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Central-Verein-Zeitung · 1937-02-04 · 5 (4.2.1937) · page 1

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
16 (1937)
Issue
5 (4.2.1937)
Date
1937-02-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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XVI. Jahrgang / Nr. 5 Berlin, 4. Februar 1937 Preis 10 Pfennig ALLGEMEINE ZEITUNG DES JUDENTUMS as neue Einwanderungsgesetz "B i» ur sudairika Die wesentlich st en Bestimmungen des Gesetzes Johannesburg, 2. Februar. (JTA) Das neue südafrikanische Einwanderungsgesetz (Aliens' Bill) ist am 1. Februar in Kraft getreten. Als „Fremder" wird in der Aliens' Bill jede Person bezeichnet, die nicht als britischer Untertan geboren oder Bürger der Südafrikanischen Union ist. Nach den Bestimmungen des Abschnittes 12 des Gesetzes darf kein Fremder das Gebiet der Union zum Zweck dauernder Niederlassung betreten, sofern er nicht im Besitz einer nach den Bestimmungen des Abschnitt 4 des ausgestellten Einwänderungsrungserlaubnis ist; ebenso nicht zum Zweck vorübergehenden Aufenthaltes, \fenn er. nicht im ßesitz einer, zeitweiligen Erlaubnis-ist Das Gesetz sieht weiter die Einsetzung einer Einwanderungskommission (Immigrants' Selection Board) vor, die aus drei, vier oder fünf Mitgliedern besteht; diese werden vom Generalgouverneur zu dem Zwecke ernannt, unter den Fremden, die in die Union zu dauernder Niederlassung kommen wollen, eine Auswahl zu treffen. Die folgenden Bestimmungen der Aliens' Bill befassen sich mit dem Verfahren für die Ausgabe von Erlaubnissen zu dauerndem Aufenthalt in der Union: Gesuche von Fremden um Erlaubnis zum Betreten der Union zum Zweck dauernden Aufenthaltes sind auf einem vorschriftsmässigen Formular einzubringen, müssen die in dem betreffenden Formular vorgesehenen . Auskünfte . enthalten und dem Board in vorschriftsmässiger Art und im vorschriftsmässigen Wege vorgelegt werden. Der Board soll jedes in der angeführten Art unterbreitete Gesuch prüfen und kann weitere Informationen über den Gesuchsteller von jeglicher Quelle verlangen, so wie es ihm notwendig erscheint Der Board kann die Ermächtigung zur Ausstellung einer Einwanderungserlaubnis zum Zweck dauernder Niederlassung in der Union einem Ausländer erteilen,, der in der angeführten Weise' darum angesucht hat, und der nach Ansicht-des Board ein erwünschter Einwanderer ist. Die Erteilung oder Verweigerung dieser Ermächtigung soll vollkommen dem Gutdünken des Board überlassen bleiben unter der Vor-' aussetzung, dass der Board die Ermächtigung zur Ausstellung einer solchen Erlaubnis nicht erteilt, falls der Bewerber nicht In dieser 22seitigersi Nummer finden unsere Leser u. o.r Die Aufsätze : Dr. Hugo Lachmannski: Tagore und Hofmannstnal im Berliner Kulturbund. — Vera Craener: Hauswirtschaftsschülerinnen in Lehnitz. — Dr. Max Dienemann: Wegweisung in das alte neue Judentum. — Dr. M. M. Rosenberg: Die Predigt heute. — Von unserem H.-Berichterstatter: Brief aus Holland. Die Beilagenz Wirtschaft der Woche. Palästina-Umschau. Sportblatt. — a) von gutem Charakter ist, b) voraussichtlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach seinem Eintreffen in der Union sich den europäischen Einwohnern der Union leicht assimiliert und ein erwünschter Einwohner der Union wird und c) falls nicht zu erwarten ist, dass er für die Wohlfahrt der Union schädlich sein wird; falls er keinen Beruf ausübt oder voraussichtlich ausüben wird, in dem nach Ansicht des Board in der Union bereits genügend Personen zur Befriedigung der Erfordernisse der Einwohner der Union tätig sind; oder falls es sich nicht uro. die Ehefrau, ein unter 21 Jahre altes Kind oder um hilflose alte-Eltern oder Grosseltern einer Person. handelt, die ihren dauernden, rechtmässigen Auefnthalt in der Union hat und in der Lage ist und sich verpflichtet, die Betreffenden zu erhalten. Hat der Board die Ermächtigung zur Ausgabe einer solchen Erlaubnis erteilt, dann soll der Vorsitzende des Board oder eine andere von dem Board