Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 2 (14.1.1937)
- Date
- 1937-01-14
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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-Nr. 2 Beiblatt IRTSCHAFT 14. Januar 1937 NiederscHapng von Färsorgekösieii Von Ministerialrat i.R. Fritz Wittelshöf er Tn, der öffentlichen Fürsorge (Wohlfahrt), herrscht der Grundsatz, dass die Bezieher jeder Art von WohHakrtsunterstützung (allgemeiner* Klein- und Sozialrentnerfür sorge und dergleichen) diese in der Regel zurückzuerstatten haben, wenn - sie zu hinreichendem Vermögen oder Einkommen gelangt sind. Die gleiche Verpflichtung trifft den Ehegatten des Unterstützten und Eltern hin-: sichtlich der ihren Kindern vor Vollendung des 18. Lebensjahres gewährten Fürsorgeleistungen, auch, wenn oder soweit der Ehegatte bezw. die Eltern, zur Zeit der Unterstützung infolge Lei-, stungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig waren- Ferner sind die Erben der Ersatzpflichtigen in der Regel aus dem Nachläse ersatzpflichtig. Endlich können alle .natürlichen oder juristischen Personen, die dem Unterstützten zum Unterhalt oder zu unterhaltsähnlichen Leistungen für den Unterstützungszeitraum verpflichtet waren {z. B. gesetzlich Unterhaltspflichtige, aus Leib-Rentenverträgen Verpflichtete) in Höhe ihrer für den Unter; stützungszeitraum geschuldeten Leistungen vom Fürsorgeverband zum Ersatz herangezogen werden. In der Zeit der Wirtschaftskrise sind, insbesondere zu Lasten langfristig Erwerbsloser, die neben der Arbeitslosen- und Krisenunterstützung oder nach deren Ausschöpfung öffentliche Fürsorge bezogen haben, und zu Lasten ihrer Angehörigen sehr erhebliche Ersatzforderungen angewachsen. Ihre Abtragung bedeutete für die, die wieder Arbeit gefunden haben, eine schwere Last, für die, die noch ohne Arbeit sind, eine drückende Zukunftssorge. Durch ein Gesetz vom 22. 12. 1936 (RGBl. I S. 1125) hat die Reichsregierung jetzt diese ganzen Schulden gestrichen, soweit sie aus Fürsorgeleistungen herstammten, die vor dem 1.1. 1935 gewährt worden sind. Dieser Schuldenerlass erfolgt zugunsten aller oben erwähnten Arten von Ersatzpflichtigen, Er ist nicht beschränkt auf Unterstützungen an Erwerbslose, d. -h. Arbeitsfähige, sondern gilt für alle Arten von Wohlfahrtsunterstüzungen auch an nicht mehr Arbeitsfähige (z. B- Sozial- und Kleinrentner). Für eine Gruppe besonders langfristiger Erwerbsloser ist die Niederschlagung sogar auf die Fürsorgeleistungen ausgedehnt, die bis zum 1. 7. löf.5 gewährt worden sind. Diese Vergünstigung gilt, wenn der Unterstützte selbst vor dem 2S. 11. 1932 aus der Krisenunterstützung wegen Erreichung ihrer Höchstbezugsdauerausgeschieden war -oder in der Arbeitslosen- und Krisen Unterstützung nach § .103 Abs. 2 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zuschlagsberechtigte Angehörige eines solchen sogenannten Ausgesteuerten war oder gewesen wäre. Bei solchen Angehörigen wird es sich meist um den Ehegatten» um zur Zeit des Fürsorgebezuges über 18 Jahre alte Kinder (auch Stief- und Pflegekinder) des Ausgesteuerten, aber auch um andere von ihm bis zur Arbeitslosigkeit gaoz oder überwiegend unterhaltene unierhaltsberechtigte Angehörige handeln." Denn sie würde ohne die Vergünstigung für den auf sie entfallenden Anteil der Unterstützung auch dann ersatzpflichtig sein, wenn der Ausgesteuerte als Haushaltsvorstand nur eine .Gesamtunterstützuog für die ganze