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Central-Verein-Zeitung · 1924-04-17 · 16 (17.4.1924) · p. Seite 205

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
16 (17.4.1924)
Date
1924-04-17
Page
Seite 205 (sequence 5)
Language
German
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205 Er muß es Za wissen . . .! Die Anklage des Herrn Kunze. Der Sch rer nach dem Wähler erfüllt die Spalten der völkischen Presse aller Grade und Richtungen: „Wir sind die Partei, bk allein vollkommenstes Glück zu bringen weiß." Selbstverständlich scheint, daß alle nicht-„völkischen" Parteien nur im Tone unsäg- Licher Verachtung genannt werden. Amüsant erst, dann aber lehrreich ist das Bemühen, alle anderen völkischen Richtungen herab- Zusehen, sie als unvölkisch, gar verjudet hinzustellen. „Nur wir haben den Stein der Weisen." Mitunter geht es nicht einmal um so ideale Dinge. Die Konkurrenzpartei droht den Wähler weg- Zuschnappen — also, los aus sie und alles über sie gesagt, was man Schlechtes über sie weiß. Herr Kunze kann der D e u t s chv ölt i s che n Freiheits- Partei nicht verzeihen, daß sie in seine Weidegründe eindringt. Seine „Neue Zeitung" enthält eine flammende Anklage, die die in klassischem Deutsch abgesaßte Ueberschrift trügt: „Die unglaublich unvölkische und kurzsichtige Handlungsweise der Deutschvölkischen Freiheitspartei." Und dann schüttet Herr Kunze sein Herz aus: Nicht um seinetwillen warne er, nein, um der großen völkischen Sache willen, die die Freiheitspartei gefährde. Alle Schuld an einem völkischen Mißerfolge falle auf ihr Haupt. Er empfiehlt der DeuLschvolkischen Freiheitspartei dann, statt „der einzigen völkischen Partei," nämlich der Deutschsozialen Partei', die Mirglieder und Anhänger abzunehmen, lieber gegen „die 25 Partei- Judensilialen zu arbeiten, die die deutsche, ahnungslose Wählerschaft von neuem für die jüdischen Geheimziele mißbrauchen". Kchwarz malt er den Erfolg dieser Konkurrenz im eigenen Lager: „Viele Tausende bisher Außenstehender, die am 4. Mai völkisch wählen würden, werden dies nun nicht tun. Nicht tun deswegen, weil ihnen jeder völkische Kamps aussichtslos erschein tw e n n sie sehen, daß eine neue völkische Gruppeeine ältere erdrosseln will., und zwar mit ilse von Verleumdungen der deutschsozialen' ewegung und ihres seit Jahren heldenhaft x i n g e n d e n Führers R i ch a r d Ku n z e." So müsse er gegen die Freiheitsparteikämpfen und schlimmer noch, gegen die D e u t s ch n a t i o n a l e n. Denn die haben nach seiner Ansicht jetzt zu Wahlzwecken erst ihr „antisemitisches und soziales Herz" entdeckt. Sie nennen sich jetzt „die Partei der gewerblichen und kaufmännischen Mittelständler" und seien doch in Wirklichkeit die Partei, des Großgrundbesitzes und des Adels. Ein Staat, irr dem sie das U ebergewicht hätten, würde nicht viel anders anssehen, als „vor dem Kriege unsere verjubelte Monarchie." Es will den. Unbefangenen, der einmal dieses und ein anderes Mal jenes Rezept angepriesen liest, 'schier bedünken, daß Herr Kunze, wie Herr W u l X e, wie Herr H e r g t, daß sie alle drei — keinen absolut angenehmen Geruch haben. Freie Sahn öem Tüchtigen! Der Fall des Bankpräsidenten Loeb. Zusammenfassung aller fähigen Köpfe für die Arbeit am Vaterlande, Gewinnung und Erhaltung jeder brauchbaren Kraft für diese Aufgabe, Förderung in der Tätigkeit und beim Ausstieg im Dienste der Allgemeinheit sollte das Programm jeder politischen' Partei sowohl in Hinsicht auf die allgemeine Politik