Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 36 (4.9.1924)
- Date
- 1924-09-04
- Page
- Seite 539 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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53S ZriL-hofsschänöungen. Schwere Verurteilung der Täter. Die grauenvolle Verwüstung des jüdischen Friedhofs in Hagen, über die wir in Nr. 32 der „C. V.-Zeitung" berichteten, war kürzlich Gegenstand einer fünfstündigen Verhandlung vor dem großen Schöffengericht in Hagen. Auf der Anklagebank erschienen der 23jührige, vielfach vorbestrafte Fuhrmann Wilhelm de Haß, der Erwerbslose Emil Schneider, 17 Jahre alt, zweimal vorbestraft, der 19jährige Schleifer Heinrich Halbach, unbestraft, fämtlich aus Hagen, und der 23jährige Eisenbahnrottenarbeiter Paul Birkelbach, ebenfalls unbestraft, aus Bölerheide. Die Vernehmung der Angeklagten ergab folgendes Bild: Am Sonntag, den 27. Juli, am frühen Nachmittag, trafen sich die Angeklagten in der Wohnung des Schneider. Dieser unterhielt enge Beziehungen zu einem Mädchen, dem er einen Zettel schickte: „Schneider tödlich verunglückt, sofort kommen." Das Mädchen bestellte die jungen Leute, die inzwischen eine kleine Schnapstrinkerei veranstalteten, zum jüdischen Friedhof, der auf Bergeshöhe abseits der Stadt, im Vorort Eilpe, gelegen ist. Dorthin begaben sich die Angeklagten und lagerten sich auf einer Wiese vor dem Friedhof, de Haß kletterte über das Tor und holte Rosen vom Friedhof. Darauf hat er das Schloß geöffnet, Schneider hereingelassen und genreinsarn mit diesem das Zerstörungswerk begonnen. Stein um Stein wurde umgelegt; von den vorhandenen 60 Grabfleinenwurden 52 ungeworsen,und dabei sechs beschädigt, während die restlichen acht den Zerstörungsversuchen widerstanden. Daraus begaben sich beide zur Friedhofskapelle, zerschlugen ein Fenster und stiegen ein. In der Halle wurden Kanzel, Bänke usw. umgeworfen. Sodann holten Halbach und Schneider Schaufeln und Hacken aus der Gerätsecke der Kapelle und begaben sich zum Erbbegräbnis der Familie David, in dem sie Gold- und Silbersachen vermuteten. Sie fertigten dann erst draußen die Mädchen ab, schenkten ihnen Rosensträuße und tranken wieder Schnaps. Unter Redensarten, wie „Jetzt wollen wir die Toten besuchen" gingen sie wieder auf den Friedhof und begannen an dem Grabe zu heben und zu schaufeln, ohne aber zum Ziele zu gelangen, de Haß hackte weiter und kam einen Meter tief. Als sich das ersehnte Gold noch immer nicht einstellte, ließ er vom Graben ab, schlug aber mit den Worten „Verdammt, ich habe doch nicht umsonst gearbeitet," mit der Spitzhacke die Bronzeplatten entzwei. Halbach warf noch einen Sockel um, Birkelbach hatte in der Kapelle noch Allotria getrieben. Er erklärte als erster, er wolle mit der Sache nichts mehr zu tun haben, und gegen acht Uhr abends verließen die Angeklagten den Schauplatz ihrer verbrecherischen Tätigkeit. Erst am Abend des folgenden Tages wurde die Grabschändung entdeckt. Auf einem zerstörten Grabstein fand man ein Hakenkreuz in den Staub gemalt, der vergeh liehe Versuch, die Spur auf bestimmte Kreise zu l e u k e n. Die Kriminalpolizei ermittelte die Täter schon nach drei Tagen und nahm sie in Haft. Anwohner in Eilpe hatten die Mädchen mit den Rosen gesehen, wodurch man sogleich auf die richtige Spur kam. de Haß und Schneider haben sich demnächst noch wegen sieben gemeinsam verübter Einbruchsdiebstähle zu verantworten. Nach ihrer Angabe gehörten sämtliche Angeklagten der kommunistischen Partei bzw. deren Jugendorganisation an. de Haß erklärte, ihn hätten politische Beweggründe bei der Tat geleitet, doch weigere er sich zu sagen, welcher Art sie feien. Den Frevel in der Kapelle habe man aus Uebermut verübt. Nach der Schulentlassung war de Haß, Sohn ordentlicher Eltern, in Fürsorgeerziehung, darauf in der Seeschiffahrt, dann beim Grenzschutz. Trotz' seiner Jugend ist seine Vergangenheit schon sehr bewegt. Er