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Central-Verein-Zeitung · 1937-03-04 · 9 (4.3.1937) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
9 (4.3.1937)
Date
1937-03-04
Page
– (sequence 17)
Language
German
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- WIRTSCHAFT DER WOCHE ™ Wochen der Berufswahl Praktische Fragen zur Lehrlingsemstellung Die nächsten Wochen bedeuten für viele Eltern und Kinder Wochen ernster und schwerer Ueberlegungen. Der Schulschluss naht und mit ihm für die Besucher der letzten Klassen die Frage der endgültigen Berufs-Entscheidung. .Viele werden schon gewählt haben, aber viele werden auch noch im Zweifel sein, wofür sie sich entechliessen sollen, besonders da es nicht einfach ist, immer die richtige Ausbildungsstätte zu finden. Mancher Berufswunsch wird daran scheitern, dass nicht die entsprechende Lehrstelle gefunden werden kann. Es liegt deshalb eine grosse Verantwortung auf den selbständigen jüdischen Kaufleuten und Handwerkern mit Lehrberechtigung. Es muss gelingen auch denletzten noch freien Ausbildungsplatz zu erfassen, um die schulentlassenen Jungen und Mädels soweit wie irgend möglich zur Ausbildung gelangen zu lassen. Neben den von jüdischen Institutionen geschaffenen Einrichtungen zur Berufsausbildung oder Berufsvorbildung ist die tatsächliche praktische Lehre im Kontor oder in der Werkstatt von grosser Bedeutung. Aber ob diese oder jene "Lehrstäfte — eines muss berücksichtigt werden: Dass für die Ausbildung unserer jungen Menschen das Beste gerade gut genug ist. Mit dem Zurverfügungstellen der Lehrplätze allein ist es noch nicht getan, die tägliche und stündliche Sorge muss den Lehrlingen und ihrer zweckentsprechenden Einführung in den Beruf gelten. Erst wenn alle Lehrherren von der unbedingten Notwendigkeit dieser Aufassung voll überzeugt sind, haben sie *die richtige Einsteilung zu den Problemen der Berufserziehung der heutigen jüdischen Jugend gefunden. Bei der Lehrlingseinstellung sind aber auch manche andere Fragen zu beachten, die für die 'Ausbildung und den späteren Berufsweg der Lehrlinge von Bedeutung sind. Wir denken dabei weniger an die Praxis der Berufserziehung (wie z. B. Vielseitigkeit, Gründlichkeit, Gewissenhaftigkeit usw.), so wichtig sie an sich selbstverständlich sind, als vielmehr an die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vor» Schriften. Hierzu gehören in erster Linie alle die Fragen, die mit dem Arbeitsbuch in Verbindung stehen und die sowohl bei Beginn wie bei Beendigung der Lehrzeit akut werden. Nach idem Wegfall der jüdischen Arbeitsnachweise Bind weiter die Bestimmungen, die für die Besetzung freier Lehrplätze und die Abfassung des Lehrvertrags massgebend sind, zu beachten. Hierzu finden wir in der letzten Nummer der Zeitschrift „Der jüdische Handwerker" zwei sehr beachtliche Anweisungen zuständiger Stellen. Es ■wird ein Schreiben wiedergegeben, das der iPräeident der . Industrie- und Handelskammer 'Altona an die Betriebe des Bezirks, die Lehrlinge ausbilden, gerichtet hat. Darin heisst es, dass die Organe für eine planmässige Berufslenkung die Beruf sberatungsstellen bei den Arbeitsämtern sind. Diese werden sich bemühen, die Veranlagung der in das Berufsleben eintretenden Schulentlassenen sorgfältigst festzustellen, und jeden Bewerber auf seine Eignung für die verschiedenen Berufsmöglichkeiten hin zu prüfen. Hierzu sei es notwendig, dass der Berufsberatung die offenen Lehrstellen restlos und frühzeitig gemeldet werden. Kein Betrieb solle einen Lehrling endgültig einstellen, der nicht durch die Berufsberatung eine Zuweisungskarte für den betreffenden Beruf erhalten habe, die die Anschrift der betreffenden Firma trage. Bewerber um Lehrstellen sollen an die Berufsberatung verwiesen werden, die die Berufswünsche der einzelnen Jugendlichen auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft und die Berufswünsche mit den Berufsmöglichkeiten in Vergleich setze. Gewisse Berufsgruppen erfreuten sieh z. B. eines übermässigen Zuspruches, während andere grosse Schwierigkeiten hätten, ausreichenden und geeigneten Nachwuchs zu erhalten. Hier solle die ausgleichende Tätigkeit der Berufsberatungsstellen einsetzen. Jüdische Arbeitgeber, so fährt die genannte Zeitschrift anschliessend fort, die ] ü d i - sehe Lehrlinge einzustellen bereit sind, müssen also ebenfalls bei den Arbeitsämtern jüdische Lehrlinge anfordern. Bei dem grossen Andrang jüdischer Jungen zu handwerklichen Berufen würden ihnen zweifellos ausgewählte geeignete Bewerber zugewiesen werden. Angesichts der Lehrstellennot sei es eine soziale Pflicht-des jüdischen Arbeitgebers, der Lehrlinge auszubilden berechtigt ist, bei den Arbeitsämtern jüdische Lehrlinge anzufordern. Namentliche Anforderung bestimmter Lehrlinge bei den Arbeitsämtern sei möglich. . Diese Frage geht übrigens — wie wir hinzufügen — nicht nur die Lehrherren, sondern auch die Eltern an. Denn schliesslich liegt die Hauptarbeit zur Beschaffung eines geeigneten Ausbildungsplatzes für ihre Kinder bei ihnen. Deshalb müssen auch sie die Notwendigkeit der Meldung bei den Arbeitsämtern beachten. Daneben kann auch eine Anzeige in den jüdischen Zeitungen oder die Nutzbarmachung privater Beziehungen die verantwortungsvolle und heute besonders schwierige Aufgabe erleichtern helfen. Ferner wird in dieser Zeitschrift auf einen Erlass des Reichswirtschaftsministers hingewiesen, in dem die Eintragung in die Lehrlingsrolie, die zur Durchführung der Gehilfenprüfung in Handwerk, Handel und Gewerbe erforderlich ist, geregelt wird. Die Mitglieder der Organisation der gewerblichen Wirtschaft sollen ihre Lehrlinge ausnahmslos zu den Lehrlingsrollen der Handwerkskammern bzw. der Industrie- und Handelskammern anmelden. In dem Erlass werde betont, dass die Eintragung in die Lehrlingsrolle zwingende Voraussetzung für die Zulassung der Lehrlinge zu den Gehilfenprüfungen ist. — In die Lehrlingsrolle dürfen, so heisst es in der Zeitschrift weiter, nur solche Lehrlinge eingetragen werden, deren Lehrverhältnis auf Grund des von der Reichswirtschaftskammer genehmigten Lehrvertragsmusters abgeschlossen ist. Bei Einstellung von Lehrlingen sollte daher stets dieser Musterlehrvertrag verwendet werden, der von den Fachgruppen bzw. den Innungen anzufordern ist. Wenn bei der Einstellung eines jüdischen Lehrlings dem Lehrherrn irgendwelche Fragen unklar oder zweifelhaft sind, die mit den gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemeinen Vorschriften der Handwerkskammern, Handelskammern oder Wirtschaftsgruppen im Zusammenhang stehen, so sollte er nicht versäumen, sich bei informierten Stellen Rat zu holen. Solche Auskünfte werden ihm im allgemeinen auch die Beratungsstellen des Jüdischen Central-Vereins geben können. Es liegt im Interesse der Lehrherren wie der Lehrlinge, dass von diesen Möglichkeiten weitgehend "Gebrauch gemacht wird, denn es gehört gleichfalls zu den Erfordernissen einer ver* antwortungsbewussten Berufserziehung, dass alle einschlägigen Bestimmungen auf das genaueste beachtet werden. H. W—h Vom Handwerk Die Organisation Im Reichsanzeiger vom 23. Februar 1937 erschien ein Erlass des Reichswirtschaftsministers über die Durchführung der Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, der die Eingliederung der Handwerkskammern in die Wi rt s chaf tskamm e r n zum Gegenstand hat. Danach wird u. a. bei den Wirtschaftskammern nunmehr auch eine Handwerkskammerabteilung errichtet, deren Leiter der Landeshandwerksmeister ist. Der Handwerkskammerabteilung gehören die Handwerkskammern des Wirtschaftsbezirkes an. Das bedeutet also für das Handwerk in der bezirklichen Gliederung eine ähnliche Regelung, wie sie bereits für eine Reihe anderer Wirtschaftsstufen bestand, worauf wir in unserem Artikel in der vorigen Nummer der C.