Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 14 (8.4.1937)
- Date
- 1937-04-08
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Postschlüsse nach Uebersee Vorbemerkung: Diese üel>ersicht erscheint wöchentlich. Sie ist ohne Gewährt' Postschluss . für Luftpostsendungen ist in Berlin heim Postamt C 2, in Frankfurt/Main heim Bahnposfanit 19 oder FlughaFen. Einwurf bei anderen Postämtern oder in anderen Orten bis zu 1 Tag früher als hier vermerkt. Nordamerika 9.4. ab Berlin; 12.4. „ „; 14.4. „ „ '; lu.4. „ „; Südamerika 14.4. ab Berlin 18 Uhr: 20.4. „ „ IS Uhr: a) Seeweg 9.4. ab Hamburg 19 Uhr („Bremen" 10.4. ab Bremen): 16.4. an New-York 12.4. ., „ 19 Uhr („Queen Marv" 14,4. „ Cherbourg): 19.4. „ 15. 4. „ „ 8 Uhr („Deutschland" 15.4. „ Bremen); 23.4. ,.. 19.'4. „ ' „ 19 Uhr („Europa" - 20.4. „ Bremen); 26.4. b) Luftweg (Luftschiffverkehr und Nachbringeflüge finden zur Zeit' nicht statt) a) Seeweg 15.4. ab FrkUM. 8 Uhr (Schiff 1$.-4. ab Cherbourg);. 29.4. an Rio; 3..5. an Boen. Aires 21. 4. „ München 9 Uhr (Schiff 22: 4. „ Genua); 4.5. „ „ : 8. 5. „ b) Luftweg 10.4. ab Frankf.lM. 15 Uhr (Französische Luftpost); Laufzeit bis Rio 5 Tage 14.4. „ „ 24 Uhr (Deutsche Luftpost); . „ „ „ 3 „ (Zuschlag auf Auslandsporto nach Brasilien 125 RM für je 5 g: nach Argentinien 1,50 RM für je 5 g) Südafrika a) Seeweg V> 4. ab Berlin 14 Uhr: 12.4. ab Köln 21 Uhr; 14.4. ab Southampton (Schiff); 30.4. an Kapstadt 14.4. „ „ 14 Uhr: 14.4. ,. „ 21 Uhr: 16.4. „ Southampton (Schiff): S. o. „ (Von Kapstadt in 30 Stunden nach Johannesburg und Pretoria) b) Luftweg 9. 4. ab Berlin 9 Uhr: 9. 4. ab München (Buhnp. Amt 1) 12 Uhr: Laufzeit S—9 Tage 10. 4. 14. 4. b Berlin 13 Uhr; , „ 21 Uhr; 13. 4. 9 Uhr; 13.4. Palästina 8.4. ab Berlin 13.4. „ 15.4. ,, ., 22 Uhr: 9. 4. ab Hamburg 16 Uhr: 14.4, „ München 11 Uhr; 15. 4. „ 9.4. ab Berlin 56 Uhr: 10. 4. ab München 9 11.4. .. Iß Uhr; 12.4, 14. 4. „ „ 16 Uhr: 15. 4, (Bahnp. Amt 1) 12 Uhr: ., 8—9 (Zuschlag auf Auslandsporto- 35 Pf. für je 5 g) a) Seeweg 15 Uhr (Schiff 11. 4. ab Brindisi): 15. 4. 9 Uhr fSchiff 15.4. „ Brindisi): 19.4. 20 Uhr (Schiff 17. 4. „ Neapel); 19. 4. b) Landweg Uhr (über Belgrad—Istanbul): 14. 4. an Haifa Uhr ( „ „ „ ); 16.4. „ .„ 9 Uhr (. „ „ „ \ ,20.4. „ „ (Leitvcrmerk „Uebcr Belgrad—IstanbuD c) Luftweg an Haifa „ Jaffa „ Port Said 10. 4. ab Berlin 10.4. , 12. 4. 14. 4. 14. 4. 15. 4. München 18 Uhr: Berlin (i Uhr; Berlin 3 Uhr: München 18 Uhr: Berlin 6 Uhr: 1 München 7 Uhr: 11. 4. ab Rom 6 Uhr; 12.4. „ Brindisi 6 Uhr: 13.4. „ Athen 11 Uhr; München 7 Uhr; 15.4. „ Rom 6 Uhr: 10. 4. ,. Brindisi 0 Uhr: .4. „ Athen Ii Uhr; Laufzeit ca. 3 Tag» „ 3 „ „ 3 .. „ 3 ,. » 3 ,. 3 „ (Zuschlag auf Auslandsporto 10 Pf. für je 5 g. mindestens 15 Pf.) rVerwaltungsgerichte, in letzter Instanz die Zuständigkeit des zu schaffenden Reichsverwaltungsgeriehts, die Entscheidung über . vermögensrechtliche Ansprüche der Beamten, oder Ansprüche des Dienstherrn aus dem Beamtenverhältnis fest. Für Angestellte verbleibt es bei 'der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. Die Bedeutung des neuen Gesetzes, das am 1. Juli 1937 in..Kraft; tritt, für die Synagogengemeinden liegt,-von der angeführten. Bestimmung abgesehen, in zweierlei Richtung: .A. In den Dienst vertragen, die die Synagogengemeinden mit ihren Beamten oder Angestellten abgeschlossen haben, ist. häufig auf Vorschriften für die unmittelbaren Staatsbeamten Bezug genommen