Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 2 (14.1.1937)
- Date
- 1937-01-14
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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Maerlei Zwang handele. Zu den politischen Fordeningen der Araber bemerkte er, dass Palästina die gleiche Unabhängigkeit wie die übrigen arabischen Länder gemessen solle. Zwischen der Mandatarmacht und dem arabischen Palästina solle ein Vertrag geschlossen werden, wie er in den anderen arabischen Ländern in Kraft sei. Lord Peel: Was wollen Sie mit den Juden tun? Der Mufti: Wir werden die Lösung dieser Frage der künftigen arabischen Regierung überlassen. L o r d P e e 1: Werden die Juden damit zufrieden sein? Der Mufti: Die Juden werden in vollem Umfang die gleichen Rechte gemessen, die sie heute im Irak besitzen. Damit war die Vernehmung des Mufti beendet. Entgegen früheren Erwartungen dürfte am 13. Januar der ehemalige Bürgermeister von Jerusalem, Ragheb Bey Nashashibi. von der Kgl. Kommission vernommen werden. Das Royal Institut of International A f f a i r s veröffentlicht unter dem Titel ..Grossbritannien und Palästina 1915 bis 36" eine Denkschrift; die die Probleme, um deren Lösung sich zur Zeit die Königliche Kommission bemüht, zusammenfassend darstellt. Die Denkschrift geht davon aus, dass es in erster Linie notwendig sei, die Furcht der Araber, durch den politischen Zionismus auf das Niveau einer .Minderheit herabgedrückt zu werden, zu beseitigen. Die Araber fordern in diesem Sinne nicht die Austreibung der Juden aus Palästina, wohl aber ein Verbot der weiteren Zuwanderung. Von der Kritik, die au der Mandatsverwaltung geübt wird, seien weder die von jüdischer noch die von arabischer Seite vorgetragenen Beschwerden ernst zu nehmen, da sie sich gegenseitig aufheben. Wichtiger sei, was die englische und die ausländische Presse der Mandatskommission vorwerfe. Diese Vorwürfe besagen in ersier Linie, dass die Mandatskommission es versäumt habe. Frieden zu stiften, bis es wieder zu einem fiebernden Ausbruch kam, dass sie zwischen einem System der Trennung, der beiden Bevölkerungsteile und einem solchen einer Ermutigung zur Zusammenarbeit geschwankt habe, dass sie die Zeichen der Zeit nicht erkannt und den Aeusserungen der arabischen Stimmung seit 1935 nicht die notwendige Bedeutung beigemessen habe. Auf diese Kritik antwortete die Mandatsmacht mit einer Feststellung aller der Wohltaten, die sie auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet beiden Bevölkerungsteileh des Landes zugefügt habe. Sie habe sich Mühe gegeben, unter ausserordentlich schwierigen Verhältnissen ihr Möglichstes zu tun. um ihre Zusagen zu verwirklichen. Ein. bemerkenswerter Abschnitt der Denkschrift ist den internationalen Zusammenhängen gewidmet, in die das Palästinaproblem bineinspieit Der anglo-itaii einsehe Gegensatz im Mittelmeer, sowie vor allem die Emanzipation der Nachbarstaaten hoben eine verhängnisvolle Wirkung auf die öffentliche Meinung in Palästina •ausgeübt. Ausser den arabischen Staaten seien Weitere Zeugenvernehmungen In London erwartet Einer weiteren Meldung des „Daily Telegraph" zufolge soll die Königliche Kommission nach ihrer Rückkehr aus Palästina die Vernehmung von Zeugen in London fortsetzen. Es heisst, dass Winston Churchill, Lord Swinton, der Minister für die Dominien und ehemalige Kolonienminister Malcolm MacDonald sowie Sir Herbert Samuel, ehemaliger High Commissioner von Palästina, als Zeugen erscheinen werden. „Manchester Guardian" dagegen erklärt diese Meldung als unwahrscheinlich und auch das Colonial Office hat auf eine Anfrage mitgeteilt, dass ihm von einer derartigen Fortsetzung der Vernehmungen in London nichts bekannt sei. * Wie wir in voriger Nummer meldeten, war bei der Palästinaregierung die Aufhebung des Einreiseverbots für~den Präsidenten der Neuzionistischen Organisation, Wladimir Jabotinsky, beanfragt worden, da Jabotinsky eich