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Central-Verein-Zeitung · 1924-06-19 · 25 (19.6.1924) · p. Seite 380

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
25 (19.6.1924)
Date
1924-06-19
Page
Seite 380 (sequence 8)
Language
German
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„Schuleinrichtung als Erziehungsgemeinschaft". Der nachfolgenden Zuschrift geben wir Raum als einer persönlichen Auffassung eines christlichen Lehrers. Die S ch r i f t l e i t u n g. Enis!prechend der Weimarer Reichs,Verfassung ist an den Groß- Berliner Schulten Simultanschulen — für bl'e religiösen- Minderheiten', also auch für die Kinder des jüdischen Glaubensbekenntnisses, entsprechender Religionsunterricht eingerichtet worden. Die religiöse Unterweisung witrd in der Regel im Nahmen des planmäßigen Unterrichts erteilt, d. tz. die Kinder werden in den Lehrstunden religionsunterrichtlich versorgt, die auf dem Stundenplan als Religionsstunden augesetzt sind, so daß sie außerhalb des stuudeu- Planmäßigen Unterrichts — an den Nachmittagen — nicht nochmals znm Schulhause zu lausen brauchen'. , Diese Religionsstlinden gibt an verschiedenen Schuten ein jüdisches Mitglied des Lehirerkollegnrms, das in den übrigen Lehrfächern — ebenso wie alle anderen Lehrpersonen — die Kinder aller Bekenntnisse unterrichtet. Nun hat der Einsender verschiedentlich beobachtet, daß jüdische Eltern trotzdem ihre Kinder außerhalb der Schule in der Neligivns!- lehre unterweisen lassen. Die Gründe hierfür liegen wohl darin, daß die Schullaussichtsbehorden aus allgemeingrundsätzlicheni Erwägungen heraus für die Erteilung des Religionsunterrichtes innerhalb des offiziellen Schullehrplanes gewisse Beschränkungen vorschreiben, z. B. hinsichtlich der Unterweisung in der hebräischen Sprache, die beim Unterricht außerhalb des Schulrahmens wegsallen. Es ist aber unzweifelhaft, daß für die Ueberbrückuug der unseligen Kluft, die durch den verhetzenden Antisemitismus zwischen den jüdischen und nichtjüdischen Volksgenossen immer von neuem aufgerissen wird, manch ein Baustein durch den oben gekennzeichneten lehrplanmäßlgen Religionsunterricht herbe ige tragen wird. Es sind hier und da Widerstände zu überwinden gewesen, bis den berechtigten Forderungen der religiösen Minderheiten Rechnung getragen wurde; mehrfach hat die Frage ihre glückliche Lösung durch die Anstellung eines jüdischen Lehrers gleichzeitig als Profanlehrer an der fraglichen Schule gefunden. Eine lückenlose Teilnahme aller jüdischen Kinder an dem offiziellen Religionsunterricht festigt die Stellung ihres Lehrers in seinem Kollegium, während im gegenteiligen Falle seine pädagogische Persönlichkeit — unbeabsichtigt und zu Unrecht — leicht in ein schiefes Licht gerückt wird. Die Kinder selbst sehen in ihrer Schulei nrichtung eine Erziehungsgemeinschaft, wenn ihr und ihrer Mitschüler. Deutsche Geschichtsusw. Lehrer s i e im Glauben ihrer Väter in den ihnen lieb- und vertrautgewordenen Räumen unterrichtet, als wenn das abgesondert von der gewohnten Schulumwelt geschieht. Sie wachsen organisch in die Volksgemeinschaft hinein, das gegenseitige Verstehen zwischen ihnen und den Kindern anderer Bekenntnisse wird sich immer hemmungsloser gestalten, und so werden — hoffentlich — sie und ihre Mitschüler in eine Zeit hineinwachfen, in der sie als gleichberechtigte und gleichverpslichtete Mitglieder unserer Notgemeinschaft wirken.- , Bet aller Würdigung der Gründe für das Vorgehen mancher jüdischen Eltern, die wohl auf dem Gebiete der Besonderheit der jüdischen Religionslehre liegen, michte der Einsender dieser Zeilen doch warnen: Schafft nicht eueren böswilligen Gegnern das billige Scheinargument, als ob ihr selbst wieder euch und euere Kinder in ein reÄgiöses und geistiges Ghetto zurückziehen wollt!- Hans Wohwod. Neue ... jftp*hschlld, S.: Emarrzipatiottsbestre-irrrgen des jüdischen Grotzgemeinden des Grotzherzogtums Hessen im vorigen Jahrhnndert. Worms 1924, Verlag Julius Mannheimer , Der bekannte Verfasser hat eine geschickte Hand für die Auffindung und Darstellung interessanter Vorgänge aus dem Leben der Juden im Men Jahrhundert. Bald sucht er uns das jüdische Milieu Berthold Auerbachs näher zu bringen, bald Zeichnet er uns interessante Kulturbilder aus Vergangenheit und Gegenwart der altberühmten Gemeinde Worms, in der er selbst bereits ein halbes Jahrhundert segensreich wirkt. Auf Grund von Protokollen und Akten des Archivs der Gemeinde Worms werden wir in seiner neuesten Arbeit mit führenden Persönlichkeiten der hessischen Gemeinden in den Jahren 1830 bis 1848 bekannt gemacht; wir sehen wackere Männer am Werk, um die letzten Reste mittelalterlicher Brandmarknng der Juden zu beseitigen und die bürgerliche Gleichstellung zu erringen. Kaiser Napoleon hatte durch das Dekret vom 17. März 1808 angeordnet, daß die Juden seines Reiches behufs Erlangung der Handelserlaubnis eine amtliche Bescheinigung beibringen mußten, daß gegen ihre Moral nichts einznwenden sei. Das Dekret galt zunächst für zehn Jahre und erlosch für Frankreich auch nach zehn Jahren; indes für die von Frankreich inzwischen wieder losgelöste d und dem Großherzogtum. Hessen einverleibte Provinz „R heinhessen" ließ man es weiter in Kraft, und erst nach weiteren drei Jahrzehnten gelang es den unermüdlichen Bemühungen der hessischen Gemeinden, die in dem Abgeordneten für Mainz, Dr. Glaubrech, einen treuen Fürsprecher fanden, die Aufhebung des „infamen" Dekrets durchznsetzen. Auch über die entschiedene Opposition, die den Behörden seitens des Gemeinde- Vorstandes und Rabbiners gemacht wurde, um dem besonderen „Ju den eid" mors judaicoden Garaus zu machen, berichtet der Verfasser auf Grund des Wormser Archivs, das auch ein in diesem Büchlein mitgeteiltes Verzeichnis der Wormser Juden und Christen enthält, die Mitglieder des im Jahre 1833 gegründeten, vom hessischen Ministerium befürworteten „Vereins zur Verbesserung des Zustands der Israeliten im Großherzogtum Hessen" waren. Einige Kleinigkeiten und ein störender Druckfehler sind zu berichtigen: Das Dekret Napoleons ist vom 17. März 1808 (nicht 7. März, wie S. 8); S. 19 more statt mori; S. 35, Zeile 8 von unten, muß es wohl „Kreisarnt". statt Ministerium heißen, wie der Inhalt ergibt. Ich bemerke dies für eine eventuelle Neuauflage, die auch diese Schrift ebenso wie ihr bejahrter, aber mit jugendlicher Schaffenskraft begabter Verfasser erleben möge. Rabbiner Dr. David (Bochum). 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