Wissen und Waffen
- Journal
- Wissen und Waffen
- Volume
- [1. Folge] (1924)
- Issue
- 4 (17.4.1924)
- Date
- 1924-04-17
- Page
- Seite 15 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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15 »Iuöenreglerungen^un-^u-enparlamente^. Die Revolutionsregierungen und -Parlamente sollen nach antisemitischer Behauptung durchgängig zu 80 v. H. aus Juden bestanden haben. Diese Zahl ist unwahr. In sämtlichen Reichsministerien von Scheidemann bis Stresemann waren 5 — fünf — Juden (Preuß, Landsberg, Gradnauer, Nathenau, Hilferding) und 2 — zwei — Judenstämmlinge (Schiffer, Dernburg) unter 108 Ministern. Bezeichnend ist die nachstehende Liste, die die Teilnehmer einer Ministerkonferenz angibt, die am 21. Juli 1920 in Berlin unter Beteiligung sämtlicher deutscher Ministerpräsidenten mit den Kabinettsmitgliedern zwecks Besprechung der Konferenz in Spaa stattsand. Mitglieder des Reichskabinetts und für Preußen: Ministerpräsident Braun, Staatssekretär Göhre; Bayern: Gesandter v. Prayer; Sachsen: Ministerpräsident'Buch, Ges. Dr. Koch; Württemberg: Gech Hiildebrandt; Baden: Minister des Innern Remmele, Des. Dr. Rieser; Hessen': Staatsrat Matthias-; Hamburg: Bürger- -meister Diestel, Senator Dr. Schramm'; Meck-lenbur^Sch-weriu-: Ministerpräsident Wendorff, Ministerialdirektor Tischbein; Braunschweig und Anhcklt: Minister Antrick. Ges. Boden; Oldenburg: Ministerpräsident Tantzen, Staatsminister a. D. Lheer; Bremen: Bürgermeister Dr. Schütte, Senator Dr. N-elMhau; 'Lippe: Landespräsident Drake; Lübeck: Staatsminister Freist, v. Reibnitz; Waldeck: Ministerialdirektor Sachs. Unter den Genannten befindet sich kein Jude. Nach dem Stande vom 1. Äpril 1922 waren in sämtlichen deutschen Ministerien 6 Inden und Judenstänunlinge im Dienst, und zwar im Reich 1, in MecklenbürgvBchwerin 2, Anhalt 1, Hamburg 2. Parlanrerrte. In der N a t i o n a l v e r s a m m -I u n g waren 8 Juden und 4 Judenstämmlinge (Rießer, Falk, Haas, Waldstein, Davidfohu, Heimann, Sinzheimer, Oskar Cohn — Adolf Braun, Hoch, Katzenstein, Landsberg) unter 423 Abgeordneten; das sind 2,8 v. H. — Aur 1. April 1922 waren in sämtlichen deutschen Parlamenten 46 Abgeordnete jüdischer Abstammung. _ Antisemitische Wissenschaft. Für die Beurteilung einer Bewegung ist es von Bedeutung, welche Geister in ihr tätig sind. Nachstehend geben mir einige Proben wissenschaftlichen Tatendranges führender Geister im Antisemitismus. 1. Philipp Staufs zeigt als Sprachforscher eine kindliche Methode: („Normen", Juni 1915): Araber und Türken sind Arier. Beweis: Araber: ar Sonne, ra Recht, ber, er — Mann, Herr; Araber — Sonnenrechtsherr. — Türken — Thüringer. Beweis: Thüringer: Thor — germanischer Gott, inger — Nachkommen, Volk; Thüringer — Thorvolk. Türken: Tür —Thor, kenv kin — Kind; Türken — Kinder des Thor. Maria, die Mutter Jesus, war M — aria, d. h. arische, d. h. hochedle . . . M=ma, des Kindes Laut für Mutter. 2. Th. Fritsch, („Hammer", 1. April 1923) folgert: Lord N o t h e r m e r e (Nachfolger Northclifses) ist auch Jude. Beweis: Nothemere — Notes Vteer. . 