Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1924-08-07 · 32 (7.8.1924) · p. Seite 476

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
32 (7.8.1924)
Date
1924-08-07
Page
Seite 476 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2277379-2277464-2277495--01359-2280597
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Verfassung nicht vereinbar und technisch nicht durchführbar. Ein Vertreter der Bayerischen V o l k s p a r t e i erklärte, die Partei könne, nicht nur ans Gründen der Vernunft, sondern auch aus ihrer christlichen Weltanschauung heraus und aus staatsrechtlichen Gründen, dem Antrag nicht zustimmen. Der Ausweisung der ausländischen Juden und der Einziehung ihres Vermögens wurde vom Minister des Innern wie von den Parteien die Gefahr von Repressalien g e g e n D e u t s ch e im Ausland entgegengehalten. Der Führer der D e u L s ch n a t i o n a l e n, der Abgeordnete Dr. Hilpert, meinte, daß die völkische Frage nur durch eine Aenderung der Verfassung gelöst werden könne, und nicht, wie die Antragsteller es wollten, durch polizeiliche und Verwaltungsmaßnahmen. Er stellte daher folgenden Antrag: Die Staatsregierung sei zu ersuchen, im Reichs rat auf eine Aenderung der N e i ch s v e r f a s s u n g in der Richtung hin-- zuwirken, daß nicht das reine Staatsbürgerprinzip, sondern das deutsche Volkstum als Grundlage für den organischen Aufbau de r V e r s a s s u n g anerkannt wird. - Das Ergebnis der Beratung im Verfassungsausschuß war, daß ein Antrag des Führers der Bayerischen Volkspartei und Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, des Abgeordneten Dr. Wohl m u t h, a n g e n o m m e n wurde, der erklärt hatte, es sei ein Unterschied zwischen Agitationsantisemitismus und praktischem Antisemitismus. Dreser Beschluß des V e r s a s s u n g s a u Z s ch u s s e s lautet: . 1. Die SLaatsregiernng ist zu ersuchen, den Angehörigen der jüdischen Rasse in der Regel die Gen ehur i g rr n g Zur A e n d. c r r; n g des F a rn i L i e n - namens nicht mehr Zu erteilen, sowie die unterstellten Behörden anzuweisen, auch die Genehmigung Zur Aenderung des Vornamens Angehörigen der jüdischen Rasse in der Reget zn verweigern. 2. Die Staatsregierung ist zn veranlassen, sofort genane Erhebungen anzustellen und das Ergebnis raschestens vorznlegen, wo und wieviel Angehörige der jüdischen Rasse sichinDierrsten des bayerischen Staates, sei es als Beamte oder als VerLragsangestellte, befinden. Für diese Fassung stimmten die Koalitions- Parteien, nämlich Bayerische Volkspartei, Bayerischer Bauernbund, Deutschnationale und Deutsche Volkspartei, und die Völkischen. Ein Teil der Bayerischen Volks- Partei enthielt sich der A b st i nr m u n g. Alle übrigen Punkte des völkischen Antrages wurden gegen die Völkischen abgelehnt. Bei den Punkten, die sich auf Ausweisung und Vermögensentzug der ausländischen Juden beziehen, stellte Dr. W o h l m u L h (Bayerische Voltspartei) fest, daß seine Parteifreunde nur deshalb mit Bedauern dagegen stimmen, weil die Staatsregierung mit Rücksicht aus die Gegenwirkung verhindert werde, entsprechend zu verfahren. Auch der Antrag des Dr. Hilpert wurde abgelehnt und vom Vorsitzenden Dr. Wohlmuth zu den angenommenen Anträgen noch sestgestellt, man müsse es der Staatsregierung überlassen, wie sie die Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse ermitteln wolle. So war die Situation, als unser Landesverband Bayern durch Vorstellung bei den Parteien durch die folgende Eingabe, die an alle Mitglieder des Landtages ging, eingriss. Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. München, den 29. Juli 1924. Landesverband Bayern. An den Bayerischen Landtag! Der Versassungsausschuß des Bayerischen Landtags hat Beschlüsse gefaßt, die dahin abzielen, daß den „Angehörigen der jüdischen Rasse" Namensänderungen in der Regel nicht mehr genehmigt werden sollen und daß erhoben werden soll, wie viele „Angehörige der jüdischen Nasse" sich im Staatsdienst befinden. Die bayerischen Juden fühlen sich durch diese Beschlüsse tief verletzt und beschwert. Die Beschlüsse gehen gegen die Verfassung, die den darin gemachten Unterschied unter den Bürgern des Staates nicht kennt und anerkennt. Sie enthalten auch eine ebenso schwere wie unverdiente Kränkung der jüdischen Bevölkerung. „I ü d i s ch e N a s s e". Wir bayerischen Juden verleugnen unseren Glauben und unsere Abstammung nicht. Wir haben uns des Judentums nicht zu schämen, auf dessen Boden die heiligsten Gedanken der Menschheit erwachsen sind. Aber die Worte „jüdische Nasse" bedeuten anderes. Sie sind — so umstritten auch in der Wissenschaft diese Rassenlehren sind — der Kampfruf