Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 5 (4.2.1937)
- Date
- 1937-02-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Ä uslands-Nachrichten £ngländ Soeben wurde die Liste der zum Jahreswechsel ausgezeichneten Persönlichkeiten veröffentlicht. Unter ihnen befindet sich der konservative Abgeordnete Sir Arthur Michael S ajn u e 1, der zum Lord im Range eines Barons ernannt wurde. Samuel war in den Jahren 1912/13 Oberbürgermeister von Norwich, 1924 bis 1927 Minister für Ueberseehandel und 1927 bis 1929 Finanzsekretär des Schatzamtes. Den Bath-Orden 3. Klasse erhielt Lionel David B a r n e 11, Bibliothekar für orientalische Druckwerke und Manuskripte des Britischen Museums in London. Barnett trat zugleich in den Ruhestand. Den Orden des Britischen Empire erhielt Alexander Epstein, Verwaltungsbeamter in Palästina. Ehrenmitglied des gleichen Ordens wurde der stellvertretende Polizeikommissar von Haifa, Kaiman Jacob Cohen. Für hervorragende Tapferkeit bei der Beförderung britischer Truppen im Feuer in Paläsiina wurde Isaac Rabbinowitch dekoriert. Schliesslich wurde Lily H. Montague, Ehrensekretärin des Weltverbandes für religiös-liberales Judentum, zum Offizier des Ordens des Britischen Empire ernannt. Holland S. A. L. Mad.uro, dessen Handelsfirma auf Curacao in Niederländiseh-Westindien in diesen Tagen ihr hundertjähriges Jubiläum feierte, wurde zum Offizier des Ordens Oranje-Nassau ernannt. Maduro entstammt einer alten portugiesisch-jüdischen Familie. Litauen Der litauische Rundfunk hat sich in den Dienst jüdisch-religiöser Bestrebungen gestellt. Der dortige Rabbinerverband hält im Radio Vorträge, die für eine strengere Einhaltung der jüdischen Feiertage, besonders des Sabbats, werben. Ungarn In einer grossen politischen Rede führte der ungarische Ministerpräsident, Daranyi, u. a. aus, dass sich die Regierung für eine Politik der christlichen Weltanschauung auf nationaler Basis entschieden . habe. Gegenüber ausländischen Strömungen könne man sich zwar nicht mit chinesischen" Mauern schützen, die Regierung verfolge diese Bewegungen jedoch aufmerksam, um sie, falls sie der Nation schaden und ihre Existenz vernichten würden, im Keime zu ersticken. * Der Advokat. Dr. Karl Kiss in Bekasmegyer hatte gegen den pensionierten Finanzministeriumö-Rechnungskontrolleur Georg V i d ov o c s die Verleumdungsklage angestrengt, weil dieser bei einem Änlass behauptet hatte, Kiss sei „jüdischer Abstammung". Dies sei für ihn beleidigend gewesen, da man weit und breit in der Umgebung.- seine christliche Auffassung kenne. Der Verteidiger des Angeklagten argumentierte damit, dass es in, Ungarn, "ja keinen Arierparagraphen gebe, daher könne es weder als Beleidigung noch als Verleumdung gelten, wenn von jemand behauptet werde, er sei jüdischer Abstammung. Das Gericht sprach dann auch Vidoyoes von der Anklage frei mit der Begründung, 'dass in Ungarn die jüdische Religion eine anerkannte Konfession sei. Die zweite Instanz bestätigte das Urteil mit der Begründung, es könue wohl vom Gesichtspunkt Karl Kiss' schmerzlich oder unangenehm sein, was Vidovocs von ihm FrilZ Sueplie Staatl. geprüft. Heilgehilfe, Masseur, Krankenpfleger, zugeL zu all Krankenkass. Spez. Veraltet© Ischiasn. Rhenmaerkr. Sportverletzgr.,Figuraiisgl..Entfetr.- Mass. Charlottenburg 4, Wilmersdorfer Str. 125, C 1, 194a behauptet habe, doch eine Strafhandlung -habe":" der Angeklagte nicht begangen.