Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 30 (24.7.1924)
- Date
- 1924-07-24
- Page
- Seite 449 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Hegen Zen )u-enhaß in öer Schule. Von der Tagung der demokratischen Frauen in Würzbur g. 1 Bei der Reichssrauentagung der Demokratischen Partei bildete die Forderung der Simultanschule den Gegenstand einer langen Aussprache. Unter anderem wurde ihr Einfluß auf die Milderung der konfessionellen Gegensätze hervorgehoben. Die Wünsche der Frauen wurden in einer Entschließung Zusammengefaßt, in der es heißt: . . Vor allem wenden wir uns gegen die Duldung und Begünstigung antisemitischer Strömungen in der . Schule, die sich von da aus in d i e F a m i l i e n der Kinder i jortpflanzen.; 1 Die ungeh eure Hetze gegen das Judentumbedeutet eine Kulturschmach, deren verderblichen Einfluß - auf unsere Volksgesittung, vor allem auf unsere , I u g e n d, wir mit s ch ä r f st e m N a ch d r u ck bekämpfen wollen." Es ist zu hoffen, daß diese dankenswerte Kundgebung in allen wirtlich vaterländisch gesinnten Kreisen Widerhall finden wird. In dieser Frage geht es ja nicht nur um die Zukunft der jüdischen Kinder, sondern um die Z u k u n f t D e u t s ch l a n d s l Der Erö Zer GsLjuöen. 'Eine bedauerliche U n a ch t s a m k e i t der „Kölnischen Zeitung". In Köln ging dieser Tage vor dem englischen Militärericht ein Prozeß gegen Ministerialrat Dr. Schneider zu nde, auf den näher einzugehen für uns kein Anlaß vorliegt. Die Zeitungen haben ausführlich über den Verlaus berichtet. Im Gegensatz zu der gesamten übrigen Presse enthält der Bericht der „5k ö l - uischen Zeitung" über den letzten Tag der Verhandlung einen .Passus, der den Eindruck erweckt, als wenn Schneider vor Gericht Über einen Mitangeklagten Zucker folgendes ausgesagt habe: „Im Juni oder Juli 1918 hat mir Zucker auf Befragen aus- ' drücklich erklärt, die orthodoxen Galizier seien nach dem Talmud, Den er sehr genau kenne, nicht verpflichtet, unter Eid vor Gericht . die Wahrheit zu sagen. Es gäbe eine bestimmte Formel, die aber jso schwer fei, daß ein deutscher Rabbiner sie nicht abnehmen könne. Diese allein verpflichte zur Wahrheit. Der Galizier haben den Galizier im Prozeß zu unterstützen. Er dürfe ihn aber fallen Klassen, wenn er sich selbst dadurch retten könne. In diesem Falle y feien Verdächtigungen und Beschuldigungen erlaubt." '' An und für sich ist es schon merkwürdig, daß nur die „Kölnische Zeitung" und der „Stadtanzeiger" diesen Absatz brachten, jedenfalls hat er in der Kölner jüdischen Bevölkerung großes Befremden hervorgerufen und dem Gemeinderabbiner Dr. Kobe v Anlaß zu einer Erklärung gegeben, in der es heißt: „In einer Zeit, in der auch der „Judeneid" in der Rolle ge- '' gewisser Kreise ein umfangreiches und starkes Zugstück bildet, sei einmal auf die Bewertung, die der Eid im Lalmudischen Schrifttum erfährt, die Aufmerksamkeit hingelenkt. > Der Talmud atmet dieselbe Hochschätzung des Eides wie die Bibel. Ihm gilt das biblische Gebot, den Namen des Herrn zur Wahrheit anzurufen, und das biblische Verbot, den Namen nicht durch Unwahrheit zu entweihen, als ( oberstes Prinzip. So wie der Eid seine objektive Heiligkeit besitzt und Gott-esverehrung ist, so liegt im Meineid, abgesehen von dem Unrecht, das durch 'ihn gegen 'Menschen begangen wird, eine Lästerung der Gottheit. Bor allem wird im Talmud