-V.-Zeitung hingewiesen haben. Die Prüfungsordnung Auf einer Modetagung des Herrenschneiderhandwerks, auf der auch die Bestrebungen zur Schaffung eines vom Ausland unabhängigen eigenen deutschen Modestils zur Erörterung kamen, teilte der Generalsekretär des Reichsstandes des Deutschen Handwerks, Dr. Schüler, laut Tagespresse mit, dass, das Reichswirtschaftsministerium dem Reichsstand des Deutschen Handwerks den Auftrag erteilt habe, Vorschläge für die Neuordnung, des Lehrlings- und Gesellenprüfungswesens auf einheitlicher Grundlage zu machen. Die Kalkulation im Handwerk Durch den Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 12. November 1936 sind die Wirtschaftsgruppen ermächtigt worden. Richtlinien für die Buchhaltung und Kalkulation heraushieben, deren Einhaltung, wenn sie vorher vom Reichswirtschaftsminister gebilligt worden sind, auch mit Ordnungsstrafen erzwungen werden kann. Der Reichsstand" des Deutschen Handwerks hat laut Tagespresse Einheitsbuchführungen dieser Art für die verschiedenen Innungsverbände ausgearbeitet, und zwar sind zunächst Buchführungsrichtlinien für Friseure erschienen. Aehnliche Richtlinien für 16 weitere Innungsverbände, von denen besonders das Schneiderhandwerk, die Installation und das Konditorgewerbe erwähnt werden, dürften in Kürze erscheinen. Schwieriger sei die Ausarbeitung von Kalkulationsrichtlinien, die vorläufig bei Friseuren, Schmieden und Optikern vorgenommen werde. Wie die „Frankfurter Zeitung'" dazu berichtet, haben bisher nur die Buchhaltungsrichtlinien für das Friseurhandwerk dem Reichswirtschaftsminister vorgelegen, so dass nach Ansicht des Blattes hier der erste Teil vorliegen dürfte, wo die Einhaltung von Richtlinien durch Ordnungsstrafe erzwungen werden könne. Das Ordnungsstrafrecht stehe den Obermeistern der Innungen zu, doch sollen, um eine einheitliche Behandlung zu sichern Ordnungsstrafen nur auf Einzelanweisung des Reichsinnungsmeisters verhängt werden. Die Herkunft der Apfelsinen Der Bürgerkrieg in Spanien hat auch die Apfelsinenausfuhr dieses Landes sehr stark beeinträchtigt. Es ist deshalb auf dem deutschen Markt ein beachtlicher Wandel in den Herkunftsländern der Apfelsinen eingetreten. Nach Angaben, die vor kurzem in der Tagespresse gemacht wurden, 6ind im Dezember 1936 aus Spanien nur 106 Doppelzentner Apfelsinen nach Deutschland eingeführt worden gegen mehr als 306 000 Doppelzentner im Dezember 1935. Vorher waren die Verschiebungen noch kaum erkennbar, da die Apfelsinensaison erst im Dezember beginnt und bis etwa einschliesslich Juni dauert. Entscheidende Veränderungen haben sich daher erst seit Dezember bemerkbar gemacht. In den letzten vier Jahren war die Apfelsineneinfuhr nach Herkunftsländern wie folgt: In Millionen SM insgesamt Spanien Italien Palästina 1933.... 54,20 38.74 8.87 5,22 1934.... 52.92 35,13 4.97 11,41 1935.... 51,37, 40,74 5,38 4,81 1936.... 50,31 39,75 8,02 1,62 In Tonnen Insoesamt Spanien Italien Palästina 1933.... 270 067 189 242 52 062 22 616 1934 ... 265 274 189 033 24 527 45 973 1S35.... 239 560 197 987 23 492 16111 1936.... 257 262 222506 34 570 6 728 Insgesamt zeigt sich also, dass die deutsche Apfelsineneinfuhr nach einem Rückgang im Jahre 1935 etwa auf der Höhe der Jahre 1933 und 1934 liegt. Der Anteil Italiens ist wieder grösser geworden, dagegen hat der Palästinas weiter abgenommen. Die Verschiebungen, die sich — wie erwähnt — seit Dezember ergeben haben, sind beachtlich. Die Einfuhr aus Italien wuchs gegen den gleichen Monat 1935 auf 22 767 (13 914) Doppelzentner. Aus Palästina war sie mit 3298 Doppelzentner gerade verdoppelt. Als neue Lieferländer sind Südafrika und Griechenland aufgetaucht. Das holländische Fremdengesetz Von unserem Amsterdamer ' H.