Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 25 (19.6.1924)
- Date
- 1924-06-19
- Page
- Seite 374 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2277379-2277464-2277488--01250-2280481- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
kickt Rechtsanwalt werden und die Jüdin! nicht einmal Hebamme für alle Welt. Nur Jüdinnen darf sie in ihren schweren Stunden beistehen. Und mit dem Arzt ist es nicht anders. Mit einem Wort, diese Gesetzgebung des modernen antisemitischen Solon — oder war es eine Mehrzahl —ist unvergleichlich durchgreifender und radikaler, als sie zu den schlimmsten Zeiten der schlimmsten russischen Zaren gestaltet war. Auch des Humors entbehrt diese in Aussicht genommene Gesetzgebung nicht vollkommen. Es lautet die Bestimmung 48 nämlich folgendermaßen: „Die Judenschaft darf nur jüdische Badeanstalten und Freibäder benutzen. Deutfchblütigen ist der Besuch jüdischer Badeanstalten bei Verlust der Staatsangehörigkeit verboten." Diese Bestimmung könnte einige Komplikationen dadurch ergeben, daß etwa durch Zufall oder Absicht Juden oder Christen sich entschlössen, in der offenen See oder in offenen Binnenseen oder Flußlaufen zu baden. Hier scheint mir eine Lücke vorzuliegen, denn wenn diese unerhörte Annäherung zwischen Juden und Christen im feuchten Element stattgefunden hat, so muß sie natürlich bestraft werden, und darüber enchält der Entwurf nichts. Auf diese Lücke aufmerksam zu machen, möchte ich nicht unterlassen!. Milde sind die Strafbestimmungen der antisemitischen Gesetzgeber nicht gerade. S>ie bevorzugen das — Hängen; eine Vollstreckungsmethode, mit der Deutschland bisher nicht gesegnet gewesen ist, und die eine recht vorurteilslose Annäherung an angelsächsische, meist von Antisemiten verachtete Methoden verrät. Gehängt wird nach diesem Entwurf recht ausgiebig. Und soll schon einmal Deutschland politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich, kurz in toto saniert werden, so ist eine 'durchgreifende Erziehung mittels des Galgens durchaus empfehlenswert. Einige Worte müssen noch dein allgemeinen volkswirtschaftlichen Programm der Vorlage gewidmet werden. Unter Nr. 23 heißt es da: „Der Geldverkehr wird verstaatlicht. Die Goldwährung wird aufgehoben. Der Poggenpreis bestimmt fortan den Wert der Zahlungsmittel." Weniger geschulte nationalökonomische Denker werden zu der Frage gelangen, wie wird denn nun aber der Roggenpreis ermittelt? Vielleicht kommt er zum Ausdruck in Silberwährung oder in Papierwährung. Aber das sind natürlich nur Einwürfe eines Kleinigkeitskrämers, dem der geniale antisemitische Gedankenslug sohlt. Auch was es heißen soll, „der Geldverkehr wird verstaatlicht", ist nur zu ahnen. In landesüblicher antisemitischer Auffassung bewegt sich dagegen die Bestimmung über die Börse. Es heißt da: „Wer durch geheime Zeichen, Worte oder Griffe den Eingeweihten kundtut, daß eine Hebung oder Senkung von Wertpapieren (Hausse oder Baisie) geplant sei, wird mit Zuchthaus nicht unter 5 Jahren bestraft." Man kann namentlich den Ausdruck „Griffe" sehr glücklich finden. Er hat sich augenscheinlich eingestellt, weil hier Be griffe fehlem lieber den gesamten Charakter der antisemitischen Vorschläge, über die Sachkunde, die darin zum Ausdruck kommt, kann ein Zweifel jetzt bei niemandem mehr bestehen. Mer es muß doch ganz ausdrücklich hervorgehoben werden, daß diese Vorschläge sich keineswegs allein gegen Juden und Jüdinnen wenden. Der Umfang der Einflußnahme ist ein weit größerer. Diese Gesetzgebung würde namentlich wirtschaftlich den Gesamtstaat revolutionieren, und es mag zweifelhaft sein, ob diese Revolutionierung des Wirtschaftslebens eine geringere wäre als die durch die Kommunisten beabsichtigte. ES ist hier wirklich der Versuch einer fundamentalen Neugestaltung gemacht. Ob man sie genial oder irrsinnig nennen will, hängt vom Standpunkt des Beurteilers ab. Eins steht fest: Es bringt in der Tat dieser Entwurf den Versuch einer radikalen Lösung der Judewfrage. Und um dies Ziel zu erreichen — durchgreifend, rücksichtslos, unerbittlich — dazu dient der Absatz 64. „Alle Bestimmungen der deutschen Judenordnung gelten sinngemäß für alle Juden, Jüdinnen und jüdisch Versippten ohne Unterschied des Glaubens, sowie für solche Nichtjuden, die sich der Judenschaft als Schutztruppe oder in Abwehrveretnen anschließen." Dieser