worden; besonders ist vielfach „Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung unter sinngemässer Anwendung der für die unmittelbaren Staatsbeamten geltenden Vorschriften" gewährt worden. . Derartige Festsetzungen haben durch .das neue Beamtengesetz materiell einen anderen Inhalt bekommen. Das DBG hat die Vorschriften über Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung in wesentlichen Punkten geändert. Die wichtigsten Äenderungen seien hier kurz zusammengefasst: 1. ) Die Vorschrift, dass Ruhegehalt frühestens nach zehnjähriger Dienstzeit gewährt wird, ist in Fortfall gekommen. 2. ) Dagegen beginnt die ruhegehaltfähige Dienstzeit frühestens mit Vollendung des . 27. Lebensjahres (§§ Sl—85). 3. ) Während früher das Ruhegehalt in der Regel nach zehn Dienst jähren mir 35 v. H. des ruhegehaltfähigen Diensteinkommens begann und während der folgenden 15 Dienstjahre um je 2 v. H.. während weiterer 15 Dienst jähre um je 1 v. H. stieg, so dass nach 40 Dienstjahren der Pensionshöchstanspruch von 80 v. H. des ruhegehaltfähigen Diensteinkommens erreicht war, beträgt jetzt das Ruhegehalt mit Fortfall der Wartezeit in jedem Falle mindestens 35 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und erhöht sich bei den Beamten des unteren und des einfachen mittleren Dienstes nach jedem der ersten 15 vollen Jahre, des gehebenen mittleren Dienstes nach zwei ruhegehaltfähigen Dienstjahren und in den folgenden 15 vollen Jahren, des höheren Dienstes nach drei ruhegehaltsfähigen Dienstjahren und in den folgenden 16 vollen Jahren der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit um je 2 v. H., in den folgenden vollen Jahren dieser Dienstzeit um je 1 v. H., höchstens bis 80 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 89). Vom vollendeten 65. Lebensjahr ab beträgt das Ruhegehalt, so wie bisher, höchstens 75 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. 4. ) Die Vorschriften der sog. Anrechnungsverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I, 546) sind aufgehoben worden. Die Anrechnung von Arbeitseinkommen auf das Ruhegehalt fällt also fort. Dagegen ist in § 127 des Gesetzes die Bestimmung erhalten geblieben, dass ein Ruhe- Standsbeamter, der im öffentlichen Dienst ver- ' wendet wird, seine Versorgungsbezüge nur insoweit erhält, „als das Einkommen aus der Verwendung hinter den für denselben Zeitraum bemessenen ruhegehaltfälligen Dienstbezügen zurückbleibt, aus denen die" Versorgungsbezüge berechnet sind". Verwendung im öffentlichen Dienst ist gemäss § 127 Abs." 4 jede Beschäftigung im Dienst des Reichs oder anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des ' öffentlichen Rechts oder der Verbände von solchen. 5. ) Bei Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen, die vor dem 1. Juli 1937 bereits Ansprüche auf Versorgungsbezüge erworben .haben, bewendet es hinsichtlich der Höhe der .^Bezüge bei dem bisherigen Recht. 'iMelStiter 1 bis 3 angeführten Bestimmungen bewirkerr-eine wesentliche Aenderung in der Be? rechnung der Ruhegehaltsansprüche. Soweit die Synagogengemeinden Pensionsverpflichtungen eingegangensind, die auf die staatlichen Vorschriften- Bezug nehmen,. werden; sie diese Äenderungen ■ berücksichtigen müssen, besonders bei den Massnahmen, die .sie für die Sicherstellung der " Pensionsverpflichtungen getroffen haben: Soweit die 'Gemeinden den Prorinzialruhegehaltskassen . angehören, wird es keiner besonderen Massnahme