Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 24 (12.6.1924)
- Date
- 1924-06-12
- Page
- Seite 360 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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... Dsmtschlarrö hat öm Schaden. Die m vr a lis che n Er o b er u n g en der Deutsch- ' völkischen im Ausl an b. Die „Kölnische Volk s Z e i L u n g" bringt ' im Handelsteil ihrer ersten Morgenausgabe vom 31. Mai d. I. einen Artikel aus der Feder des Kölner Rechtsanwalts Dr. Edmund M irtz mit der lieberschrist „E n g l i s ch e Kredite f ü r Den t s ch l a n i>". Dr. Wirtz -berichtet darin, daß er im Aufträge erster deutscher Körper- -schäften und Gesellschaften eine ganze Woche sich in England persönlich bemüht habe, um bei einer größeren Anzahl von Banken und Finanzsyndikaten Kredite zu erlangen, ecine- Arbeit sei jedoch völlig vergeblich gewesen. In den weiteren Ausführungen gibt dann der Verfasser des Artikels eine Anzahl von Gründen an, die als Ursachen für den ablehnenden Standpunkt anzusehen seien. „In allen Besprechungen wies man ^ferner darauf hin, daß sich in Deutschlanddie a n t i s e m i t i s ch e t i m m u n g immer weiter verbreite, und daß man den Londoner Finanztreisen, welche sich zu einem großen Teil aus jüdischen Firmen zusammensetzen, doch nicht zumuten könne, einer Ideenwelt, welche vielleicht jetzt zur Macht komme und den Geldgebern feindlich gesinnt sei, auch noch Geld zur weiteren Stärkung zur Verfügung zu stellen. . . Mit ganz besonderem Nachdruck wurde dieser Gedanken gang von allen Kreisen, nicht bloß den j ü d i s ch e n , hervorgehob-en. Ein amerikanischer Bankier, welcher mit dem „Columbus" gerade von New Kork in England an gekommen war, erzählte, daß er auf dem Schiffe allenthalben das Hakenkreuz habe sehen müssen, daß er sich davon derart abgestoßen gefühlt habe, daß er nur Zu einem kurzen Besuche zu seinen Verwandten nach Deutschland kommen werde, dann aber, nicht wie er beabsichtigt habe, längere Zeit in Deutschland, sondern in anderen europäischen Ländern Aufenthalt nehmen werde, wo er solchen Lästigkeiten nicht ausgesetzt sei; er denke^nicht daran, Kredite nach Deutschland zu geben oder zu vermitteln." Der Artikelschreiber spricht in demselben Aussatz rühmend davon, daß der antisemitischen Einstellung doch dieumfangreichere Auffassung weiter Industrie- und Handelskreise -gegenüberstehe. Wir hoffen, daß dies richtig ist. Aber die völkischen Kreise gebärden sich heute derart, daß Deutschland nach außen hin all ein Paradies für antisemitische Wirrköpfe erscheinen muß. - I a c o b i -Köln. Von Albert L e w k o w i tz (Breslau). In prachtvoller Klarheit und Eindringlichkeit erweist Professor N ö l t i n g in seiner ausgezeichneten SchriftJ das sittliche und wissenschaftliche Unrecht des Kulturautisemitismus. Nachdem der k o n-, fessionelle Antisemitismus seine Stoßkraft in dem irreligiösen Deutschland verloren, der ökonomische Antisemitismus gegenüber dem nahezu judenreinen Kapitalismus der Schwerindustrie sich offensichtlich als unberechtigt erwiesen hat und auch der Rassenantis e m i t i s m u s des germanischen Blutes zu deutlich den geschichtlichen Tatsachen der Blut- und Kulturmischung widerspricht, so daß selbst Hans Blüher erklärt, der Teutouisnms stamme aus „verdorbenem Blut", haben wir eine neue und nicht mir wer gefährliche Form des Antisemitismus: den kulturellen A n t i s e m i t i s - rn u s. Hans Blüher, Werner So m b a r t und O s w a l d Spengler sind seine bedeutendsten Vertreter. Nicht aus der Erfahrung. sondern aus „metaphysischer" Einsicht ergibt sich für Blüher, daß die Juden, nachdem sie h r i st u s hervor gebracht haben, infolge dieser Leistung in ihrer o u b st a n z erschüttert und erkrankt seien und demzufolge von „destruktiver Geschichtswirkung" sein