Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 1 (7.1.1937)
- Date
- 1937-01-07
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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Nr. 1 Beiblatt WIRTSCHAFT DER WOCHE 7. Januar 1937 Weltwirtschaftlicher Ueberblick zum Jahresbeginn Wir Juden sind heutzutage in besonderer Weise an der Entwicklung der Weltwirtschaft interessiert. Wir sind Wirtschaftsgeographen mit weitem Blick geworden, nicht nur dadurch, dass sich die Auswanderungswilligen nach allen Seiten zu orientieren und zu unterrichten versuchen, sondern auch dadurch, dass uns mannigfaltige Fäden mit den bereits Ausgewanderten verbinden, dass sie uns von ihrer Arbeit und ihren Erfolgen, aber auch von ihrer Not und ihren Sorgen berichten. Unsere Hoffnung ist, dass die Entwicklung der Wirtschaft in den einzelnen Ländern es unseren Ausgewanderten im Laufe der Zeit leichter machen wird, Anker zu werfen. Wie steht nun das Barometer der Weltwirtschaft am Jahreswechsel? Dürfen wir, unter all den vielen Vorbehalten, über die an dieser Stelle schon oft geschrieben wurde, von ihm etwas Gutes ablesen, berechtigt uns sein Stand zu einem gemässigten Optimismus? Wenn wir die wirtschaftliche Situation allein betrachten, würde ohne Zweifel aller Anlass dazu bestehen. Fast überall, wo wir hinschauen, sind wirtschaftliche Auftriebskräfte in starkem Masse vorhanden, nicht zuletzt auch in den überseeischen Rohstoffgebieten, an denen zum Teil knappe Ernten mit steigender Nachfrage (vornehmlich der europäischen Industrieländer) zusammentreffen, höhere Preise und — was besonders wichtig ist — ein fortschreitender Abbau der an vielen Stellen zu einer kaum mehr tragbaren Belastung gewordenen Vorräte sind die Folge. Dadurch erhält die Wirtschaft in diesen Staaten wieder Bewegungsfreiheit, neue Projekte werden ausgearbeitet und in Angriff genommen und — als Lehre aus der grossen Krise — ein Umbau allzu einseitig entwickelter Wirtschaftsgebiete erwogen oder bereits durchgeführt. Was für unsere speziellen Kenntnisse und Erfahrungen aber besonders wichtig ist: die Industrialisierung und der Handel haben auch in solchen Ländern einen gewaltigen Aufschwung genommen, in denen noch vor wenigen Jahren Landwirtschaft und Viehzucht fast allein das Wirtschaftsleben bestimmten, und es ist noch nicht abzusehen, wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird. So dürften sich gerade für unsere Menschen an vielen Stellen neue Arbeitsmöglichkeiten ergeben, wenn die politischen Mauern, die der Einwanderung in den Jahren der Krise entgegengesetzt worden sind, endlich einen Abbau erfahren würden. Wir müssen zuwarten und hoffen, dass sich mit der Zeit Wege für diese Länder finden lassen werden, um bei der Einwanderung zwischen schlecht und gut zu unterscheiden, als die heute vielfach angewandte Methode nach der Höhe des Kapitalbesitzes. Dass sie ziemlich grob ist und eigentlich gar nichts über die charakterliche und berufliche Eingliederungs¬ und Anpassungsfähigkeit der Menschen aussagt, darüber dürfte auch in den in Frage kommenden Ländern selbst kaum ein Zweifel bestehen. * Die grossen Wirtschaftsgebiete Nordnnd Südamerika haben soeben einen Anlauf zu verstärkter Zusammenarbeit genommen. Wenn auch die panamerikanische Konferenz in Buenos Aires nicht alle Hoffnungen, die man in der neuen Welt auf sie gesetzt hatte, erfüllt haben mag, so dürfte sie doch einen Anstoss zu enger wirtschaftlicher Zusammenarbeit und damit zu einer Erweiterung der Wirtschafts- und vor allem der Absatzräume der einzelnen Staaten gegeben haben. Wie weit sich der gute Wille in die Tat umsetzen lassen wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall schreitet die wirtschaftliehe Erschliessung auch der bisher wirtschaftlich noch weniger entwickelten Länder rasch fort, bei gutem Einvernehmen eine Hoffnung für ihre grossen und kloinen Nachbarn, aber auch für die Fertigwarenindustrie