wird als gewalttätig geschildert. Die Angeklagten zeigten keinerlei Reue. Das Urteil stellt es als zweifelhaft hin, ob politische Beweggründe für die Tat maßgebend waren. Sie sei aber ein Ausfluß der maßlosen Verhetzung der Jugend. Bei de Haß und Schneider komme v e r b r e ch e - rische Gesinnung hinzu. Letzterer biete das Bild eines sittlich verrohten jungen Mannes, bei dem sich das Gericht von Erziehungsmaßnahmen keinen Erfolg mehr verspreche. Birkelbach und Halbach wurden mildernde Umstände zugebilligt, um sie vor dem Zuchthaus zu bewahren. Die Strafen seien hoch bemessen, um der Allgemeinheit die nötige Warnung zu geben. Es wurden verurteilt: de Haß zu sechs Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehrverlust, Schneider zu vier Jahren Gefängnis, Halbach zu drei Jahren Gefängnis und Birkelbach zu zwei Jahren Gefängnis. Die Angeklagten nahmen das Urteil sehr gelassen auf. Der Andrang zum Zuhörerraum war ungeherrer stark. Auch die Eltern der Angeklagten wohnten der Verhandlung bei. < ’M Ein gemeines Bubenstück wurde in der Nacht zum 22. Juni dieses Jahres ans dem jüdischen Friedhof in Binsw a n ge n (Bezirk Augsburg) verübt. Etwa 20 Grabsteine waren umgestürzt, mehrere Gräber beschädigt und auf sechs anderen Grabsteinen mit eurem spitzen Instrument große Hakenkreuze eingekratzt. Der angerichtete Schaden ist mit 864 Mark berechnet. In der gleichen Nacht hat eine Anzahl jugendlicher Mitglieder der Augsburger Gruppe des Sch l a g e t e r - Bu n de s einen „Uebungsmarsch" nach Wertingen unternommen; es wurde festgestellt, daß sich mehrere Burschen heimlich von der Truppe entfernt, zweimal die Friedhofsmauer überstiegen und die Verwüstungen angerichtet hatten. Es scheinen ein halbes Dutzend oder noch mehr gewesen zu sein, doch sind nur vier davon dem Namen nach bekannt geworden. Drei davon werden noch vor 'das Jugendgericht kommen, der vierte, «der Konditoreibesitzersfohn Ernst Herr lein, war damals einige Tage über 18 Jahre alt und stand" deshalb vor dem Schöffengericht, das ihn wegen Grabschändung und Sachbeschädigung zu drei Monaten und einer Woche Gefängnis verurteilte. Nach den Urteilsgrü-nden kam ihm strafmildernd zustatten, daß die als gefühllos, roh und gemein bezeichnete Tat zwar vorsätzlich aber ohne Ueberlegung au-sgeführt ist, und daß die jungen Leute durch die in der S ch l a g e t e r - G r u ppe gepflegte I u d e n fe i n d l ich k e i t zu ihrem Dun verleitet worden sind. Bewährungsfrist wurde dem Verurteilten trotzdem versagt. Wir hatten bereits früher einmal Gelegenheit, uns mit dem S ch l a g e t e r - B u n d zu befassen. Vorsitzender' ist der wiederholt vorbestrafte Georg Q u i nd e-l in Hannover, der unter anderem auch Vorstrafen wegen Betruges zu verzeichnen hat. Es will uns scheinen, daß sich hier eine Anzahl übler Elemente zusammen gefunden hat, das Andenken Leo Schlageters, der mannhaft für fein Vaterland, und ferne Ueberzeugung gefallen ist, zu schänden; denn es ist der Gipfel der moralischen Verkommenheit, feinen Judenhaß durch Friedhofsschündung zu dokumentieren. Gegen 'das Urteil des Amtsgerichts hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. $ Am 10. August wurde in Göttin gen ein Denkmal für die Gefallenen des ehemals in Göttingen garnisonierenden Infanterieregiments 91 enthüllt: auch der R e i ch s b u n d j ü d i s ch e r Frontsoldaten beteiligte sich an dieser Feier. Die jüdischen Frontsoldaten hatten ihrem Gedenken für die gefallenen Kameraden durch Niederlegung eines Kranzes mit einer entsprechenden Inschrift an dem Denkmal Ausdruck gegeben. Ein völkischer Arbeiter namens Kraft hat diesen Kranz gestohlen, die Schrift beschmutzt und dann an einer nicht näher zu bezeichnenden Stelle weggeworfen. Der Täter sitzt zurzeit in Haft und sieht seiner Aburteilung entgegen. Hoffentlich findet diese schäm- und ehrlose Tat auch die ihr gebührende Sühne. FßBICIN DIE DEUTSCHE UJERT-ZIGfiRETTE