Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 31 (31.7.1924)
- Date
- 1924-07-31
- Page
- Seite 465 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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4(55 ' Warum diese einzige Ausnahme von der Gleichberechtigung? Wenn wir sehen, mit welcher Fürsorge der Gesetzgeber sich der Fremdlinge cmnimmt, so können wir ohne weiteres sagen, daß Lieblosigkeit ganz gewiß nicht in Frage k-vmimti. Zwei verschiedene ErMr-unjgeni wevden .-für diese Ausnahmebestimmung angegeben. Die «eine Erklärung ist die der „R-WprpMit", der MiidderverMl'tnnrg. Nahm Wr Phönßzie'r von dem Israeliten Zins, dann sollte der Israelit auch von dem Phönizier Zins nehmen. Ich halte dWe Erklärung Nicht für richtig, sionvem glaube, daß folgende Erklärung die richtige ist. Zur richtigen Erklärung müssen wir uns in den Geist des Gesetzgebers und in den Geist -der Zeit von vor vier Jahrtausenden zurückversetzen. Wann kam der Ausländer, z. B. der phönizische Händler, nach Israel, um dort Geld -zu leihen? Doch nur, wenn er etwas kaufen und exportieren wollte. Und was gab es in Israel für den Export zu kaufen-?. Nur Getreide. Wenn demnach der Gesetzgeber dem Israeliten gebot, von dem Ausländer Zins) zu nehmen, so war das für den Ausländer eine Erschwerung, mit Hilfe israelitischer Geldmänmr Getreide aufzukausen- und zu -exportieren. Das Getreide blieb im Laude, Speicher und Magazine blieben gefüllt. Wir müssen nun betrachten, wie Luther diese Stelle übersetzt. Er übersetzt: „An dein Freunden magst bu wuchern, aber nicht! an, deinem Bruder.". In dieser Uebersetzung. sind so, wie sie jetzt vorliegt und Zitiert wird, zwei bzw. drei Fehler. Wo in der Gesetzgebung bislang von Fremdlingen die N-ede war, und Luther gebraucht auch das Wort Fremdling, da steht im Text das Wort ger. Wenn Luther nun gar mit Fremdling übersetzt, dann ist es von ihm ein grober Fehler, wenn er nooiiri -mit F r e m d e n übersetzt. Er hätte -ein ganz anderes Stammwort gebrauchen müssen. Oer ist der Nicht-Israelit, der dauernd in Israel wohnt, nociiri ist der Ausländer. Zweitens: Wenn Luther ZZasebieli mit wuchern) übersetzt, jb war das', wse wir ge-sehen haben, für Luther kein Fehler, da für ihn jeder Zins gleich Wucher war. Wenn man aber heute, wo das Wort Wucher einen ganz anderen Sinn hat, diese Stelle in der Lutherschen Uebersetzung zitiert, dann begeht man einen Fehler, man fälscht. Drittens: Es muß, wenigstens meiner Meinung nach, nicht heißen: du magst, sondern: „du sollst". Wir sehen nun, was durch die falsche Uebersetzung aus unserer Stelle geworden ist: der Nichtjude ein Wucherobjekt für den Juden! In einer antisemitischen Schrift las ich, Maimonides habe gesagt, diese Stelle bedeute nicht die Erlaubnis, den Nichtjuden zu bewuchern, sondern gebiete dem Juden, den Nichtjuden zu bewuchern, und einem solchen Bibelerklärer hätten die Juden den Ehrennamen „der Adler" gegeben. Bor einiger Zeit sagte mir ein junger protestantischer Theologe: „Nach mosaischem Gesetz darf der Jude den Nichtjuden bewuchern." Ich zeigte ihm daraus, daß in der Lutherschen Uebersetzung der betreffenden Stelle in dem einen Satz zwei bzw. drei Fehler steckten. Bevor ich dann dazu überging, den wirklichen Sinn der Bestimmung zu erklären, .fragte ich: „Was würden Sie von einem Manne sagen, der in bezug auf gewisse christliche Mitbürger sagen würde: ,Man soll sie Zerschmeißen, würgen und stechen, heimlich und öffentlich, wer da kann, wie man einen tollen Hund Lotschlagen muß'." „Ich würde sagen," antwortete mein Gegner, „daß dieser Mann ein sittlich minderwertiger Mensch sei." „Nun wohl," sagte ich, „der Mann, der das gesagt hat, heißt Luther, und er sagt das von den deutschen Bauern, die