frage I Klauber-Wäsdte In allen führenden Wäschegeschäften Wäschefabrik Rosa Klauber / München Klauher- Wäsche