3. Hans Hermann und Engen Dühring urteilen über Goethe: Hermann schreibt im „Sanatorium der freien Liebe": „Sieht man Goethe an, diese vorguellenden dunklen Augen, welchen selbst ein leicht wehmütiger Zug nicht fehlt, diese an der Spitze gekrümmte Nase, diesen langen Oberleib mit den kurzen * Beinen, dann haben wir ganz das Urbild eines Nachkommens Abrahams vor uns. . . . Nicht nur in seinem A-euß-ernprägt sich seine Abstammung von den alttestamentarischen Helden ans, sondern auch in seinem -ganzen Wesen-. Seine glühende Sinnlichkeit und ewige Verliebtheit, seine unsittliche Lebensweise. und fragwürdige Che . . . sein Servilismus gegen- Fürsten . . . sein völliger" Mangel un Vaterlandsliebe, seine Feigheit . . . und noch manch andere Züge reden eine zu deutliche Sprache, als daß ein Mensch von unbefangenem Urteil sich der Ueberzeugung verschließen könnte, daß Goethe weit mehr ^emit als Deutscher war." Eugen D ü h r i n g („Moderner Völkeraeist" 1899 Nr. 11): „Da hat neulich Einer im Daitschen Reichstag in den Etat 50 000 Mark bugsieren wollen, um Herrn v. Goethe in Straßburg zu Ehren aller Daitschheit ein Denkmal zu errichten . . . Die Sozialdemokraten und die Frechsinnigen und überhaupt die Liberailte, das weiß, warum es das Volk mit diesem dienerhaften pornophileu Frankfurter Sprößling und Weimarer Hofdichter irreführt." Wie man Abstammungen und Stammeszugehörigkeit bestimmt, erhellt aus folgendem: 4. F a m i l i e n u r k u n d e i m „S e m i - G o t h a": Die Henckel- Donnersmarck sind Juden aus dem Stamme Levi — it. a. weil sie einen Löwen (Löw, Lob) im Wappen führen: die Parist v. Eichenthal sind aus den: „Stamm der Pharisäer" (Nebenbei: die Pharisäer waren kein Stamm, sondern eine religiöse Richtung. Die Makkabäer sind Arier (Kelten), wie der Name beweist: Makkahi - Mac Cahi. 5. Adolf Bartels Forschungsart als Literaturgeschichtsschreiber ist aus folgenden Beispielen erkennbar: Aus: „Die Jüngsten" 1921. (Im Vorwort gibt Bartels das Versprechen, sich „wifsemchaftlich" auf Tatsachen zu beschränken.) „W alter Harlan . . . steht mit einem? im Semi-Kürschner. Anton W i l d g.a n s . . . Nach der Ausnahme, die er bei der jüdischen Kritik fand, zu rechnen, dürste er Jude sein. . Kar l O t t e n . . . ist nach dem Bilde von Egon Schiele nun kein Jude, aber da er sich für das bolschewistische Rußland erklärt; hat, muß man ihn natürlich mit- Trotzki und Sinowjew-Apfelbaum Zusammenstellen. Von Rudolf Vorchardt weiß ich noch nichts. Jude wird er ja sein. H ei> nrich M a n u , der ältere der beiden Brüder, die, weil sie eine portugiesische Mutter haben, den: Judentum so nahe gekommen sind. ** Klabund, eigentlich Alfred Henschke. . . Er hat immerhin eine jüdische Großmutter." ' - Antisemitische Wahrhaftigkeit. Die deutsche Treue zeigt sich bekanntlich auch in der vorsichtigem verantwortuugsbelvußten Behandlung wissenschaftlicher Fragen und gewissenhafter Prüfung von Vorwürfen, Anklagen u. dgl. m„ insbesondere, wenn damit eine Ehremninderung für den Betroffenen verknüpft ist. — Wie es in dieser Hinsicht mit der Treue der Antisemiten bestellt ist, zeigen nachstehende Fälle: 4/ 1. Th. Frit s ch nach dein gerichtlichen Gutachten von Professor Dr. Rudolf Kittel. Leipzig (in dein Prozeß wegen Gotteslästerung, begangen durch das Buch „Beweismaterial -gegen Jahwe"). „ . . . Ich möchte daher glauben, daß' Fritsch seine Lästerungen bona fiele . . . aussprach. Diese Meinung ist freilich nur möglich ‘ ans Grund der Annahme eines starken intellektuellen Defektes . . . er ist weit Über das gewöhnliche Maß, das man noch als normale Urteilsunfähigkeit in wissenschaftlichen Dingen bezeichnen könnte, unfähig zu wissenschaftlichem Denken und Arbeiten. Mit dem intellektuellen Defekt, dem abnormen Mangel an Einsicht in wissenschaftlichen Fragen und Fragen des denkenden Verstandes, geht aber hier Hand in Hand