sich gegen ihre Bedrücker erhoben hatten." Mein Gegner machte ein verdutztes Gesicht, und ich sagte dann: „Sie lernen hieraus, daß man eine Schriftstelle immer nach den Verhältnissen betrachten muß, unter denen sie geschrieben ist, und daß es fehlerhaft ist, wenn man eine Schriststelle aus der Umgebung herausreitzt und dann von einem Standpunkt aus beurteilt, der Zeit und Verhältnissen der Niederschrift gar nicht entspricht. Bedenken Sie aber dabei, daß ich richtig zitiert habe, S i e aber falsch Zitiert Habens. Erst jetzt ging ich dazu Mer, den. Sinnunserer Gesetzesbestimmung zu erklären. . , Wir sehen beim Faktor Kapital ebenso, wie wir es beim Grund und Boden gesehen haben, daß unser Gesetzgeber es unmöglich macht, daß ein Staatsbürger aus dem Ertrag der Arbeit eines anderen, von der „Ausbeutung", wie gewisse Leute sogen, leben kann. 3. D i e A r b e i t. Israel war ein Ackerstaat. Großgrundbesitz war nicht vorhanden. Die typische Arbeit in Israel war also Bauernarbeit, und der typische Bauer arbeitete gemeinsam mit seinem Gesinde, er faulenzt nicht auf Kosten feine» Gesindes, nein, wenn er es anspornen will, dann geht er selbst mit gutem Beispiel voran. Der Gesetzgeber hebt ausdrücklich hervor, daß die Arbeit auch die Arbeit des Gesamtvolkes sein solle und nicht etwa nur die der sogenannten unteren Klassen. „Sechs Tage sollst du arbeiten." Es heißt nicht: „Sechs Tage kannst du arbeiten." Das ganze Volk sollte arbeiten und hat gearbeitet. David hütete die Schafe, Saul geht mit seines Vaters Knechten auf die Suche nach der verlorenen Eselin. Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten Tage sollst du ruhen. Wir betrachten heutigen Tages die Ärbeitsrnhe am siebenten Tage als etwas so Selbstverständliches, daß wir gemeinhin uns gar nicht bewußt sind, welch eine sozialpolitische Großtat die Einführung der Sabbatruhe war. Gehen wir in Gedanken die Jahrtausende zurück. Bei den Völkern rund um Israel war jeder Wochentag ein Werktag. War das schon drückend für die sozial Höherstehenden, um wieviel drückender für die Massen des arbeitenden Volkes und gar der Knechte und Sklaven. Wie ganz anders in Israel! Der Sabbat hat in unserer Gesetzgebung zwei Begründungen, eine religiöse und eine sozialpolitische. Die religiöse Begründung (II. 20. 8) ist bekanntlich die Niche des Schöpfers am siebenten Schöpfungstage, die sozialpolitische Begründung lautet V. 5. 14—15: „Aber der siebente Tag ist Feiertag dem Ewigen deinem Gotte. Da sollst du keinerlei Werk verrichten, du- und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd -und dein. Ochs und dein Esel und all dein Vieh, und dein Fremder, der in deinen Toren, auf daß ruhe bnn Knecht und deine Magd und du. U n d d u sol lst g edenken, daß du Knecht gewesen im Lande Aegypten, und daß dich von da herausgesührt hat der Ewige, dein Gott, mit starker Hand und ausgestrecktem Arm; darum hat der Ewige, dein Gott, g e b o t e n, den Sabbattag zu hüten." 2) In gleicher Weise hätte ich folgende Stelle aus Luthers Schriften zitieren können: „Die Obrigkeit muß den Pöbel, Herrn Ornnes, treiben, schlagen, würgen, henken, köpfen und radebrechen; sie muß das Volk mit der Faust ins Werk zwingen, wie man Schweine und wilde Tiere treibt und zwingt." (Walch, Luthers Werke, I, 615.) Kinder Trikotf Hauff man am besten bei MmKäfJ Leipzigenstr. <37 o. Dönhoffpfafz Bekannt für gute Waren billige Preiset Alleinige Anzeigen-Aanahme Rudolf Mosse, Anzeigen-Annahme für sämtl. Zeitungen Deutschlands und des Auslands Berlin SW 19, Jerusalemer Straße 46-49 / Breslau f Chemnitz / Dresden / Düsseldorf / Erfurt / Frankfurt a. M. / Halle (Saale) / Hamburg / Hannover Köln a. Nh. 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