Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 8 (25.2.1937)
- Date
- 1937-02-25
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Die jüdisehe Kulturautonomie III Estland / VonDr.KurtStmschweig s'tens sechsmonatigen A'nstellungsvertrag besitzen. Darüber hinaus wird vom Arbeitgeber eine auf drei Jahre laufende .Garantie für den Lebensunterhalt des Einwanderers verlangt. Handwerker müssen sich genau über ihre Qualifikation ausweisen können, während Kaufleute jeder rArt grösste Schwierigkeiten haben werden hineinzukommen, da der Beruf im Lande überfüllt ist. Rabbiner M. I. Cohen aus B u I a - Wayo sieht sich, im Zusammenhang mit «diesen verschärften Bestimmungen, genötigt, in der jüdischen Presse Südafrikas zu allergrösster Vorsicht bei einer beabsichtigten Einwanderung nach Rhodesien zu mahnen. Er betont jedoch, däss 'die erwähnten Bestimmungen bei Rückkehr normaler Verhältnisse wieder erleichtert werden sollen. * Johannesburg, 16. Februar. (J. T. Ä.) In einer amtlichen Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass die südafrikanische Regierung beschlossen habe, im Monat April 1937 200 Einwanderern, die zum grossen Teil Juden sind, 'die Genehmigung zu vorübergehendem Aufenthalt zu erteilen. Der Einwanderungsausschuss (Immigration Selection Board), dem Innenminister P. I. Hougenbout, Einwanderungskommissar F. F. Kincaid, Arbeitsminister I. L. Walker und der Minister für Handel und Industrie, W. J. Lamont, angehören, hat bisher 93 Prozent der vorliegenden Bewerbungen um Einwanderung und dauernde Niederlassung in der Südafrikanischen Union zurückgewiesen. Aaslands-Nachrichten Holland B. J. de Leeuw, der frühere Direktor der Steuerverwaltung von Holländisch-Indien, ist zum Generalschatzmeister der Niederlande ernannt worden. Auch sein Vorgänger in diesem Amte, Dr. L. Ries, war Jude. * Die jüdische "Wohnbaugenossenschaft „Handwerkers Vriendenkring" (Freundschaftskreis der Handwerker), die sich um die Sanierung des Amsterdamer Ghettos sehr verdient gemacht und mit Unterstützung der Regierung ah Stelle der niedergerissenen Häuser in modernen Stadtrandsiedlungen neue Wohnbauten errichtet hat, feierte ihr 25jähriges Jubiläum. Unter den Festreden verdient Erwähnung, dass der Wohnbaureferent des Amsterdamer Stadtrats. S. Rodrigues de Miranda, bekanntgab, die Regierung habe die Genehmigung zur Errichtung von weiteren 100 Häusern durch den „Vriendenkring" erteilt. Kanada Im Jahre 1936 sind nach einer soeben erschienenen amtlichen Statistik 11643 Personen nach Kanada eingewandert. Die Gesamteinwanderung ist damit um 3 Prozent gestiegen, dagegen ist die Zahl der jüdischen Einwanderer gesunken. Im Berichtsjahr sind nur 449 Juden eingewandert. USA Auf einer Konferenz des National Council of Jewish Women wurde eine planmässige Aktion zur Beschleunigung der Einbürgerung jüdischer Neueinwanderer und zur Herbeiführung ihrer schnelleren Amerikanisierung beschlossen. gesichert angesehen werden kann, wo religiöse Gemeinden und ihre Einrichtungen bestehen. Die Einwanderung Die neue Wanderungswelle, die seit 1933 nach Peru gekommen ist, war nicht beträchtlich. Die Zahl der Juden in ganz Peru übersteigt heute noch nicht 1500. Da^ von mögen 1000 aus dem Osten gekommen sein, von denen etwa 800 in Lima, meist in den allerbescheidensten Verhältnissen leben. Es gibt zwischen drei- und vierhundert sefardische Juden, deren wirtschaftliche Lage im allgemeinen besser ist, die aber wenig Beziehungen zu den anderen jüdischen Gemeinschaften pflegen. Die