entschlossen hatte, als Vertreter seiner Organisation vor der Königlichen Kommission zu erscheinen. Wie jetzt "mitgeteilt wird, hat die Palästinaregierung die Ausstellung des Einreisevisums für Jabotinsky abgelehnt. es Polen und Amerika, die ein eigentliches Interesse au der Palästina-Politik der Mandatarmacht haben. In diesem Zusammenbang zitiert die Denkschrift die Begrüssung, die der Präsident der Vereinigten Staaten am 1. Februar 1936 an die Landeskonferenz für Palästina gerichtet hat Schliesslich befasst sich die Arbeit des Royal Instituts noch mit dem vielfach zitierten Abkommen, das anlässlich der Friedenskonferenz zwischen Dr. Weizmann und Emir Feisal ibn Hussein getroffen wurde. Sie steilen sich auf den schon von anderer. Seite dargelegten Standpunkt, dass die erwähnte Abrede an die Voraussetzung der Gründung eines unabhängigen arabischen Reiches geknüpft gewesen sei. und dass infolgedessen mit dem NichtZustandekommen dieses Reiches auch der Inhalt der Abrede selbst hinfällig geworden sei. Damit, sei sie zu einem persönlichen Dokument von rein historischem Interesse geworden. Es liegt noch ein zweiter zusammenfassender Bericht über das Palästinaproblem vor und zwar stellt dieser das Ergebnis von drei amerikanischen Senatoren von in Palästina durchgeführten inoffiziellen Untersuchungen dar. Die Verfasser sind die Senatoren: Royal S. Copeland, Daniel 0. Hastings und Warren R. Austin. Der Bericht, der aus teilweise au dieser Stelle schon erwähnten früheren Aufsätzen der drei Senatoren und zum Teil aus neueren Aeusserungen besieht, geht davon aus, dass das amerikanische Interesse an Palästina in keiner Weise eine Einmengung in ausländische Angelegenheiten bedeute. Es sei vielmehr auf den feierlichen Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Grossbritannien gestützt, der am 3. Dezember 1924 geschlossen wurde. Seinen Inhalt bildet der Schutz der Interessen amerikanischer Staatsangehöriger in Palästina. Für diese amerikanisch-britische Konvention haben die Vereinigten Staaten ihre Zustimmung zu dem Amt Grossbritanniens als Treuhänder Palästinas gegeben und bestimmt, dass zu jeder Aenderung der Bestimmungen dieser Treuhänderschaft ihre Zustimmung erforderlich ist Das Untersuchungsergebnis wird alsdann in einigen Hauptpunkten zusammengefasst, die im wesentlichen mit der öffentlich jüdischen Stellungnahme zum Palästina-Problem übereinstimmt. Es wird der englischen Politik vorgeworfen, dass sie nicht konstant genug gewesen sei, und dass sie gegen bestimmte Elemente der zivilen Mandatsverwaltung, die mit dem Treuhänderauftrag ihres Amtes offenbar nicht sympathisieren, nicht energisch genug vorgegangen sei. Der Britische Treuhänder habe es ferner versäumt, den jüdischen Siedlern in Palästina die ihnen im Mandat zugesagte Sicherheit zu beschaffen. Auch amerikanische Staatsangehörige haben durch diese Unterlassung der Mandatsregierung Schaden erlitten- Die politischen Grundunruhen des arabisch-jüdischen Konfliktes werden dann zu beseitigen sein, wenn Grossbritannien unmissverständlich darauf hinweisen würde, dass Palästina weder ein jüdischer noch ein arabischer,, sondern lediglich ein palästinensischer Staat werden könne. Die arabische Forderung nach Einstellung der jüdischen Einwanderung bedeute für die Juden in Mittel- und Osteuropa eine Frage von Leben und Tod. Sie rühre auch an die Wurzel des Mandats, denn eine Einstellung der. jüdischen Einwanderung würde die Mandats- 'bestimmungen ad absurdum führen. Nur die wirtschaftliche Unfähigkeit Palästinas, die Einwanderer aufzunehmen, wäre für sie ein wirklich zwingender Grund. Die Furcht der Araber voreiner eventuellen jüdischen Mehrheit könne durch die Einsetzung eines Legislativ Council, in dem Juden und Araber paritätisch vertreten seien, behoben werden. Ein wirtschaftlicher Grund für die Einstellung jüdischen Bodenkaufs sei nicht vorhanden. Die Juden besitzen zurzeit nicht mehr als 5 Prozent des