Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 14 (8.4.1937)
- Date
- 1937-04-08
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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- WIRTSCHAFT DER WOCHE - Die Berufswünsche der Jugendlichen Versuch eines Vergleichs mit der Umwelt In Nr. 11 der C.-V.-Zeitung hatte Dr. Bruno Sommerfeld im Rahmen unserer Darstellungen zum Schulentlassungstermin „Der Weg zu Arbeit und Leben" in dem einleitenden Aufsatz eine Statistik über die Berufswünsche der Ostern 1937 von jüdischen Schulen entlassenen Jungen und Mädchen auf Grund von Erhebungen in den Oberklassen der jüdischen Schulen gegeben. Er hat dabei festgestellt, dass der Grundzug der Berufswahl der jungen jüdischen Generation in der radikalen Abkehr von der bisherigen Berufsstruktur der Juden in Deutschland liegt, ja dass man geradezu von der Umkehrung der Berufspyramide sprechen kann. Diese sehr eindrucksvolle Statistik erfährt noch eine Vertiefung, wenn man versucht, diese Daten mit den Berufsvorhaben der nichtjüdischen Altersgenossen in Vergleich zusetzen. Im „Reichsarbeitsblatt' (Nr. 9 vom '25. März) wird nun ein erster allgemeiner üeberblick (von Dr. Opitz von der Hauptstelle der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung „und Arbeitslosenversicherung) über die Tätigkeit der amtlichen Berufsberatungsstellen für die diesjährigen Schulentlassenen veröffentlicht. Ein Vergleich mit den in unserem Artikel für die jüdischen Jungen und Mädchen gegebenen Ziffern ist allerdings nicht ganz einwandfrei, weil die Aufgliederung nach Berufsgruppen in den beiden Statistiken nicht genau die gleiche ist. Wir haben uns in den nachfolgenden Zusammenstellungen nach der für die allgemeinen Jugendlichen vorliegenden Aufstellung gerichtet und versucht, die jüdische Statistik auf diese Aufgliederung aufzuteilen. Wenn dabei auch wahrscheinlich einige kleinere Fehlerquellen entstanden sind, so dürften sie doch das gewonnene Bild im grundsätzlichen nicht wesentlich verändern. Zu bemerken ist, dass die freien und künstlerischen Berufe fehlen, da diese im „Reichsarbeitsblatt" ebenfalls nicht voll enthalten zu sein scheinen. Sie spielen aber auch in dem Vergleich, wie aus den Ziffern hervorgeht, keine entscheidende Rolle. Da nur Gruppen gegenübergestellt werden konnten, die vergleichbar schienen, fehlen auch einige Handwerkszweige und bei den jüdi- . sehen Jugendlichen die fast 10 Prozent, die sich für weiteren Schulbesuch entschieden haben, da eine entsprechende Ziffer bei den Berufsberatungsstellen nicht vorhanden sein kann. Die Gegenüberstellung, wie wir sie versucht haben, zeigt in wie starkem Masse sich die jüdischen Jugendlichen in ihren Berufswünschen der allgemeinen Berufsstruktur angepasst haben. Lassen wir zunächst die Zahlen für die Jungen folgen: jüdische allgemein Jugendliche _ in %_in % Eisenu. Metallerzeugung und -Verarbeitung einschliesslich Maschinenbau, Elektrotechnik, Feinmechanik u. Optik 33,6 rd. 27.00 Kaufmännische oder Büroberufe 13,7 9,35 Nahrungs- und Genussmittel- 7,36 6,6 1,93 Landwirtschaft, Gärtnerei, 8,65 Holz- und Schnitzstoffgewerbe 4,5 — Bekleidungsgewerbe .... 3.3 4.94 Gesundheits- und Körperpflege 1,9 0.36 Techniker aller Art . , , . 