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Central-Verein-Zeitung · 1924-05-08 · 19 (8.5.1924) · p. Seite 267

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
19 (8.5.1924)
Date
1924-05-08
Page
Seite 267 (sequence 3)
Language
German
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Die Rnegslesstungerc-er jüÜifchenSolüaten. Drei gewichtige Zeu'gnijse. Obwohl durch das im Phito-Verlag erschienene Werk von Dr. I. Segall „Die deutschen Juden als Soldatenim Kriege 1914/18" für jeden, der der Wahrheit nachstrebt, schlagend bewiesen ist, in wie hervorragendem Maße die deutschen Juden als Soldaten dem Vaterlande gegenüber-ihre Pflicht erfüllt haben, wollen trotzdem die Verleumdungen der jüdischen Soldaten als „Drückeberger und Etapperchelden" nicht schweigen. Diese üblen Verdächtigungen konnten auch nicht Prozeß urteile (gegen Dietrich Eckart in München), auch nicht Urteile maßgebender Militärs, wie das des Generals v. D e i in ling , welches wir unlängst veröffentlichten, den Garaus machen. Die „V o s s i s ch e Zeit u n g" vom 1. Mai, der wir die Verantwortung dafür überlassen müssen, ist nunmehr in der Lage, aus den Verhandlungen des 4. U n t e r a u s s ch it sses des parla m e n - tat 11 ch e u Untersuchungsausschusses eidliche Aussagen ungesehener militärischer Sachverständiger zu veröffentlichen, die sich mit der sogenannten Drückebergerei der Juden befassen. Hervorgerufen waren diese eidlichen Aussagen durch Angriffe des deutschnationalen Abgeordneten Dr. Philipp, der aus persönlichen Erlebnissen heraus auf die Feigheit und militärische Unfähigkeit jüdischer Soldaten schließen wollte. Der Sachverständige General v. Kühl, Genera l st a b s ch e f der Heeresgruppe K r o n p x i n z uPPrecht, der auch Ludendorsf besonders nahestand, sagte unter seinein Eid aus: „Meine persönlichen Erfahrungen und die Ersahrnngen, die mir von anderen übermittelt worden sind, Lasten erkennen, daß die Inden an der Front ebenso gut ihre Schuldigkeit getan haben, wie die andern auch." Der Z lo e i t e Sachverständige, O b e x st I e u t n a n i v. Stülpnagel, erklärte: „Ich möchte scharf unterstreichen, was Exzellenz v. Krrhl eben sagte. Ich habe als junger Generalftabsoffözier bei der sechsten preußischen Division die Erfahrung gemacht, daß diejenigen Juden, die an der Front waren, ihre vollste Pflicht und Schuldigkeit getan haben. Ich will erwähnen, daß es mir eine Freude war, als unter den ersten auch einem Inden das Eiserne Kreuz verliehen wurde." Der dritte Sachverständig e schließlich, O b e r st Schwertfeger, sagte aus: „Ich-habe im Kriege jahrelang Gelegenheit gehabt, die Verhältnisse iin Generalgouvernement Belgien kennen zu lernen, das als Etappe anzusehen ist. Im Bereiche des Generalgouvernements Belgien waren natürlich an verschiedenen Stellen besonders der politischen Verwaltung und der wirtschaftlichen Behörden Angehörige der jüdischen Religion, und es ist damals auch verschiedentlich an das Generalgouvernement mit dem Wunsche herangetreten worden, da eine stärkere Austammung im Sinne der Abgabe an die Front vorzunchmen. Es stellte sich dann aber in den meisten Füllen heraus, daß diese Herreu auf dem Posten, auf dem sie waren, wirklich unentbehrlich waren und durch bessere und eingearbeitetere Persönlichkeiten nicht ersetzt werden konnten, so daß sich auch die Mißstimmung, die gelegentlich darüber auch in Offizierkreiseu geherrscht hat, verhältnismäßig bald gab,' weil im einzelnen nachgewiesen werden konnte, daß man nicht in der Lage war, diese Leute aus ihrer Stellung zu entfernen und durch gleichwertige zu ersetzen. Eine gleichwertige Persönlichkeit war in den meisten Fällen nicht vorhanden, und infolgedessen mußte es beim alten bleiben." Rassereine Ohrfeigen. Worüber Herr K u n z e empört i st. Herr Kunze ist böse auf Herrn Bruhn, weil der sich hat ohrfeigen lasten. . Aber nicht deswegen ist Herr Kunze böse, isondern weil dre Ohrfeigen nicht rasserein waren. Man lese im <n l 1? e r f€ rWahlzeitung der D e u tschsoziaten 4> arte i: . : vor , der Wahl gebürdeten sich die Deuts ch - irrationalen auf einmal judenfeindlich, was aber ihre 'größte antnemitische Leuchte, Wilhelm Bruhn, nicht hindert der Duzfreund des jüdischen Rennstallbesitzers Sklarek zu fein, sich von chm ohrfeigen zu lassen und Weiler mit ihm zu verkehren/ Die politische Konsequenz dieser Aeußerung ist hochbedeutsam. Sie besagt, daß Herr Kunze eine Koalition seiner Fraktion nnt den Dcmtschnationalen im Reichslag nur dann eingehen werde, wenn sie sich verpflichten, ihren Bedarf'an Ohrfeigen nur bei reinblutigen Dolksgcnvsiscn zu decken. Der „kleine" Hitler-Prozeß. Münchener Prozeßenth ü l l u n g e n. Die sogenannten „kleinen Hitler-Prozesse" gegen fast vierzig Angehörige des „Stoßtrupps Hitler" spielten sich größtenteils öffentlich ab, und geben daher Gelegenheit zu einigen bemerkenswerten