Bodens Palästinas, obwohl sie 30 Prozent der Bevölkerung bilden. Die Mitglieder der Kommission waren tief beeindruckt von dem, was die aus dem Ghetto gekommenen jüdischen Pioniere aus dem nackten, felsigen und sandigen Boden des Heiligen Landes gemacht haben. Sie haben die Landwirtschaft zur führenden Industrie Palästinas gemacht und das Niveau der arabischen Landbevölkerung gehoben. Es gibt noch genug kulturfähigen Boden im Lande, um mehrere Hunderttausend weitere Landwirte zu versorgen. Schliesslich erhebt die Kommission der Senatoren Anspruch auf die Oefinung Transjordaniens für jüdische Einwanderer, von der sie sich eine Entspannung der gesamten Situation und die Schaffung einer Zuflucht weiter jüdischer Massen verspricht. Für das Britische Reich würde sich daraus ausserdem die Entstehung eines grösseren und starken aufblühenden Palästinas ergeben, das an einem' lebenswichtigen Knotenpunkt des Reiches ein Boll? werk des Friedens und. Fortschrittes werden wird. Arabische Hintergründe Einen ausserordentlich aufschlussreichen Bericht über die Vorgeschichte des arabischen Auftretens vor der Königlichen Kommission liefert die „Frankfurter Zeitung" vom 13. Januar in einem Artikel ..Für und wider die Royal Cominission". Er schildert die Spannungen im arabischen Lager, die sich bis in die Spitze' der palästinensischen "Araber, (las Obersts Arabische Komitee auswirkten, und die eine-,einheitliche Linie überhaupt nicht mehr erkennen Ii essen. Zurzeit scheint die Reise der Delegation palästinensischer Araber an die arabischen Königshöfe von Bagdad und Er Riad ein üebergewicht der gemässigten Richtung ergeben zu haben. Der Bescbluss, die Britische Kom- 'mission als Schiedsgericht anzuerkennen, ist als das Resultat der Durchsetzung der auc-se-rpalästinensiscben Einflüsse anzusehen. Als Gegenspieler der arabischen Könige, zu denen sich übrigens von Anfang an auch der Emir Abdullah von Transjordanien als Befürworter der Mitarbeit mit der Königlichen Kommission gesellte, ist der Mufti von Jerusalem anzusehen.; T.Das kann als bedenkliches Zeichen", schreibt die ..Frankfurter Zeitung", „für die Macht aufgefasst werden, die der Islam immer noch, selbst in modern organisierten politischen Bewegungen, besitzt. Immerhin beweisen die neuen Ereignisse, dass die Not selbst diese Macht zu brechen imstande ist." Es darf also augenblicklich von einem „Waffenstillstand zur Bereinigung gewisser gemeinsamer Interessen" gesprochen werden. Der Bericht gibt jedoch der Befürchtung Ausdruck, dass unter Umständen die Dauer dieses Waffenstillstandes recht begrenzt; sein kann. Er schliesst mit folgenden Sätzen: .,Es besteht kein Zweifel, dass es diesmal hart auf hart ging. Die moderne Denkart des arabischen Nationalismus hat sich mit dem konservativen Islam gemessen. In Saudi-Arabien, im Irak und in Iran, wo ähnliche Auseinandersetzungen stattfinden, endeten sie mit einem Unentschieden. In Afghanistan — allerdings ohne den britischen Sekundanten — mit einer offenkundigen Niederlage des Nationalismus. Man kann daher auf den Ausgang in Palästina gespannt sein. Die Auseinandersetzung hat eben erst begonnen." letzte Meldungen. Die Gerüchte über einen neuerlichen Brand der Pipeline in Haifa werden in einer aus Jerusalem stammenden Pressemeldung zurückgewiesen. Es habe sich lediglich darum gehandelt, dass eine kleine Menge überfliessenden.Oels auf behördliche Anordnung durch Verbrennen beseitigt wurde. Es habe kein besorg' niserregender Vorfall vorgelegen. Aus der gegenwärtigen Schedule sind für Oesterreich nur zehn Zertifikate, und. zwar fünf. Chaluz- und fünf Handwerkerzertifikate» von denen eines für die Aguda reserviert ist, bestimmt worden. Eine wegen dieser geringen Zuteilung von dem Palästinaamt an die Executive gerichtete Beschwerde wurde unter dem Hinweis darauf, dass die Zahl der Zertifikate auch für alle anderen Länder stärk gekürzt werden musste, zurückgewiesen. ■ # Bei einem