- £a * ■ Die Repräsentanz der orthodoxen Kultusgemeinde Budapests hielt unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, des Oberregierungsrats Abraham v. F r e u d.i g e r, ihre Budgetsitzung ab. Aus den erstatteten Berichten ist die 'Erweiterung des Gemeindespitals mit einem Kostenaufwand von 30 000 Pengö, die Errichtung eines Mädchen-Fortbildungsinstituts, die Erhöhung der Zahl der Lehrer an der Talmud- Tora-Schule hervorzuheben. Die Versammlung schloss sich den Protesten zahlreicher Gemeinden gegen das Verbot des rituellen Schächtens in Polen an. Um das Staatsbürgerrecht der Juden in Rumänien Einer Genfer Meldung des „Manchester Guardian" hatten wir die in der vorigen Nummer veröffentlichte Nachricht entnommen, dass die rumänische Regierung im Begriff stehe, entgegen ihren im Versailler Vertrag und im Minderheitehschutzvertrag von 1919 übernommenen Verpflichtungen die Einbürgerungen derjenigen Personen nachzuprüfen, die die rumänische Staatsangehörigkeit nach dem Kriege erworben hätten — eine Massnahme, die auch für zahlreiche in Rumänien lebende Juden be- deutsam werden kann. Nunmehr hat der Gonsiliul Legislativ, dessen Aufgabe es ist, die Gesetzesvorschläge der Regierung zu prüfen, bevor sie den gesetzgebenden Körperschaften zugehen, entschieden, dass jede Entziehung der Staatsangehörigkeit im Verwaltungswege verfassungswidrig sei. Dagegen sei ein Gesetz, durch welches der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Einwohner der annektierten Gebiete oder gemäss dem Einbürgerungsgesetz von 1924 der Nachprüfung unterzogen werde, verfassungsmässig zulässig. Nachforschungen des Innenministeriums über Fälle missbräuchlich erworbener Staatsangehörigkeit dürften vorgenommen werden, doch sei die Entscheidung über den Entzug des Staatsbürgerrechts einem besonderen Naturalisierungsgericht vorzubehalten. . Pressemeldungen aus Rumänien verzeichnen, dass die' Nachforschungen des Innenministeriums, von denen in der Entscheidung des Consiliul Legislativ die Rede ist, mit der offenkundigen Tendenz durchgeführt werden, Angehörigen der ethnischen Minderheiten, vor allem Juden, die rumänische Staatsangehörigkeit zu entziehen. In Kischinew sollen allein 3000 Personen, vorwiegend Juden, für die Aberkennung der Staatsangehörigkeit vorgemerkt worden sein. In den Erörterungen der Deputiertenkammer des rumänischen Parlaments hat vor allem die Frage eine Rolle gespielt, ob die geltenden. Einwanderungsbestimmungen durch Einführung -des Abstammungsprinzips abgeändert werden sollen; eine Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen auf Grund von Abstammung oder Bekenntnis ist, wie man hierzu wissen muss, in der rumänischen Verfassung ausdrücklich verboten. Mehrere antisemitische, der christlich-nationalen Partei angehörige Abgeordnete, unter Führung des früheren Innenministers Goga, haben jedoch nun beantragt, das Einbürgerungsgesetz von 1924 in der Weise abzuändern, dass ausländische Ehefrauen rumänischer Staatsbürger nur dann durch ihre Eheschliessung automatisch die rumänische Staatsangehörigkeit erwerben, wenn der Ehegatte auch im rassischen Sinne Rumäne ist; andernfalls 'erhält die Ehefrau die rumänische Staatsangehörigkeit erst nach zehnjährigem Aufenthalt im Lande. Im Zusammenhang mit diesen Fragen hat der geschäftsführende Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Rumänien, Dr. Wilhelm Fildermann, dem Ministerpräsidenten Tatarescu drei bedeutsame Denkschriften uberreicht. Die erste dieser Denkschriften weist darauf hin, dass die Staatsangehörigkeit der Einwohner der nach dem Krieg erworbenen Provinzen bereits zweimal bestätigt