Feststellungen. Schon der Umstand, daß zu diesen Leibgardisten Hitlers nicht weniger als drei Polizef beamte gehören, wirft ein sonderbares Licht auf die bayerischen Sicherheitszustande. Noch^ charakteristischer ist, daß der eine dieser Polizeibeamter^ bei seiner Verantwortung ohne Widerspruch von irgendwelcher ^eit-c erklären konnte, er sei der h a l b o f f i z i e l l e Verbindungsmann Zwischen Hitler und der politischen A b t e i l u n g der Polizeidirektion geivesen. Man geht wohl nicht fehl mit der Annahme, daß dieser-Verbindungsmann mindestens ebensoviel Nachrichten ans der Polizei ins Hitlersche Parteibureau getragen hat, als nmgekehrt. Der Angeklagte verriet weiter, daß wenigstens neun Zehntel der Beamten der Münchener Polizeidirektivn Nationalsozialisten gewesen seien. Trotzdem hielt das Gericht es nicht für nötig, ans Entfernung der drei angeklagt-en Polizeibeamten ans ihrem Amt zu erkennen. Es bleibt ihnen also unbenommen, auch weiterhin den Verbindungsmann zwischen ihrem Amt und der nationalsozialistischen Organisation oder ihrer Nachfolgerin, der „Großdeutschen Volksgemeinschaft", zn spielen. Dem Stoßtrupp wurden vor allem drei Akte der Gewalttätigkeit zur Last gelegt: 1. die planmäßige Zerstörung des H a u s e s d e r „M ü n ch e n e r P o st"; 2. die Verhaftung und Verschleppung des e r st e n V ü r g e r m e i st e r s und der s o z i a l -i st i s ch e n S t a d t r ä i c; 3. die Haussuchung bei dem sozialistischen Landtagstagsvizeprüsidenten Erhard Auer. Die Angeklagten mußten ihre Teilnahme an diesen Handlungen an sich zugeben, wollten aber die B e r a n t w o r t u n g dafür und insbesondere für, die dabei verübten Roheiten vor allem ans die beiden s l ü ch t i g-e n F ü h r e r , Hauptmann G ö h r i n g und Leutnant Berchtold, abschieben. Infolge dieser Taktik konnte auch nicht restlos geklärt werden, wer die gelegentlich der Zerstörung der „Münchener Post" vorgekomm-enen „Beschlagnahmen" von Schreibmaschinen, Autoreifen und Geld verübt hat, nur ein Angeklagter, bei dem man einen kleinen Teil der Beute vorgefunden, wurde wegen Hehlerei zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Daß dieser und einige andere Angeklagte schon wegen Diebstahls v o r b e st r a 's t waren, scheint kein Hindernis für ihre Aufnahme in diese Hitlersche E l i te t r u p P e "geivesen zu sein. ' . , Das das Urteil den Angeklagten m ildernde 11 m stünde zubilligte, und ihnen fast durchweg nur die geringsten zulässigen Strafen mit Bewähr rings fr ist auferlegte, mag berechtigt erscheinen: denn wenn man die F ü h r e r d e s Ü n t e r n e h m e n s so glimpflich behandelte, wie es geschah, wäre größere Strenge gegen die Geführten kaum verständlich erschienen. Trotzdem müssen die Sätze befremden, mit denen das Urteil diese Milde begründete: „Den Angeklagten muß zngestanden werden, daß sie von der 'Absicht geleitet waren, dem Vaterland z u n ü tz e n und ihm R e t t u n g aus s ch w e r st e r Not zu bringen. Das ergibt sich aus der Z i e l r i ch t u n g d e r P artet, der sie angehören. ... Es kann keine Rede sei n, daß die Handlungen der Angeklagten auf e h r l o se r Gesinnung beruhen ..." Der „B a y e r i f ch e K u r i e r", der lange Zeit im Hinblick auf die zur Schau getragene nationale Gesinnung -die 'nationalsozialen Helden -mit großer Nachsicht behandelt hat, schreibt nach Beendigung des Prozesses gegen den Stoßtrupp Hitler: „In einer Besprechung mit den Führern dermilitärischen Verbände der Nationalsozialisten, die am 23. Oktober in München stattfand, wurde, wie wir verlässig wissen, für -den Ausruf der Reichsdittatur Ludendorff—Hitler („mit dem Ziele, der nationalen völkischen Idee mit Gewalt in Deutschland zum Siege zu verhelfen") folgende W-e i s u n g durch den H a upt - m an n a. D. G ö h r i n g , den Führer des Hitler-Sturmtrupps, gegeben: Die Führer haben in ihren Bezirken Aufrufe für die Uebern.ahme der Gewalt sofort vorznbereiten. Es rnnß mit schärfstem Terror vorgegangen werden; wer die geringsten Schwierigkeiten macht, ist zn erschienen. Es ist notwendig, daß die Führer sich jetzt schon die Persönlichkeiten hrranssnchen, deren Beseitigung notwendig ist. Mindestens einer muß zur Abschreckung nach Erlaß des Aufrufs sofort erschossen werden. . . . Der jetzt zum Abschluß gekommene kleine Hitler-Prozeß hat zur Genüge bewiesen, daß die völkischen Wehrmannschasten, was R o h e i t der A u s s ch reit u n g c n anlangt, i n n ichts h inte r der rot e n A r mcc z u x ü ck ft a nbc n. Der Erlaß des preußischen Herrn Hanptmanns a. D. Göhring aber stellt an Brutalität der Gesinn n n g und rücksichtslosem Terror selbst die Vorgänge' der bayerischen Räterepublik weit in den Schatten." Mit diesem Prozeß scheinen die Gerichtsverhandlungen rvegen der mit dem Novemberpntsch zusammenhängenden Vorgänge beendet zu sein. :YY. L,

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