1,5 1,07 Bergbau . . . . , , f , 1,5 — Spinnstoffgewerbe . , s » „ 1,5 — Unentschieden ...... 6,2 9,15 Ungelernte Tätigkeit . » . » 4,7 — Zu dieser Gegenüberstellung, die nur sehr roh ist, müssen einige Bemerkungen gemacht werden. Bei den Zahlen der jüdischen Jugendlichen handelt es sich in der ersten Gruppe natürlich nur um handwerkliche Betätigung, da "ine fabrikmässige Ausbildung als Facharbeiter seltener in Frage kommen mag, während bei den allgemeinen Ziffern wohl auch diese Möglichkeit inbegriffen ist. Den allgemeinen Wünschen nach kaufmännischen und Büroberufen Haben wir die Wünsche der jüdischen Jugendlichen, die in der Gruppe Handel und Verkehr zusammengefasst sind, gegenübergestellt. Die starke Differenz ist hier in Anbetracht der bisherigen jüdischen Berufsstruktur (siehe Schlussabsatz) besonders aufschlussreich. Interessant!*t die fast völlige Uebereinstimmung im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (die Ziffern für die Juden entstammen hier der Rubrik Lebensmittelgewerbe), während sich der Unterschied im Baugewerbe (jüdische Statistik: Gruppen Baugewerbe und Bauhilfsgewerbe) aus der bei den jüdischen Jungen vorhandenen Erkenntnis ergeben dürfte, dass für sie die Ausbildungs Möglichkeiten sehr gering sind. In der landwirtschaftlichen Gruppe dürften in der allgemeinen Ziffer die eigentlichen Landwirtssöhne fehlen, da ihre Berufswahl im allgemeinen feststehen wird, so dass sich daraus der niedere Prozentsatz ergibt. Die Gruppe Holz- und Schnitzstoffgewerbe ist in der für die jüdischen Jungen gegebenen Zahlenreihe nicht vorhanden, sie ist wohl in der für das Handwerk insgesamt gegebenen Ziffer von 51,47 Prozent enthalten. Ferner fehlen bei ihnen die Gruppen Bergbau und Spinnstoffgewerbe, wobei das letztere zum Teil in der Ziffer für das Bekleidungsgewerbe mit einbegriffen sein dürfte. In dem verhältnismässig starken Interesse der jüdischen Jugendlichen für das Bekleidungsgewerbe spiegelt sich die an sich stärkere Beteiligung der Juden an diesem Wirtschaftszweig wider. Den Technikern aller Art haben wir aus der Statistik für die jüdischen Jungen die Ziffer für Ingenieure gegenübergestellt. In der sehr viel höheren Ziffer der noch nicht entschiedenen Jungen zeigt sich die besondere Schwierigkeit der Berufssituation der jungen Juden von heute. Bei den 31ädchen ergibt der Vergleich, soweit er möglich ist, folgendes Bild: jüdische allgemein Jugendliche _ in % _in % Kaufmännische u. Büroberufe 33,2 8,35 12,89 Bekleidungsgewerbe .... 12.9 18,85 Gesundheits- und Körperpflege 4,02 5,01 Landwirtschaft und Gärtnerei 3,9 5,41 2.8 — 8,7 12,89 4,8 — Für die Gruppen Landwirtschaft und Gärtnerei, Bekleidungsgewerbe, Spinnstoffgewerbe und Unentschieden gelten hier die gleichen Bemerkungen, wie oben bei den Jungen. Eine ungelernte Tätigkeit ist für die jüdischen Jugendlichen bei den Jungen wie den Mädchen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Auswanderung, kaum möglich. Den Ziffern für die kaufmännischen und Büroberufe haben wir aus den Zahlen ^für die jüdischen Mädchen die Gruppe Handel, denjenigen für das Bekleidungsgewerbe die für Schneiderin und Näherin gegenübergestellt. Die anderen in der Statistik für die jüdischen Jugendlichen in Nr. 11 aufgeführten Berufsgruppen Hessen eine Gegenüberstellung