und gesetzlich anerkannt sei. Eine neue Ueberprüfung stelle eine schwere Beeinträchtigung der jüdischen Minderheit dar. Die zweite Denkschrift setzt sich mit dem Gesetzesvorschlag Gogas auseinander und betont, dass die von ihm beantragte Aenderung des Einbürgerungsgesetzes auf eine Verletzung der Verfassung hinauslaufe. In der dritten Denkschrift wird der Antrag des rumänischen Anwaltsverbandes, die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte einzuschränken, als verfassungswidrig zurückgewiesen. Abschriften der drei Denkschriften des Zentralrats wurden den Ministern für Inneres, Justiz und auswärtige Angelegenheiten zugeleitet. K. J. R. Deutsche Bücher für unsere Auswanderer in Kolumbien Das Einwanderer-Hilfskomitee in Ca Ii (Kolumbien), teilt dem Hilfsverein der Juden in Deutschland mit, dass sich unter den eingewanderten Juden aus Deutschland fast alle in Arbeit und Brot befinden mit wenigen Ausnahmen, die in den letzten Monaten eingewandert sind. Es macht sich aber unter den Eingewanderten ein ausserordentlicher Mangel an Büchern aller Art bemerkbar. Unter diesen Umständen bittet das Komitee in Cali um gebrauchte Bücher für die Einrichtung einer deutschsprachigen Bibliothek. Die dortige Bibliothek umfasst nur jiddische Werke. Da das Komitee in Cali für derartige Zwecke keine Beträge zur Verfügung hat, bat es der Hilfsverein der Juden in Deutschland übernommen^ ihm Bücher aus Deutschalnd umsonst zur ...Verfügung zu stellen und bittet hiermit alle, die gute Bücher umsonst abgeben können, sie an das Büro des .Hilfsvereins: Berlin W 3 5, Ludendorffs trasse 2 0, einzusenden, mit der Bezeichnung „Kolumbien-Spende". Wann und wo finden Sie Rat? Ausstellung „Der ewige Jude" in München Am 31. Januar wurde die Antibolschewistische Schau in den Räumen der Bibliothek des Münchener Deutschen Museums, die von 364 200 Besuchern besucht worden war, geschlossen. Dabei kündigte der stellvertretende Gauleiter, Otto Nippold an, dass die Vorbereitung für eine neue ■ : Ausstellung „Der ewige Jude*' bereits in vollem "Gange seien. Für diese Ausstellung, die im Herbst eröffnet werde und ebenfalls e*ine grosse Bedeutung zu gewinnen verspreche, habe das Reichspropagandaministerium durch Reichsminister Dr. Goebbels seine Mitwirkung zugesagt, ebenso Gauleiter Julius Streicher und Präsident Amann für den Verlag Eher. XorcLwestdet^tschland Hamburg-Altona Bremen Montag-Freitag. 10—13 TJlir, Beneckestrasse 2, Erdg. rechts. 17. Februar Gemeindehaus, Gartenstrasse 7/1, 15—18 Uhr. Hannover Hannover Osnabrück Büdesheim Georgstrasse 14. II. Montag Ins Freitag, 11—13 Uhr, sonst nach Vereinbarung. 9. Februar, 15V*—17Vs Uhr, Klubzimmer der Synagoge. 10. Februar, 15V*-17 Uhr, Gemeindehaus. Hessen-Nassau und Hessen. Prankfurt a. 31. Mainz Barmstadt "Wiesbaden [Limburg Ems Triedberg: Hersfeld Worms Steinweg 9, Zimmer 75—77 (Tel. 254 03). Montag, Mittwoch, Freitag 11—13 Uhr. Albinistr. 12,11 (Tel.: 318 57), Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16—18 Uhr. Kasinostr. 31 (Tel.: 362); Dienstag 16—17Vs Uhr. Kirchgasse 7,1 (Tel.: 240 10), nach Vereinbarung. 9 Februar Werner-Senger- Strasse 13, bei Albert Metzger, 15—17 Uhr. 9 Februar, Braubacherstr. 17, bei Rabbiner Dr. Laupheiraer, 10—12 Uhr. 11. Februar, Gemeindehaus* Kaiserstrasse, 10—12 Uhr. 18 Februar, GemeindehauB, 10 bis 12 Uhr. 25. Februar, Gemeindehaus, Hintere Judengasse 2, 15 bis 17 Uhr. dorf (Essen) feiert, am & Februar ihren 70. Geburtstag. — Frau Sara L eh.Tna.nn geb. Marx (früher" Gladenbach,' Kr'. Biedenkopf, jetzt Hanau a. M.) begeht am 9. Februar ihren 75. Geburtstag. — Gustav Lewy gen. Lewald (Berlin-Charlottenburg) wird am 12. Februar 70 Jahre alt. — Max Zerkowski (Neumarkt/Schlesien), langjähriger. 