Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 39 (25.9.1924)
- Date
- 1924-09-25
- Page
- Seite 590 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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590 Antworten Sie, Herr Mahraun! Herausforderung an den „Jungdeutschen". T Die Zeitung des I u n g d e u L f ch e n Ordens, an dessen Spitze Herr Arthur Mahraun steht, enthält in ihrer Nummer 75 vom 28. August einen Aufsatz: „Im Kamps." Der Artikel ist nicht gezeichnet. Der Verfasser, der es nicht wagt, seine Angaben mit seinem Namen'zu decken, kommt im Verlaufe feiner Ausführungen auf die Kommunistenunruhen im Ruhrgebiet zu sprechen, die sich bekanntlich 1920 im Anschluß an den KaPP-Putsch entwickelten, und stellt hierbei fest: „Diejenigen aber, auf die man heute als Hauptstütze der christlichen Charitas angewiesen sein will, die Juden, st a n d e n a u solchen Zeiten mit ihren Sympathien und offenen Kassen auf seiten der Umstürzler." Dieser Satz stellt eine schwere Verleumdung dar. Derjenige, der ihn niederschrieb, der namenlose Mitarbeiter des Herrn Mahraun, ist ein böswilliger Verleumder. Während des Ruhraufstandes haben den Entsatztruppen auch jüdische^Zeiitfreiwillige angehört und sind bei den Kämpfen um Essen auf seiten der Negierungstruppen gefallen. Wir fordern Sie auf, Herr Mahraun, Ihren Mitarbeiter zu veranlassen, binnen zehn Tagen im „Jungdeutschen" diejenigen jüdischen Deutschen zu benennen, die im Ruhrgebiet während des Kommu- N'istenaufstandes den Kommunisten finanzielle Unterstützung gewährt haben. Wenn wir von Ihnen oder durch Sie die geforderte Auskunft nicht erhalten, so müßten wir schon heute in aller Öffentlichkeit feststellen, daß der Leiter d e s Ju n g de ut schen O r de n s, Herr Arthur Mahraun, und sein offizielles Organ, „Der Jung d eutfche", Verleumder zu seinen Mitarbeitern zählt. Deutsch oder Deutschvölkisch. Verurteilung des Studienrates Dr. Beutler. Vor etwa anderthalb Jahren hatte, wie wir berichtet haben, der Apotheker Staegemann in dem von ihm geleiteten Blatte „Bund deutschnationaler Hausbesitzer" die Behauptung ausgestellt, der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sei die Kampforganisation der Juden gegen alles, was deutsch fühlt. — Gegen Staegemann wurde damals bekanntlich Klage erhoben, und er wurde freigesprochen, weil das Gericht annahm, wenn ein Antisemit derartig fanatischer Richtung wie Staegemann in einem Organ dieser Richtung eine derartige Behauptung aufstellt, sei damit gemeint, der Central-Verein fei eine Kampforganisation gegen den Antisemitismus, und dies fei natürlich keine Beleidigung. Studienrat Dr. Beutler in Bremerhaven hatte diese Behauptung in zwei dortigen Zeitungen aufgegrisfen und hatte überdies noch hinzugesetzt, daß dem Central-Verein eine deutschfeindliche Kampftätigkeit vor Gericht bewiesen sei. Der Central-Verein erhob deshalb gegen Dr. Beutler die Privatklage. Am 17. September war vor dem Amtsgericht Bremerhaven Verhandlungstermin. Der Angeklagte war zum Termin nicht erschienen, sondern zog es vor, sich durch seinen Verteidiger vertreten zu lassen. Dieser versuchte, dem ganzen beanstandeten Artikel einen harmlosen Inhalt zu geben. Er kam auf die Begründung des Staegemann-Urteils zurück und meinte, daß der Angeklagte in solchem Maße in völkische Gedankengänge eingedrungen sei, daß er den Unterschied zwischen deutsch und deutschvölkisch nicht machen könne. Wenn ein solcher Mann den Central-Verein als „die Kampforganisation gegen alles Deutsche" bezeichne, so meine er eben „die Kampforganisation gegen die deutschvölkische Bewegung". Dr. Beutler verwechsele offenbar diese Bewegung, die von der großen Mehrheit des deutschen Volkes abgelehnt wird, mit dem Deutschtum überhaupt. Demgegenüber wiesen die Vertreter der Privatkläger darauf hin, daß der Vorwurf, ein Verein sei die Angriffs- und Kampforganisation gegen alles Deutsche, wohl der schwerste sei, der einer Bewegung gemacht werden könnte, die sich, wie der Central-Verein, gerade die Pflege deutscher Gesinnung und deutscher Kultur zur Aufgabe gestellt habe. Der Angeklagte hätte, da er als gebildeter Mensch und besonders als Lehrer die deutsche Sprache wohl versteht, denken müssen, wie ein vernünftiger Durchschnittsleser feine Worte auffassen mußte und wie sie auch aufgefaßt wurden. Dazu kommt, daß die Behauptung, der Wahrheitsbeweis sei bereits vor Gericht geführt worden, völlig unwahr ist, wie es sich ja auch aus den Akten des Staegemannschen Prozesses und aus dem wörtlich verlesenen Urteil des Schöffengerichts Berlin unzweifelhaft ergab. Das Gericht schloß sich diesen Ausführungen an und verurteilte den Angeklagten zu 30 Goldmark Geldstrafe oder