Europas, da ihr hier zunächst neue Absatzgebiete, zum Teil im Tausch mit den einheimischen Naturprodukten dieser Länder, entstehen. Allerdings ist nicht zu verkennen, dass die wachsende Eigenproduktion in Uebersee die Art der Importe aus Europa im Laufe der Zeit erheblich verändert hat und wohl auch noch weiter verändern wird. Statt Verbrauchsgütern werden dort in immer stärkerem Masse Produktionsmittel benötigt. Auch Nordamerika, die Vereinigten Staaten und Kanada, verfolgt in jüngster Zeit, wie im letzten Heft der Zeitschrift „Der Deutsche Volkswirt" festgestellt wird, eine etwas liberalere Handelspolitik. Die grosse Zahl der von USA und Kanada mit zahlreichen europäischen und südamerikanischen Ländern geschlossenen Handelsverträge mit Meistbegünstigungsklausel und Zollherabsetzung zeugt, so heisst es in dieser Zeitschrift, zumindest von dem Willen, die übertriebene Abschnürungspolitik der letzten Jahrzehnte aufzulockern. . Was nun speziell die Vereinigten Staaten betrifft, so hat hier die Wiederwahl Roosevelts die bereits vorher deutlich sichtbare Belebung der Wirtschaft verstärkt, die Unsicherheit, die vor und während des Wahlkampfes geherrscht hatte, ist gewichen. Die Ziffern, die in den letzten Wochen aus der amerikanischen Wirtschaft veröffentlicht wurden, lassen die fortschreitende Besserung deutlich erkennen, wenn natürlich auch keine Rede davon sein kann, dass die noch immer grosse Zahl der Arbeitslosen mit einem Schlag völlig verschwinden könnte. Dass der amerikanische Wirtschaftsaufschwung nicht die ungesunden Formen der letzten „Prosperity'-Periode, deren plötzliches Ende als Folge allzu spekulativer Exzesse uns noch in Erinnerung ist, annehmen wird, dafür dürfte der Name Roosevelt und die Massnahmen eine Gewähr sein, die z. B. auf kreditpolitischem Gebiet bereits ergriffen wurden. Eines hat die jüdische Einwanderung nach USA in den letzten Jahren auf jeden Fall gelehrt: dass die Eingliederung der nach den Vereinigten Staaten ausgewanderten jüdischen Menschen aus Deutschland offensichtlich verhältnismässig reibungslos erfolgte, auch wenn viele von ihnen noch schwer kämpfen müssen, um sich über Wasser halten zu können. Dazu hat neben der günstigen Wirtschaftsentwicklung in USA sicherlich auch die Tatsache beigetragen, dass trotz allem typisch amerikanischem in dem Leben und der Wirtschaft, dieses Land für einen Europäer mehr Verwandtes in sich birgt — wenigstens was seine grösseren Städte anbetrifft — als die meisten anderen überseeischen Einwanderungsgebiete. * Vielerlei Beziehungen verbinden uns heute auch mit Südafrika. Es ist wenig wahrscheinlich, dass sie durch eine weitere erhebliche Einwanderung noch verstärkt werden könnten. Neue Einwanderungsgesetze stehen bevor und sie werden, nach allem was darüber zu hören ist, die bereits eingetretenen Erschwerungen noch weiter vergrössern. Ein aufschlussreicher Bericht befindet sich darüber in der Frankfurter Zeitung vom 3. Januar. Er schliesst mit den Worten: „Aber auch wie immer der Inhalt des neuen Einwanderungsgesetzes der Südafrikanischen Union aussehen wird, eines ist sicher: Südafrika macht die Türe zu — und wer hinein will, wird künftig erst anklopfen müssen." Ob ihm aufgemacht wird — so sed hinzugefügt — wird sehr davon abhängen, welchen Geist das neue Gesetz atmen und in welchem Geiste vor allem es angewandt werden wird. Bei seinem Erlass werden weniger wirtschaftliche Gesichtspunkte entscheidend sein, denn alle Berichte, die von drüben kamen, haben in den letzten Monaten gezeigt, dass die wirtschaftliche Situation recht günstig ist und dass z. B. in einem der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes, im Goldbergbau, geradezu Hochkonjunktur herrschte. Von dort hat sich die Belebung auf fast alle anderen Gebiete der Wirtschaft übertragen. Die Südafrikanische Union wird sich aber in Zukunft die Menschen, die in ihr arbeiten wollen, vorher genau ansehen und sie — wie es