jeder zu vermeidende, wenn auch wahre Eid, dem Falscheid fast gleichgestellt. Wird aber der Eid geleistet, so ist nach 'dem Tal m u b n i ch t der geringste Unterschied, ob vor dem nichtjüdischen oder jüdischen Gericht, ob zi dem Nichtjuden gilt oder dem Juden; er ist 'auch ohne Anrufung des Gottesnamens heilig; es genügt, wenn der Schwörende nach Anhörung der Eidesformel mit „Amen" antwortet. Ebenso ist das einfache Ja, ja und Nein, nein ein Schwur, 'geschweige, daß eine bestimmte Formel erst zur Wahrheit' verpflichten sollte. Auch gegen die Lehre der Reservatio mentalis spricht sich der Talmud aufs entschiedenste aus: „Wünsche, Gedanken, stillschweigende Vorbehalte gelten nichts, es kommt hier nur auf die ausgesprochene Erklärung an." Das ist nicht nur die Erklärung eines .einzelnen Autors, sondern ein fundamentaler Rechtsgrundsatz im Talmud. Keine Geringeren als die christlichen Professoren Dr. Nöld ecke und Dr. Wünsche haben in ihrem schriftlichen dem Wiener Landgericht anläßlich des Prozesses Rohling 1895 .erstatteten Gutachten u. a. erklärt, daß nach dem Talmud bei einem regulären Eide dem Juden keine reservatio mentalis gestattet ist. Niemals darf also der Jude guf Grund des Talmuds zu der Meinung Veranlassung geben, daß er seinen Gott nicht als Gott der Wahrheit Anerkennt. Das noch immer klassische Buch von Zacharias Frankel: Dre Eidesleistung der Juden in theologischer und historischer Beziehung, 1840, auf Grund dessen der Eid mene Judaica in Sachsen rn Preußen seinerzeit abgeschafft worden ist, vermag darüber ore beste Aufklärung zu geben. Der Talmud kann demnach nicht herangeholt werden, um Unlautereren oder Schlechtigkeiten einzelner zu erklären, zu bemänteln oder zu entschuldigen." In Köln ist man der Sache weiter nachgegängen. Professor Dr. I. S ch e f t e l o w i tz fragte bei der. Redaktion der „Kölnischen V o l k s z e i t u n g" an, warum sie nichts über die Aeußerung des Ministerialrats Schneider gebracht hatte, und erhielt folgende schriftliche Antwort: „Der Ministerialrat Dr. Schneider hat die Aeußerung über den Eid im Talmud nicht getan. Sie war allerdings irr dem für die Presse bestimmtem Manuskript vorhanden, er machte aber die Pressevertreter noch besonders darauf aufmerksam, dasz er sie nicht getan hat» Infolgedessen hat die „Kölnische VoWZeitung" diese Aeußerung nicht wiedergegeben, wohl aber,. wie wir uns zufällig überzeugt haben, wohl versehentlich die „.Kölnische Zeitung". Es erweckt merkwürdige Empfindungen, mit welchem Eifer die „Kölnische Zeitung" diese Meldung verbreitet hat. lieber die Persönlichkeit des hier genannten Z u ck e r erfahren wir von besonderer Seite noch folgendes: „Der in der Gerichtsverhandlung gegen den Ministerialrat Schneider mehrfach genannte Zucker, der sich in das Vertrauen Ministerialrats Schneiders einzuuisten verstanden hat, rst in weiten Kreisen als internationaler Hoch si n p l e r bekannt. Auf seinem internationalen Lebensgang hat bereits nach dem Zeitungsbericht Ministerialrat Schneider selbst hingewiesen. Es wäre ihm bei geringer Nachforschung leicht gewesen, zuverlässige Auskünfte über die sittliche Minderwertigkeit des Zucker zu erlangen. Ueberall, wo er sich ausgehalten hat, hat er den übelsten Leumund hinterlassen. Während er in der amerikanischen Stadt als christlicher Missionar sich betätigte, hat er sich in Köln, wo er als Jude bessere Geschäfte