müssen. In herzerfrischender Satire zerpflückt Nölting den „wissenschaftkichen" Lendenschurz dieses Pogromphilosophen und stellt die sentimental-lamentierende, heuchlerische Art des Autors der 86668810 Judaica (zu deutsch: Juden raushauen) in ihren Kannibaleninstinkten bloß. In knapper, doch inhaltsreicher Widerlegung des S o m b a r t s ch e n Mythos vom Juden als des Menschen ohne Anschauungs- und schöpferische Sinnenkrast. von nervöser Unrast, daher der geborene Fortschritts- und Zivilisationssanatrker, weist Nölting die unnüssenschastliche Methode ab, den Juden „in eine übersteigerte bengalische Beleuchtung zu rücken und ihm dadurch eine magische Entrücktheit und Unheimlichkeit zu geben, auf die von der Umwelt mit einem tiefen Fremdheitsgesühl reagiert wird, aus dem so leicht der Haß ficf) entwickelt. Man sollte stärker die beim jüdischen genau so wie bei jedem anderen Menschentum vorhandene Neigungen Durchschnitt und Philiströser Norm in ihre Rechte treten lassen und nicht so viel Federlesens mit dem machen, der nichts als Mensch mit Menschen sein möchte". O s w a l d Spengler kommt zu' dem .Resultat des Kulturantisemitismus auf Grund der kulturellen Verschiedenheit der Judenheit als Bürgerin des m a g i s ch e n Kulturkreises, die in die abendländisch-faustische Zone verschlagen sei und dahier in dieser nur zersetzend wirken könne. Tie Grundlage der Speuglerschen These aber, wie des Kulturantisemitismus überhaupt, ist der organisch-biologische Kulturbegriff. Ihn widerlegt Nölting in wahrhaft anfklärender Weise. Kultur ist kein. Produkt von Rasse und Stamm, sondern der N a t i o n. In ihr erhebt sich die Srele über den blukmäßigen und selbst territorialen Zusammenhang zu geistigen Wer len. „Seele ist weniger armselig und beengt, ist umfänglicher, wechselreicher, geschenkbegnadeter, als jene Auffassung wahr Professor Dr. Erik Nölting: Das „Zersetzende" Judentum. Eine Auseinandersetzung mit dem k u 1i u x e 1l c n Antise nt itis mus. C. A. Schwetschke L Sohn. Berlin 1924. haben will, die sich eine organische nennt, und die in ihrer Konzeption doch so durchaus mechanisch gehalten ist. Der Begriff der Kultur widerstrebt der physiologischen Verengung. Nationale Kultur ist nicht ein Organismus, Wohl aber eine Organisation, d. i. Einheit kultureller - Schicksalsgerneinschast, Niederschlag von Jahrhunderten gemeinsamer Seelenerlebnisse und historisch-politischer Schicksale." So wird kulturelle Gemeinschaft wohl nicht erworben wie eine Vereinsmitgliedschaft durch bloße Beitrittserklärung. Aber das ist auch hinsichtlich des Juden in keiner Weise der Fall. Die 2000jährige Bodengemeinschaft und Sprachzufammengehörigkeit, die Gemeinsamkeit des wichtigsten Kulturgutes, der Bibel, die immer erneute bedeutende Teilnahme der Juden an deutscher Kulturarbeit beweisen, daß diese Kulturgemeinschast zwischen Deutschen und Juden besteht. Sie zu zerreißen, ist nicht Kulturgesinnung, sondern Haß, der aus politischem Cant hervorgeht. Hier trifft Nölting den.tiefsten Punkt, aus dem der Kulturantisemitismus entspringt. Spengler hat es in seinem „Untergang des Abendlandes" ausgesprochen, daß für ihn der abendländische Mensch der Mensch der Geschichte, d. h. der Politik ist, der Wirklichkeit und nicht Wahrheit will. Die Wahrheit gehört den Heiligen, die Wirklichkeit den H e l d e n. Der „Wille zur Macht" lehnt die Kultur, die Welt der Wahrheit ab. (Vgl. Spengler II, S. 331 ff. und 422 ff.) Ter Kulturantisemitismus enthüllt sich als die Kulturfeindschaft der völkischen Politik. In Nölting grüßen wir den Kämpfer für Wahrheit und Recht. Seiner Schrift wünschen wir die roeiteste Verbreitung. Cdmstd und Schulchan. Aruch. In Beantwortung einer von einer ausländischen Behörde gestellten Frage über die Verbindlichkeit des Tal m u d s