Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 33 (14.8.1924)
- Date
- 1924-08-14
- Page
- Seite 495 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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495 Der Sozialismus in -er mosaischen Gesetzgebung. Herr Dr. Sternberg (Emden), der Verfasser der wertvollen Arbeit über die mosaische Gesetzgebung, die wir in Nr. 31 der „C. V.-Zeitung" abdrucken tonnten, schreibt uns: „Zu meinenr Aufsätze habe ich einige Zuschriften erhalten, in denen gesagt wird, daß in V. 23. 21 Lanochri ssaschich nsw. das Wort ssaschich nicht Zins nehmen, sondern Zins gebe n bedeute. Es müsse also heißen: Dem Ausländer darfst du Zins geben, aber deinem Bruder darfst du keinen Zins geben. Diese verschiedene Auffassung war mir bekannt. Ich habe mich aber bei meinen Ausführungen nach der Uebersetzung von Zunz gerichtet, und da heißt es: „Aon dem Ausländer magst d,u Zins nehmen" usw. Meine Kenntnisse der hebräischen Sprache und Grammatik sind so gering, daß ich mir auch nicht das mindeste Urteil erlauben kann, was grammatikalisch nichtig ist. Herr Rabbiner Dr. Stein (Schweinsurt) hat in sehr dankenswerter Weise mich darauf aufmerksam gemacht, daß im Hebräischen das Wort miocho Arbeit vielfach aber auch Besitz oder Eigentum bedeutet. So zum Beispiel I. 33. 14: „Ziehe doch mein Herr vor feinem Knechte her, und ich werde folgen nach meiner Gemächlichkeit, lercgel hamlocho nach dein Schritte des Besitzes (das heißt des Zuchtviehs), das vor mir, und nach dem Schritte der Kinder, bis daß ich komme zu meinem Herrn nach Seir." Ebenso wird II. 22. 7. und II. 22. 10. das Wort mloclio für Besitz gebraucht, ebensowohl für Besitz an Geld und Geräten wie für Besitz an Vieh. Auch I. Samuel 15. 9. wird das Wort mloclio für Besitz gebraucht. Aus dem Geist der Sprache, das ist aus dem lebendigem Geist des Volkes selbst, erhellt also, daß nach israelitischem Begriffe mloclio —■■ der Besitz nur durch miocho Arbeit begründet wird, genau wie im Deutschen der Begriff Eigentum durch eigenes Tun begründet wird. Der Grund itrtb Boden, der nicht durch mloclio Arbeit entstanden ist, kann daher auch nicht mloclio Besitz, Eigentum werden." Dr. S t e r n b e r g. Em bestrafter verteum-er. 1000 GoldmarL Strafe. Am 16. Juli d. I. spielte sich in Dessau vor dein großen Schöffengericht ein Prozeß ab, der geeignet ist, ein Schlaglicht auf die Kampfweise gewisser völkischer Kreise gegen jüdische Richter zu werfen. Angeklagt waren wegen Beleidigung des Gerichtsassessors Dr. Menders hausen eine Reihe von Mitgliedern der Dessauer Ortsgruppe des „Stahlhelm", in erster Linie G.-A. Dr. Haase aus Dessau. Dr. Mendershausen war als Nebenkläger zugelassen. Dr. Mendershausen hatte als Ermittlungsrichter die Angeklagten wegen eines geringfügigen Vergehens zu vernehmen. Dr. Haase hatte nun gelegentlich dieser Vorladung eine Eingabe verfertigt, in der er behauptet, Dr. M. habe sich kurze Zeit nach seiner Einstellung beim Heere unerlaubt von der Truppe entfernt und sei deshalb bestraft tuorbert; er habe weiter in einer anderen Rechtssache „wider das Gesetz" einen Haftbefehl erlassen, um damit die Ablehnung M/s als Richter zu begründen. In ihr erklärte Haase zunächst, daß überhaupt jeder jüdische 01 i d) t e v a b g elehnt werden müsse, mit folgender, für seine geistige Einstellung bezeichnenden Begründung:. „Der Bund der Frontsoldaten will diejenigen sammeln, die als Frontkämpfer ihre Pflicht im Felde getan haben. Im allgemeinen kann dies von d e n Staatsbürgern