Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 46 (14.11.1924)
- Date
- 1924-11-14
- Page
- Seite 702 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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firn dm Wafjltampft Ein SchuHgesetzanLrag an öen neuen Reichstag. Sämtliche Juden Ausländer. — 1V Prozent „Frerndenstener". — Die Juden vor 1914 find ausAuweisen. — Vier Fünftel des Vermögens der ausreisenden Juden konfisziert. — Tausend angesehene Juden bei Verwicklungen in die Gesärrgniffe. — Arzt- und Anwaltsberuf verboten. Die in dieser Nurnwer teilweise abgedruckte „Judenordnung" hat soeben ihre Ergänzung und Fortsetzung gesunden. Die „Mitteldeutsche Presse" und die „Schlesische Volksstimme" (Nr. 149 vom 29. Oktober d. I.) veröffentlichen Anträge auf „Erlaß eines Schutzgesetzes gegen d i e I u d e n", die am besten geeignet sind, unseren Freunden die Augen zu öffnen über das Gewalttätige und Entrechtende, das Deutschlands Völkische den deutschen Juden zugedacht haben. Wehe dem armen Vaterland, wehe den deutschen Juden, wenn diese Hitler und Wulle mit ihren Landsknechtsscharen Deutschland auf ihre Art „regieren"! Dessen mögen wir gerade während des Wahlkampfes stündlich gewiß sein und es überall, besonders in jüdischen Kreisen, verbreiten, damit kem deutscher Jude und keine deutsche Jüdin am 7. Dezember der Wahlurne sernbleiben. Der Schutzgesetzentwurf lautet: WirbeantragenzumSchutzederdeutschen Volksgenossen gegen die Juden und zur Hebung der Not in den untersten Volksschichten folgendes Gesetz im neuen Reichstag einzubringen und zu beschließen: 8 1. Sämtlichen in Deutschland ansässigen oder sich aufhaltenden Inden wird der Charakter als Staatsbürger genommen und sie werden als Ausländer erklärt. 8 2. Den vor dem Jahre 1914 in Deutschland ansässig gewesenen Juden wird der fernere Aufenthalt nur gegen Zahlung einer Fremden st euer, die jährlich nicht unter 10 Prozent ihres Gewinnes betragen darf, gestattet 8 3. Alle Inden, die nach dem 1. Januar 1914 in Deutschland zngezogen sind, werden ansgewiesen. Ihr gesamtes Vermögen bleibt zurück und sie erhalten für sich und ihre Familienangehörigen nur das Reisegeld bis zur Grenze. 81. Die von den Juden erhobene Fremd-ensteuer sowie das von den Ausgewiesenen zurückgehalLene Vermögen werden zur Unterstützung Erwerbsloser, Invaliden, Witwen und Waisen verwendet. Die bisher von den Arbeitern mit einem geringeren Einkommen als jährlich 1500 Mark entrichteten Steuern werden ebenfalls aus diesem jüdischen Fonds bezahlt, so daß diese Arbeiter steuerfrei bleiben. 8 5. Jede Mischehe der Juden mit Christen ist bei Strafe sofortiger Ausweisung verboten. Das jüdische Vermögen verfällt in solchen Fällen ebenfalls der Staatskasse. Der Mischehe gleichgeachtet wird die Verführung eines christlichen Mädchens durch einen Juden. 8 6. Es steht den Inden, deren Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, frei, unser Land zu verlaßen, doch dürfen sie nicht mehr als ein Fünftel ihres Vermögens mit über die Grenze nehmen. Der zurückbleibende Vermögensteil verfällt der Staatskasse. §7. ' Wer mit einem ausgewiesenen oder im Auslande lebenden Juden Geschäfte treibt, besten Vermögen wird restlos konfisziert. .8 8. Denjenigen Juden, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, ist weder die Ausübung eines öffentlichen Amtes noch der Besuch einer Hochschule oder eines Gymnasiums gestattet. Sie haben aus ihre Kosten jüdische Schulen für ihre Kinder einzurichten. Verboten ist ganz besonders die Ausübung der SchriststelLerer nnd der übrigen freien künstlerischen Berufe. Es ist den Inden die AuMbnrrg des Aerzte-, Juristen-, Pressennd Bankberufes verboten. Die jetzt in ihren Händen befindlichen Bankhäuser, Aeitnngsdruckereien nnd Berlage, sowie auch die Theater und Filmfabriken werden als Staatseigentum erklärt. 