wie-den: wirtschaftlichen Wiederaufbau zum Inhalt haben. Jeder verantwortungsbewußten Partei. Es gibt freilich seit'jüngster Zeit Parteien, die u n v e r a n t w o r t l i ch e s H a n d e l n durch die Talsache, daß ste einen a l l e i n v e r a n t w or t l i ch e n F ü h r e r besitzen, wieder auszugleichen meinen. Der völkis-ckMozi-ale Block ist im thüringischen Landtage von ausschlaggebender Bedeutung, wenn die Regierung, zu ihren Maßnahmen das Vertrauen des Parlaments nötig hat. .Sie befindet f'ich, oder doch das eine oder das andere der Regierungsmitglieder, kn einer gewissen Zwangslage, wenn der völkisch-soziale Block Forderungen stellt, die w i t Rech t u n'ds Gerechtigkeit i m ^Widerspruch stehen. Dr. Arthur Dinier hat nun eine Erklärung abgegeben, an deren Anfang es heißt: i ' „Ich habe bisher noch keine Gelegenheit gehabt, eine Fraktions- ^sihung einzüberusen. Als für die Politik der Fraktion allein i b er a n -t w o r t sicher F ü h r e r erkläre ich jedoch heute bereits?aus das allerbestimmteste., daß die Fraktion der R e g i e r u n g ihr Vertrauen entziehen und erforderlichenfalls dem Landtage ihre .weitere parlamentarische Mitarbeit versagen wird, falls der Jude Loeb nicht unverzüglich von seinem Posten verschwindet." .;' ^Der Fall Loeb hat die Oefsentlichkeit bereits stark beschäftigt. .In chm offiziell Stellung-zu nehmen, liegt für -uns keinerlei Veranlasfung vor.^ Aber das eine muß gesagt werden: Alle Feststellungen, die sich auf die Tätigkeit des Herrn Loeb erstrecken, haben dessen hervorragende Eignung zur Führung der thüringischen Maatsbank -ergeben, die er zum Nutzen der' gesamten mitteldeutschen 'Wirtschaft während der Inflationszeit innehatte. Ein Nachfolger von' alles überragenden Eigenschaften wird nicht genannt. Geht Herr Loeb, so liegt die Gefahr nahe, daß die kommende sch w ere re Stäbilisierungsepoche keinen ihr. gewachsenen Fachmann vorsindet und das Land - dadurch - in Krisengerät. Was tut das? Einen alten Satz, -der diepUnmöglichkeit ' eines t ei n s o x m et I e rt Rechtes dartut: Mag die Welt untergehen, die Hauptsache ist, daß die Rechtst regeln wirksam bleiben — wandeln die Völkischen in ihrem Sinne: „Was schert uns das Vaterland, wenn wir unsere Parteigrundsätze nur verwirk li ch e n." - Der Fall Loeb ist ein W a r n u n g s mal. Wenn die Reichstags- Wahlen ähnliche Ergebnisse wie die. Thüringer Wahlen bringen, dann ist die Gleichberechtigung der deutschen Juden, auch wenn keine Verfassungsänderung vorgenommen werden sollte, ta tj ächlich au s geh oben. Sei sich darum jeder deutsche Jude seiner Pflicht am 4. Mai und bis zürn 4. Mai bewußt. Nichts ist furchtbarer als ein zu spät. Iuöen und Kommunisten. Eine klärende Verurteilung. Im August vorigen Jahres veranstaltete der Arbeiterfußballklub „Sturm" in Köslin aus dem Exerzierplatz ein Sportfest. Plakate.mit der Ankündigung dieses Festes hatten, wie sehr viele Geschäfte, and) die Firmen Senget jun., Levin und S. S o m m e r s eld ausgehängt. Aus diesem Anlaß verdächtigte.der Hauptschriftleiter E v e r s in der „Fürstentümer Zeitung" diese drei Firmen, kommunistischer Propaganda Vorschub geleistet zu haben, und knüpfte daran die Bemerkung, daß die Inhaber dieser Firmen nicht als Deutsche anzusprechen seien, da sie Juden seien, und daß die Bevölkerung Köslins sich dies bei Einkäufen merken solle. Der Oberstaatsanwalt erhob öffentliche Anklage, und die Geschäftsinhaber wurden als Nebenkläger zugelassen. Die Verhandlung ergab auch nicht den Schatten eines Beweises ftir die ausgestellten Behauptungen. Der Angeklagte wurde wegen öffentlicher Beleidigung zu 100 Mark Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens verurteilt. Den Nebenklägern wurde ferner das Recht zu gesprochen, das Urteil aus Kosten des Angeklagten in der „Kösliner Zeitung", der „Pommerschen Rundschau" und im .