Familie erhielt.; Die Niederschlagung hat absolute Wirkung. Sie hat daher auch Ansprüche zum Erlöschen gebracht, die bereits rechtshängig geworden wa.rens ja sogar solche, die dem Fürsorgeverband durch ein gerichtliches Erkenntnis rechtskräftig zugesprochen waren. Klagen, die -trotzdem fortgesetzt _ werden,, müssen .also abgewiesen werden. Gegen ' weitere -Vollstreckung, .aus rechtskräftigen Titeln ist-das rechtlich gegebene Mittel die. Beantragung eines gerichtlichen Einsteilungsbeschlusses■ "und eine VoUstreckungsgegenklage (§§ 767; 768 Zivilprozessordnung), wodurch die Möglichkeit zunächst durch Gegenvorstellungen oder durch Aufsichtsbeschwerde den weiteren Gebrauch des Vollstreckungstitels zu verhindern 'nicht .ausgeschlossen ist. Das Gesetz ordnet folgerichtig die Freigäbe aller Siehe r-h e i t e n an. die für die niedergeschlagenen Ansprüche bestellt worden sind. Dagegen können E r s a t z 1 e i s t u n g e n, die bis zum Tage der Verkündung, dem 24. Dezember 1936 bewirkt worden sind, nicht zurückg e f o r d e r t werden. Bewirkte Ersatzleistung liegt vor, wenn der: Anspruch wirklich zum Erlöschen gekommen ist, also'vor allem bei Zah-' lung, Hinterlegung und Aufrechnung. Dagegen sind Pfand (Hypotheken) besteliung, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, auch wenn sie erst nach beendeter Unterstützung erfolgten, stets nur Sicherheiten. Sie sind also' durch Rückgängigmachung des Rechtsgesehäfies freizugeben. Zweifel können bestehen bei Leistungen, die wie die Abtretungen von Forderungen "nicht ausgesprochen Sicherungscharakter tragen. Hier wird die für' die Durchführung der wörtlich übereinstimmenden Vorschrift des § 10 des Kleinrentnerhilfegesetzes durch Minisieriaianorcmung festgelegte Regel zu gelten haben (s. Wittelshöf er Sozial- und Wdrtscbaftsrecbt T. 29). Danach erfolgen Abtretungen im Zweifel nur zahlungshalber, d. h. unter einstweiliger Aufrechterhält tung des Ersatzanspruches bis zum Eingang der abgetretenen Forderungen, dagegen nicht an Zahlungsstatt, cL h. nicht , mit der Wirkung der .sofortigen- Tilgung des Ersatzanspruches. Die Abtretung ist daher keine bewirkte Ersatzleistung, die Rückabtretung, bzw. die Herausgabe von Leistungen die nach dem -23. Dezember 1936"bei dem Fürsorgeverband vom Drittschuldner' eingegangen sind, kann also gefordert werden. Für das Verfahren, in. dem die Freigabe von Sicherheiten und die.Rückgabe von nach dem Stichtag erfolgten Ersatzleistungen ' betrieben werden muss, ist anzunehmen, dass durch Ausfuhrungsbestimmungen wie beim Kleinrentnerhilfe-Gesetz das Fürsorgebeschwerdeverfahren vorgesehen wird.. Ausser dieser einmaligen Massnahme' bringt das Gesetz noch eine für Dauer bestimmte Aenderung des Ersatzanspruches gegen den Unterstützten (seine Erben), gegen seinen Ehegatten und seine Eltern, soweit er auf nach der Unterstützung erlangten Vermögen und Einkommen beruht Bisher verjährte der Anspruch nach vier. Jahren vor Ablauf des Jahres, in dem die Unterstützung gewährt worden ist; bestellte Sicherheiten blieben aufrechterhalten. Jetzt ist rückwirkend angeordnet, dass er nach Ablauf des gleichen Zeitraums erlischt und die Sicherheiten freizugeben sind. Diese Vorschrift kann, da alle'Ansprüche aus der Zeit vor dem 1- Januar 1935. niedergeschlagen sind, erst mit dem 1. Januar 1939 praktische Wirkung erlangen. Blick. in die . Wirtschaft Berlin. 