-Berichterstatter Das kürzlich hier besprochene Fremdengesetz, das auch eine Genehmigung für ausländische selbständige Unternehmer vorsieht, ist in der zweiten Kammer zur Annahme gelangt. In der Debatte betonten der Minister und eine Reihe anderer Redner ihre Pililipp LacitmailSI, vereidigter Bücherrevisor jetzt: BerJln-Neu-Tempelhof ■Minnf Manfred - von-Richthofen-Strasse 13 Anruf: F 6 Baerwald 9601 Buchführung — Bilanz — Steuer — Vergleich etc. grundsätzliche Abneigung gegen eine gesetzliche Massnahme, die die freie Wirtschaft so beschränke. Es haben sich aber nach der Mitteilung des Ministers in den letzten drei Jahren rund 6000 Ausländer selbständig niedergelassen, während andere Länder ihre Grenzen völlig geschlossen haben. Eine Regelung wird daher als notwendig angesehen, jedoch hat man sich — soweit bisher zu übersehen — sehr bemüht, alle Härten zu vermeiden. Ueber den Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes ist noch nichts bekannt, und es bleibt nach der so oftmaligen Redaktion abzuwarten, wie die endgültige Formulierung nach der Annahme in der ersten Kammer lauten wird. Wiederbelebung der holländischen Diamantindustrie Wie uns unser Amsterdamer H-Berichterstatter meldet, ist die Arbeitslosigkeit in der Diamantindustrie, die während der letzten Jahre eine dauernd steigende Tendenz hatte, seit der Devalvation im Abnehmen begriffen. Anfang 1936 waren von rund 4400 Arbeitern nur noch etwa 1800 in Arbeit; in der vorletzten Februarwoche 1937 waren es dagegen 3037; die Zahl der Arbeitslosen ging somit von 2600 auf 810 zurück. Es sind ausserdem in den letzten Monaten 500 Lehrlinge zugelassen worden, deren Ausbildung mit der grössten Sorgfalt überwacht wird. Neben einer bereits bestehenden Fachschule für arbeitslos gewesene Diamantarbeiter zur Wiedererlernung der nötigen Handfertigkeit wird noch probeweise eine zweite Fachschule zur Ausbildung von Lehrlingen eingerichtet. Bei der Einstellung der Lehrlinge gemessen die Kinder von Diamantarbeitern den Vorzug. Steuertermine im März 5. März: Abführung der einbehaltenen Lohn- und Bürgersteuer für Arbeitnehmer (ganzer Februar bzw. zweite Februarhälfte). 10. März: Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Vorauszahlung für Monatszahler für Februar. — Einkommen- und Körperschaftssteuer: Vierteljahrsrate gemäss Steuerbescheid bzw. für die Körperschaftssteuer gemäss den Bestimmungen des Gesetzes vom 27. August 1936. 15. März: Grundvermögens- und Hauszinssteuer für März; Lohnsummensteuer für Februar. 20. März: Abführung der einbehaltenen Lohn- und Bürgersteuer für Arbeitnehmer für die erste Märzhälfte. # Ausserdem sind bei den von den Jüdischen Gemeinden erhobenen Gemeindesteu-, ern die Vorauszahlungen für 1937 an den in den einzelnen Veranlagungsbenachrichtigungen aufgeführten Terminen zu leisten. * In der Praxis wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob mündliche Auskünfte des Finanzamtes verbindlich sind. Hierzu hat, so wird im Reichsanzeiger vom 27. Februar berichtet, der Reichsfinanzhbf in seinem Urteil vom 16. September 1936 (VI A 627/35) wichtige Ausführungen gemacht. In diesem Falle war assssft i crUMAcm Zusendung kostentag und bereitwilligst! Nur JUr Wiederverkäuferl BERLIN C2,SPAND AU£RSTÄ.l5 F E ft N R' Bankhaus August Stern & Cie. Fernruf 220341 Köln Drusnsgasse 3 Gegründet.1860 Erledigung aller bankmässigen Geschäfte n Ausführung von Börsenaufträgen it für Rheinisch-Westfälische und Berliner Börse PAUL KOHN Batikgeschäft Berlin W8, Taubenstr. 34 Tel.* A1 (Jäger) 6831. Ausfuhrung aller bankgeschäfflichen Transaktionen Heinrich & Huso Marx Bankgeschäft — München gegr. 1898 Bankhaus GEBR. ARNHOLD Berlin W 8, Behrenstr. Tel.: A 1 (Jäger) 0046 Eigene Ver« tretungen in London und New York 63

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