„Hinterpommer" zu veröffentlichen. — Aus der Urtei lsbegrün dung ist noch hervorzuheben, daß das Gericht dem Angeklagten dem vom Verteidiger beantragten Schutz des § 193 St. G. B. ausdrücklich versagte, da aus der Fassung des fraglichen Artikels deutlich die Absicht der Beleidigung zu ersehen sei. Bei der Strafzumessung wurde hervorgehoben, daß von einer Freiheitsstrafe hätte Abstand genommen werden'müssen, weil der Angeklagte noch nicht wegen Beleidigung vorbestraft sei, und daher gemäß dem Geldstrafengesetz nur eine Geldstrafe verhängt werden könnte. Solange wir in einem geordneten Staatswesen leben, sei es nicht zulässig, daß der politische Kampf sich zu persönlichen. Beleidigungen und Beschimpfungen in öffentlicher Zeitung answüchse, und gerade jetzt, vor Beginn des Wahlkampfes sei darauf zu verweisen, daß der Kampf, wenn auch scharf, so doch in den Grenzen des Erlaubten zu führen sei. Diese Grenzen habe der Angeklagte überschritten und nicht einmal den Versuch eines Beweisantritts für seine Behauptungen machen können. Da die Bürgerschaft durch derartige Artikel verhetzt werde, habe sie auch ein Interesse an dem Ausgang der Anklage und aus diesem Grunde ist aus Publikation des Urteilstenors erkannt worden. Wichtig ist, daß hier einmal gerichtlich klargestellt ist, wie unwahr die überall wiederkehrende Rederei von der jüdischen Unterstützung der Komm u n isten ist. Die Rentenmark. Narrenhände . . . . Die Rentenmark, vor der alle Deutschen als der Retterin aus den Wahnsinnstagen der Inflation schuldigen Respekt haben sollten, wird von den Deutschvölkischen jetzt als Propaganda-Mittel im Wahlkampf, natürlich gegen die Juden,' gemißbrauchL.' - Wie schon bei den Tausendmarkscheinen der Inflation 'werden Rentenmarkscheine mit „sinnigen" judengegnerischen Aufschriften „geschmückt". Auf unsere Beschwerde hat die Deutsche Rentenbank Anordnungen getroffen, um solchen Mißbrauch in Zukunft zu verhindern. Sie schreibt an uns: „Für den uns mit Ihrem Schreiben vom 20. d. Mt. <St. 625/21)' durch unser VerwalLungsratsmitglied Herrn Heinrich Grünfeld Zugegangenen, durch einen Stempelaufdruck verunstalteten R e n t e n b a n k s ch e i n über 5 Rentenm a r k erhalten Sie hierbei Ersatz in einem neuen Schein über denselben Betrag. Zugleich teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß der Verwaltungsrat der Deutschen Rentenbank beschlossen hat, Maßnahmen dahin zu treffen, daß Rentenbankscheine, die durch einen Aufdruck parteipolitischen Inhalts verunstaltet sind, von den Reichs- und Landeskassen sowie den Reichsbankanstalten als zum Umlauf nicht mehr geeignet zurückgewiesen werden. ' Wir haben in dieser Beziehung das Erforderliche veranlaßt. > , . Deutsche Rentenbank." Folgen Unterschriften. ..Wie wir erfahren, find sämtliche Reich sbankanstalten im Reich und die öffentlichen Kaffen der Eisenbahn und der Post angewiesen, etwa überdruckte Scheine nicht als vollgültige Zahlung anzunehmen. Die neuen Ausführungsbestimmungen für die Rentenbankscheine, die.in nächster Zeit veröffentlicht werden, werden derartige Bestimmungen ausdrücklich enthalten.

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