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Central-Verein-Zeitung · 1924-08-21 · 34 (21.8.1924) · p. Seite 508

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
34 (21.8.1924)
Date
1924-08-21
Page
Seite 508 (sequence 4)
Language
German
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508 Der tzausfrieöensbruch in Versammlungen. Eine grundlegende Verurteilung. Eine Frage von prinzipieller Bedeutung ist vor dem Breslauer Gericht dieser Lage entschieden worden. Bei der Generalversammlung, welche die Ortsgruppe Breslau des Central-Vereins im April 1923 abhielt und zu der nur die Vereinsmitglieder durch geschlossene, mit der Post bestellte Briefe eingeladen waren, waren, wie wir bereits in Nr. 17 (Jahrgang 1923) der „C.V.-Zeitung" berichteten, verschiedene Personen sestgenommen worden, die den Versuch gemacht hatten, sich als Spitzel in die Verfamrnkung einzuschleichen. Der eine entpuppte sich als der jetzt in Berlin wohnende Agitator der Deutschvölkischen Freiheitspartei namens Karl Albert Heise (Schriststellername Alberti). Sein Mitangeklagter war sein damaliger Hauswirt, ein Kaufmann Kramer in Breslau, dessen Tochter als freiwillige Hilfsgarderobiere in der Gesellschaft der Freunde arbeitete, wo die Generalversammlung stattfand. Gegen die beiden Männer wurde ein Strafverfahren wegen 'Hausfriederlsbruchs ein geleitet. In der Hauptverhandlung entschuldigte sich Kramer damit, ihm habe am Tage der Versammlung ein unbekannter jüdischer Herr aus der Straße die Einladung mit den Worten in die Hand gedrückt, er habe keine Zeit, die Versammlung zu besuchen, Kramer'möge hingehen. Trotz aller Vorhaltungen des Gerichts blieb Kramer bei diesem Märchen und erklärte außerdem, er habe nur seine Tochter abholen wollen. Heise behauptete, Kramer nur begleitet und als Ortsfremder nicht gewußt zu haben, daß die Versammlung nicht öffentlich sei. Er hatte sich aber bereits einige Monate vorher in einer öffentlichen Versammlung des Central-Vereins in Breslau durch maßlose Angriffe gegen das Alte Testament hervorgetan, so daß es einem wohl schwer fallen muß, an feiner Absicht, auch diesmal wieder zu stören, zu zweifeln. In der Verhandlung wurde die Rechtsfrage, ob der Hausfriedensbruch schon mit dem Betreten des Gebäudes, in dem die Versammlung stattfand, oder erst mit dem Eindringen in dem Versammln ngsraum selb st ausgeführt war, eingehend erörtert. Das Gericht erkannte den Hausfriedensbruch als vollendet schon bei dem bloßen Betreten des Gebäudes an und verurteilte Heise wegen Hausfriedensbruchs M 80 Mark Geldstrafe, wahrend es Kramer freisprach, La feine Angaben, die geeignet seien, das Bewußtsein der Widerrechtlichkeit auszuschließen, leider nicht widsvl'egt werden könnten. Diese Verurteilung ist von grundlegender Bedeutung, weil damit ein für allemal gegen jeden Störenfried, der solche Versammlungen, zu denen nur Mitglieder erngeladen sind, zu stören versucht, vorgegangen werden kann, auch wenn er noch nicht in die Versammlung selbst, aber schon in das Gebäude eingedrungen ist. Heinrich Dolle. Ein anziehendes Charakterbild. Heinrich Dolle, jetzt M. d. R.. ist unseren Lesern nicht unbekannt. Wir hatten wiederholt Gelegenheit uns mit diesem kleinen Provinzantisemiten, der insbesondere Westfalen unsicher macht, zu beschäftigen. Neulich stand er wieder einmal vor dem Richter. Dolle hatte nämlich früher einmal Verleumdungen über angesehene jüdische Bürger verbreitet und war deshalb in zwei Instanzen verurteilt worden. Das ging ihm hart an. und so setzte er ans die alte Verleumdung eine