12. Januar 1937. . Wie immer, so sind auch diesmal an der Jahreswende von Wirtschaftsorganisationen und Wirtschaftsiustituten Rückblicke und Ausblicke erschienen; im Rahmen dieser Rückblicke verdienen zwei Berichte besondere Beachtung, nämlich der des Konjunkturinstitutes über das deutsche Wirtschaftsbild und der der Reichs- Kredit-Gesellschaft über Deutschlands wirtschaftliche Lage an der Jahreswende 1936-37. Das Ins titut für Konjunkturforschung stellt fest, dass die deutsche Wirtschaft im Ganzen den Höchststand des vorigen Aufschwungs, dessen Höhepunkt in aas Jahr 1928 fiel, erreicht, auf Teilgebieten sogar überschritten habe. Wenn es "in den ersten Jahren des jetzigen Anstieges darauf angekommen sei, Arbeitsraöglichkeiten zu schaffen, so* seien schon von 1935 an produktionswirtschaftliche Aufgaben immer stärker in den Vordergrund getreten, bei denen es sich nicht in erster Linie darum handelt, Arbeitslose zu beschäftigen, sondern bestimmte Güter zu erzeugen. Die Staatsaufwendungen würden jetzt vornehmlich bezwecken, die vorhandenen begrenzten Produktionsmöglichkeiten mit dem grösstmögüchen Effekt für die Erfüllung von Aufgaben anzusetzen, die zumeist durch ausserökonomische Erregungen und Zielsetzungen gestellt seien. In Anbetracht dieser Umstände sei schwerlich damit zu rechnen, dass mit den Staatsinterventionen und öffentlichen Aufgaben in absehbarer Zeit aufgehört werden könnte. Darüber hinaus werde man sogar annehmen müssen, dass. nachdem einmal das Wirtschaftsgeschehen sn entscheidend durch staatlich* Einflussnahme gestaltet wird, eine rasche Lösung dieser Verbindung weit mehr Nachteile als Vorteile bringen würde. Eine Reihe der aus der Krisenbekämofung erwachsenen wirtschaftspolitischen Methoden dürfte unter diesen Umständen, so h'eisst es in der letzten Auslassung des Konjunkturinstitutes, zu Dauererscheinungen und Strukturelementen, der Wirtschaftsordnung werden. Der Bericht der Reichs- Kredit - Gesellschaft stellt ein Werk von. fast 90 Druckseiten dar. Er umfasst alle. Gebiete nicht nur der'" deutschen Wirtschaft, sondern auch der Weltwirtschaft. Er befasst sich mit dem volks- und-, weltwirtschaftlichen Aufschwung, mit dem Hocbstand von Produktion und Beschäftigung in Deutschland, mit den neuen Aufgaben durch den Vierjahresplan und hier insbesondere auch mit den neuen Landwirtschaftsaufgaben, mit Arbeit, Einkommen und Verbrauch, mit den Kreditmärkten, dem Aussenhandel, deu Zahlungsbilanzen und der Preispolitik Es ist natürlich ganz ausgeschlossen, im Rahmen dieser kurzen. Uebersicht .diese.ausführliche Darlegung der wirtschaftlichen Lage an der Jahreswende eingehend zuwürdigen oder auszuschöpfen. Im Zusammenhang mit der neuen Aufgabe durch den zweiten- Vierjahresplan wird hervorgehoben, dass dieser Plan keineswegs, auf eine utopische . Autarkie ausgerichtet -sei. Es -sei immer wieder betont worden, dass. im Interesse der Aufrechterhaltung des deutschen . Lebenshaltungsstandes der . vernünftige Austausch deutscher Fertigwarenerzeugnisse: gegen ausländische Rohstoffe und Halbwaren-mit allen Mitteln gefördert werden soll. Freilich seien angesichts der anhaltenden Welihnndelsschwierigkeiten — gerade im Austausch zwischen den Devisenüberschussländern und den Devisenzwangswirtschaftsländern — die Hemmnisse im zwischenstaatlichen Warenverkehr so gross, dass Deutschland mit einer ausreichenden Deckung seines Rohstoffbedarfes auf: dem Aussenhandelswege für absehbare, Zeit nicht rechnen könne. Deshalb, müsstenunter Zusammenfassung, aller