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Central-Verein-Zeitung · 1924-06-05 · 23 (5.6.1924) · p. Seite 339

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
23 (5.6.1924)
Date
1924-06-05
Page
Seite 339 (sequence 3)
Language
German
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kulturbildenden Kräfte. „Gewogen und zu leicht befunden" wird man, so hoffen wir,, bald allgemein von dieser sogenannten Realpolitik sagen. Wir sind Optimisten, trotz aller Enttäuschungen. Und wir wissen, daß die Erziehung des Menschengeschlechts zur Moralität langsam geht. Darum dürfen uns sogar Rückschläge auf dem Weg nach vorwärts nicht verzagen lassen. Deutsche FuZeuorönuKg. W a s dieVölkischen u n t e r „A u s n a h m e g e s e tz e n" v erste h e n. Bekanntlich haben die Völkischen in einer ihrer letzten Fraktionssitzungen unter anderen Wünschen auch die F o r d e r u n g . n n ch einer besonderen Gesetzgebung s ü r Jude n ausgestellt. Sie besitzen, wie die Berliner „12-Uhr-Mittags-Zeitung" voin 30. Mai feststettt, für die von ihnen augestrebte Ausnahmegesetzgebung bereits ein festgelegtes Programm, die „D e u t s ch e I u d e n o r du u n g", die 65 Paragraphen enthält und deren Inhalt geradezu grotesk anmutet. Liest man diese „Judenordmmg", so sieht man ein Stück Mittelalter aufs neue wieder erstehen. Die erste Bestimmung der „Judenordnung" geht dahin, die landsüssigen Juden unter Fremden recht zu stellen. In allen amtlichen Schriftstücken soll die Bezeichnung „Jude" unb bei Getauften „Ich d e n ch r i st" dem Namen beigefügt'und auf den Standesämtern nachgetragen werden. Als Juden gelten alle Personen, deren Vorfahren bis zum 11. März 1812 einer mosaischen Glaubensgemeinschaft angehörten. Ferner dürfen a n s l ä n d i s ch e Juden das Deuts ch e Reich nicht mehr betreten. Jene, die sich im Reich aufhalten, müssen es innerhalb vier-Wochen verlassen; ihr Vermögen verfällt der Reichskasse. Wenn deutsche Juden answandern, so verfällt ihr Vermögen, wenn es unter hunderttausend Mark betrügt, zur Hälfte, bis zu fünshnnderttausend Mark zu zwei Dritteln, über eine Million zuMner Fünfteln dem Bundesstaat, wo sie zuletzt ansässig waren. Bon allen öffentlichen A e m tern s o w i e v o n d e m B eruf von Anwälten, Theater- und K inodirekt o x e n f t n b Jude n ausgeschlofse n. Aerztliche Kunst dürfen sie nur an Glaubensgenossen ausüben. Sie besitzen weder aktives noch passives Wahlrecht. Z u m Dienst in H e e r u n d F l o t t e w e r d e sie nicht zu gelassen und zahlen statt dessen eine Wehrsteuer. Deutsche Schulen und Hochschulen dürfen keine Juden aufnehmen. Z e i t u n g e n, an welchen Juden arbeiten oder die in deren Besitz oder Mitbesitz sich befinden, müssen am Kopse deutlich sichtbar den Stern Davids tragen. Alle durch Druck hergestellten jüdischen Erzeugnisse unterliegen der Vorzensur und erhalten den Stern Davids mit dem Zeichen der Zensurbehörde. Den Zutritt z u r Börse erhalten nur Juden, die sich über ein gutes Leumundszeugnis ihrer Handelskammer ausweisen können. Aber io er d u rch g eh e i m c Zeichen, Worte u n d Griff -eden Eingeweihten k u n d t u t, daß eine Ha it s s e oder Baisse geplant sei, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft. Wer Börsenberichte mit Geheimzeichen vervielfältigt und verbreitet, wird des Landes verwiesen. In Staatsbetrieben, Gasanstalten, Elektrizitätswerken, Wasserwerken, Eisenbahnen, Straßenbahnen und Reedereien dürfen keine Juden augestellt werden. Ländlicher G r u n d b e s i tz darf künftighin