neue, indem er behauptete,' die Belastungszeugen, insbesondere Prediger Cohn ans Marburg, hätten einen Meineid geleistet. Leider ließen sich diese Heren die Verleumdung nicht gefallen und stellten Strafantrag. Dolle in seiner souveränen Verachtung überlebter Staatseinrichtungcn verschmähte es, zur Verhandlung zu erscheinen. Das Gericht verstand aber keinen Spatz; cs erlictz Haftbefehl. Als der Landjäger Dolles Wohnung betrat und ihn verhaften wollte, sprang er aus dem Fenster, lief, was er laufen konnte, und befchnnpfte den Landjäger. Aber, ach! Auf die erhabene. Entrüstung des völkischen Propheten reagierte die Behörde mit 80 Mark Geldstrafe wegen Beamtenbeleidigung, und was das schlimmste ist: Dolle wurde dann doch noch ergriffen. Im Gefängnis suchte er durch euren Hungerstreik Eindruck zu machen und erreichte es schließlich durch seine flehentlichen Bitten, nachdem er ehrenwörtlich versprochen hatte, zur nächsten Hauptverhandlung im Vevleumdungsprozeß zu kommen, daß man ihn laufen ließ. Dann kam es zur Hauptverhandlung. In kurzen treffenden Ausführungen wies unser Syndikirs Rechtsanwalt Dr. M a r x (Frankfurt a. M.) dem armen Heinrich feine Verleumdungen nach. Die als Entlastungszeugen Geladenen sagten nicht nur nichts Entlastendes aus, sondern belasteten den Dolle noch aufs neue, und der Staatsanwalt beantragte 150 Mark Geldstrafe. Das brachte den Angeklagten ganz aus dem Häuschen. Die lautesten und schmutzigsten Beschimpfungen des Judentums, feiner Lehren und seiner Anhänger waren ihm gerade gut genug. Das Gericht, den Staatsanwalt, die Rechtsanwälte, die Nebenkläger: keinen verschonte er mit seinen wüsten Schmrpfreden. Den Herrn Rechtsanwälten Dr. Marx und Dr. Meyer wurde die Sache m bunt; sie nahmen ihre Men und verliehen den Sitzungssaal. Dolle sprang im Saal herum wie ein wildes Tier, so daß sich schließlich im Zuhörerraum eine große Versammlung von Neugierigen bildete. Endlich kam er zur Ruhe. Einer der Nebenkläger, Herr Prediger Cohn aus Marburg, hielt in sachlichen ruhigen Ausführungen eine kurze Gegenrede, in der er dis Lügen lrnd Beschimpfungen, die Dolle vor dem großen, inzwischen versammelten Publikum ausgestoßen hatte, rick'tigstellie, so daß aus der Gerichtsverhandlung ungewollt eine Austlärungsversammlung wurde. Nach kurzer Beratung verkündete das Gericht das Urteil. Es ging über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und lautet auf 200 Goldwark Geldstrase und die üblichen Nebenstrasen. Armer Heinrich Dolle, wa8 sagst du nun dazu? Und armer Reichstag, was sagst du dazu? Parität. Ein Nachwort zum Fall Jarres. Die Erregung, die die Ablehnung des jüdischen Feldgeistlichen durch den Neichsmuenrrünister in unserem Mitgliederrreise hervorgerufeir hat, hat zahlreiche Zuschriften an uns onsgelöst; wir geben im folgenden Äußerungen. des Herrn Mrbbiner Dr. Jacob (Dortmund) wieder. Herr Reichsminister Dr. Jarres begründete seinen Bescheid, mit dem er die Eingabe^ des Central-Vereins, neben einem evangelischen und einem katholischen Geistlichen auch einen Rabbiner zu der Trauerserer für die Gefallenen hinzuZuziehen, ablehnte, u. cu damit: Außer den Angehörigen jüdischen Glaubens würden auch die Anhänger sonstiger religiöser Richtungen sowie die Frei-religiösen Anspruch erhoben haben, bei der Feier zu Worte zu kommen. Dieser Vergleich ist durchaus unzutreffend. Das Judentum ist keine religiöse Richtung und keine Erscheinung von gestern und heute, sonderneine Religion, und zwar die älteste der Welt, und obendrein die Mutter des Christentums, und schon aus diesem