1. Vorsteher der Svnägogengemeinde, feiert am.13. Februar seinen 70. Geburtstag. —- Frau' Rosalie Rosenb e r g geb. Oppenheim (Witten) vollendet am' 13. Februar ihr 85. Lebensjahr. — Moses Durlacher (Kippenheim) ist 84 Jahre alt gestorben. — Oberlehrer i. R. Hermann Zimmern (Mannheim), der 45 Jahre lang an der Volksschule in Kippenheim wirkte und Vertrauensmann der Ortsgruppe des Central-Vereins war, ist im Älter von 81 Jahren, gestorben. — Oberlehrer i. R. Schleicher (Nonnenweier/Baden), der über 40 Jahre als Volksschullehrer in den Gemeinden jk-hmieheim und Nonnenweier tätig war, ist .75 Jahre alt gestorben. Aus den Familien Rudolf Marx (Offenbach a. M.) beging am 28. Januar seinen 70. Geburtstag. — Frau A. E s s i n - g e r (Stuttgart) feiert am 6. Februar ihren 70. Geburtstag. — Frau Anna Marx (Stuttgart) wird am 7. Februar 70 Jahre alt. — Frau A. Epstein geb. Reiss-Matthias (Berlin) vollendet am 7. Februar ihr 80. Lebensjahr. — Frau Rosalie Josephs geb. Ens- Die Sammlungen der Jüdischen Winterhilfe stehen in dieser Woche unter dem Motto: „H e l f t n s helfen!" (Postscheckkonto: Berlin 93 446). —,J3ie nächste Eintopfsa mm 1 u n g, findet am Sonntag, 14. Februar 1937, statt. —- Dre" "Jüdische ^Winterhilfe appelliert erneut an die Herzen aller:-.-Helft im Kampf gegen. Hunger und Kälte durch -eine Sonderspende, fast 30 000 jüdische .Menschen sind mit Kohlen, Kartoffeln, ' Lebensmitteln und warmer Kleidung zu versorgend — In allen Bezirken fehlt es der Pfundspende an Sammlern. Wir bitten. Damen und Herren,, die sich zur Verfügung stellen können, sich schriftlich beim Büro der Abt. Pfundspende der Jüdischen Winterhilfe, Berlin-Grunewald, Jagowstrasse 30,' zu melden. — Werft in die Sammelbüchsen der Jüdischen Winterhilfe das nutzlos in den Haushaltungen oder Taschen herumliegende ausländische Kleingeld, das wegen des geringen Wertes von den Banken nicht eingewechselt wird. Die Jüdische Winterhilfe liefert dieses Kleingeld gesammelt; an eine Devisenbank ab. lieh liberal denkend, teilweise sogar religiös indifferent sind, die aber an der bestehenden Einheitsgemeinde festhalten und jede von ausseh kommende Einwirkung gerade in der heutigen Zeit als eine Störung empfinden. ' Dieser ganze Fragenkomplex ist im Rahmen des Einlebens von ausserordentlicher Bedeutung und führt auch bei den verschiedensten Gelegenheiten (Trauungen, Barmizwohs usw.) zu praktischen, nicht immer erfreulichen Komplikationen, Dennoch kann man dem Einleben derjenigen, die es wirklich ernsthaft wollen, eine günstige Prognose stellen, soweit so etwas überhaupt möglich ist.. Eins allerdings ist notwendig, das ist der gute Wille, den man nicht nur beim anderen erwarten und fordern darf. Blick in die Zeitschriften Volksgruppenrecht statt Minderheitenrecht Der bekannte Staatsrechtlehrer der Breslauer Universität, Professor Dr. G. A. Walz, hat soeben eine Abhandlung „Minderheitenrecht oder Volksgruppenreeht?" („Völkerbund und Völkerrecht", 3. Jahrg., Nr:. .10) veröffentlicht, in der er auch auf die Judenfrage eingeht. Professor Walz" gründet seine neue Rechtsanschauung auf dem geschichtlichen Umstand, dass die sogen. Friedensverträge an Stelle der verheissenen Nationalstaaten nur neue Nationalitätenstaaten ohne jegliche historische Bewährungen und Erfahrungen (im Raum des ehemaligen