in dem erwähnten Bericht der Frankfurter Zeitung heisst — prüfen, ob sie nach Erziehung, Charaktereigenschaft und Beruf einen wirklichen Zuwachs für das Land bedeuten. Wenn wir von den überseeischen Ländern und ihrer Wirtschaftslage sprechen, so dürfen zwei Gebiete nicht übersehen werden, die zwar bisher für die jüdische Auswanderung infolge ihrer Immigrationsbestimmungen noch keine entscheidende Rolle gespielt haben, deren wirtschaftliche Situation aber in den letzten Monaten ebenfalls bedeutend besser geworden ist und deren Entwicklung in Zukunft vielleicht auch von uns etwas mehr beachtet werden sollte: Australien und Neuseeland. Die Diagnose des deutschen Konjunkturinstituts für Australien lautete im Herbst: Gedämpfter Fortschritt bei gelegentlicher Unsicherheit, während für Neuseeland eine fortschreitende Besserung infolge glatter und beschleunigter Abwicklung der Ausfuhrsaison festgestellt worden war. An beidem scheint sich nach neueren Berichten nur wenig geändert zu haben, in Australien soll der Aufschwung aber eine Konsolidierung erfahren haben. Wie weit sich diese Entwicklung in einem für unsere Hoffnungen günstigem Sinne im Laufe der nächsten Zeit auswirken wird, bleibt abzuwarten. Der in Nr. 53 der C.-V.-Zeitung veröffentlichte Bericht zeigte, dass hier zweifellos Tendenzen vorhanden sind, die dem Auswanderungsstreben der Juden in Deutschland entgegenkommen, vor allem da auch die gewünschte berufliche Zusammensetzung der Einwanderer mehr der Berufsschichtung der Juden Deutschlands entspricht, als in vielen anderen überseeischen Ländern. * Von Palästina zu sprechen ist im Rahmen dieser Betrachtung nicht notwendig, die Entwicklung dort wird in unserer Palästina-Beilage und durch die Berichte unserer Korrespondenten dauernd aufmerksam verfolgt. Und die Wirtschaftslage in Europa braucht nicht erst zum Jahreswechsel behandelt zu werden, über sie informieren unsere Korrespondenten ständig. H. W—I. Beanstandungen Anlass gebende Bezeichnung „Haus". Hinsichtlich der Bezeichnung „Haus" würden wieder schärfere Anforderungen gestellt als früher. Wer sein Geschäft als „Haus" bezeichne, müsse vor allen Dingen einen Betrieb besitzen, der über dem Durchschnitt anderer Geschäfte der gleichen Branche liege. Geschäfte, die nicht" in das Handelsregister eingetragen seien, dürften sich unter keinen Umständen der Bezeichnung „Haus" bedienen. Auch die Bezeichnung „Spezialgeschäft" sei nur dort zulässig, wo es sich wirklich um ein solches handele. Inventur und Steuer In einem zur letztinstanzlichen Entscheidung gelangten Steuerstreitfall (Urteil des Reichsfinanzhofes VI A 745/36) handelte es sich, wie die „Frankfurter Zeitung" meldet, darum, dass die Vorbehörden aus dem von dem Steuerpflichtigen betriebenen Manufakturwarengeschäft einen höheren als den angegebenen Gewinn festgesetzt hatten. Obschon gegen die Art der Buchführung keine Einwendungen erhoben wurden, kamen die Vorbehörden zu . ihrer Festsetzung, weil sie die Inventurbewertung höher schätzten, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass nach der durchschnittlichen Kalkulation der Firma der normale Rohnutzen, gemessen am Umsatz, höher gewesen sein müsse und das angenommene Missverhältnis nur auf einer Unterbewertung des Warenlagers beruhen könne. Der Reichsfinanzhof hat durch das oben angegebene Urteil vom 2. Dezember 1936 die Rechtsbeschwerde des Steuerpflichtigen für begründet erklärt und die Vorentscheidung aufgehoben. In den Urteilsgründen wird die Auffassung des FG. über die an eine ordnungsmässige Inventur zu stellenden Anforderungen als rechtsirrtümlich bezeichnet. Nirgends sei vorgeschrieben, dass die Inventur genaue Angaben über Qualität, Einkaufspreis, Herstellungsort, Fakturenbezeichnung der einzelnen Waren enthalten müsse, die bei einem kleineren Betrieb nicht üblich und bei einem grösseren mit seiner Vielzahl von Gegenständen oft gar nicht durchführbar seien. Unter Hinweis auf das Urteil vom 1. Februar 1933 (RSTB1. 