Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 31 (31.7.1924)
- Date
- 1924-07-31
- Page
- Seite 466 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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466 Das-sozialpolitische Gebot des Sabbats ist schärfer gegeben als das religiöse Gebot. Bei. lotzteremi heißt es: Sochaur es jaum haschabboth =■ Gedenke des Sabbattages; bei jenem aber heißt es: Schomaur es jaum haschabboth — Hüte, bewahre den Sabbattag. Der Gesetzgeber Logügt sich nicht damit, joden siebenten Tag zum Ruhetag zu machen, er macht auch jedes siebente Jahr zürn Feierjahr, in dem keinerlei landwirtschaftliche Arbeit verrichtet werden durste. Was nun die verschiedenen Arten der Arbeitnehmer siür damalige Zeiten betrifft, so unterscheiden wir drei verschiedene Arten: 1. Tagelöhner, 2. Knechte, 3. Leibeigene oder Sklaven. Die freieste Form des Arbeitnehmers ist die des Tagelöhners. Der Tagelöhner mußte seinen Lohn sofort erhalten. Es heißt III. 19. 13: „Des Tagelöhners Lohn soll nicht bei dir bleiben bis zum Morgen." Und V. 24, 14—15 heißt es: „Du sollst dem Tagelöhner den Lohn nicht vorenthalten, einem Armen und Dürftigen von deinen Brüdern oder dem Fremdling der in deinem Land und in deinen Toren. An demselben Tage gibt ihm seinen Lohn, und die Sonne soll nicht darüber untergchen; denn ein Armer ist er und danach langet seine Seele, daß er nicht rufe über dich zum Ewigen, und an dir Sünde sei." Wenn wir nun zweitens von den Knechten reden, so dürfen wir nicht an unsere heutigen Knechte denken, Ackerknechte, Fuhrknechte ustv. Das sind freie Leute. Was in unserer Gesetzgebung Knecht genannt wird, sind unfreie Leute, aber keine Sklaven. Die Stellung eines Knechtes in damaliger Zeit entspricht ungefähr der Stellung, die im Mittelalter der Hörige einnahm. Die Zeit der Hörigkeit war aber in Israel nur kurz begrenzt. Es heißt II. 21. 2: „Wenn du einen obräi-schen Knecht Läufst, so soll er dir sechs Jahre dienen^ aber im siebenten Jahre soll er frei ausgehen ohne Lösegeld." War die Zeit der Knechtschaft abgelaufen, wäre dann der Knecht frei, aber leer ausgegangen, nichts weiter sein eigen nennend, als wie seine arbeitswilligen Arme, so wäre er als freier Mann schlimmer dran gewesen wie als Knecht. Darum befiehlt der^ Gesetzgeber (V. 15. 13): „Du sollst ihn nicht leer von dir gehen lassen, sondern sollst ihm auslegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deinem Kelter, daß du gebest von dem, womit dich der Herr, dein Gott, gesegnet hat." Wollte der Knecht aber nicht frei werden, sondern bei dem Herrn bleiben, „so nimm einen Pfriemen", befiehlt der Gesetzgeber (V. 15. 17), „und bohre ihn durch sein Öhr an die Tür, und er soll dir Knecht sein für immer." . Diese Prozedur mag uns» wohl unnötig, grausam erscheinen. Heinrich Heine gibt dazu folgende treffliche Erklärung: „Wollte aber ein Sklave, den das Gesetz endlich befreite, durchaus nicht das Herrenhaus verlassen, so befahl Mose, daß der unverbesserliche Lump mit den Ohren an den Türpfosten des Hauses angenagelt wurde. Oh, Mose, unser Lehrer, Mosche Rabbenu, großer Bekämpser der. Knechtschaft., reiche mir Hammer und Nägel, damit ich unsere gemütlichen Sklaven in schwarz-rot-goldener Livree mit ihren langen Ohren sestnagle an das Brandenburger Tor." (Geständnisse B. XIV.) Von der Züchtigung der Knechte durch den Herrn heißt es II. 21. 26—27: „Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in das Auge 'schlägt und verdirbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge. Desselbigengleichen, wenn er seinem Knecht oder 'seiner Magd einen Zahn ausschlägt, so soll er sie frei loslassen um den Zahn." Der Gesetzgeber will natürlich nicht bloß . die ebengenannten Körperteile im Gegensatz zu anderen Körperteilen schützen, er will vielmehr einer rohen, den Körperschüdigenden Behandlung dauernd d e n R i e g e l v o r s ch i e b e n. Wir müssen dabei bedenken, daß im Altertum körperliche Strafen ebenso natürlich und gewöhnlich waren, wie sie uns Kindern des 20. Jahrhunderts verpönt