weder an Juden verkauft, noch mit jüdischen Hypotheken belastet werden. In den Handelsregistern muß bei den Rainen der Inhaber, Teilhaber usw. vermerkt werden, wenn sie Juden oder Judenchristen sind. I ü d i s ch e Wechsel müssen auf der Vorderseite -den gedruckten Namen der ausstellenden Firma und den Stern Davids führen. Alle offenen Geschäfte, deren Teilhaber oder Inhaber Juden sind, müssen a m Aushängeschild den Ster n Davids gut sichtbar angebracht tragen. Juden und Jüdinnen, die des Landes verwiesen wurden und die die Neichsgrenzen wieder überschreiten, werden gehängt. Die Juden entrichten für den Schutz (!!), den sie int Deutschen Reich genießen, doppelt soviel Steuer wie die Deuts ch e u. Alle Bestimmungen der deutschen „Judenordnung" gelten auch für solche Nichtjuden, die sich der Judenschaft als Schutztruppe oder in Abwehrvereinen anschließen. Dieser interessante Entwurf enthält auch noch eine Reihe anderer Bestimmungen, die allgemeiner Natur sind. So beispielsweise soll das Anzeigenwesen und der G e l d v e r k e h r verstautl i ch t, die Goldwährung aufgehoben und als Zahlungsmittel der Noggenpreis eingesührt werden. Der Handel mit Lebensmitteln und lebenswichtigen Waren muß sich „dem allgemeinen Wohl 'anpassen". Jeder Handel, der den ortsüblichen Zuschlag auf den Einkaufspreis für allgemeine Unkosten und angemessenen Verdienst um mehr als 10 Prozent übersteigt, gilt als Wucher. Die Ausführung unzüchtiger Tänze, das Absingen unanständiger Lieder wird verboten. Wer Staatsgeheimnisse verrät, wird gehängt. Es ist überflüssig, diesem Sammelsurium von Verrücktheiten einen Kommentar beizufügen.^ Aber die „Judenordnung" gibt ein Bild von der geistigen Verfassung der Völkischen, die ja jetzt immerhin eine parlamentsfähige Partei geworden sind. Völkische unter sich. Georg Qui.nldel, der betrogene Betrüger.' Besteht da in Hannover ein „S ch l a g e t e r -- G e d ä ch t n i s - bund e. B.", der das Schicksal des unglücklichen Opfers der französischen Militärjnstiz zu hakenkreuzlerischen Zwecken ansbentet. Abzeichen-. H a f c n k r e n z i m G a r d c ft c r n. Vorsitzender ist der wegen Betruges vielfach vorbestrafte und wegen seiner eigenartigen Geschäfte bei den meisten Staatsanwaltschaften bekannte Georg Ouindel. In diesen Tagen versandte dieser folgendes vertrauliche Schreiben: An die Lrtsaruppeulcitcr des S ch l a g e t e r - G e d ü ch t n i s - B u n d c s E. V.l Tie V v r st a n d s m i t g l i e d e r 1l l x i ch und 2 ante x b ci ch untenwhmen im Gegensatz zu anderen Vorstandsmitgliedern eigenmächtig Schritte, die den i)luin des Bundes herb eisüb rem In^ der Generalversainmlung am 15 Juni, die in Hannover, Escherstr.. Elevertorsestsäle, 11 Uhr vormittags, stattfindet, werde ich den Antrag stellen, diese beiden Vorstandsmitglieder und den angeblichen Führer der Vaunerschafteu O ch s e m a n n aus dem Bund a u s 3 u! ch l i e ß e n , weil sie einzeln oder zusammen 1. Ansruse wegen Geld unter falschen Angaben erlassen haben und über die Gelder ei g e n m ä ch t i g Vers ü g t e n. 2. als Vorstandsulltglieder a l l n ü ch t l i ch in einer Kaffeek lappe Verkehren, in denen nur Zuhälter und Homosexuell e ihr Handwerk ausüben. 