bedürfen, da diese Kassen .ohne ..weiteres die jeweiligen staatlichen' Vorschriften anwenden. . Die oben unter 4. angeführte Bestimmung kommt wie bisher vornehmlich für solche Fälle in Betracht, in denen pensionierte Reichs- oder Landesbeamte oder pensionierte Lehrer beschäftigt werden. Die Beschäftigung bei den Synagogengemeinden ist nach den angeführten Vorschriften als „Verwendung im öffentlichen Dienst" anzusehen. B. Die Ermächtigung des § 174 DBG. gibt den Synagogengemeinden als ' öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden die Möglichkeit, eine Neufassung ihrer beamtehrechtlicben Vorschriften in Anlehnung an das neue Deutsche Beamtengesetz vorzunehmen. Ueber die oben dargelegten, unmittelbar für sie wirksamen! - Bestimmungen des DBG. hinaus werden deshalb, die Gemeinden und besonders die Landesverbände zu prüfen haben, ob nicht bei dieser Gelegenheit eine einheitliche Fassung des Beamtenrechts der Synagogengemeinden und Gemeindeverbände durchgeführt werden kann. Eine solche jüdische „Beamtenordnung", die die besonderen Erfordernisse der gegenwärtigen jüdischen Situation zu berücksichtigen hätte, wäre zur Erreichung einer gleichmässigen Behandlung der einschlägigen Fragen in den verschiedenen Ländern und Gemeinden dringend erwünscht. Berlin Das erste Schuljahr der Tagesschule für Berufs vor lehre in Berlin - Niederschönhausen (Hermannstrasse 64) ist, wie die Presseabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland mitteilt, beendet. Am 11. April beginnt das neue Schuljahr. Die Tagesschule für Berufsvorlehre erfasst Jungen, die nach vollendetem Schulbesuch ihre Bildung vertiefen, und gleichzeitig in die handwerkliche und Gärtnerarbeit eingeführt werden sollen. Der Schultag ist zu einem Teil theoretischem Unterricht (Äbrundung der in der Schule begonnenen Bildungsarbeit, Kulturkunde, Judentumskunde, Naturwissenschaften, Zeichnen, Musik, vor allem Sprachunterricht in Englisch und Hebräisch), zum anderen Teil praktischer Arbeit in der Tischlerei, Schlosserei und im Gartenbau gewidmet. Anmeldungen mit Lichtbild, ausführlichem Lebenslauf und-Abschrift des letzten Zeugnisses sowie alle Anfragen sind an die Tagesschule für Berufsvorlehre, Berlin-Niederschönhausen, Hermannstr. 64, zu richten. Breslau Der Religiös-Liberale Verein der Synagogengemeinde Breslau hat seine winterlichen Freitagabendfeiern abgeschlossen. In diesem Winter haben insgesamt 2200 Gäste an den Abenden teilgenommen. Der Verein will mit diesen Veranstaltungen religiöse Erziehungsarbeit und soziale Arbeit leisten. Er hat damit mehr als ein soziales Hilfswerk geschaffen; denn die vielen Menschen aus allen Kreisen der Gemeinde, die sich an dem festlichen Freitagabendtisch versammeln, bilden eine Familie, und das Freitagabenderlebnis verwischt die trennenden Unterschiede. Der Verein hat besonders oft die Jugend zur Gestaltung des religiösen Teiles der Abende herangezogen. Schw. Dresden Die Jüdische Schule veranstaltete vor über 600 Besuchern eine Schulfeier. Nach Be-' sjrüssungsworten von Schuldirektor S c h ä 1 e r folgten Spiele, Tänze und ein hebräischer Sprechchor. Die 1935 gegründete Jüdische Schule wird ab Ostern sechs' Klassen mit über 200 Schülern haben. Die Zahl der Lehrkräfte beträgt sechs. G. J. Der .Hilfsverein der Juden in Deutschland E. V. gibt folgendes bekannt: Neben der Zentrale in Berlin, die sich lediglich mit grundsätzlichen Angelegenheiten befasst, stehen für den Beratungsdienst der jüdischen Bevölkerung in Deutschland ab 1. April 1937 Beratungsstellen in folgenden Städten zur Verfügung: Berlin für Berlin und Brandenburg, Bielefeld für Westfalen, Lippe und Teile von Hannover (<lic Kreise Grafschaft Bentheini. Landkreis Osnabrück, Melle und Wittlage), Bremen für Bremen, Oldenburg, Ostfriesland und Teile von Hannover (die Kreise Meppen, Lingen und Bersenbrück, ferner vom Reg.