1933 S. 1062), bei dem ein Gutachten des Spitzenverbandes zugrunde gelegen habe, wird betont, dass auch aus den Kalkulationen nicht notwendig auf den tatsächlich erzielten Nutzen geschlossen werden müsse, da im Verlaufe des Geschäfts in der Kalkulation nicht vorgesehen gewesene Kosten auftreten können. Hinzu komme, dass die Inventur (regelmässig Anfang Januar) zu einer Zeit erfolge, wo das Lager infolge des Weihnachtsgeschäfts keinen Durchschnittsbestand hat, ausserdem zu einem aussergewöhnlich grossen Teil aus Ladenhütern bestehe. Es habe daher bei der Regel zu verbleiben, „dass eine ordnungsmässige Buchführung bei einem grösseren kaufmännischen Geschäft die Vermutung der Richtigkeit für sich hat. Eine Ausnahme wäre nur dann gegeben, wenn das buchmässige Betriebsergebnis so offensichtlich falsch ist, dass es unmöglich dem wahren Sachverhalt entsprechen könne." Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass den Steuerpflichtigen in diesen Wochen die Steuerkarten für 1937 zugestellt wurden. In der Steuerrechtlichen Umschau der Zeitschrift „Der Deutsche Volkswirt" (bearbeitet von Wirtschaftsprüfer Dr. jur. et. rer. pol. H. Brönner, Berlin) wird darauf hingewiesen, dass sich bei vielen Steuerpflichtigen die Möglichkeit ergeben werde, eine Steuerermässigung wegen erhöhter Sonderausgaben bzw. Werbungskosten oder wegen besonderer wirtschaftlicher Verhältnisse zu erreichen. Anträge auf Erhöhung der Sonderausgaben und Werbungskosten setzten voraus, dass diese zusammen monatlich 40 RM übersteigen. Als Werbungskosten kämen insbesondere in Betracht: Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, notwendige Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge, Berufskleidung, Fachzeitschriften). Als Sonderausgaben seien vor allem zu erwähnen: Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen, Lebensversicherungsprämien, Prämien zu" Witwen-, Versorgungs- und Sterbekassen, Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, Kirchensteuer sowie ein Betrag von 50 RM für jede zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörende Hausgehilfin. Eine Steuermässigung wegen besonderer Wirtschaftlicherverhältnisse setzte voraus, dass die Belastung durch die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse einen bestimmten Teil des Einkommens übersteige (z. B. bei Arbeitnehmern ohne Kinder mit einem Einkommen bis 5000 RM: 10 Prozent des Einkommens). Als besondere wirtschaftliche Verhältnisse komme die Unterstützung von mittellosen Angehörigen in Betracht, ferner besonders hohe Ausgaben iür Krankheit u. a. Unzulässige Firmenbezeichnungen Die Industrie- und Handelskammer für Südhannover weist darauf hin, dass die Registergerichte in der letzten Zeit wiederholt Veranlassung gehabt hätten, gegen Geschäftsinhaber wegen unberechtigter Firmenführung oder unzulässiger Geschäftsbezeichnung einzuschreiten. In das Handelsregister nicht eingetragene Unternehmungen dürften nur unter dem bürgerlichen Namen des Inhabers, oder, falls mehrere Inhaber vorhanden seien, unter den Namen dieser Inhaber, ohne Hinzufügung irgendeines Zusatzes, der eine eingetragene Firma vortäuschen könnte, geführt werden. Die Zusätze „& Co.", „Gebr." und ähnliches für nicht in das Handelsregister eingetragene Unternehmungen seien unzulässig. Bei Namensverbindungen, z. B. „Schulze und Müller" sei die Verwendung des kaufmännischen &-Zeichens unzulässig. Unstatthaft sei auch bei Inhaberwechsel der Zusatz „Nachfolger" oder „vormals" wie auch die Verwendung der Worte „Erste", „Werk", „Werke", „Fabrik ' „Zentrale" oder die am meisten zu Notizbuch des Kaufmanns Die U ehe r wa chun gs s t el 1 e für Baumwollgarne undgewebe hat eine allgemeine Meldepflicht der am 31. Dezember vorhandenen Bestände in Baumwoll- und Baumwollmischgespinsten sowie der nach diesem Zeitpunkt zu liefernden Baumwoll- und Baumwollmischgespinste angeordnet. * Wegen