Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 25 (19.6.1924)
- Date
- 1924-06-19
- Page
- Seite 373 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Einzelnummer 10 Gol-pfennkg Serlin, Jun! 1924 HI. Jahrgang Nr. 25 VMterfür-eotscM undMoentum 11»11 vryan »es fentrolVmins üeuiiclrer SlaatsvüryeriiWiscden vlauvens t.V>. Allgemeine Zeitung des Oudentums Verlag u. Schriftleiiung: Gentral-Verein -eutfchek Staatsbürger )ü-ifchen Glaubens e.v. Gerlin Sü)ö8, Lkn-enstr.13 Fernsprecher: Amt Dönhoff 3594, 3595 Telegrammadresse: „Centralglauben Berlin" .'. Postscheckkonto: Berlin 39472 Bankkonto: Dresdner Bank, Wechselstube G, Berlin SW 68, Lindenstr. 7 Monatsabonii em enl (ein vierteljährliches gibt es vorläufig nicht) 40 Golbpfennlg Alleinige Anzeigenannahme: Annoncen-Expedition Rudolf Masse, Berlin SW 19, imb deren Filialen. Anzeigenpreise: 0,75 Goldmark für die 7 gespaltene Zeile nach Rudolf Mosses Normalzerlenmesser Nr. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche für Mitglieder des Central-Vereins 0,40 Goldmark, die 90 mm breite Reklamezeile 4 Gold mark. ölt „Pötcntlofung"* / v»» vr. pm,l n«th««. Das Wort, das für diesen' Artikel die Ueberschrift hergibt, stammt bekanntlich vom General Ludendorff, und der wird augenscheinlich den Ausdruck aus den Bereinigten Staaten von Amerika übernommen haben. Dort spricht man freilich nicht von. Patentlösungen, aber die Patentmedizin spielt drüben eine große Rolle. Sie ist ein Mittel, mit dem gebissene Praktiker den Dummköpfen das Geld aus der Tasche ziehen, indem sie ihnen weißmachen, daß ihr Tränklein alle körperlichen Leiden des Diesseits heilen könne. Sie heilen . nicht ihre Kranken, aber sie bringen Heilung ihren persönlichen Nöten. Sie pflegen als reiche Leute zu sterben, da die Zahl der Dummenüberall in der Welt eine erstaunlich große ist. Auf solcher Erkenntnis fußend, haben die Antisemiten in Deutschland einen Gesetzentwurf der Oeffentlichkeit übergeben, den man zunächst für einen schlechten Scherz hätte halten können, und den man nunmehr ernst nehmen muß, da die antisemitische Presse ihn als eine Satire auszufassen nicht geneigt ist. . Die Leitsätze für eine „d eu tsche Iud enordnun g" sind bereits ganz kurz in diesen Blättern am 5. Juni. be- -- sprachen worden. Man muß diese gesetzgeberischen Vorschläge eingehender betrachten, da sie, wie es scheint, demnächst zum Programm der Antisemiten gehören werden. Die neue „Judenordnung" unterscheidet landansässige und ausländische Juden. Die „ausländischen" Juden dürfen, das Deutsche Reich überhaupt nicht betreten, dagegen werden die inländischen Juden mit einiger — Milde behandelt. Sie „werden unter Fremdenrecht gestellt". Diese zwei lapidaren Bestimmungen der ersten beiden Paragraphen des Gesetzentwurfes zeigen schon eine geniale Konzeption des gesamten Problems. Immerhin sind Bedenken nicht völlig ausgeschlossen.; Darüber enthält der Gesetzentwurf-Bestimmungen, wer als inländischer Jude anzuseihen ist. Dagegen dürfte es seine Schwierigkeiten haben, ausländische Juden als Juden zu erkennen. Es gibt nämlich Staaten, große, sogenannte fortgeschrittene Staaten, die in Pässe und ähnliche amtliche Dokumente nichts über die Religionszugehörigkeit aufnehmen. Daß Mer. die R a s s e n Zugehörigkeit bisher nirgends in der Welt amtliche Vermerke Vorhand sind, erklärt sich aus dem Grunde, weil die Wissenschaft bisher sich außerstande hält, itt dieser Beziehung objektive, erkennbare Merkzeichen sestzustellen. Aus diesem Gebiet muß also die menschliche Erkenntnis durch die Antisemiten zunächst noch gefördert werden, oder wenn die^ Wissenschaft versagt, so wird die Intuition für sie eintreten müssen, und' man wird erprobte Antisemiten an den deutschen Grenzen anzustellen haben, die dann mit sicherem Kennerblick aus der Tiefe ihrer Empfindung den einen Fremdling als Juden und' Judenstämmling und den anderen Fremdling als Nichtjuden mit absoluter Sicherheit diagnostizieren. Es darf daran erinnert werden, daß vor solcher äußerst schwierigen Lage . sich auch seinerzeit das Zarenreich befunden hat. In englischen und amerikanischen und in französischen Pässen gab es grundsätzlich niemals eine Erklärung darüber, ob der Bezeichnete Jude oder Nichtjude sei. Wollte er nach Rußland hinein, so machte die russische Grenzbehörde aus eigenem Scharfblick eine Bemerkung, ob sie Den Fremdling für einen Juden oder für einen Nichtjuden hielt. Die Folge war, daß sehr ernste Auseinandersetzungen vor allem zwischen Washington und St. Petersburg stattfanden, weil die Regierung der Vereinigten Staaten sich eine Differenzierung ihrer Bürger nach der Seite der Religion hin nicht gefallen lassen wollte. Solche Auseinandersetzungen würden alsdann auch dem heutigen Deutschen Reiche nicht erspart bleiben, und damit würde die Zähl unserer Freunde im Auslande natürlich — wachsen. Man kann den Maßregeln, die des weiteren vorgeschlagen werden, Erfindungsgabe nicht absprechen. Ist es das Ziel, die Zahl der Juden in Deutschland zu verringern, und ihnen das Leben in Deutschland zu erschweren, und, wenn erreichbar, unmöglich zu machen, so kann es keine bessere Bestimmung geben, als jene in Nr. 21 des genialen Aktenstückes. Dort heißt es: „Die Juden müssen nach unserem Zeitweiser leben und ihren Sabbat am Sonntag feiern . . ." Das ist eine Bestimmung, die alle jene Juden, die aus religiöser Ueberzeugung an der Heiligung des Sabbat sesthälten, zwingen muß, aus Deutschland auszuwandern, und damit ist die Verringerung der Juden in Deutschland erreicht, und ein Programmpunkt der Antisemiten ist aus diese Weise zweifellos zur Erfüllung gebracht. Diese eine Bestimmung wäre in ihrer Wirkung aber doch nur ein Anfang zur Durchführung des antisemitischen Programms. Entsprechende Ergänzungen finden sich in anderen tief durchdachten Bestimmungen. Auch Juden legen einen gewissen Wert daraus, zu leben. Und um leben zu können, muh man über die Lebensnotdurft verfügen, und die meisten Menschen erwerben sich die Lebensnotdurst durch Arbeit in den verschiedensten Berufen. Daß die Juden von aller staatlichen, kommunalen und öffentlichen Berusstätigkeit ausgeschlossen sind, ist natürlich selbstverständlich und gesetzgeberisches, antisemitisches Erbteil. Sie dürfen aber auch ländlichen Grundbesitz nicht erwerben und auch der Besitz von Hypotheken ist ihnen untersagt. Es erübrigt sich, alle einzelnen Beschränkungen auszuzählen, die den Juden in bezug aus ihren Beruf auserlegt find. Der Jude kann auch