Fussballwettspiel, das in Tiberias zwischen einer jüdischen Mannschaft und einer Mannschaft der dortigen britischen Garnison stattfand, wurden die jüdischen Spieler von arabischen Zuschauern auf ein gegebenes Signal hin mit einem Steinhagel überschüttet. Die Angreifer wurden von der Polizei entfernt, setzten jedoch später ihre Exzesse in der Stadt fort, wo sie die Fenster mehrerer jüdischer Häuser einwarfen. Sie wurden von Polizei auseinandergetrieben. Ein Araber wurde hierbei verwundet, mehrere festgenommen. Zwei bedeutsame Denkschriften bäude, die der Miri-Eigentümer errichtet, Bestandteile seines Miri-Grundstückes. Diese Ursache der Spaltung des Eigentums an einem Grundstück in verschiedene Schichten und Kategorien ist also fortgefallen. Nicht beseitigt ist aber damit, dass aus früherer Zeit stammende Anpflanzungen und Gebäude auf Miri Mulk geblieben sind. Das palästinensische Recht schleppt also diese Kategorie, die nicht selten vorkommt, weiter mit sich. Für derartiges „Mulk über Miri" bestehen besondere Bestimmungen, ■die dazu geführt haben die ganze Kategorie als Quasi -Mulk zu bezeichnen. Die Regelung ist ziemlich verwickelt Es ist zu unterscheiden, ob das Mirigrundstück samt dem darüber befindlichen Mulk (Pflanzungen oder Gebäude) einem Senden Sie mir bis auf Widerruf die €.-¥.-2ei§iigig 99 Pfennig für Januar, Februar, Mörz zahle ich bei Vorlage der Pcsfquittung zuzuglich einer einmaligen postalischen Verspärungsgebühr von 20 Pfennigen an den Briefträger. Die Nr. 1 und 2 werden mir nachgeliefert. Name:-- Ort:--- Strasse:——-- Aaxdmeklan trn<J mit 3 Pfg frankiert (oder auch unfrankiert) senden an t C - V. - Zeitung, Vertrieb, Berlin W 15, Emser Strasse 42. J 2 Oliva S141. und demselben -Eigentümer zusteht, oder ■ ob es sich um verschiedene Eigentümer handelt. Im ersten Fall befindet sich das Ganze in einer Hand, wird aber unter verschiedenen Eigentumskategorien besessen, im zweiten Fall entspricht der Scheidung der Eigentumskategorien auch die Scheidung der Eigentümer. Das palästinensische Recht, das. auf der einen Seite die Uebereinanderschichtung mehrerer Eigentumsrechte gleicher oder verschiedener Kategorie auf derselben Grundfläche zulässt, hat andererseits das Bestreben, das Auseinanderfallen bereits in einer Hand befindlicher Eigentumsschichten zu verhüten und ein Zusammenwachsen verschiedener Schichten zu begünstigen. Befindet sich auf Miri-Land Quasi-Mulk (Pflanzungen oder Gebäude), die einem anderen zustehen als dem Eigentümer des Bodens, so ist der Grundeigentümer in der Verfügung über das Grundstück insofern beschränkt, als er es nicht an einen anderen als den Eigentümer des Quasi-Mulk verkaufen kann, sofern dieser ihm den Tapu- Wert des Landes anbietet Praktisch bedeutet das, eine Art Vorkaufsrecht des Eigentümers des Quasi-Mulk. Dieser hatte nach dem Land-Code ursprünglich das Recht, noch zehn Jahre nach einem trotzdem abgeschlossenen Verkauf das Land an sich zu ziehen, musste dann allerdings den- Wert zahlen, den es zum Zeitpunkte der Geltendmachung seines Anspruches hatte. Diese lange Frist die eine Quelle der Beunruhigung des Grundstücksverkehrs war, ist erst 1933 durch die Land-Law (Amendment)-Ord. 2o'1933 auf ein Jahr abgekürzt worden. Man sagt, in derartigen Fällen steht das Miri-Land unter 'Mulk (is subjject to the mulk). Diese Bindung von Miri an die darüber befindliche Schicht von Quasi-Mulk findet noch weiteren Ausdruck im Gesetz. Hat nämlich der Miri-Inhaber die Pflanzungen selbst gemacht oder die Gebäude selbst errichtet, steht ihm also auf derselben Fläche. übereinander Miri und Quasi-Mulk zu, so ist Vorkehrung getroffen, das Auseinanderfallen der Herrschaft über das Ganze zu erschweren. Der Eigentümer kann sein Mulk-Eigentum nicht für sich allein veräussern, er muss dann den Miriboden zugleich an denselben Erwerber abgeben. Merkwürdigerweise kann er umgekehrt die Mirifläche ohne den Mulk-üeberbau veräussern. Hier