ein -gleich starker moralischer Abmangel. (Da er für die breiteste Oessentlichkeit arbeitet, hätte er die sittliche Pflicht gehabt, sich über seinen 'Ltoff zureichend zu unterrichten. Wollte oder konnte er das nicht, so mußte er schweigen) . . . Bei der Schwere seiner Verstöße gegen jene Pflicht muß ich auch hierin einen starken, über das sonst in häufigerer Weise vorkommende Maß erheblich hinnusgehenden Mangel an Pflichtgefühl, d. h. einen moralischen Defekt erkennen." ' -- 2. H a n s G. M üller, Schriftleiter des „Münchener (Völkischen) Beobachters", angeklagt wegen Beleidigung der Großloge für; Deutschland durch die Beschuldigung landesverräterischer Umtriebe. Es wurde behauptet, es habe im November 1916 in Köln eine Geheimsitzung unter Teilnahine von Redakteuren des „Berliner Tageblatt", „Frankfurter Zeitung", Haase, Cohn, Kaütsky, Bernstein, Trotzki, Lenin stattgesunden. Schösse::gericht München bis Oberstes Landesgericht 1919 kamen zur Verurteilung des Beklagten wegen übler Nachrede zu 500 Mark Geldstrafe eventuell 60 Tagen Gefängnis und Publikationsbesugnis. Die Behauptungen sind nicht erweislich wahr, die Zeugen konnten entsprechende Aussagen nicht machen; Zweck und Verhalten der Logen im Weltkrieg lassen die Behauptungen als -unwahr erscheinen. 3. Student Karl V r a ß l e r, ehemals Hauptagitator des „Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbuudes", war angeklagt wegen Verleumdung der israelitischen Kultusgemeinde in München durch Behauptung der Hilfeleistung für Levien, Levino und Toller. — Schöffengericht München, September 1920, verurteilte ihn zu — 400 Mark Geldstrafe, Kosten und Publikation des Urteils. Ferner wegen Betrugs (erpresserische Briefe unter falschem Namen) am 18. Februar 1921 zu zwei Monaten Gefängnis; wegen Beleidigung der Rabbiner durch die Behauptung (im „Völkischen Beobachter") der Begünstigung von Drückebergern am 28. Oktober 1920 zu 500 Mark -Geldstrafe. Den Wahrheitsbeweis hat Braßler gar nicht versucht. 4. Alfred No-th, Geschäftsführer des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, angektaat wegen Verleumdung des Kommerzienrat Wallerstein durch 'Zeitungsartikel und Flugblätter. Das Schöffengericht Hamburg, 26. Mai 1921, verurteilte ihn zur Höchststrafe von 1500 Mark Geldstrafe eventuell zu 150 Tagen Gefängnis. Der Wahrheitsbeweis war völlig mißlungen. 5. Müller v. Hausen, angeklagt wegen Beleidigung Emil Nathenaus durch Erzählung in den „Weisen von Zion" vom Fries mit den „abgeschnittenen 'Fürstenhäuptern auf Opferschalen" aur Hause in der Viktoriastraße in Berlin. — Vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts II am 22. Juni 1923 gab Müller v. Hausen folgende Erklärung ab: „Nachdem Professor Nage r (Schöpfer des Frieses) eidlich bekundet hat, daß er von Emil Nathenau nicht die Anweisung erhalten hat, abgeschnittene Königshäupter an seinem Hause anzubringen (nur „Dummheit und Persidie" könnten auf den -Gedanken kommen), sondern daß er lediglich ein in Venedig vorhandenes Motiv nachgebildet.habe, können die im Buche „Die Weisen von Zion" enthaltenen Vorwürfe' nicht aufrechterhalten werden." , Müller v. Hausen hat dann später diese Erklärung zurückgezogen. In einer neuerlichen GerichLsverhandlung wurde er freigesprochen, weil ihm nicht nachgewiestn werdenkonnte, daß er wider besseres Wissen gehandelt habe. Die beiden Sachverständigen erklärten, die Behauptung sei absurd, daß es kaum möglich sei, sich in die Denkart des Beklagten zu versetzen. .