-Bcz. Lüneburg den Landkreis Verden. Rotenburg i. Hann.. Bremervörde und Stade), Breslau für Schlesien, Frankfurt a. M. für Frankfurt, Hessen-ZS'assau (ausschliessl. Bez. Kassel) und Hessen. Hamburg für Gross- Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg, Hannover für Hannover und Bez. Kassel. Karlsruhe für Baden (aussehl. Mannheim). Köln für Rhcmprovmz und Sanrscbiet. Königsberg für Ostpreussen,. Leipzig für Sachsen, Mannheim für Mannheim und Rheinpi'alz, München für Südbayern, Nürnberg für Nordbayern, Stettin für Pommern und Grenzmark, Stuttgart für Württemberg und Hohenzollern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Rata.suchendcn ausschliesslich von den für ihren Wohnbezirk zuständigen Stellen beraten werden und Sonderberatungen von Personen aus dem Reiche in Berlin nicht erfolgen können. Die Berliner Beratungsstelle steht nur den. ■in Berlin und Brandenburg wohnhaften Ratsuchenden zur Verfügung. Die Sprachkurse des Berliner Eehrhausesl werden — auch während der Semesterferien * weiter fortgeführt. Der Beginn des Sommersemesters wird demnächst bekanntgegeben, der Lehrplan befindet sich in Vorbereitung. . Alle Auskünfte usw. erteilt das Sekretariat (Sprechstunden 10 bis 1 und 4 bis 6 Uhr), Marburger Strasse 5, III., Tel.:. B. 4/5587. Das Israelitische Krankenheim Bad Neuenahr teilt mit: Patienten und Patientinnen für den Gebrauch der Kurmittel in Bad Neuenahr, soweit sie einer materiellen Beihilfe bedürfen, mögen sich melden bei dem Vorsitzenden, Simon sen., p. Adr. Bankhaus Siegfried Simon, Köln. Beibringung eines ärztlichen Attestes und einer Bescheinigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. schichte bleibt, deren Wechsel im Raum die deutsche Geschichte zur Weltgeschichte ausweitet. Stadtrabbiner Dr. Max Grünewald (Mannheim) sprach über Formprobleme der Bibel, um durch die Einbeziehung literarischer Blickrichtung zu einer Bereicherung des Bibelunterrichts beizutragen. Da in den Kleingemeinden der Lehrer auch Mittelpunkt der Sozialarbeit ist, entwickelte sich im Anschluss an einen Bericht der badischen Wohlfahrtspflegerin Ruth Fenchel (Karlsruhe) eine eingehende Debatte. Josef Jacobsohn (Berlin) wies eindringlich und begeisternd auf die Notwendigkeit einer stärkeren Hebraisierung hin. Um der Erhaltung eines lebendigen Judentums halber ist es notwendig — und zwar noch mehr für den nach Uebersee gehenden als den zur Alija kommenden jungen Menschen —, dass unser hebräischer Unterricht nach den methodischen Grundsätzen des modernen Sprachunterrichts durchgeführt wird. Nur so werden unsere Menschen wieder einen unmittelbaren Konnex mit dem religiösen Schrifttum gewinnen. Mit aufrüttelnder Begeisterung erzählte Hans H a mm e r s t e i n (Bonn) von seiner Arbeit an einer zweiklassigen Schule. Er zeigte, wie grade in dieser Schulform, die bei der schwindendeu Kinderzahl von jährlich grösserer Bedeutung für unser Schulwesen wird, reiche pädagogische Möglichkeiten liegen, wie grade die Kleinschule die Anregungen