Grunde muß sie ehrwürdig, das heißt der Ehre würdig sein. Sie zählt nicht entfernt so viele Anhänger wie das Christentum, aber als geistige Größe, und wäre es auch nur der Vergangenheit, muß sie jeder anderen Z-um mindesten als ebenbürtig gelten. Wo es sich nicht um die Zuteilung von Rechten, sondern um Bewertung und Achtungsbezeigungen handelt, dürfen geistige Potenzen nicht nach der Menschenzahl oder der Steuerleistung gemessen und im Sinne einer Prozentnorm bedacht werden, so daß sie gänzlich aussielen, wenn sie das erste Prozent nicht erreichen. Wo nach innerem Gehalt und geschichtlichem Verdienst gewogen werden soll, wird zum Beispiel eine Stadt wie Dortmund nicht der Stadt Goethes gleichgestellt werden wollen, weil ste zehnmal soviel Einwohner hat. So hat Rom, als es längst die Welt beherrschte, vor dem kleinen Athen die Fahnen gesenkt. Ein König ist ein König, ob sein Land groß oder klein ist, und alter verdienstvoller Adel wird geachtet, auch wenn er verarmt ist. DasJudentnm aber ist die Gemeinschaft, die einen Mose und die Propheten hervorgebracht hat, die der Welt den Glauben an den Einen Gott und die zehn Gebote geschenkt hat. Jüngere Gemeinschaften mögen noch so verheißungsvoll und zukunftsreich sein, dem Alter gebührt der Vortritt, auch wenn es schwach und gebrechlich wäre. So handelt auch das unverdorbene Gefühl und respektiert das Judentum, auch wenn man den Juden nicht leiden mag und ihn sogar bekämpft. Das Volk nennt, wenn es von Religionen spricht, Jud und Christ als gleichwertig nebeneinander und achtet schon allein die beispielloseTreueunseres Stammes gegen seinen uralten Glauben inmitten einer andersgläubigen Welt. In der Provinz, namentlich in unserem Westen, aus dem ja auch Herr Minister Jarres stammt, kommt es täglich vor, daß neben den Vertreter des Katholizismus und des ProtestantiZmus ein solcher des Judentums gestellt wird. Zu dem Empfang der Behörden neulich in Münster beim Reichs-. Präsidenten war neben den Bischöfen und dem Generalsuperintendenten auch ein Rabbiner geladen, was hier als ganz selbstverständlich gilt, obgleich er im Sinne des Gesetzes g.ar keine Behörde ist. Wenn es nach der Prozentnorm gegangen wäre, hätte ich noch nicht meinen kleinen Finger hinfchicken können. Fast in allen Staaten der Welt gesteht man bei feierlichen Anlässen auch dem Judentum als Religion eine Vertretung zu, auch wenn es noch so gering an Zahl ist, nur in dem Preußen-Deutschland des alten Regiments war die Mißachtung System. Wilhelm II. betrat unseres Wissens nie eine Synagoge, außer der in der Fafanenstraße in Berlin, wo er die Kacheln geliefert hatte, und die Kaiserin überging ostentativ jüdische Wohlfahr tsanstalten und nahm höchstens das Geld der Juden an. Ich weiß, das find nur Etikettefragen, aber gerade eine Minderheit ist darin empfindlich, und muß es sein, um sich zu behaupten, und wenn der Staat eine sittliche Persönlichkeit sein will, so muß er darauf mit besorrderer Zartheit Rücksicht nehmen, schon um sich gegen den Vorwurf Zu schützen, das er nur nach Macht und politischem Einfluß entscheidet, wobei freilich das Judentum als nicht vorhanden betrachtet werden kann. Das ist Parität in höherem Sinne, dem Geiste, nicht dem Buchstaben nach. So hätte eS nicht geschadet und ganz gewiß nirgends Anstoß erregt, wenn der jener Feier auch ein Vertreter des Judentums gesprochen hätte. Denn mit seinen zwölftaufend Gefallenen hat es wahrlich feine Pflicht gegen das Vaterland getan. *) Vgl. „T. V.-Ztg." Nr. 32.

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