geworden, mit dem die antisemitische Bewegung die Juden als Menschen anderer, minderer Art hinzustellen und zu brandmarken sucht. Wir bedauern tief, daß dieser Ausdruck in dem Beschlüsse eines Landtagsausschusses Aufnahme fand. , Die Beschlüsse bedeuten aber auch nach ihrem Inhalt eine Herabwürdigung der bayerischen Juden. Sie werden als Bürger zweiten Ranges behandelt, gegen die man eine andere Anwendung der Gesetze und eine Kontrolle ihrer Beteiligung am Staatswesen für nötig hält. Sie sollen unter Ansnahnrerecht gestellt werden. Wir legen gegen dieses Unrecht Verwahrung ein. Haben die bayerischen Inden diese Behandlung verdient? Die jüdischen Familien Bayerns sind größtenteils seit Jahrhunderten ansässig. Sie dienen dem Staate, wie es die Liebe zu Heimat und Vaterland und die Lehre der Religion gebietet. Manche Bürger jüdischen Glaubens haben es durch Fleiß und Tüchtigkeit zu geachteter Stellung in ihrem Berusskreis gebracht. Manche wirtschaftlichen Unternehmen, die dem bayerischen und deutschen Namen zur Ehre gereichen, sind von Juden gegründet und geleitet. An den gemeinnützigen Merken des Friedens haben unsere jüdischen Familien stets teilgenommen. Als es zum Krieg kam, sind ihre Söhne gleich anderen hinausgezogen, um das Vaterland zu schützen, und viele sind nicht zurückgekehrt. Haben die Beamten jüdischen Glaubens im Dienste des bayerischen Staates jemals in ihrer Pflicht versagt? Sind sie ihrem Stand zur Unehre geworden? Liegen überhaupt irgendwelche Tatsachen vor. die zu den gefaßten Beschlüssen Anlaß geben, abgesehen vielleicht von dem Bedürfnis, der in Bayern groß gewordenen antisemitischen Hetze ein Zugeständnis zn machen? Wenn cs Staatötunst ist, Burger des eigenen Staates grundlos zu beleidigen und zu verbittern und ihnen die Vaterlandsliebe mit eif erstem Besen auszutreiben, dann mögen solche Beschlüsse vor Moral und Recht bestehen, anders nicht. Namens der bayerisch e n Mitglieder unserer Organisation protestieren wir feierlich gegen die Beschlüsse und bitten, ihnen die Zustimmung zn versagen. Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Landesverband Bayern. Am Freitag, dem 1. August, kamen die völkischen Anträge, der Beschluß des Verfassungsausschusses und der dort abgelehnte Antrag Dr. Hilpert im Rahmen einer übergroßen Tagesordnung in der Vollversammlung des Landtages zur Verhandlung. Hier trat noch ein Antrag des Abgeordneten Stang der Bayerischen Volkspartei hinzu, in dem Beschluß des Verfassungsausschusses statt „Angehörige der jüdischen Rasse" „Juden" zu fetzen. Der völkische Abgeordnete Dr. Nutz begründete in sehr langen und langweiligen Ausführungen die völkischen Anträge und erregte damit sichtlich den lebhaften Unwillen des Hauses, das durch die Gründlichkeit des völkischen Vertreters das Ende der Sitzung — es war schon spät abends — noch mehr hinausgerückt sah. Eigentlich aber gab der Abgeordnete Nutz gar keine Begründung der Anträge, sondern suchte nur aus Grund der Autorität von A n s ch ü tz (!) die Verfassungsmäßigkeit der Anträge zu beweisen. Er warf dabei dem Kultusminister vor, statt der Interessen des deutschen Volkes die des jüdischen zu vertreten und zweifelte an, ob wirklich Repressalien bei einer Ausweisung der Juden gegen Deutsche im Ausland zu befürchten seien. Der Minister des Innern wies nach, daß tatsächlich die Ausweisung ausländischer Juden aus Bayern im vorigen Herbst ein gleiches Schicksal über 1000 deutsche Familien in Polen heraufbeschworen hatte, das nur durch diplomatische Verhandlungen abgewehrt wurde. Der Kultusminister erklärte, er habe nicht die Juden in Schutz genommen, sondern, wie es seine Pflicht sei, die Verfassungswidrigkeit der Anträge betont. Nachdem noch ein Abgeordneter der Linken der Eingabe unseres Landesverbandes beigepslichtet und Zwischenrufen der Völkischen gegenüber sich auf Marx berufen hatte, der selbst jüdischen Schachergeist am schärfsten gebrandmarkt, aber auch seine Ueberwindung durch den Sturz der kapitalistischen Gesellschaftsordnung gepredigt habe, kam es zur Abstimmung. Sie kam in dem ermüdeten Hause nicht ohne einige Verwirrung zustande. Zunächst lieh der Präsident über den Antrag Stang abstimmen, in den Beschlüssen des Ausschusses statt „Angehörige der jüdischen Rasse" „Juden" zu setzen. Dafür erhob sichnurdieBayerischeVolkspartei, und als nun ihr Antrag abgelehnt war, da verweigerte sie geschlossen den Beschlüssen des Ausschusses die Zustimmung, die so mit allen gegen die Stimmen der Völkischen und der Deutschnationalen abgelehnt wurden. Ebenso ging es mit den ursprünglichen völkischen Anträgen und mit dem Antrag Dr. Hilpert.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.