ohne weiteres nicht zu, Ueberschneidungen erscheinen aber keineswegs ausgeschlossen. So könnte man z. B. zu den häuslichen Diensten bei den jüdischen Mädchen noch die 6,28 Prozent, die sich einen Beruf als Kindergärtnerin, -hortnerin, -mädchen, -pflegerin wünschten, hinzuzurechnen haben, oder bei Gesundheits- und Körperpflege, die 0,4 Prozent, die sich als Kosmetikerin ausbilden lassen wollten. Um den starken Wandel, der in der jüdischen Berufsstruktur eintreten wird, wenn alle diese Wünsche der jüdischen Jugendlichen in Erfüllung gehen, aufzuzeigen, sei zum Schluss noch einmal die Wirt- Schaftsstruktur der Glaubensjuden nach der Zählung im Jahre 193 3 wiedergegeben: 61,3 Prozent waren in Handel und Verkehr, 23,1 Prozent in Industrie und Handwerk, 12,5 Prozent in öffentlichen Diensten und privaten Dienstleistungen, 1,7 Prozent in der Landwirtschaft und 1,4 Prozent in häuslichen Diensten beschäftigt. H. W—I. Die arbeitslosen älteren Angestellten Das Problem der älteren Angestellten hat uns in der letzten Zeit mehrfach an dieser Stelle beschäftigt. In den Nummern 46, 47 und 48 des vorigen Jahrganges der C.-V.-Zeitung haben wir uns ausführlich mit ihren Sorgen und den möglichen Hilfsmassnahmen beschäftigt. Inzwischen ist nun die 5. Anordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes über die Beschäftigung älterer Angestellter (vgl. Nr. 47, 1936) ergangen, und vor kurzem ging durch die Tagespresse die Mitteilung, dass das Ergebnis der auf Grund dieser Anordnung erfolgten Meldungen der Betriebe nicht befriedige. Die Wirtschaft habe, so hiess es darin u. a. (vgl. „Frankf. Ztg." vom 6. März) leider von dieser letzten Möglichkeit einer freiwilligen Mitwirkung zur Besserung des Loses der arbeitslosen älteren Angestellten nur wenig Gebrauch gemacht. Infolgedessen werde dieses Problem durch entsprechende Massnahmen der Arbeitsämter gelöst werden. Selbstverständlich werde man dabei nicht mit einem schematischen Einstellungszwang vorgehen, sondern zunächst im Verhandlungswege von Fall zu Fall eine Lösung zu finden suchen. Nun beschäftigt sich die „Frankfurter Zeitung" in ihrer Ausgabe vom 4. April noch einmal mit der Lage der arbeitslosen älteren Angestellten, und zwar unter einem Gesichtspunkt, der besondere Beachtung verdient. Das Blatt geht von der Tatsache aus, dass die Praxis der beste Lehrmeister ist, und dass es leichter fallen wird, ältere arbeitslose Angestellte unterzubringen, wenn man den Betriebsführern zeigt, wo bisher schon neben den jüngeren Arbeitskräften ältere Angestellte mit Erfolg in den Betrieben tätig, und wo vielleicht noch neue Arbeitsmöglichkeiten für sie zu schaffen sind. Der Aufsatz kommt zu dem Ergebnis, dass die Statistik zwar Durchschnittswerte von nicht zu unterschätzender Bedeutung vermittle, dass aber letzten Endes die Sozialstruktur, und damit auch der Altersaufbau, nicht so sehr nach der Branche wie vielmehr nach den Betrieben verschieden sei. An Hand lebendig dargestellter Beispiele wird dies erläutert. Das Ethos des Gründers und gegenwärtigen Betriebsführers sei nichtohne Einftuss; es wäre von geringer Wirkung, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine soziale Betriebspolitik fehlten. Wenn nun im einzelnen die Vermittler der Arbeitsämter ihrem