j ü d i - .scher A b st a m m u n g , die im wehrfähigen Alter standen, nicht behauptet werden. Wir Frontsoldaten haben draußen im Feuer so gut wie nie einen Juden gesehen,- kamen wir aber als Verwundete oder abgekämpft in die Etappe und die Heimat, dann sahen wir die Angehörigen der genannten Rasse in einer Zahl, die in keinem Verhältnis stand zu dem Verhältnis, in dem jüdische und deutsche Raffe in Deutschland stehen. Der im Bunde gepflegte Frontgeist wandte sich daher von Anfang an gegen diese wehrfähigen Staatsbürger, die ebenso wie ein Teil deutscher Abstammung ihre Pflichten vor dem Feinde nicht getan haben . . . In der "Verhandlung stellte sich heraus, daß an den ganzen Anwürfen gegen Dr. M. nicht ein wahres Wort war. Das Gericht stellte fest, daß Dr. M. s i ch a l s Kriegsfreiwilliger sofort b e i A u s b r u ch des K r i e g e s g e m e l d e t und bis zum Kriegsende seine Pflicht als Soldat im vollsten Maße erfüllt hatte. Dr. M. ist Vizewachtmeister und Offiziersaspirant geworden und im Besitze des Eisernen Kreuzes. Der Angeklagte Haase erklärte denn auch, daß seine Behauptung nicht der Wahrheit entspreche, und daß er bedauere, sie aufgestellt zu haben. Er suchte sich damit herauszureden, daß eine P e r s o n e n v e r w e ch s l u n g vorliege. Hinsichtlich seiner weiteren Behauptung, Dr. M. habe bei der Ausübung seines Richteramts gesetzwidrig gehandelt, versuchte der Angeklagte, den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Die auf seinen Antrag geladenen Zeugen — zwei völkische Landtagsabgeordnete — konnten jedoch nichts bekunden, woraus eine Amtspslichtverletzung Dr. M/s hervorgegangen wäre. Nach langer Verhandlung verurteilte das Gericht den Angeklagten Haase wegen übler Nachrede zu einer Geld st rase von 1000 Gold mark, hilssweise 20 Tagen, Gefängnis. Die übrigen Angeklagten wurden sreigesprochen, da ihnen nach Ansicht des Gerichts nicht nachgewiesen war, daß sre^ den Inhalt der Eingabe, die Haase hinter dem R ü ck e n seiner Kameraden versaßt hat, sich zu eigen machen wollten. Gegen das Urteil ist von der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten Haase Berufung eingelegt worden, so daß sich noch das Landgericht in Dessau und vielleicht noch das Reichsgericht mit der Sache zu beschäftigen haben werden. Bemerkenswert war die irn Larrfe der Verhandlung von den Angeklagten abgegebene Erklärung, der „Stahlhelm" sei durchaus völkisch eingestellt und mit dem I u n g d e u t s ch e n Order: und der Nationals o z r a l i st i s ch e n F r e i h e i t s P a r t e i a rr s s innigste befreundet. Der Prozeß ist wieder einmal ein Beweis dafür, daß unsere Gegner kein Mittel der Ehrabschneidung scheuen, um die Inden Schritt für Schritt ans der verfassungsmäßig verbürgten Gleichberechtigung zu verdrängen! Moltke, em Professor uns öie völkischen« Man sollte rneinen, daß ein Professor, selbst dann, wenn er völkisch ist, bei Schilderung geschichtlicher Tatsachen die Historie und nicht seine persönliche politische Ueberzeugung zugrunde legt. Anders Professor Dr. S i e g i s m n n d aus Weimar, der in Nr. 354 der schon von Bismarck wegen ihrer Gehässigkeit getadelten „Kreuzzeitung" in einem Artikel „Moltke über die Inden" zu dem Ergebnis kommt, daß der greise Feldmarschall „die Judensrage im Grunde genommen genau so auffnßte wie die Völkischen". Neun ist es richtig, daß Moltke als blutjunger Lentn a n t in seiner „Darstellung der inneren Verhältnisse und des gesellschaftlichen Zustandes in Polen" sich äußerst ungünstig