Kräfte, dieinneren Hilfsquellen — selbst unier erhöhten Kosten und Opfern — so intensiv wie möglich mobilisiert werden. Es wird dann eingehend der Ausbau der einheimischen Rohstoffbasis'-"behandelt;- zur Textilwirtschaft als einem Gebiet sehr grossen Einfuhrbedarfs wird gesagt: Deutschland'"hatte Im Jahre 1935 für den Import an textilen Rohstoffen und Halbwaren' einen Betrag von 838 Millionen RM, das sind 20 Prozent der gesamten deutschen Einfuhr, aufzuwenden. Wenn es auch nicht möglich sein werde, in absehbarer Zeit auf diesem Gebiet eine Ver-, sorgung aus eigenen Kräften zu erreichen, so könnten doch wesentliche Lücken ausgefüllt werden. Auch hier seien bereitsnennenswerte Fortschritte erzielt worden. Zur"Versorgungslage auf dem Gebiete der Ernährung heisst es u. a.: Die deutsche Landwirtschaft stehe seit drei Jahren im Zeichen der Erzeugungsschlacht, d. h. der Aufgabe, durch Einsatz aller verfügbaren Kräfte die Agrarproduktion so zu steigern, dass unter möglichster Entlastung der deutschen' Devisenbilanz der deutschen Volkswirtschaft die notwendigen Nahrungmittel und agrarischen Rohstoffe zur Verfügung gestellt werden können. Der zweite Vierjahresplan habe diese Aufgabe erneut und erweitert gestellt. Freilich werde es angesichts des knappen, Deutschland zur Verfügung stehenden Lebensraums in absehbarer Zeit nicht möglich sein, die volle Versorgung aus eigenen. Kräften- ■ zu erreichen. Mit rund ein Fünftel seines Nahrungsbedarfes — normale. Ernten vorausgesetzt — sei Deutschland zurzeit auf den Weltmarkt angewiesen. Es werde auch in Zukunft sicherlich ein Grossabnehmer landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausländischer Agrarstaaten bleiben. Hinsichtlich des Emissionsmarktes und der Börse wird erklärt, gerade angesichts der grossen Aufgaben des zweiten Vierjahresplanes sei es notwendig, das Instrument der Börse und der Effektenmärkte funktionsfähig zu erhalten. Eine, erfolgreiche Fortsetzung der Konsoii« dierungsaktionen setze einen umsatzfähigen Markt voraus. Weiter dürfe erwartet werden, dass zahlreiche Unternehmungen, die an dem Ausbau der deutschen Aktivkräfte', insbesondere auch auf dem Gebiete der Rohstoff Investitionen; beteiligt sind... vermehrten Kapitalbedarf haben würden, den sie zweckmässigerweise zum Teil mit verantwortlichem, risikotragendem Kapital decken werden- Je stetiger sich die Effektenmärkte. ..entwickeln können, uro so wirkungsvoller könnten sie in die'grossen .Finanzierung^ aufgaben der "nächsten JahTe"" eingeschaltet werden. Im Gesamtausblick hebt der Bericht hervor, dass die Durchführung der notwendigen umfassenden Neuinvestitionen zum Ausbau der heimischen Rohstoffbasis und zur Wiederherstellung der deutschen Wehrfreiheit laufende Kreditvorgriffe bedinge. Um unerwünschte Preisauftriebtendenzen zu hemmen, gelte es, wirksame Gegenmassnahmen zu treffen. Diese würden einmal im Prinzip der Lohnstabilität und damit einer massvollen Verbrauchsbeschränkung liegen, sodann in der Heranziehung eines hohen Steueraufkommens und aller neugebildeten Ersparnisse für die Finanzierung und Fundierung der öffentlichen Ausgaben und der Kreditvorgriffe. In keinem anderen' Wirtschaftsabschnitt sei Sparen und Kapitalbilden so wichtig wie in der Phase de« Hocbschwunges, wo regelmässig da** Investitionsvolumen grösser sei als die Spartätigkeit. Mit Recht stehe-deshalb weiterbin die sorgfältigste Pflege aller Teile des Kapitalmarktes im