Zahl der deutschsprechenden Juden übersteigt noch nicht einmal 150, und in dieser Zahl sind die Einwanderer der letzten Jahre schon inbegriffen. Die bisherige Einwanderung ist also, gemessen an den Ziffern der übrigen südamerikanischen Staaten, immer Bolivien ausgenommen, fast bedeutungslos. Die Frage ist, kann sie in Zukunft irgendwie bedeutungsvoll werden? Die Einwanderungsbestimmungen nach Peru waren bisher ziemlich einfach. Es musste der Nachweis des Besitzes von 2000 Soles (etwa 1500 RM) erbracht werden. Der Betrag wurde zurückgegeben, wenn alle polizeilichen und sonstigen Formalitäten bei und nach der Ankunft im Lande erfüllt waren. Die Einwanderung ist aber fast ganz gesperrt, seitdem ein neues Einwanderungsdekret am 26. Juni 1936 ergangen ist. Dieses Dekret ist vielmehr aus der in Peru sehr starken Abwehrbewegung gegen die Einwanderung aus Asien entstanden, besonders die japanische Immigration. In Peru hat sei 60 Jahren keine Volkszählung mehr stattgefunden. Alle Angaben sind also reine Schätzung. Aus einer Stelle des Einwanderungsdekretes kann man er.^ I. Die Geschichte der jüdischen Diaspora ist zugleich eine Geschichte der jüdischen Autonomie. Denn das Recht, ihre „inneren Angelegenheiten" selbst zu regeln, die Autonomie, genossen die Juden vom Altertum bis zur Emanzipation in fast allen Ländern, in denen nennenswerte jüdische Siedlungen bestanden. Namentlich der mittelalterliche Staat begünstigte die Entwicklung autonomer Körperschaften, so dass die Selbstverwaltungsrechte der Juden sich im Laufe der Jahrhunderte stark erweiterten und schliesslich fast die gesamte Lebenssphäre der einzelnen Gemeindeangehörigen umspannten. Auf diese Weise trug die Selbstverwaltung wesentlich zu der äusseren Geschlossenheit der Juden bei — aber auch zu ihrer inneren Abgeschlossenheit. Erst das 19. Jahrhundert zerbricht dieses feste Gefüge. In der französischen Nationalversammlung gibt Clermont-Tonnerre das berühmte Stichwort: „Den Juden als Nation ist alles zu verweigern, den Juden als Menschen aber ist alles zu gewähren." Deshalb wird die Emanzipation den Juden „als Menschen", als Individuen, als einzelnen gegeben; die autonome jüdische Gruppe aber, der „Staat im Staate" zerfällt Die alten Kollektivbefugnisse werden zugunsten der neuen Individualrechte geopfert. So schrumpft die ehemals autonome jüdische „Volks"- gemeinde zur israelitischen „Kultus"- organisation. „... die Juden", so heisst es beispielsweise in einer Verfügung des preussischen Innenministers vom Jahre 1812, „bilden nirgends mehr eine besondere Gemeinde, ausgenommen eine kirchliche ..." Bei dieser Auflockerung der Organisation ist es im Westen geblieben. II. Auch in Osteuropa zerbrach unter dem Einfluss der westlichen Thesen vielfach das feste Gruppengefüge der Vergangenheit. Hier kam überdies hinzu, dass die autonomen „Judentage" und „Kabais" an den drückenden finanziellen Lasten zugrunde gingen, die man ihnen Jahrhunderte hindurch aufgebürdet, hatte. Während aber in den Nationalstaaten des Westens die emanzipierten jüdischen Individuen in den Staatsnationen aufzugehen suchten und keine Wünsche nach einer Wiederherstellung der alten kollektiven Organisationsform hegten, lagen die Verhältnisse in den Nationalitätenstaaten Osteuropas anders. Hier siedelten die Juden als nicht assimilierbare Masse inmitten einer Fülle anderer ethnischer Gruppen. Jede einzelne dieser Gruppen kämpfte um Anerkennung ihrer nationalen Eigenart und um Gewährung autonomer Rechte. Was war