Auftrag nachgingen, um die ihnen anvertrauten älteren Angestellten unterzubringen, würden sie alle diese Unterschiede innerhalb der Branchen und innerhalb der einzelnen Betriebe sorgfältig berücksichtigen. Manch einer, dem die Verantwortung auferlegt sei, möge versuchen, sich die Aufgabe zu erleichtern durch frühzeitigen Einsatz des moralischen Ansporns. Der grössere Dauererfolg werde demjenigen zufallen, der mit genügender Sachkunde und kluger Abwägung aller mitbestimmenden Faktoren die Einsatzmöglichkeit für ältere Angestellte individuell feststelle — und dann erst das volle Gewicht des sozialen Appells in die Waagschale werfe. Soweit der Artikel. Was in ihm über die Arbeit der Vermittler der Arbeitsämter gesagt wird, gilt auch für alle anderen, denen die Frage der Einstellung arbeitsloser älterer Angestellter am Herzen liegt. Es gilt insbesondere für die Betriebsführer selbst. Sie müssen immer wieder prüfen, wo in ihrem Unternehmen eine Einsatzmöglichkeit für ältere Angestellte besteht, sie müssen mit Betrieben ähnlicher Art und ähnlichen Umfanges zu vergleichen suchen, und sie sollten so auch ohne Hilfe von aussen auf Wege kommen, die neue Beschäftigungsmöglichkeiten für diese besonders hart getroffene Kategorie arbeitsloser Menschen eröffnen. Der echte Kaufmann ist erfinderisch — er sollte diese Fähigkeit auch einmal auf diesem sozial und wirtschaftlich so ungeheuer wichtigen Gebiet unter Beweis stellen. Lehrverträge und Lehrlinge Nach einer in der Tagespresse veröffentlichten Entscheidung des Reichs- und preußischen Wirtschaftsministers kann das neue Lehrvertragsmuster nicht mehr rechtzeitig zum Apriltermin in Geltung gesetzt werden. Es würd daher empfohlen, die Lehrverträge nach dem gegenwärtig gültigen Lehrvertragsmuster abzuschliessen. * Nachdem die Arbeiten für die Neuordnung des handwerklichen Meisterprüfungswesens beendet worden sind, haben auf Anweisung des Reichswirtschaftsministers die entsprechenden Arbeiten auf dem Gebiet der Lehrlingsausbildung begonnen. Ueber diese Arbeiten unterrichtet der Reichsstand des Deutschen Handwerks in einer Schrift „Ueber die Meisterlehre im Handwerk". Zusammenlegung von Fachgruppen im Einzelhandel Im „Reichsanzeiger" vom 1. April 1937 wird eine Anordnung des Reichs- und preussischen Wirtschaftsministers veröffentlicht, nach der in der Wirtschaftsgruppe „Einzelhandel" einige organisatorische * Veränderungen vorgenommen werden. Die Fachgruppe Nahrungs- und Genussmittel und die Fachgruppe Roheis wrerden zur „Fachgruppe Nahrungs- und Genussmittel" vereinigt. Die Fachgruppen Textileinzelhandel, Schuh-Einzelhandel, Leder- und Schuhbedarfsartikel und aus der Fachgruppe Sport- und Jagdartikel werden die Sportartikel in der Fachgruppe „Bekleidung, Textil und Leder" zusammengefasst. Die Fachgruppen Möbel, Tapeten und Linoleum sowie Musik vereinigen sich zur Fachgruppe „Raumgestaltung und Musik Die Fachgruppen Eisen- Stahl- und Metallwaren, Hausrat, Glas- und Porzellanwaren, Hausrat sowie aus der Fachgruppe Sport- und Jagdartikel die Jagdartikel, die Fachgruppe Beleuchtung und Elektrogerät, sanitäre- und Kühlanlagen bilden eine neue Fachgruppe „Eisenwaren, Elektro - und Hausgerät". Die Fachgruppe Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugbedarf sowie die Fachgruppe Garagen- und Tankstellenbetriebe werden zur Fachgruppe „Kraftfahrzeuge, Treibstoffe, Garagen" vereinigt. Aus den Fachgruppen Landmaschinenhandel, Nähmaschinenhandel, Fahrräder, Büromaschinen- und Organisationsmittel entsteht eine neue Fachgruppe „Maschinen". Schliesslich werden die Fachgruppen Papier, Schreibwaren, Bürobedarf; Spielzeug, Korbwaren, Kinderwagen; Leder-, Galanteriewaren, Kunstgewerbe und die Fachgruppe Briefmarken in die neue Fachgruppe „Kunstgewerbe, Papier- und Spielwarea" übernommen. Die Anordnung trat mit dein 1. April 1937 in Kraft. Aus dem Reichsnährstand Nach einer Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreidewirtschaft haben sämtliche gewerblichen Betriebe, die Mahlerzeugnisse aus Roggen oder Weizen, einschliesslich Hartweizen, für Zwecke der menschlichen Ernährung oder technische Zwecke zur Verarbeitung beziehen, bis zum 15. April 1937 die vom 1. Januar 1936 bis einschliesslich '31. Dezember 1936 nachweisbar bezogenen und die im Durchschnitt monatlich verarbeiteten Mengen dieser Mahlerzeugnisse zu melden. Als Mahlerzeugnisse im Sinne dieser Anordnung gelten Mehl, Dunst, Griess und Backschrot. * Die Hauptvereiniguns der deutschen Viehwirtschaft hat mit Wirkung vom 5. April an eine Neuregelung der Preise für Kälber und Kalbfleisch getroffen. Besonders wichtig ist, dass im Gegensatz zu den bisher bestehenden Höchstpreisen jetzt auch für Kälber Spannenpreise in der Art festgesetzt werden, wie sie für die oberen Schlachtwertklassen schon bei Rindern und Schweinen eingeführt sind. Neuer Rimderlass für Auslandsreisen Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat die bisher in mehreren Erlassen verstreuten allgemeinen Bestimmungen für den Reiseverkehr nach solchen Ländern, mit denen das Deutsche Reich ein besonderes Abkommen geschlossen hat, in einem neuen Runderlass (39/37 DSt. vom 3. April 1937) zusammengefasst und gibt darin auch einige wichtige Neuerungen bekannt. Diese erstrecken sich insbesondere auf die Bestimmung, dass der Betrag inländischer Scheidemünzen oder ausländischer Geldsorten, der über die Freigrenze von 10 RM mit- Ernst Lochner £ Horkheimer Frankfurt a- M. s Gegr. 1S37 / Liebfrauenberg 39 Herrenstoffe in den bekannten erstklassig-en Qualitäten. genommen werden darf, von 50 RM auf 20 RM herabgesetzt wird. Es muss sich hierbei aber um Reisen in Abkommensländer handeln, die nicht an das deutsche Reichsgebiet angrenzen. Nach Beendigung der Reise darf an inländischen Zahlungsmitteln nur bis zu 10 RM Hartgeld wieder eingebracht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Umwechslung ausländischer Zahlungsmittel in deutsches Hartgeld im Ausland auch im Rahmen dieses Betrages nicht zulässig ist. Der bei der Rückreise etwa eintretende Bedarf an inländischen Zahlungsmitteln kann dadurch gedeckt werden, dass Postreiseschecks und Reiseschecks des Mitteleuropäischen Reisebüros, die nur im Inlande einlösbar sind, ohne Genehmigung ins Ausland mitgenommen und bei der Rückreise eingelöst werden können. Durch eine weitere neue Bestimmung wird die Nachsendung von Reisezahlungsmitteln für den ersten Monat, die nur in Ausnahmefällen von den Devisenstellen genehmigt werden kann, grundsätzlich verboten, da die Ausreise vor erfolgter