eine Satz, das wäre in der Tat die Ludendorffsche Patentlösung — für die Judenfrage. Des näheren zu untersuchen, wer die jüdisch Versippten sind, bleibt natürlich Der Weisheit antisemitischer Gesetzesausleger Vorbehalten. Da- §egen ist eindeutig der Begriff der Schutztruppe für die luden. ' Jeder Politiker und Wähler, der den antisemitischen Vorschlägen nicht zustimmt, beweist damit offensichtlich, daß er ein Angehöriger der jüdischen Schutztruppe ist. Das ergibt sich mit zwingender Logik. Die Anhänger der „jüdischen Schutztruppe" bestehen demnach aus der Gesamtheit der Kommunisten, aus der Gesamtheit der Sozialdemokraten und Demokraten; das Zentrum ist hierher zu rechnen; von der Deutschen Volkspartei eine immerhin erhebliche Anzahl; und vielleicht fänden sich sogar unter der Deutschnationalen Volkspartei Wähler und Gewählte, die der neuen „deutschen Judenordnung" zu unterwerfen wären. Als politische Beherrscher und Beglücker Deutschlands blieben alsdann allein übrig jene Antisemiten, die Nachweisen können, daß seit dem 11. März 1812, seit jenem Tage, da das Judenedikt in Preußen erlassen worden ist, kein Tropfen jüdischen Blutes die Reinheit ihrer Familie mit der Pest --des Semitismus. für immer disqualifiziert hat. Wer zittert da unter den Reaktionären!! Es wird gefährliche und furchtbare Musterung gehalten werden. Der große Friedrich Karl von Savignh hat vor jetzt gerade 110 Jahren seine Schrift veröffentlicht: „Dom Berus unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft." Heute ist die Frage endgültig gelöst. Daß die Antisemiten der deutschen Republik von 1924 einen Beruf zur Gesetzgebung haben, kann nach obiger Leistung, kann nach der Publikation dieses Entwurfes für eine „deutsche Judenordnung" wohl nur von interessierter oder böswilliger Seite geleugnet werden. Hier liegt in der Tat das vor, was nach Ludendorff als „Patentlösung" bezeichnet werden muß ... Diese Veröffentlichung hat natürlich ihre heitere Seite. Mer sie muß doch zugleich außerordentlich ernst genommen werden. Daß solche Vorschläge Gesetzeskraft erlangen sollten, ist nicht gerade wahrscheinlich. Ihre Wirkung bleibt gleichwohl eine erhebliche; vor allem auf gewisse Kreise des Auslandes. Ein politisch sehr einflußreicher Amerikaner, der kein Jude ist, war mit dem besprochenen Judengesetzentwurs hier in Deutschland als einem 'Kuriosum bekanntgemacht worden. Er fragte mich über die Bedeutung solchen Vorgehens. Ich bezeichnete sie als „insignificant". Er erwiderte: „Und wenn dem auch so wäre, ihre Wahlen haben immerhin gezeigt, daß weite Kreise des deutschen Volkes leider solchen Anschauungen sehr zugänglich sind. Wie sollen wir, die wir drüben uns bemühen, für Deutschland, für den Frieden und für die Weltkultur zu arbeiten, es unserem Volk plausibel machen, daß diesem Deutschland der siegenden Reaktion und des siegenden menschlichen Rückschrittes geholfen werden muß." „That is a dilficult thing." Und es ist wirklich wahr, die deutschen antisemitischen Helden, die sich in die Rolle des Arminius hineinträumen, sind dem Wiederaufstteg Deutschlands ein trauriger Hemmschuh. Diese Befreier — nach ihrer Ansicht — sind — ohne es zu wollen — die Handlanger jener Politik in der Welt, die durch Poincarv verkörpert wurde. Eine Luöenöorff-Legenüe. Aus der Schulzeit des Generals. Justizrat B. Breslauer (Berlin) schreibt uns: In Ihrer Nr. 23-' vorn 5. Juni d. I. veröffentlicht Herr Rabbiner Dr. K a a H eine Jugenderinnerung, in der ein junger Kadett namens Ludendorff bei seinem früheren Lehrer Grünfeld einen Dankbefuch gemacht habe. In Posen erzählte man sich seinerzeit ein Histörchen, das angeblich von einem Beteiligten verbreitet worden war. Erich Ludendorff war mit anderen Schülern, fast ausnahmslos jüdischen Schülern, bei einem jüdischen Lehrer Grünfeld oder so ähnlich in Pension. Mancher dieser Pensionäre lieh sich, wie das so vorzutommen pflegt, bei seinen Schularbeiten helfen. Eines Morgens wollte Ludendorff eine Arbeit, die er nicht gefertigt hatte und die am Tage abzuliefern war, abschreiben, und bat einen jüdischen Mitschüler, ihm-hierzu seine Arbeit zur Verfügung zu stellen. Als der Schüler sich weigerte, die Arbeit herzugeben, erklärte Ludendorff: „Wenn, du mir nicht gleich deine Arbeit 'hergibst, sage ich Grürrfeld, daß du heute morgen — nicht Tesillim gelegt hast!" — Si nom e vero ...