zehn Tagen Gefängnis und Veröffentlichung des Urteils. In seiner Begründung führte das Gericht ans, -atz jemand, -er in einer unparteiischen Zeitung schreibt, darauf Rücksicht nehmen mutz, wie -er Leser dieser Zeitung, d. h. wie der vernünftige Durchschnittsmensch, seine Worte aussatzt; und ein solcher verstehe eben unter deutsch fühlen noch lange nicht deutschvölkisch fühlen. Außerdem habe der Angeklagte eine grobe Unwahrheit gesagt, und man könne im politischen Kampf seine Interessen nicht dadurch vertreten, -atz man unwahre Behauptungen in die Welt setze und damit seinen politischen Gegner verunglimpfe. Die beleidigenden Aeußerungen seien auch nicht in der H i tz e des Gefechts, im Lause heftiger mündlicher Auseinandersetzungen gefallen, sondern mit Bor bedacht vom Angeklagten an seinem Schreibtisch ausgeklügelt worden. Bei der Höhe der Strafe wurden die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten, insbesondere seine bisherige Unbescholtenheit, mildernd berücksichtigt. Arme, tote Mmeraöen! Denkmalsweihe für die Gefallenen des 22. Res. -Armeekorps in Berlin-Wilmersdorf. Am Sonntag, 14. September, wurde in Berlin-Wilmersdorf, im Zuge der Kaiserallee, ein Denkmal für die gefallenen Kameraden des 22. Reserve-Armeekorps enthüllt. Das 22. Reiervekorps bestand aus den Regimentern 201 bis 208, die sich größtenteils aus Berliner und Brandenburger Kriegsfreiwilligen zusanunensetzten. Diese Regimenter sind bekannt durch die heldenmütigen Kämpfe in Flandern, die im November 1914 mit der Einnahme von Dixmuiden einen gewissen Llbschluß fanden. Gerade unter den Berliner Freiwilligen befanden sich Hunderte von jüdischen Freiwilligen. Es ist feststehend, daß die Zahl meiner jüdischen Kameraden, welche ihren H e l d e n s i n n mildem Leben bezahlen m u ß t e n, prozentualausgedrückt größer ist, wie e s d e m Verhältnis von Christen und Juden entspricht. Wir überlebenden jüdischen Kameraden heben diese Tatsache nicht als etwas Außergewöhnliches hervor, sondern verlangen nur auf Grund dieser Tatsache Pietät für die toten und Achtung vor den lebenden! Kameraden. Der Dentmalsausschuß hat es trotzdem nicht zu verhindern gewußt, daß bei der Denkmalsweihe eine große entfaltete Hakenkreuzfahne zugelassen war. Es war beschämend, zu sehen, daß die völkische Abordnung sich mit Ausnahme des Führers aus jungen Burschen zusammensetzte, von denen kein einziger eine Kriegsauszeichnung trug, und auch auf Grund des jugendlichen Alters hierzu nickt in der Lage war. Es war geradezu eine Provokation, uns Frontkämpfern diese Fahne vor Augen zu halten, und es entsprach nur einem deutschvölkischen Agitationsbedürsnis, auch bei dieser Gelegenheit den Frieden zu stören. Es sei aber zur Genugtuung der Angehörigen der Gefallenen gesagt, daß sämtliche anwesenden christlichen Karneraden meines Regimentes dasEr sch einen der Deutschvölkischen a l s schamlos empfanden und ihrer Erbitterung und Ablehnung laut Ausdruck gaben. Ein christlicher Kamerad hat ja bereits in einer Berliner Tageszeitung hierzu Stellung genommen, und von anderer christlicher Seite wird in dem betreffenden Regiments- Verein hierüber Klage .geführt werden. Dieser Vorgang dürfte aber für Angehörige von Gefallenen und Kameraden eine Mahnung sein, sich in Zukunft nur dann an einer Denkmalsweihe zu beteiligen, wenn von vornherein eine parteipolitische Ausschlachtung ausgeschlossen ist. Ihr aber, arme, tote Kameraden, laßt euch f a Q e n , daß wir U eberlebenden euer Andenken heilig halten und mit den andersgläubigen Frontkämpfern euch nicht durch so niedrige Machenschaften beschmutzen lassen. Walther Wachsmann (Berlin-Wilmersdorf). Arthur Herbert wollnzihn. Drei MonateGefängniswegenVerle um düng. Der Chefredakteur der von Richard Kunze herausgegebenen „Neuen Zeitung", Arthur Herbert W o l l n z i h n, hatte in einer Verfannn'luug in Löwenberg in Schlesien schwere Verleumdungen über jüdische Aerzte ausgesprochen. So hatte er behauptet, daß viele jüdische Aerzte Plan mäßig das deutsche Volk v e r seuchen, mit ihren Medikarnenten den Tod zahlreicher Volksge-i nassen verursacht und gelegentlich ihrer ärztlichen Tätigleit an denk-, schon Frauen und Mädchen sich vergangen hätien. Das Schöffen-* gericht m Hirschberg hat nunmehr W o l l n z i h n.wegen Beleidigung dem Anträge der, StcmtsianwaltsckafL gemäß zu drei! Monaten Gefängnis verurteilt. Nach dem Berichte dev „Neuen Zeitung" hat Wollnzihn dem Vorsitzenden „Befangenheit, Rechtsbeugung, ungebührliches Benehmen, Unfähigkeit zur Bekleidung des richterlichen Amtes und Verbrechen gegen das Gesetz zum Schlitze der Republik" vor geworfen. Es hat ihm aber. nichts genützt. WH« kommen auf den Fall noch zurück, " —