zwar nicht über die deutschen, jedoch über die p o l n i s ch e n I n den ansgelassen hat. Ans diesem Buch zitiert nun der Krenzzeitnngsartikler. Was er aber verschweigt, ist die Tatsache, daß Moltke ausdrücklich in späteren Jahren von dieser seiner Ansicht abrückte, „da er sie mt§ schon damals erschienenen größeren Werken Zusammengetragen habe, sich dieser Jugendarbeit nicht weiter erinnere und keinen Wert auf dieselbe lege". (Siehe „Vosflsche Zeitung" vom 3. Mai 1890.) Als 1 8 8 4 das B u ch n och einmal in der Zeitschrift „V o m Fels zu m Mee v" veröffentlicht w u v b e, fehlte n g e rade je n e s ii r die Jude n u n - g ü n st i g e n Stelle n. Selbstverständlich stürzten sich die damaligen Antisemiten mit Wollust auf diese neue „jüdische Mache des jüdischen Professors Kürschner". Dieser, der damals die Zeitschrifl „Vom Fels zum Meer" herausgab, nötigte, die antisemitische Zeitung das „Volk", in einer Mai-Nummer von 1891 folgendes sestzustelle'n: 1. fei er weder Jude, noch „Judenstämmling": 2. habe der General den A b d r u ck u it r unter b e t Bedingung gestattet, d a ß jene Stellen weg - bleiben.-— Soweit die professorale Weisheit. Da aber unsere Deutschvölkischen durchaus Moltke sich zum Vorbild nehmen wollen, imb auch nur glauben, daß die wahre Meinung dieses um Deutschland so verdienten Mannes über die Juden dazu beitragen könnte, unsere Antisemiten eines Besseren zu belehren, sei ihnen noch einiges über den wahren Moltke mitgeteilt, schon damit dem Herrn Professor bei seinen historischen Studien nicht etwa wieder ein Malheur passiere: Am 18. Dezember 1873 feierte man in Deutschland die 25jährige Wiederkehr der Wahl des Jude n S i m s o n zum Präsidenten der Frankfurter Nationalversammlung. Unter den Gratulanten befand sich auch Moltke; er schrieb: „Gestatten Sie den vielen Glückwünschen, welche Ihnen heute aus allen Teilen Deutschlands zugehen, auch den weinigen zuzufügen. Was Sie vor 25 Jahren angestrebt, woran Sie ein Vierteljahrhundert festgehalten, das sehen Sie heute verwirklicht. Mögen (Lie noch lange des stolzen Bewußtseins sich erfreuen, vor vielen für die Größe des Vaterlandes gewirkt zu haben." Nun hören wir unsere Antisemiten sagen, daß Moltke dieser „Ausnahme, die nur die Regel bestätige", seine Reverenz erwiesen habe. Zn nnserm Bedauern sehen wir uns genötigt, sestzustellen, daß sich das „antisemitische Vorbild" sogar — Schreck laß nach! — zwei Rabbinern gegenüber ganz unzweideutig über seine Meinung in bezug auf die Juden ausgelassen hat: Auf eine Predigt, die ihm der Rabbiner Cassel im Druck übersandte, da sie zum Besten „des Ratio-- naldanks für Invaliden" verbreitet wurde, antwortete Moltke: Geehrter Herr Doktor! Die Zusendung Ihrer am 11. November 1866 gehaltenen Rede hat mich sehr erfreut, indem ich darin ein Zeichen erblicke des einträchtigen Zusammenwirkens aller Stände und Konfessionen zum W o h l e und zur Größe dos Vaterlandes. Mit verbindlichstem Dank verbleibe ich Ihr ergebenster (gez.) v. Moltke." Am 30. Oktober 1890 bedankte sich Moltke bei dem Rabbiner Dr. Singer (Koblenz) für ei.n Glückwunschschreiben zu seinem Geburtstage. In diesem heißt es unter anderem: „Es freut mich aufrichtig, aus Ihrem Schreiben zu ersehen, daß auch unter den Mitgliedern Ihrer Gemeinde die Erinnerung an jene große Zeit lebendig geblieben ist, in der alle Unterschiede der Konfession und der Landesangehörigkeit Zurücktraten vor dem Bewußtsein der Zugehörigkeit zum großen Vaterlande." Ob nun auch Moltke verjudet ist? L. K.