bezeichnete Person die Erlaubnis in einer vorschriftsmässigen Form ausstellen. Jede dauernde Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn es sich später herausstellt, dass sie auf Grund unrichtiger Angaben ausgestellt. wurde. Für die Ausgabe von Bewilligüngen zu vorübergehendem Aufenthalt sieht das Gesetz vor, dass ein Einwanderungsbeamter dem Bewerber eine Erlaubnis zum Betreten der Union und zum vorübergehenden Aufenthalt in ihr zu den in dem Gesuch angege-' benen Zwecken und für.den in der Erlaubnis vorgesehenen Zeitraum und den entsprechenden Bedingungen ausstellen kann, wenn der Bewerber alle vorgeschriebenen Erfordernisse erfüllt hat Eine besondere Klausel der Aliens' Bill verbietet die Namensänderung ohne besondere Erlaubnis des Generalgouverneurs: „Wenn eine Person, die irgendwann einen besonderen. Zunamen besass oder unter ihm bekannt war, sich irgendeinen anderen Zunamen beilegt, den sie vor dem 1. Januar 1937 nicht besass oder mit dem sie sich damals nicht bezeichnete, so macht sie sich eines Vergehens schuldig, falls nicht der Generalgouverneur ihr gestattet hat, jenen anderen Zunamen anzunehmen, und falls diese Erlaubnis nicht in dem Amtsblatt veröffentlicht wurde. Die Verurteilung oder der Freispruch einer Person wTegen Annahme eines anderen Zunamens schliesst nicht eine weitere Anklage und Verurteilung auf Grund dieser Bestimmung aus, wenn die betreffende Person nach der erwähnten Vemrteilung oder dem. Freispruch neuerlich diesen Zunamen oder einen anderen Zunamen annimmt" Das Gesetz sieht schliesslich vor, dass die eines Vergehens gegen dieses Gesetz schuldig befundene Person mit Geldstrafe bis zu 100 Pfund und im Nichteinbringungsfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft werden soll. . Von den in Abschnitt 12 genannten Einwanderungsbestimmungen sind diejenigen Fremden ausgenommen, die das Aufenthaltsrecht in der Union bereits gesetzmässig erworben haben oder die vor' dem 1. Februar 1937 gesetzmässig zum Zweck dauernden Aufenthaltes in die Union gekommen sind. Am 2. Februar ist der in dem Gesetz vorgesehene Immigrants' Selection Board eingesetzt und der volle Wortlaut der, Aliens' . Bill in einer Sonderausgabe des Regierungsamtsblattes veröffentlicht worden. Wie es zu dem Gesetz kam Unser W. L, S.-Berichterstatter stellt in dem nachfolgenden Aufsatz die öffentliche Diskussion über das Gesetz dar. Da die Regierungsvorlage mit dem sehliessliehen Gesetzestext übereinstimmt, treffen seine Ausführungen in vollem Umfange zu, obwohl sie vor Annahme des Gesetzes verfasst worden sind. Port Elizabeth, im Januar 1937: ■• Seit der im Dezember erfolgten An-J kündigung neuer Einwanderungsbestimmungen durch den Ministerpräsidenten, General- Bertzog, ist das Problem der jüdischen Zuwanderung aus. Deutschland nicht mehr aus der öffentlichen Diskussion' geschwunden. Es füllt die Spalten und Schlagzeilen der. Tageszeitungen, und das Parlament erlebte in den letzten beiden Wochen dieser Frage wegen Zusammenstösse von einer -»Heftigkeit, wie sie sich-bisher nur-selten ereignet hatten. * . . Die Gesetzesaktion der Regierung ist, wie jetzt offen zugegeben wird, im Grunde, von der . Opposition der Nationalisten veranlasst worden, und es ist - kein Geheimnis, dass im Lager der Regierungspartei selbst durchaus geteilte Meinungen über die NoWendigkeit einer Eihwanderungsbeschränkung für Juden herrschen. Das kam im Parlament unter, anderem schlagend zum Ausdruck, als der Justizminister General Smuts klar und eindeutig. erklärte, das neue. Fremdengesetz sei in keiner Weise gegen die Juden gerichtet, während der Ministerpräsident General Hertzog einige Tage später unter dem Druck;der Oppositionebenso klar und eindeutig als Hauptziel des .Gesetzes , die wirksame Drosselung der jüdischen Einwanderung aus Deutschland bezeichnete. : Für den europäischen Betrachter, dieser Vorgänge ist es notwendig, sich einige wichtige Tatsachen ins Gedächtnis zu rufen: Südafrika ist ein menschenarmes Land, das mit Rohstoff en und materiellen Gütern jeder Art