ist also eine Unstimmigkeit bestehen geblieben. Stirbt der Eigentümer von Miri-Land erblos, so sind die Erben seines darüber befindlichen Quasi-Mulks (für die eine andere Erbordnung in Frage kommt) in erster Linie berufen, gegen Zahlung des Tapu-Wertes das Miri-Land übertragen zu erhalten. Ebenso hat beim erblosen Tode eines Miri-Eigentümers der Eigentümer des über seinem Grundstück befindlichen Quasi- Mulk ein Vorzugsrecht auf den Erwerb des Miri- Bodens. Seit dem Dispositionsgeseiz 1331 (1913) kann Quasi-Mulk nicht neu Zustandekommen. Was ein Eigentümer auf seinem Grundstück pflanzt oder baut, wird je nach der Beschaffenheit des Grundstücks Mulk oder Miri. Geblieben ist aber die Möglichkeit, weiterhin anderen Rechte auf der Oberfläche einzuräumen, also Pflanzungen anzulegen oder Baulichkeiten zu errichten. Geblieben ist auch die Möglichkeit, Schichten des Eigentums gesondert zu veräussern. (Gebäude, Stockwerke.) Zur Uebersichtlichkeit der Rechtsverhältnisse trägt das nicht bei. Das Landregister (Grundbuch) erhält dadurch eine Besonderheit, dass alle derartigen Eigentumssplitter besonders eingetragen werden. (Ein dritter Aufsatz folgt.) Brunnenbohrung bei Pardess Ghana Nach längeren Bobrversuchen in der Gegend von Karkur und Pardess Ghana konnten die ersten Schöpfversucbe gemacht werden, die überraschende Ergebnisse brachten. Ein neuer Brunnen lieferte innerhalb einer Stunde 360 Kubikmeter Wasser. Man hofft, dass die Ergiebigkeit noch grösser werden wird, da das Wasser dauernd steigt. Die Palesttne Express Ca (Berliner Generalvertretung: Atlantic Express GmbH) veranstaltet im Frübinhr drei Mittelmeerreisen nach Aegypten and Pa-!;'*t:na mir den Luxusdampfern „Roma" und ,.Vulcania". Ein jüdisches Pompeji Adolf Reifenberg und Professor L. A. Mayer von der Universität Jerusalem konnten kürzlich einen ersten Fundbericht über die Ausgrabungen in Nawe veröffentlichen. Heute heisst dieser Ort Naua, die Araber haben ihn, der nahe der Nordgrenze Palästinas liegt, so genannt. Aber auch jüdisch-talmudische Berichte erwähnen Nawe und berichten, dass der Patriarch und Redaktor der Mischna Jehuda ha-Nassi (etwa 135—200 n.) in der Umgebung des Ortes Grundbesitz besass. Die Ausgräber betonen in dem vorläufigen, im Schocken-Almanach auf das Jahr 5697 veröffentlichten Fundbericht, dass es in der Zeit, da der antike Kirchenschriftsteller Eusebios (etwa 260—340) lebte, eine Art Baedeker für das jüdische Palästina gab, in welchem, den Ortsbezeichnungen öfters' die Bemerkung beigefügt ist, dass die Ortschaft jüdisch -sei. Zwei Abbildungen in dem interessanten Aufsatz von Adolf Reiienberg geben einen Eindruck von der kunsthistorischen Wichtigkeit der Funde von Nawe. Privatresidenzen ans spätrömischer Zeit, die einen guten Erhaltungszustand zeigen, eine Synagoge mit Toraschrank, eine moderne Moschee, verbinden miteinander die Gleichheit der Ornamentik, diein allen Fällen typisch jüdische Elemente trägt. Reliefabbildungen des siebenarmigen Leuchters begegneten den Forschern in mehr als zwölf Fällen, der ja ein Symbol aus spätrömischer Zeit darstellt, als ein wichtiges Bauornament an den Häusern. An einer antiken Säule der modernen Moschee verwandte man Lulaw und Schofar als Ornament, und in der Aussenarchitektur sind die Türstürze mit dem siebenarmigen Leuchter wieder und einer hebräischen Inschrift für die Kunstgeschichte überaus wichtig. Die Häuser dieser spätrömischen Siedlung bedeuten besonders interessante Fundgruben für das Ausgräberglück, vor allem kommt hier der' spätrömische, jüdische Formenschatz so recht zu seinem vollsten Ausdruck. Adolf Reifenberg, der das umfangre-ch0 Material aus dieser jüdischen palästinensischen Siedlung in einer grösseren Publikation veröffentlichen wird, nennt Nawe gleichsam ein jüdisches Pompeji und fügt, noch die Tatsache hinzu, dass ein hebräischer Grabstein aus dem Jahre 1061 die Besiedlung von Nawe durch Juden von neuem erweist. O.B.