der Schulreform verwirklichen kann. Das bestätigten auch die jugendlich feurigen, von pädagogischem Ethos, durchglühten Worte, mit denen der Senior dieser Tagung, Berlin ger (Buttenhausen), von 40jährigem Ringen in der Arbeit der einklassigen Schule erzählte und allen Jungkollegen Mut zum Versuch machte. Zum Abschluss sprach Dr. Arnold B e r n e y (Berlin) über Moses Hess. Die Kürze der Zeit zwang ihn zu einem Referat, in dem er die. .wissenschaftlichen Ergebnisse seiner Forschungen über Hess zog. Er zeigte vor allem, wie aktuell vieles im Werk dieses ideologischen Schwärmers heute ist. An einem Abend, zu dem der Oberrat die Teilnehmer gebeten hatte, bewies die Karlsruher jüdische Schulabteilung, in Sang und Spiel, was in einem Jahr geleistet werden kann. Ein Bericht über diese Tagung kann nicht geschlossen werden, ohne der herzlichen Gastfreundschaft zu gedenken, die die ganze Gemeinde den Teilnehmern schenkte, vor allem aber auch Dr. Weissmann zu danken, dessen organisatorische Kunst und menschliche Liebenswürdigkeit sich in jeder Stunde bewährte. Dr. Ernst Loewenberg (Hamburg). Religiöse Feierstunde der Jugend Die diesjährige Feier des von der World Union for Progressive Judaism eingesetzten Weltjugendtages fand am 4. April in der Synagoge Prinzregentenstrasse in Berlin statt. Veranstalter waren die Jüdische Gemeinde und die Vereinigung für das religiös-liberale Judentum. Im Mittelpunkt der Feierstunde, umrahmt von Orgelspiel und Chorgesang, stand die Ansprache von Rabbiner Dr. Werner van der Z y 1 über „Judentum als Glaubenshaltung." Judentum, so führte der Redner aus, bedeute die ständige Auseinandersetzung mit dem Heidentum in der Welt. Zwischen Gott und Erde gestellt sei der jüdische Mensch, von einer ewigen Spannung nach aufwärts gerichtet, zugleich aber immer wieder versucht und bedrückt von den heidnischen Kräften, die aus dem Boden steigen. Dieses Heidentum existiere keineswegs nur ausserhalb der Juden. Er selbst ist ihm wieder und wieder anheimgefallen, wenn er „so sein wollte wie die Welt." Mur dies sei aber echte jüdische Glaubenshaltung, die ihre Mizwa nicht von der Erde, sondern wie und seit Abraham von Gott selbst empfange, für die das Wort „Erez" kein abgeteilter Bezirk der Welt sei, sondern die Welt selbst, die ganze, ungeteilte Welt, so wie sie aus der Hand des Schöpfers hervorgegangen ist. Nur der Mensch, der die Nähe Gottes suche, habe die rechte jüdische Haltung und die Chance der wirklichen Bewährung. Die sehr geschlossene Feier klang aus in das Glaubensbekenntnis von Edmond F 1 e g und in den gemeinsamen Gesang des Adaun aulom. Den Örgelpart, der die Feier einleitete und schfoss, besorgte Werner B a e r. Es ist der Gemeinde und der religiös-liberalen Vereinigung zu bestätigen, dass mit dieser Feier unseres Frachtens mehr geschehen ist, als die Durchführung einer religiösen Jugendveranstaltung. Wenn der Kreis der anwesenden 700 Menschen auch noch nicht einheitlich zu sein schien und es auch nicht sein konnte, so kann doch in solchen Feiern, wenn sie so würdig und schlicht — sogar noch schlichter — gestaltet wird, der Keim zu einer echten Jugendgemeinde liegen. Man sollte, auch abgesehen von bedeutsamen Anlässen, solche Feiern wiederholen. Ansätze, wenn auch nicht immer in gleichem Masse glücklich, sind ja genügend vorhanden. Eine wirkliche Jugendgemeinde ist der beste Anfang einer späteren Gemeindejugend. Heinz Kellerraann. # Die