gesegnet ist, das aber eine starke Einwanderung europäischer Menschen braucht, wenn, es auf die Dauer den Weissen erhal-: ten bleiben soll. ■ Die Gesamtbevölkerung der Union beträgt rund acht Millionen Menschen, darunter knapp zwei Millionen Weisse/ und eine * weitere Million Eingeborene und Farbige aller Rassen, die in. den Städten und-auf dem. Lahde-am .'Wirtschaftsleben als- Arbeitende' und . Verbraucher teilnehmen. Fünf Millionen Schwarze leben,- nur wenig-berührt von Technik, Wirtschaft und europäischer Zivilisation, in den ihnen überlassenen Territorien, so wie sie vor Jahrhunderten gelebt haben. Der Kinderreichtum der europäischen Bevölkerung ist wesentlich geringer, als der der Farbigen und Schwarzen, so dass ohne weisse Zuwanderung der Anteil der Europäer im Lande in dauerndem Rückgang begrifen wäre. Die eine Million Schwarzer und Farbiger, die am Wirtschaftsleben des weissen Mannes teilnehmen, sind in einem langsamen, kaum sichtbaren, aber stetigen Aufstieg begriffen. Ein Reihe sogenannter „niedriger" Arbeitszweige ist ihnen vorbehalten, kein Europäer kann in diesen Berufen arbeiten. Im kaufmännischen Leben sind viele Handelszweige stark mit Indern, Chinesen, Malaien und Mischlingen aus Schwarzen und Weissen durchsetzt. Die Nationalistenpartei versucht mit allen Mitteln, die Rechte der Farbigen einzuschränken und sie wieder zurückzu-. drängen; die Regierung versucht in. einem gemässigten Mittelkurs gewisse Rechte auch für den Nichteuropäer aufrechtzuerhalten oder zu schaffen. Erschwert wird die Lage, durch das Vorhandensein der sogenannten „pöor whites", einer" Gruppe insbesondere verarmter europäischer Farmer und Farmersöhne. Sie würden in Europa den" Typ des ungelernten Arbeiters darstellen, für den afber Südafrika eben auf Grund der Farbigenarbeit trotz nie dagewesener Wirtsehaftsblüte keine Verwendung hat. Zu diesem komplizierten Rassenproblem ist nun die jüdische Frage hinzugekommen, die hier nie oder selten als eine Frage der Religion, sondern fast immer als Frage der Nationalität oder Rasse aufgefasst wird. Südafrika besitzt zum Teil eine. jüdische Bevölkerung von 95 000 Menschen, also ungefähr 4?U Prozent der europäischen Gesamtbevölkerung. Dieser Prozentsatz ist wesentlich höher als etwa der Deutschlands mit weniger als 0,9 Prozent oder der Englands mit rund 0,6 Prozent. . Das überwiegende' Element der jüdischen' Bevölke-' rung ist das ostjüdisehe. Der Anteil der englischen Juden dürfte gegenwärtig kaum noch höh^r sein als der der Juden aus Deutsch^ *«d. Dieser ostjüdische Menschenschlag H-nt seinem starken religiösen Bewusst&ein und seiner traditionellen Verknüpfung mit der osteuropäischen Heimat hat auch in der zweiten Generation oft diejiddische Spcache beibehalten und ist'schon dadurch für den Nicht juden vielfach, auf: den ersten Blick erkennbar. In Johannes-: bürg gibt es einen Stadtteil, der stärk .an.» den NewrYorker Bronx erinnert - Fast überall sieht man :dort: zweisprachige Ge-: schäftsschilder, englisch und jiddisch in, hebräischen Lettern: Die südafrikanischen Buren und . Eng-; lähder kennen fast. nur den Ostjuden, da! die Juden "aus England und Deutschland" zahlenmässig fast verschwinden, zürn. min-: desten bis in die allerletzte' Zeit Voh; jüdischer Seite allerdings ist wiederholt; betont worden, dass gerade die. Juden aus Deutschland gegenüber den Ost juden Dank- ' barkeit empfinden, die vielen Neüänkömm- : lingen die Einreise ermöglicht haben und' sie mit nicht zu übertreffender Herzliche keit zu-beraten und ihnen zu helfen pflegen.' Der Mann auf der Strasse glaubt so, älle; Juden der Erde seien irgendwo in einem geschlossenen- Gebiet im mittelöstlichen Europa beheimatet, in dem es eine jiddische Landessprache gibt* Trifft dieser Durchschnittsafrikaner einen jüdischen Einwanderer aus. Deutschland, so wundert er sich, dass dieser Neuankömmling als Muttersprache deutsch sprechen und jiddisch nicht beherrschen will. Dr. Malan, der Nationalistenführer, dessen Gesetz-

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