Oesterreich-Ungarn) geschaffen haben. Die politische Ideologie des 19. Jährhunderts habe in der rechtlichen Struktur der Minderheitenverträge von .1919. noch einmal eine besondere Bedeutung erlebt. Man wollte die fremden nationallen Gruppen innerlich dem Staatsvolk assimilieren, um sie schliesslich dann in einem einheitlichen Volksgemisch untergehen zu lassen. . Zusammenfassend sagt Walz hierüber; „Der ^ganze' Minderheitenschulzder Vertragswelt von 1919 entspringt der liberalen Gleichheitsideologie mit ihrer negativen Einstellung gegenüber allen andersartigen, von der Allgemeinheit abweichenden Gruppen, die darum nur insoweit Gegenstand eines besonderen rechtlichen Interesses werden, als die Vermutung für eine differenzierende nachteilige Behandlung vorliegt. Die Gleichartigkeit soll nach der Rechtsideologie von 1919, soweit sie nicht ursprünglich in der politisch-sozialen Wirklichkeit selbst vorhanden ist, nachträglich wenigstens im Wege der rechtlichen Normierung einigermassen sichergestellt werden." Gegen die Gleichartigkeit als das beherrschende Sachgestaltungsprinzip der liberalen Welt entwickelt Professor Walz ein Volksgruppenrecht, das die Artgleichheit als das bestimmende Gruppierungsprinzip der aufsteigenden völkischen Welt hinstellt. „Diese völlige Neuartigkeit der Grundlegung des Volksgruppenrechts gegenüber der Ideologie des bestehenden Minderheitenrechts muss einmal",-so erklärt Walz, ,,klar ausgesprochen werden. Die Forderung nach Autonomie kann im Rahmen des neuen Denkens darum nicht als blosse Begleit- oder Randerscheinung angesehen werden. Das Recht auf kulturelle Selbsterhaltung und Selbstverwaltung muss vielmehr als unveräusserliches elementares Lebensreeht in den neuen Auibauplan der politisch-rechtlichen Welt aufgenommen werden. Die Andersartigkeit erscheint hier nicht mehr als ein blosser Uebergangszustand, der möglichst rasch zu überwinden ist. Im Gegensatz zur Assimilierungstendenz der früheren Epoche, die, politisch gesehen, sehr leicht und nur allzu rasch in einen schrankenlosen Imperialismus ausmündete, erhebt die neue Anschauungswelt völlig überraschend das Prinzip der Dissimilierung zur Grundlage einer neuen Lebensordnung (Regelung der Judenfrage im nationalsozialistischen Deutschland) und bekennt sich damit zu einer naturgegebenen und naturgewollten Beschränkung auf den eigenen Volksboden." „Diese befreiende Regelung", meint Professor Walz weiterhin, „kann das nationalsozialistische Volksgruppenrecht vornehmen, weil es von vornherein seine Anwendung auf den Kreis der abstammungsverwandten, artgleichen Volksgruppen beschränkt und den Kreis der absolut Andersartigen ausschliefst (Juden, Zigeuner, Farbige). Ein ähnlicher Grundgedanke hat bereits für das innerstaatliche deutsche Recht. in der Nürnberger Reichsbürgerschaftsregelung seinen Niederschlag gefunden." Rasse und Dichtung In einem Aufsatz „Rasse und Dichtung" („Neues Volk", 5. Jährgang, Nr. 1) vertritt Gerhaid Köhler die Anschauung, dass auch die Ausdrucksweise des Dichters in erster Linie rassebedingt sei. „Es wird", so erklärt er, „das unbestreitbare Verdienst des Nationalsozialismus und des von ihm getragenen Rassengedankens stets sein und bleiben, als Erreger der Verfalls¬ und Vermorschungskrankheit der deutschen Kultur in der Vor- und Nachkriegszeit das in den Volkskörper immer mehr und mehr eingedrungene fremdrassige Blut erkannt zu haben. Die Feststellung, dass Kultur als Lebensform eines Volkes, dass Kunst, Wirtschaft, Politik uw. als nur im Ausdruck verschiedene