Arbeitsgemeinschaft der religiös-liberalen Vereinigung hatte aus Anlass des Weltjugendtages ihre Veranstaltung am 3. April unter das gleiche Thema „Judentum als Glaubenshaltung" gestellt. Referent war Rabbiner Dr. Manfred Swarsensky. . Vorträge in Hamburg Professor Isaak M a r k 0 n sprach im Rahmen der Sonderveranstaitungen der Franz-Rosenzwreig-Gedächtnis-Stiftung über den Islam. Er deutete den Sinn und Gehalt dieser Religion der tiefen Hingabe an das Göttliche. Die Sinndeutung der Religion des Mohammed führte vergleichsweise zu den beiden anderen grossen Religionsgemeinschaften, zur Behandlung der Grundauffassung vom theokratischen Wesen der Religion (Judentum in alter Zeit) und den Proselytenbestrebungen. (Islam, Christentum). Anschliessend erörterte er eine grosse Reihe von Entlehnungen des Koran aus der Thora; von Grundsätzen und Vorschriften, von Halachischem und Haggadischem, von Erzählungen jüdischer Weiser und Frommer, von Entlehnungen sowohl im Kultus als auch im Recht. Die Behandlung der Frage, wTie sich der Islam zum Judentum stellte, beendete den tiefgründigen Vortrag. * Im Rahmen der vom Israelitischen Tempelverband veranstalteten Vortragsreihe „Rückblick der Juden auf das 19. Jahrhundert" sprach Rechtsanwalt Dr. Max Eichholz über „E m a n z i p a t i 0 n s k ä m p f e im 19. J a h r h u n.d e r t." In den Mittelpunkt seiner Betrachtungen stellte er den Kämpfer Gabriel Riesser. In seiner gefeilten Sprechweise verstand er es meisterhaft, die Persönlichkeit Riessers in politischer Hinsicht sowie seine Stellung im Judentum: sein Wirken in der Hamburger jüdischen Gemeinde, im Tempel verband zu beleuchten. Feinsinnige, tiefe Worte schloss Herr Rabbiner Dr. Bruno Italiener dem Vortrag an. S. E. Jüdisches Lehrhaus Karlsruhe Dem Bericht über den Winterlehrgang 1936/37 ist zu entnehmen, dass 300 Hörer regelmässig die Kurse und Veranstaltungen besuchten. Viele stehen aber noch immer der Lehrhausarbeit fern. Die praktische Arbeit der Bibel- und Talmudkurse und der Sprachkurse bildete das Schwergewicht des Winterlehrgangs bei gutem Besuch sowohl der Kurse für Erwachsene wie der für Jugendliche. Dazu kam eine Arbeitsgemeinschaft über den „Alltag Palästinas" und eine solche, in der „Goethe- Lektüre" getrieben wurde. Gerade dieser Goethe-Kurs unter Leitung von Professor Marx fand eine besonders interessierte Hörerschaft. Von Lehrkräften der Mittelstelle für Erwachsenenbildung hörte man Rabbiner Dr. Eschelbacher, Düsseldorf, .und die Professoren B u b e r und Kantorowicz aus Frankfurt am Main. Die Eröffnung des Winterlehrgangs des Lehrhauses geschah seinerzeit mit einem Vortrag von Stadtrabbiner Dr. Grünewald, Mannheim, über den „Ursprung des Judentums in der orientalischen Welt". Im Laufe des Lehrgangs sprachen Dr. Kaleko über „Die hebräische Sprache in der jüdischen Renaissance" in hebräischer Sprache und Professor Dr. Landsberger, Berlin, über „Rembrandts biblische Darstellungen". Zum Abschluss des Lehrgangs referierte am 23. März Dozent Dr. Berney, Berlin, über Moses Hess. Stadtrabbiner Dr. Schiff, der unermüdliche Leiter des Lehrhauses, hielt im Laufe des Lehrgangs zwei Arbeitsgemeinschaften über „Die sozialen Lehren der Bibel" und die „Morallehre des Talmud", die beide einen ansehnlichen Kreis von Hörern vereinten. Stg. Die Rcichsstelle für das Aii.wanderunsfswesen hat am 7. April ihre Diensträume nach Berlin NW 7, Dorotheenstr. -19 — 52, verlegt (Tel. 12 00-34)*