Mittelpunkt der deutschen Wirtschaftspolitik. Als Voraussetzung einer durchgreifenden Gesundung der Weitwirtschaft wird bezeichnet, dass -die Besserungszeichen nicht auf einige grosse Bereiche beschränkt bleiben; vielmehr müssten alle Teile, die erst in ihrer Gesamtheit den Organismus vollenden, in sinnvoller Weise eingeschaltet sein. Deutschland sei Willens und bereit, an dem weltwirtschaftlichen Wiederaufbau, soweit es in seinen Kräften steht, mitzuarbeiten. Doch würden noch eine Fülle von besonderen Störungen vorliegen, deren Wegrüumung nicht von Deutschlands Bereitwilligkeit allein abhängt, sondern eine verständnisvolle Mitwirkung des Auslandes voraussetzt, Deutschlands währungspolitisches ■ Ziel, wie es immer wieder von den verantwortlichen Trägern seiner Wirrschaftspolitik aufgezeigt wurde, sei die Beseitigung der Devisenzwangswirtschaft. Vorbedingung hierfür sei eine befriedigende, der Struktur Deutschlands als Schuldner- und Industrieland angemessene Lösung der Schulden- und Rohstoffprobleme. P . . n. Am 15. Januar 1937 läuft die Frist ab, nach der gemäss der Anordnung 5 zur Durchführung des'Vierjahresplanes über die Beschäftigung älterer Angestellten jeder Betrieb mit zehn oder mehr Angestellten dem zuständigen Arbeitsamt auf einem Formblatt nach vorgeschriebenem Muster sämtliche am 4. Januar 1937 ständig beschäftigten Angestellten anzuzeigen hat Auf Grund des Ergebnisses der erstatteten Anzeigen kann der Präsident .der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung oder die von ihm beauftragte Dienststelle der Reichsanstalt bestimmen, in weichein Umfange in einem Betrieb ältere Angestellte zu beschäftigen sind.. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in der C.-V.-- Zeitung Nr. . 46 (Wirtschaft der Woche) und Nr. 47 (& Beiblatt), in denen'wir auf den genauen Wortlaut dieser Anordnung .bereits.. hingewiesen haben.' ' ' Neues Arbeitsrecht für Ausländer in Holland V o n unsere m Am ster dame t H-Berichtersta 11 er Amsterdam. 9. Januar. In Holland liegt jetzt der Entwurf eines neuen Ausländerarbeitsgesetzes vor, der. von den. hier.lebenden Einwanderern schon seit langem erwartet wird. Die Regelung der Arbeitsgesetzgebung soll dahin geändert wenden, dass neben der schon stets genehmigungspflichtigen Angestelltentätigkeit auch jede seu> ständige Tätigkeit an eine Konzession gebunden . sein soll. Auf Vorschlag der Regierung, über den die Kammer noch beraten wird, soll nun die Aenderung nach folgenden Grundgedanken erfolgen: Eine Genehmigung ist nur erforderlich für physische Personen, nicht für Gesellschaften, das heisst es fällt der Begriff des ^fremden Unternehmens" weg. Der Betrieb als solcher soll also vorläufig "nicht an eine Genehmigung gebunden sein, vielmehr erstreckt sich das vorgeschlagene Gesetz in erster Linie auf die selbständige Ausübung, eines Berufes oder dje selbständige Leitung eines Unternehmens, und zwar im einzelnen nach folgenden Richtlinien: Wer selbständig in Holland einen Beruf au.