und« S ch u l ch a n A r u ch s hat Herr Rabbiner D r. E. M u n k in Berlin sich gutachtlich geäußert. Wir bringen seine Ausführungen nachstehend zur Kenntnis. Die S ch r i f t l e i t u n g. , Frag e: Welches ist die bei der Orthodoxie herrschende Anschauung von der Verbindlichkeit des T a l m u d s u n d d e s S ch u l ch a n A r u ch s? Antwort: Ter doppelte Ausdruck „Verbindlichkeit" und „Geltung" scheint dahin verstanden werden zu sollen, daß mit dem Wort „Verbindlichkeit" gefragt wird, vb dem Talmud und dem Schulchan Aruch überhaupt eine verbindliche Bedeutung innewohnt, wahrend mit dem Worte „Geltung" gefragt wird, ob die Verbindlichkeit für die Gegenwart von den orthodoxen Juden anerkannt wird.; Die Beantwortung der Frage in Form einer Bejahung oder Verneinung schlechthin ist ebensowenig möglich, wie inan etwa mit einem kurzen Ja oder Nein die Frage beantworten könnte: „Ist die Niederschrift der Verhandlungen des Deutschen Reichstags für die Deutschen verbindlich oder nicht?" Denn auch, wenn man die Erfordernisse und Formalitäten, die Reichstagsbeschlüsse zur Erlangung von Gesetzeskraft noch bedingen, außer Betracht lassen würde," ließe sich nicht schlechterdings sagen, die Niederschrift der Verhandlungen bzw. die Ausführungen der Parlamentsredner seien verbindlich oder nicht verbindlich. Besteht doch eine Verbindlichkeit höchstens für denjenigen Teil der Ausführungen der Redner, der durch eine ordnungsgemäße Entschließung der Versammlung in aller Form zu Beschlüssen des Reichstags erhoben worden ist. Mutatis mutanclis gleicht der Talmud der Niederschrift von Parlaments- oder wissenschaftlichen Verhandlungen, freilich im lapidarsten Stile. Daher kann ebenso wie bei Parlamentsverhandlungen der Fall eintreten,' daß Forderungen, die sogar von vielen Seiten gleichmäßig gestellt werden, schließlich doch nicht zu Beschlüssen erhoben werden. Beim Talmud regelt sich die Erhebung zum Beschluß — man nennt dies: Feststellung einer vorgetragenen Ansicht als Halacha — nach einer Reihe ganz bestimmter Grundsätze. Da di/Anwendung bzw. die Vereinigung dieser Grundsätze in einzelnen Fällen verschiedener Auffassung unterworfen ist, besteht auch die Möglichkeit von Meinungsgegensätzen über die endgültige Entscheidung — Halacha. Will man die Beantwortung der gestellten Frage auf eine.gewisse Formel bringen, so kann man etwa sagen: Die einzelnen im Talmud enthaltenen Behauptungen und Entscheidungen sind als solche nicht ohne weiteres verbindlich. Wohl aber sind die Weisen des Tal m u d s i n i h r e r T o t a l i t ä t rn a ß g e b l i ch u n d demgemäß ist das Ergebnis ihrer Er ö rte - r u n gen v e r b i n d l i ch f ü r d a s I u d e n t u m alter Zeiten und aller Orte. Insoweit die Ergebnisse der Talmuderörterungen auf räumlich oder zeitlich oder anderweitig begrenzte Verhältnisse sich beziehen, sind sie in entsprechend begrenztem Maße verbindlich. Der Schul ch a n A r u ch ist eine Sammlung kodifizierter Ergebnisse der Erörterungen im Talmud und in anderen Religionsguellen des Judentums aus verschiedenen Zeiten. Der Schulchan Aruch, ursprünglich nur der Nam/des Werkes des Rabbi Jos. Earo (16. Jahrhundert), gilt seit längerer Zeit als Name für einen Gesetzeskodex, in dem außer den im-ursprünglichen Schulchan Aruch enthaltenen. Kodifizierungen die für die Praxis ebenso autoritativen Glossen und Kommentare späterer Gelehrter angeführt sind. Diese weichen nicht selten von den ursprünglichen Entscheidungen (Caros) ab. Demnach enthält auch der Schulchan Aruch divergierende Entscheidungen. Für boz Frage, welche dieser Entscheidungen nun der Praxis jüdischen Gesetzeslebens zugrunde zu legen ist, bestehen wiederum anerkannte Grundsätze. Somit besitzt der Schulchan Aruch in ähnlichem: Sinne wie der Talmud Verbindlichkeit und Geltung.