Teilgebiete der Kultur letzten Endes stets rassebedingt sind, führte zu der Forderung des Nationalsozialismus, alle an der deutschen Kultur irgendwie beteiligten fremdrassigen Elemente unnachsichtlich auszumerzen, um so die ungestörte, ungetrübte Bluts Verbundenheit zwischen ihr und dem nordischen Menschen als dem eigentlichen Kulturschöpfer wiederherzustellen. Diese Grundforderurig und Voraussetzung nationalsozialistischer Kulturpolitik ist uns im Ausland vielfach verübelt worden. Man konnte und wollte nicht verstehen, warum ein Jude oder auch Neger nicht imstande sein sollte, art- und volksgemässe deutsche Kulturwerte zu schaffen, falls er in Deutschland aufgewachsen und. dort erzogen worden sei. Man vergass: dabei aber, dass man von einer in den Norden verpflanzten Dattelpalme ebensowenig Bucheckern wie von einer in der tropischen Zone aufgewachsenen Buche Datteln ernten kann, dass also ein Jude oder Neger nur jüdische bzw. negroide und ein Deutscher nur deutsche Kulturwerke und -werte schaffen kann. Das wird sofort klar, wenn man beispielsweise ein schlichtes deutsches Volkslied mit dem Gedicht eines der gefeiertsten Negerdichter, Langston Hughes, vergleicht. Das erstere wird immer Ausdruck der deutschen Volks- und Rassenseele sein und für uns einen Kulturwert bedeuten, während wir das letztere als »Niggerkunsf ablehnen und ihm jeden Wert absprechen.- Umgekehrt aber wird der Neger oder der mit ihm rassisch verwandte Mensch jenem Niggersong als der ihm passenden und artgemässen Kunst den Vorzug geben. Das heisst also, dass der Neger nur Negerkunst und -kultur und der nordische Mensch nur nordische Kunst und Kultur schaffen und anerkennen kann." „Die Form eines Kunstwerkes oder einer Dichtung", meint Köhler weiterhin, „ist ebenso wie deren Inhalt von den rassischen Eigenschaften des Erzeugers abhängig. Das zeigt sich vor allem an der vom Dichter gebrauchten Sprache, denn diese ist ihrem letzten Zusammenhang nach doch immer rassegebunden. Das heisst, sie ist ihrer Gehalts- und Gemütstiefe nach Ausdruck einer gewissen Rassenseele und auch in stofflicher Hinsicht von körperlichrassischen Merkmalen, nämlich von der Mund-, Gaumen- und Rachenbildung eines Menschen bzw. einer Rasse bedingt. Allerdings kann diese rassische Lautausdrucksform, die Sprache, auch mit Leichtigkeit von andersrassigen Menschen oder Künstlern übernommen werden. Die Art ihrer Anwendung und ihres-w Gebrauches wird jedoch dann nicht so rein und so vollkommen sein, wie das bei einem Dichter der Fall ist, der in seiner eigenen, art-, und rassegemässen Muttersprache dichtet. Wenn der vorderasiatisch-orientalische Jude sich der deutschen Sprache bedient, so wird ihm infolge seiner andersartigen Mund-, Gaumen- und Rachenbildung der Gebrauch jener mehr oder weniger schwer fallen. Das heisst, er wird mehr oder weniger mauscheln. Dasselbe trifft gleichfalls für den jüdischen Dichter zu, der auf Grund seiner andersartigen seelisch-sprachlichen Ausdrucksfähigkeit bei Verwendung der deutschen Schriftsprache als Kunstform immer nur einen mehr oder weniger jüdelnden Stil, niemals aber einen rein deutschen hervorbringen kann." F. F. Jüdisches Lehrhaus, Mainz. Rabbiner Dr. Lazarus, Wiesbaden, sprach über „Alexandria, Granada, Berlin, drei Schicksalsstädte jüdischer Lebensgestaltung". Die geschichtsphilosophiscben Ausführungen des Redners begegneten grossem Interesse. Populär referierte in einem Lichtbildervortrag Professor I. Basnitzki, Heidelberg, über „Neumond und Feiertage im judischen Kalender",