«- . übt oder ein .Unternehmen betreibt, muss eine Genehmigung haben, gleich ob die Firma hier oder im Auslände ihren Sitz hat. Während sich diese Bestimmung teilweise schon aus dem Gesetz von 1934 ergab, ist die folgende Bestim-' murig neu: „Der Ausländer, der Leiter oder in leitender Stellung bei einer in Holland ansässigen Rechtsperson ist, hat eine Erlaubnis nötig". Damit wären bei Annahme dieses Gesetzes auch alle diejenigen genebmungspflichtig, die mit finanzieller Beteiligung ohne festes Gehalt mit Gewinnbeteiligung an leitender Stelle in holländischen Firmen arbeiten. Wie sich in praxi diese Genehmigungspflicht auswirken wird; lässt sich natürlich nicht übersehen. Es scheint nicht die Absicht zu sein, die Genebmigungspflicht von der finanziellen und steuerlichen Leistungsfähigkeit des Betriebes abhängig zu machen, denn ausdrücklich sagt der .Entwurf: „Es liegt nicht in der Absicht, der Regierung, die Erlaubnis abhängig zu machen von der Erfüllung der steuerlichen und sozialen Pflichten. Die" Regierung ist im Prinzip mit denjenigen, einig, die die Erfüllung dieser Gesetze durch andere Mittel für erzwingbar halten." . Ob das Gesetz in dieser Form zur Annahme gelangt, ist ungewiss. Tatsache ist und bleibt-, dass man in der verschiedensten Form auch die selbständige Arbeit eines Ausländers beschränk ken wird. Ob dies durch Konzessionierung der .,£römde,n Betriebe" oder durch eine dekretierte Genehmigungspflicht für „die Ausübung selb: ständiger Berufe"' ist im Endeffekt nicht von Bedeutung. Die Richtung der Arbeitsgesetzgebung für Ausländer entwickelt sich seit langem zu einer generellen GenehmigungspfHcht. Die jetzt vorgeschlagene Regelung, die gerade für die* im Existenzkampf ringenden Einwanderer so einschneidend sein würde, ist ein weiterer Schritt auf diesem Wege. Inwieweit die Besserung der 'allgemein wirtschaftlichen Situation, die In mancherlei Hinsicht zu verspüren ist, auf die Ausgestaltung des endgültigen Gesetzestextes einen Einfluss haben wird, ist im Augenblick noch nicht zu übersehen. Es kann nicht ausdrücklich genug darauf hingewiesen werden,.gerade bei der Errichtung neuer Betriebe die einschlägigen.Bestimmungen vorher aufs genaueste zu studieren. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch unbestimmt, ebenfalls, ob 'es'' eine rückwirkende Kraft haben wird, sich also auch auf die bereits bestehenden bzw. jetzt noch zu gründenden Betriebe erstrecken wird, kurz eine Reihe Gründe, sich genau zu informieren und vorsichtig zu Werk zu gehen, um einen Verlust an Geld und Arbeit zu vermeiden. Das Preiserhöhungs-Verbot Der Reichskommissar für die Preisbildung hat durch einen Runderlass vom 26. Dezember die Zuständigkeit für die Ausnah mean träge geregelt. Dabei wird folgendes festgesetzt: Der Reichskommissar entscheidet selbst über A usnahmeanträge: a) von Betrieben und Unternehmen der öffentlichen Hand, deren Geschäftsbereich über den Bezirk einer Preisbildungsstelle hinausgeht; b) von Verbänden und Zusammenschlüssen jeder Art: c) von Versieherungsunternehmungen und aus der Kohlenwirtschaft.. Alle anderen Anträge, insbesondere E i u - z e 1 a n l r ä g e , werden" von den Preisbildungs.¬ steilen endgültig entschieden. Der Runderlass regelt dann noch weiter den Weg, auf dem die entsprechenden Anträge bei dem Reichskommissar einzureichen sind. Soweit die Preisbildungsstellen über Ausnahmeanträge zu entscheiden haben, können sie sich der bezirklichen Wirtschaftsgliederungen bedienen. Rohproduktenhandel und Aiimaterialsammhing Die R e i c h s g r u p p e „Handel" hat - sich an die Fachgruppe „Metalle"" mit der dringenden Aufforderung gewandt, der Verwertung von Sanimelmaterialien wie .Folien,, Tuben und Kapseln arössere Aufmerksamkeit als bisher zu widmen und 'sich insbesondere auch mit: der fachgemäßen Sortierung dieses Materials zu befassen. Da der. R o h.p r o d u k t e..n La u delim