3. Lauterba ch sott junge Leute des Bundes zu U n s i t t lichte i t e n Vers it h r c n. Weitere Ber''ehlungen werde ich in der Generalversammlung bekanntgeben. Tie von diesen Herren einberuseue Versammlung ist gesetzwidrig and daher nicht 3x1 besuchen. Mit deutschem Gr ritz! Georg Ouindel, 1 1. Vorsitzender. . In den Ehrenmännern Ulrich und Lauterbach scheint Ouindel seine Meister gesunden zu haben. Er wird strenges Gericht halten, denn in den Strafgefilden der Unterschlagung hat er sich zu lange herumgetummelt. als daß er sie nicht genau kennt. „M ösn Waffern Habplons". N a ch klä n ge zur Rede des Ministers Se v e r i n g in Köln. Die „Kölnische Zeitung" bringt in ihrer Nummer vom Donnerstag, den 22. Mai, eine Zuschrift des Herrn Rabbiner Dr. 3c 0 s e n t h a l in Köln, die allgemeinem Interesse begegnen dürfte. „In der Gürzenich-Nede des Ministers Severing hörten wir zum Beweis dafür, daß man nicht immer mit Wagemut und Tatkraft daran gegangen sei, wieder anfzubauen: ,Es ist geschichtlich, daß sich ein Volk an den Wassern Babylons hingesetzt und geweint hat. Der Rhein ist nicht das Wasser Babylons und wir wollen nicht weinen, s 0 n d e r n s ch affe n." Wenn ich an dieser Beweisführung eine gelinde Kritik übe, so geschieht es wahrhaftig nicht zur Ehrenrettung der damaligen oder gar der heutigen Inden: sondern einzig und allein ans dem kategorischen Imperativ, gegenüber dem Irrtum die Wahrheit zu sagen. Und da ein preußischer Minister in der Bibel nicht halbwegs so 'beschlagen zu sein braucht wie ein Rabbiner, so ist es für ihn auch weiter keine Schande, auf diesem Gebiete sich belehren zu lassen. Was zunächst das .Geschichtliche" betrifft, daß ein Volk an den Wassern Babylons geweint hat, so sagt das der Dichter des 137. Psalms. Was er sagt, das ist wahr; so gewiß es wahr ist, daß von unseren deutschen Kriegsgefangenen des Weltkriegs so mancher ' an den,Fluten des Mittelländischen und Atlantischen Meeres saß und seines deutschen Vaterlandes weinend gedachte. Wenn dann in seinem Herzen" das entsprechende Gelöbnis aufsti-eg, wie bei jenen auf fremde Erde gewaltsam Verpflanzten: .Wenn ich dein vergesse, Deutschland, so versage meine Rechte! Meine Zunge klebe mir am Gaumen, so ich deiner nicht gedenke!", so ist es der schlechteste Deutsche nicht gewesen, der an fremden Wassern. so geweint hat. Aber das ist nicht die Hauptsache. Die liegt vielmehr darin, daß mau gerade ans diesem Teil der jüdischen Geschichte für den Willen und Mut zum Aufbau das sinnfälligste geschichtliche Zeugnis herübernehmen kann. Nicht nur der nach der Rückkehr aus -dem babylonischen Exil begonnene und unter den größten Schwierigkeiten zwanzig Jahre später (516 v. Ehr.) vollendete Bail des zweiten Drempels — ganz besonders der Wiederaufbau der Mauern und Befestigungen Jerusalems unter Nehemia (um 444) ist das klassische Beispiel des aus der Zerstörung zu neuer Tat und Geltung sich aufrichtenden, die Heimat verjüngenden Volkswillens. Wer das dritte Kapitel im Nehemia ansschlägt, der liest, wie die einzelnen namentlich aufgeführten Männer Stück für Stück am Bollwerk der Stadt gebaut, gestützt, geballt und befestigt haben, nach einem bestimmten Plane, von dem keiner sich ansschloß, weil Has Volk das Herz hatte, das Werk zu vollführen". Und als in der Mitte der Arbeit die umwohnenden Stämme, die Araber, Arnmoniter und Asdoditer, die Inden mit Waffengewalt verhindern wollten, das Werk zu vollenden, nun, vom selbigen Tage an, ,die an der Mauer bauten und die Lasten trugen und aufluden, taten mit der einen Hand die Arbeit und die andere hielt die Waffe" (Reh. 4, 11.) — ein gar nicht übler Text für ein um feinen Wiederaufban gegen tausend äußere und innere Widerstände mit der Waffe des Glaubens an sich und seine Bestimmung heldenhaft ringendes Volk."

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