8 9. Sollten durch dieses Gesetz Verwicklungen mit dem Auslande entstehen und die Juden in anderen Staaten ihren Einfluß zuungunsten Deutschlands geltend machen und Repreffalien herbeiführen, wie sie es seit Jahrhunderten bei allen Völkern, an denen sie sich rächen wollten, mit Vorliebe getan, so werden sofort 19Ü9 der angesehenstem Inden verhaftet nnd ins Gefängnis gesteckt. Bei einem ansbrechenden Kriege aber hasten alle Juden mit ihrem Leben für die sofortige Beilegung des Konfliktes. 8 10. Es ist den Juden verboten, anderes als jüdisches Personal in ihre' Dienste zu nehmen. Zuwiderhandlungen ziehen sofort Ausweisung und Verlust des gesamten Vermögens nach sich. „Iuöas imd Roms mrgehrmere Schmierselöer." Ein echt völkischer Weckruf. Das „Deutsche T a g e b l a t iM der Wulle, Ludendorsf und Graefe schmückt seine Nummer 258 vom 7. November mit einem feurigen Weckruf zur Wahl „Auf die Schanzen!" Er malt so wundervoll die Kämpfer für „teutsche" Reinheit und Freiheit, daß sein Anfang ohne jede Anmerkung hierher gesetzt sei. So trefflichen Wem soll man ohne jeden Zusatz genießen: „Jeder Völkische ist sich hoffentlich klar, welch" ungeheure Bedeutung der 7. Dezember hat. Dir Feinde des Deutschtums, Juda nnd Rom, und beider Knechte erhoffen von ihm den Tod der völkischen Bewegung! Nein äußerlich betrachtet, mag die Rechnung, der Deutschfemde stimmen. Sie wissen, warum sie das deutsche Volk in neue Wahlstürme, In neuen Klafsenkanrpf und Koufesstonshade'r, in neue Zerrissenheit stürzen. Sie wissen, wie fest noch heute die Binde auf Michels Augen sitzt, die ihm die deutschgeschriebene Presse Judas und Noms umgelegt hat. Sie wissen, über welche ungeheure Schmiergelder für den erneuten Betrug des deutschen Volkes durch Zeitungen, Flugblätter und sonstigen Wahlschwindel -re drei Internationalen verfügen, und daß die Völkischen arm sind wie die Kirchenmäuse. So dürfen die Deutschsein de im Vertrauen auf ihr Geld, aus ihre Gistpreffe und Michels immer beehrte Gleichgültigkeit hoffen, am 7. Dezember den Todesstoß in das deutsche Herz zu führen/ (Von uns fett gedruckt. Die ^chr-iftlei-tung.) O die nnschuldigen völkischen „Kirchenmäuse", richtiger: Wotanshainmäu'se! D§r polmsche Hopkott m SroMöerg. Blutige Ironie. Tie „K önigsberger Allgemeine Zeitun g" (Nr. 484), das Organ der „Deutschen VoWpartei", ist empört. Ist mit Recht empört. In einer Konferenz der Vorsitzenden der Bromberger Polnischen Vereine wurde folgendes beschloffen: 1. Die Konferenz der Vorsitzenden beschließt erneut den rücksichtslosen Boykott deutscher Säle und warnt alle Bromberger Vereine, sowie auch alle anderen Organisationen, irgendwelche Vergnügungen und Veranstaltungen in den erwähnten Sälen zu arrangieren, da alles daran gesetzt werden soll, um es zu Vergnügungen im Wichrrtschen Saale, im Zivilkasino und im Deutschen Hause nicht kommen zu lassen. 2. Die Konferenz der Vorsitzenden beschließt, sich an den G a stwirteverein mit der Bitte zu wenden, angesichts der nahenden Karnevakszeit einen Vergnügung s k ulender vorzulegen, um in der Lage zu sein, den Vereinen entsprechende Säle nachzuweisen. Die „Allgemeine Zeitung" gibt sodann eine Bemerkung dev Bromberger „Deutschen Rundschau" wieder: „Der ritterliche Kamps einer vielfachen Uebermacht gegen die deutsche Minderheit nimmt immer „kultiviertere" Formen an und läßt interessante Rückschlüsse auf die wahrhaft „vornehm ^Gesinnung gewisser Leute zu. Mr möchten.so gern Polnische Leistungen bewundern und sehen nun Jahr für Jahr Werke des zerstörenden Hasses. . . Hnb die deutschen Juden werden von dem Landbunde und von der Deutschnationalen.' Volkspartei in Pommern und Ostpreußen planmäßig und brutal boykottier t. Geheime Rundschreiben drohen den Landbundwitgliedern oder den Parteileuten Konventionalstrafen, gesellschaftliche oder parteiliche Aechtung an, wenn sie