sind. Die dritte Art der Arbeitnehmer sind Leibeigene oder Sklaven. Die Sklaverei war eine wesentliche Institution der Völker des Altertums. Wie sehr das, der Fall war. sehen wir am besten bei den beidengrößten Philosophen des Altertums, Plato und Aristoteles. Plato schrieb ein Werk vom ^Staate", in dem er von seinem Standpunkte aus eine ideale Staatsverfassung, wir sagen heute einen „Zukunstsstaat", ausmalt. Selbst ein so großer Denker konnte in einem Phantasiegemälde vom Zukunstsstaate sich einen Staat ohne Sklaverei nicht denken. Aristoteles! hält ebenfalls die Sklaverei für eine unbedingt notwendige Institution, „es sei denn", sagte er („Politik" I. 4), „daß die Steine von selbst zu den Bauleuten kämen und die Weberschiffchen von selbst gingen"*). Bei den Römern war der Sklave einfach res sonans eine sprechende Sache, also kein Mensch, sondern eine Sache, wie eine Kuh oder ein Wagen. Der Römer hatte — und das ist sehr bezeichnend — vier verschiedene Bezeichnungen für Sklave: servus, familia* mancipium, vernav je nachdem er seine soziale Stellung, seine Stellung im Haushalte, seinen Marktwert oder seine unfreie Geburt bezeichnen wollte. Dagegen gibt es im Hebräischen überhaupt kein Wort für Sklave, weil es eben im Sinne des Altertums, in Israel keine Sklaverei gegeben hat. Ebeth heißt Knecht, Ebeth abodath heißt Erzknecht. Das, was bei anderen Völkern Sklave war, war in Israel Ebeth abodim, d. h. ein Knecht auf Lebenszeit, der im siebenten Jahre nicht frei ausgehen, sondern bei seinem Herrn bleiben wollte. Rechtlich und sozial stand er mit den Knechten, die im siebenten Jahre frei ausgingen, auf gleicher Stufe. Schl ußb e t rächt u n g. Wir leben im Zeitalter des Ero-ßkapital-ismus. Wird der Kommunismus, der sich jetzt mächtig regt, ihn ablösen? Wer vermag das zu sagen? Wenn wir aber die Lehren unserer Gesetzgebung maßgebend sein lassen wollen, dann sagen wir': „Niemals." Solange Menschen auf dieser Erde über wirtschaftliche Vorgänge nachgedacht haben, so lange^ ist auch die Idee des Kommunisums vorhanden gewesen, und große, edle Geister sind für ihn einige treten, stellen io eile mrt ihrem Leben. Ein sicheres Zeichen dafür, daß irgend etwas Wahres r-m Kommunismus vorhanden sein muß. Unser Gesetzgeber hat dieses Wahre, den wahren Kern, erkannt, indem er sagte: „Das Land ift mein, und ihr seid nur Gäste und Fremdlinge vor nur." Unser Gesetzgeber gibt das Land, den Grund und Boden, der Allgemeinheit, aber den Kommunismus der Produktionsmittel, des Kapitals, lehnt er ausdrücklich ab. Somit können wir sagen, daß für unsere Gesetzgebung die Devise lautet: Weder Kapitalismus noch Komnrumsmus, sondern Sozialismus. Unser Gesetzgeber gibt dem Staate, was des Staates ist, und dem einzelnen, was des einzelnen rst. Unser Gesetzgeber gibt dem einzelnen Staatsbürger nicht allein gleiche Rechte vor dem Gesetz, das bedingt nur formale Demokratie, Scheindemokratie, sondern auch gleiche Rechte vor dem Schöpfer der Erde. Damit erst wird aus der Scheindemokratie wahre Demokratie. „Die Geschichte aller menschlichen Gesellschaften ist die Geschichte von Klassenkümpfen." So lassen Marx und Engels das Kommunistische Manifest beginnen. Nur die Geschichte eines einzigen Volkes bildet eine Ausnahme. Dieses Volk ist Israel. Keine Spur von Klassenkämpfen. Keine Spur von Junkertum, von Aristokratie, keine Spur von Kapitalherrschaft, von Ptutokratie. Der verstorbene katholische Theologe und Reichstagsabgeordnete Hitze, in sozial- V Heule kommen dre Sterne „von selbst" zu den Bauleuten, heute aehen dre Weberschiffchen „von selbst". Ist es da nicht natürlich« daß die. Fragen aufgeworfen werden: Besteht heute Lohnsklaverei? Und wenn sie besteht, rst es notwendig, daß sie noch besteht, wo die Tausenden von eisernen Sklaven uns zu Diensten stehen? Vad Tölz/Parkhotel Atzenhof. M-remker Sau, am Platze. Srüttassige Pens,»« »ei mW«en preisen •Willif du gesunde Kindersehh,'; Dann'- gib Biedert j Ramogen! I Oulesiknften über MHchernährunq kostenfrei durdvl | Deutsche Milchwerke A.C^Lwingenberg (Heuenj|