Zuteilung mit den geltenden Devisenbestimmungen nicht vereinbar ist. Hierdurch soll das bisher bei Reisenden vielfach' beobachtete Verfahren, schon nach der Beantragung von Reisezahlungsmitteln die Ausländsreise anzutreten und sich diese nach der Zuteilung durch die Reichsbank nachsenden zu lassen, in Zukunft unterbunden werden. Schliesslich wird klargestellt, dass die auf Grund der Reiseabkommen erworbenen Zahlungsmittel ausschliesslich in dem Lande ausgegeben werden dürfen, mit dem das fragliche Reiseabkommen besteht Abwertungsgewinne In einer Verordnung vom 20. März 1937 (RGBl. S. 421) zur Durchführung des Gesetzes über Abwertungsgewinne war bestimmt werden, dass die Frage, wann die Ablieferung eines Abwertungsgewinnes für den Schuldner als wirtschaftlich untragbar angesehen werden müsse, nur auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles zu entscheiden sei. Hierbei sei ein strenger Massstab anzulegen. Der Reichswirtschaftsminister hat nunmehr in einem Allgemeinen Erlass (Nr. 11/37 DST, AGG) Erläuterungen zu dieser Bestimmung gegeben. Hiernach reicht die Tatsache, dass bei einem Ablieferungsverpflichteten neben Abwertungsgewinnen auch Abwertungsverluste entstanden sind, allein nicht aus, um die Ablieferung des Abwertungsgewinnes für ihn als wirtschaftlich nicht tragbar anzusehen. Dasselbe soll gelten, wenn seine Bilanz infolge von Verlusten passiv ist. Hat ein Ablieferungs-Schuldner Verbindlichkeiten in fremden Währungen zu erfüllen, die erst im Jahre 1936 abgewertet worden sind (so die französische, schweizerische, holländische, tschechische Währung), dann soll die wirtschaftliche Untragbarkeit für die Ablieferung der Abwertungsgewinne grundsätzlich zu verneinen sein. Die Ablieferung von Abwertungsgewinnen aus Zins Zahlungen muss in der Regel auch dann als wirtschaftlich tragbar angesehen werden, wenn dem Schuldner für die Ablieferung eines Abwertungsgewinnes aus Kapitalrückzahlung wirtschaftliche Untragbarkeit zugestanden wird. Allgemein werde die Ablieferung des Abwertungsgewinnes nur dann als wirtschaftlich untragbar angesehen werden können, wenn der Pflichtige dadurch in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet werde und diese Gefahr auch nicht durch eine angemessene Ratenzahlung des abzuliefernden Betrages behoben werden könne. Weiter enthält der Erlass Ausführungen über die Haftung des Bürgen für die vom Schuldner abzufüh renden Abwertungsgewinne. * In der Zeitschrift „Reehtspiegel 'der Wirtschaft" 1937 S. 53 gibt Rechtsanwalt Dr. Hess eine Uebersicht über das Gesetz über die Ablieferung von Abwertungsgewinnen. Er behandelt den Begriff des Abwertungsgewinnes, den erfassten Kreis der Personen und Schuldverhältnisse, die Ausnahmen und das Ablieferungsverfahren. Die entsprechend dem internationalen Ueber« einkommen einzuführenden neuen Frachtbriefmuster für deutschen als auch für den internationalen Verkehr werden zum 1. Januar 1938 Gültigkeit erlangen. Alsdann wird (laut ..Reichsanzeiger" vom 3. April) für die noch vorhandenen, zur Zeit gültigen deutschen (nicht atber für die internationalen) Frachtbriefe eine Aufbrauchsfrist von sechs Monaten gewährt werden, so dass die jetzt gültigen deutschen Frachtbriefe bis zum 30. Juni 1938 verwendet werden dürfen.