natürlicher, als dass auch die Juden gleiche Forderungen erhoben? sehen, dass die Regierung die Zahl von acht Millionen Einwohnern zugrunde legt. Im allgemeinen wird aber angenommen, dass die wirkliche Zahl sechseinhalb Millionen nicht übersteigt. Es gab im Jahre 1936 in Peru 48300 Ausländer, das heisst erheblich weniger als ein Prozent. Von diesen waren 29 460 Asiaten, nämlich 22 560 Japaner und 6900 Chinesen. Von den europäischen Nationen sind am stärksten die Italiener mit fast 6000, dann die Engländer und Deutschen mit je etwa 2300 vertreten. Die Spanier erreichen nicht einmal 2000, die Nordamerikaner zählen 1200. Dabei sind die aus Deutschland gekommenen Juden, soweit sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in die deutsche Ziffer miteingerechnet. Das neue Einwanderungsdekret bestimmt, dass nur zwei auf je tausend Einwohner jeweils einer fremden Nation angehören dürfen, fügt aber mit Rücksicht darauf, dass die Zahl der Einwohner von Peru nicht feststeht, hinzu, dass für die Zwecke dieses Einwanderungsdekrets die Zahl auf 16 000 für jede Nationalität festgesetzt wird. Ein Blick auf die oben gegebenen Ziffern zeigt, dass mit Ausnahme von Japan alle anderen Länder noch ausserordentlich weit von der Höchstziffer entfernt sind, so dass für geraume Zeit die Bestimmungen für sie keine praktische Bedeutung haben werden. Eine Kommission, an deren Spitze der Generalsekretär des Auswärtigen Amts stehen wird, soll die Ausführung überwachen. Von besonderem Interesse kann dabei die Bestimmung werden, wonach Gemeinschaften, die keine politische Autonomie besitzen, niemals als Nation im Sinne des Dekrets angesehen und behandelt wrerden können. Die peruanische Regierung hat bestimmt, dass ausser dem regelmässigen konsularischen Visum eine besondere ministerielle Genehmigung für jede Einreise erforderlich Dem jüdischen Kampf um Autonomie in Osteuropa war jedoch bis zum Weltkrieg ein Sieg nicht beschieden. Die Formel Clermont-Tonnerres wirkte zu nachhaltig und die Widerstände der assimilierten jüdischen Oberschicht waren zu stark, als dass sich der Gedanke einer jüdischen Autonomie im 19. Jahrhundert rechtlich hätte durchsetzen können. Erst nach Beendigung des Krieges schien die Erfüllung der Autonomieforderung näher gerückt. Hatte doch Wilson die These vom Selbstbestimmungsrecht der Völker geprägt. Selbstbestimmungsrecht aber, so meinten die Juden, schliesse vor allem den Gedanken in sich, dass jeder ethnischen Gruppe das Recht auf selbständige Verwaltung ihrer „inneren Angelegenheiten" zuerkannt wird. Aber der Gedanke wurde nicht zur Tat. Die These vom Selbstbestimmungsrecht hat, von wenigen Ausnahmen abgesehen, weder den Juden noch den anderen völkischen Gruppen des Ostens die Autonomie gebracht. Wieder war es das Argument vom „Staat im Staate"', mit dem auf der Friedenskonferenz die Regierungsvertreter der osteuropäischen Mächte den Autonomieforderungen aller Minderheiten entgegentraten. So kam es, dass weder in den Friedensverträgen noch in den gleichzeitig oder später abgeschlossenen Minoritätenabkommen das Recht auf Selbstverwaltung, die Autonomie, grundsätzlich anerkannt worden ist. III. Nur drei Staaten sind den Wünschen der osteuropäischen Volksgruppen freiwillig entgegengekommen: Estland, Lettland und Litauen haben — ohne völkerrechtliche Verpflichtung — nach Kriegsende ihrennationalen Minderheiten, einschliesslich der Juden, autonome Befugnisse eingeräumt. Von einer vollständigen und ausgeprägten Autonomie kann allerdings nur in