der besonderen Bedeutung von Papierspänen und Altpapier als Rohstoff für die Papiererzeugung hat der Reichskommissar für die Preisbildung die Ueberwachungsstelle für Papier durch eine Verordnung vom 26. Dezember ermächtigt, mit seiner Zustimmung Pri*»h Krauel Malermeister. BERLIN W so tml Unit ffUdIgCl MarburgerStr.2,Te1.:B4Bav.0330 Höchstpreise für Papierspäne und Altpapier festzusetzen. Zur Begründung wird in der Tagespresse darauf hingewiesen, dass die Preise für diese beiden Materialien im letzten Jahr eine so erbebliche Preissteigerung — teilweise bis zu 50 Prozent — erfahren hätten, dass sie nach dem Stand vom 17. Oktober mit den übrigen Preisen der Papier wir tschaft nicht mehr in Einklang gebracht werden konnten. * Die Ueberwachungsstelle für Eisen und Stahl hat durch eine im „Reichsanzeiger" vom 31. Dezember veröffentlichte Anordnung die Verwendung von nichtrostenden Stählen zur Herstellung gewisser Erzeugnisse für den Inlandsbedarf, die im einzelnen aufgeführt werden, beschränkt * In einer Bekanntmachung zur Ware n e i n f u h r hat die Reichsdevisenstelle weitere Bestimmungen über die Handhabung des Genehmigungsverfahrens der Ueberwachungsstellen bei der Zulassung von Einfuhrwaren zum freien Verkehr in Deutschland erlassen. Im „Reichsanzeiger" erschien eine Verordnung 31 der Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft, in der bestimmt wird, dass bei der Herstellung und Instandsetzung von Schuhwerk aus Rind-, Kalb-, Ross- und Ziegenleder für Laufsohlen ausser Leder nur solche Werkstoffe verarbeitet werden dürfen, deren Verwendung die Ueberwachungsstelle für Lederwirtschaft zugelassen hat. Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Herstellung und Instandsetzung von Hausschuhen. * Der Reichswirtschaftsminister hat u. a. das Errlichtungs- und Erweiterungsverbot in der Krawattenstoff weber e i bis zum 31. März 1937 verlängert, zugleich wird mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, unter bestimmten Umständen Ausnahmen von dem Verbot zu bewilligen. * Zu dem kürzlich an dieser Stelle erwähnten Gesetz zum Schutze des Wappens der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das am 1. Januar an Kraft trat, hat der Reichsminister des Innern in einer Durchführungs- und Ergänzungsverordnung vom 29. Dezember klargestellt, dass ein weisses Kreuz auf grünem Grunde nicht als Nachahmung des schweizerischen Wappens gilt, die geeignet ist, Verwechslungen hervorzurufen. Es erscheint erwünscht,, so heisst es in der Tagespresse hierzu, dass die Wirtschaftskreise, die bisher das schweizerische Wappen für ihre Zwecke verwendet haben, nunmehr allgemein, auch im Interesse des Publikums und einheitlicher Werbewirkung, :dazu übergehen, ein weisses Kreuz auf grünem Grunde zu verwenden. Der Reichswirtschaftsminister hat die Reichswirtschaftskammer beauftragt, für vorhandene Waren und Verpackungsmittel in besonders begründeten Ausnahmefällen Aufbrauchfristen bis * längstens 31. Dezember 1937 zu bewilligen. * Die Ueberwachungsstelle . für Wolle und andere T i e r h a a r e hat am Ende des Jahres ihre Büroräume aus dem Hause Hermann-Göring-Str. 28 nach dem Hause Berlin NW 40. Moltkestr. 2, verlegt. Einzelhandel ss chutzgesetz Der Reichs- und preussische Wirtschaftsminister trifft im Erlass vom 3. Dezember 1936 — V 26947/36 —, „Ministerialblatt f. Wirtschaft", S. 275, Bestimmungen über die Anwendung des Einzelhandelsschutzgesetzes in Fällen der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personalunternehmungen auf Grund des Gesetzes vom 5. Juli 1934. Der Reichswirtschaftsminister bestimmt darin, dass die Handhabung des Einzelhandelsschutzgesetzes sieh weitgehend dem wirtschaftspolitischen Ziel des Umwandlungsgesetzes anzupassen und die angestrebte Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personalunternehmungen möglichst zu fördern hat. Er trifft zur Erreichung dieses Zwecks ins einzelne gehende Bestimmungen.