zu machen glaubte, als orthodoxer Jude aufgeführt. Dort hat er sich zuSp'cheldiensten hergegeben und weder Glaubensgenossen noch Angehörige dabei verschont. Wir müssen gerade von 'jüdischer Seite aus lebhaft bedauern, daß Herr Ministerialrat Schneider nicht Anlaß genommen hat, die Wahrhaftigkeit dieser Auskunft mit Rücksicht aus die Tragweite, die ihr im Falle ihrer Bestätigung innegewohnt hätte, durch Vermittlung berufener Instanzen nachzuprüsen. Es widerstrebt uns geradezu, im Zusammenhang mit dem verlogenen Gerede eines Salomon Zucker ein ernsthaftes Wort über die unantastbare Heiligkeit zu sprechen, die das Judentum und gerade der Talmud dem Eide zuweist. Eine überragende Kapazität wie der vor wenigen Jahren verstorbene Rektor des Berliner Rabbinerseminars, Herr Professor Dr. H o f f m ann. mit dem hervorragendste Rabbiner und Talmudforscher aller Länder diesseits und jenseits des Ozeans wegen seiner talmudischen Meisterschaft enge Fühlung unterhalten haben, also auch die bedeutendsten Rabbiner Galiziens, hat in seinem bekannten Buche „Der S ch u l ch a n A r u ch u n d die R a b b i n e n" über das Verhältnis der Juden zu Andersgläubigen quellenmäßig nachgewiesen, daß der Talmud einen — einerlei ob vor jüdischem oder nichtjüdischem Gerichtshof geleisteten — Eid für unverbrüchlich geltend erklärt, dessen Verletzung keine Hintergedanken, keine reservatio mentalis, gestattet und vor schwerer Bestrafung schützt. Das gilt einerlei, ob der Nam-e Gottes beim Schwur angerufen wurde oder nicht. Unter den Lalmudischen Bestimmungen, welche Wahrhaftigkeit und Treue auch dem NichLjnden gegenüber gebietet, nennt Hofsmann an der angegebenen Stelle (2. Auslage, 1894, Seite 87) folgenden Paragraphen aus Jore Dea 237,2: __ __ Wenn jemand von einem anderen beschworen wird, etwas zu tun oder nicht zu tun, und er -darauf „Amen" oder sonst ein Wort erwidert hat, woraus die Annahme des Schwurs zu verstehen ist, so ist dies ein verbindlicher Eid, geradeso, wie wenn er selbst geschworen hätte, mag auch der Beschwörende ein Nichtjude sein." Der Zwischenfall Schneider—Zucker dürfte damit für jeden anständigen Menschen erledigt sein. , .. -ch ' Wem gehört öie IagerM Eine sehr lehrreiche Statist ick. Das badische statistische Landesamt in Karlsruhe hat Erhebungen im Freistaat Baden über den Stand der Jugendbewegung veranstaltet. Diese Erhebungen, die vom Frühjahr dieses Jahres stammen und am 1. Juni abgeschlossen sind, geben uns ein vernichtendes Bild vom Dtande der Jugenbewegung aus der äußersten Rechten. So zählen die deutschvölkischen Verbände in ganz Baden klägliche 630 Mitglieder, der vielgenannte deutschnationale Bismarck-Bund ganze 100 Mitglieder. Dagegen hatten von rein politischen Jugendorganisationen die Demokraten 750, die Volkspartei 1000, das Zentrum 600, der Verband der sogenannten Arbeiterjugend 3550 Mitglieder. Die Kommunisten verweigerten Angaben. Die katholischen Organisationen zählten 68 600, die jüdischen 1100, die sreigewerkschastlichen 18 900 Mitglieder. Hierzu kommen noch 56000 Mitglieder von sozialistischen Sport- und Turnvereinen. So sehen die Verhältnisse in Baden aus; auch sonst werden die Verhältnisse nicht viel anders liegen. Diese nackten Zahlen beweisen, wie die „Vossische Zeitung" mit Recht betont, beweiskräftiger als alle Phrasen, die mit großem Lärm von den Völkischen immer wieder verkündet werden.