Estland die Rede sein. Denn in Lettland erstreckt sich die Selbstverwaltung nach dem „Gesetz über das Schulwesen der nationalen Minderheiten" nur auf den Unterricht. Nach der litauischen Verfassung ist der Kompetenzkreis der Selbstverwaltungsorgane zwar weiter gespannt. Er umfasst die „nationalen Kulturangelegenheiten, Volksbildung und gegenseitige Hilfe". Aber die litauische Regierung hat die ursprünglich umfangreichen Selbstverwaltungsrechte später stark eingeschränkt. Beispielsweise bestanden ursprünglich in Kowno ein Ministerium für jüdische Angelegenheiten" und ein jüdischer „Nationalrat". Beide Zentralorgane wurden 1924 aufgelöst. Ferner wurde das Besteuerungsrecht der jüdischen Gemeinden in wesentlichen Punkten eingeschränkt. Durch diese und ähnliche Massnahmen ist der jüdisch-autonome Verband Litauens allmählich derart aufgelockert worden, dass heute die Selbstverist, bis die Ausführungbestimmungen zu dem Dekret erschienen sind. Land und Wirtseitaft Peru ist der Fläche nach fast dreimal so gross wie Deutschland, aber es hat wenig mehr als ein Zehntel der deutschen Bevölkerung. Es ist also beinahe dreissigmal dünner bevölkert als Deutschland. Daraus möchte man zunächst den Schluss ziehen, dass seine Aufnahmefähigkeit an Menschen noch ausserordentlich gross sein muss. In der Tat sind auch alle führenden Männer, die ich in den verschiedenen südamerikanischen Ländern, besonders am Pazifik, gesprochen habe, davon überzeugt, dass Südamerika, um seine wirtschaftlichen und politischen Ziele zu erreichen, sowohl Menschen wie auch grossen Kapitalzustrom braucht. Aber mit dieser theoretischen Erkenntnis stehen allerlei andere Erwägungen im Widerspruch. Einmal möchte man eine „gute Immigration" haben, wobei natürlich auch keine Einhelligkeit darüber herrscht, was unter diesem oft verwandten Ausdruck zu verstehen ist. Besonders aber sind es innerpolitische Erwägungen, die in der Frage der Einwanderung sehr zu deren Schaden oft mitsprechend In den meisten südamerikanischen Staaten ist die politische Stabilität nicht sehr gross. Revolutionen sind nur zu bekannte Erscheinungen. Zum Glück verlaufen sie meistens wenig blutig. Aber sie ziehen einen radikalen Systemwechsel nach sich, und die Unterschrift der vorhergehenden wird nicht immer von der folgenden Regierung anerkannt. Auch in Peru treten zu dem Kampf gegen die japanische Einwanderung, von der ich schon gesprochen habe, noch allerlei mit der Innenpolitik zusammenhängende Fragen, die der Einwanderungspolitik ihr Gepräge geben. (Fortsetzung folgt). wältung hier praktisch fast hinfällig ge* worden ist. IV. Die Regelung Estlands geht nach dem0 Motivenbericht zu dem 1925 erlassenen Autonomiegesetz von folgender Erwägung aus: Die Angehörigen jeder Minderheit, „die den Willen und die Fähigkeit zu kulturellem Eigenleben hat", sollen- „dieselben national-kulturellen Entwicklungsmöglichkeiten haben wie das Mehrheitsvolk". Dä nun die Majorität in der Entwicklung ihrer, „völkischen Eigenart schon durch ihre eigenen staatlichen Organe gesichert ist", sö muss die Minderheit in die Lage gesetzt werden, sich selbst eigene .Verwaltungsorgane zu schaffen. Voraussetzung für die Einrichtung einer Selbstverwaltung zugunsten der estnischen Juden war hiernach, dass die Juden ihren „Willen zu kulturellem Eigenleben" unter Beweis stellten. Das estnische Judentum hat diesen Beweis erbracht. Es hat im Jahre 1926 eine Wahl abgehalten, an der sich 71 Prozent der stimmberechtigten Juden beteiligten. Das aus der Wahl her« vorgegangene Gremium, der „jüdische Kuk turrat", besehloss' daraufhin, die jüdische Selbstverwaltung zu verwirklichen. Infolgedessen erklärte die Staatsregierung 1926 den autonomen jüdischen Verband für eröffnet. Damit war der Grundstein zum Aufbau der jüdischen Selbstverwaltung gelegt. V. Der jüdische „Kulturrat" hat den Bau fertiggestellt. Er hat die von der Regierung empfangenen Selbstverwaltungsbefugnisse subdelegiert, die Verwaltung dezentralisiert und hierbei die bereits be* stehende jüdische Kultusorganisation eingeordnet. Als Exekutivorgan wurde die jüdische „Kulturverwaltung" gebildet, die die Beschlüsse des „Kulturrates" vorbereitet und ausführt. „Kulturkuratorien'* zur „Lösung und Ordnung von lokalen Fragen" und eine Reihe von „Anstalten" als unterste Organe vervollständigen den Behördenaufbau. Um den Personalbestand der autonomen Behörden dem jeweiligen Willen der jüdischen Bevölkerung anzupassen, wird der Kulturrat alle vier Jahre neu gewählt, VI. Welche Aufgaben hat der jüdische Selbstverwaltungskörper zu erfüllen? Das estnische Autonomiegesetz weist ihm das Unterrichtswesen und die „Fürsorge für, die übrigen Kultur auf gaben" der Minderheit zu. Dass nach dieser weiten Formel der Kompetenzkreis der jüdischen Selbstverwaltung ausserordentlich mannigfaltig ist, leuchtet ein. Schul-, Hochschul- und Bibliothekswesen, Krankenpflege, soziale Tätigkeit, Kreditbeschaffung und Berufsumschichtung seien als Beispiele genannt* Hervorzuheben ist auch, dass an der Universität Tartu ein „Seminar für jüdische Wissenschaft" besteht. Um all diese Aufgaben erfüllen zu können, musste der autonome Verband naturgemäss mit einem Komplex von Hoheitsreehten ausgestattet werden. In der Tat hat deshalb die jüdische Selbstverwaltung die Befugnis erhalten, Verordnungen zu erlassen und Steuern zu erheben. Ausserdem wird der Verband vom Staat subventioniert. Im übrigen beschränkt sich die Regierung lediglich auf eine Kontrolle, bei deren Handhabung die Staatsbehörden — ähnlich wie bei der kommunalen Selbstverwaltung — nur als Aufsichtsorgane, nicht etwa als vorgesetzte Behörden fungieren. VII. Alle Beurteiler der estnischen Regelung stimmen darin überein, dass sich die Autonomie, die übrigens auch für die nichtjüdischen Minderheiten Estlands eingeführt ist, durchaus bewrährt hat. Vor allem wird betont, dass die Befürchtung, eine autonom organisierte Minorität bilde einen „Staat im Staate", grundlos war. Im Gegenteil, so hebt man hervor, habe die Autonomie „eine günstige Entwicklung auf die ...Achtung von Volk zu Volk ausgeübt."1 Aus der wissenschaftlichen Welt Am 24. Februar besing der Mathematiker Professor Artur Rosenthal in Heidelberg seinen 50. Geburtstag. Rosenthal, in Bayern geboren, habilitierte sich 1912 in München und wirkte seit 1922 als Professor in Heidelberg. Wir verdanken ihm interessante Untersuchungen zur Geometrie der Polyeder und Peanoflächen und Beiträge zur Algebra der Differentialgleichungen und Hilbertschen Axiomatik. * Baron Maurice de Rothschild, der Sohn Edmond de Rothschilds, ist zum Nachfolger Lemonniers in die Academie des Beaux Arts gewählt worden. Maurice de Rothschild, der längere Zeit der Chambre des Deputes als Abgeordneter angehörte, ist wiederholt als grosszügiger Mäzen hervorgetreten. Besondere Verdienste erwarb er sich als Stifter der „Maison de France" in London sowie als Kunstsammler und Förderer der Museen. Er ist Mitglied des Obersten Beirats der Staatlichen Museen, dessen Präsident David [Weill ist.