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Central-Verein-Zeitung · 1924-03-27 · 13 (27.3.1924) · p. Seite 144

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
13 (27.3.1924)
Date
1924-03-27
Page
Seite 144 (sequence 4)
Language
German
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144 Die Ratschläge öer „Rabbiner Abraham unö Rareski". . Leichte Sühne schwerer Beleidigungen. In den Jahren 1921 und 1922 tauchte in den verschiedensten Gegenden Deutschlands, insbesondere in den schlesischen Städten Bresrlau, Glatz und Habelschwerdt ein Flugblatt auf, das an die deutschen Frauen und Mädchen 'gerichtet ist. Es heißt darin, daß im Jahre 1920 rm großen Saal der Gesellschaft ler Freunde in Breslau eine Zionistenversammlung stattgesunden habe, in der die Rabbiner A b r a h a m u n d K a r e s k i aus B e r l i n die Versammelten aufforderten, mit christlichen Frauen in Verkehr zu treten. Auch die gemeinsten Mittel dürsten nicht gescheut werden, um die christlichen Frauen zu vernichten. Hieran war folgende Bemerkung geknüpft: „Solche Ratschläge geben Rabbiner ihren Juden, und sie befolgen sie gut. Wer noch behaupten will, es sind nicht alle Juden schlecht, der gehe mit offenen Augen durch die Straßen. Das ganze Tun und Treiben der Juden ist der beste Beweis dafür, daß alle Juden in den Vernichtungstzlan eingewecht sind und an der Verwirklichung dieses Planes Mitarbeiten." Unterzeichnet war das Flugblatt: „Bund der aufgeklärten Arbeiter, gezeichnet Professor Dr. Herrschet." Eines Tages erschien es am schwarzen Brett des akademischen Kriegsteilnchmerverbandes in der Breslauer Universität. Dort schrieb es der damals noch in Breslau, jetzt in Gl atz wohnhafte Bücherrevisor VOeebt neue TTiitgliedec füt den C VA, * Franz Koslowski ab und überbrachte die Abschrift dem Buchdruckereibesitzerssohn Franz Gröger in Habelschw er dt , der es in mehr als 1000 Exemplaren herstellte, dre jetzt noch die Aufschrift trugen „Anschlag am schwarzen Brett der Universität." Koslowski warf einen Teil vom Balkon seiner Wohnung auf die Straße, er gab sie kleinen Kindern, die sie aus der Straße verteilen sollten; schließlich übergab er sie auch seinen Habelschwerdter Freunden, darunter dem .'Buchdruckereibesitzer T a u b i tz und dem Barbier Bau m - garten. In Breslau gaben die Stadtsekretäre Fräse und Jelitto das Flugblatt ihren Kollegen weiter; der Obersteuersekretär P o h l e r ließ es sogar im L a n d e s si n an z a m t aus der Schreibmaschine vervielfältigen. Die von der Breslauer Zionistischen Vereinigung angestellten Ermittlungen führten zu dem Ergebnis, daß ein „Bund der aufgeklärten Arbeiter" und ein Professor Henschel gar nicht existierten. Deshalb wurde gegen Verbreiter und Drucker des Flugblattes von ihr wie von der Zionistischen Vereinigung für Deutschland, ferner dem Vorstand und der Repräsentantenversammlung der Shnagogengemeinde Breslau, den beiden Breslauer Gemeinderäbbinern Dr. Hoffmann und. Dr. V o g e l st e i n und zirka zehn Berliner Rabbinern aller Richtungen Strafantrag wegen Beleidigung beziehungsweise Verleumdung gestellt. Am 20. März dieses Jahres stand Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht in Breslau an. Den Vorsitz führte Amtsgerichtsrat Winkler, die Anklagebehörde wurde durch den bekannten antisemitischen Staatsanwaltschaftsrat Speer vertreten. Als Nebenkläger waren anwesend: für die Breslauer Zionistifche Vereinigung deren beiden Vorsitzende Rechtsanwalt Jakobfohn und Zahnarzt Dr. Schachtel, die auch persönlich erschienen waren, und für die beiden Gemeinderabbiner Rechtsanwalt F o e r - der, für den Vorstand und die Repräsentantenversammlung der Synagogengemeinde Justizrat Hirschberg, Mitglied unseres Hauptvorstandes. Der Hauptbeschuldigte Koslowski erklärte bei seiner Vernehmung, er habe an die Richtigkeit dessen, was in dem Flugblatt stehe geglaubt, wenn er auch nicht a l l e Juden dessen für fähig halte. Er fei in seiner Ansicht dadurch bestärkt worden, daß das Blatt am schwarzen Brett der Universität angeschlagen, also wohl dem Rektor .bekannt gewesen sei, und erst kürzlich gerichtlich sestgestellt worden sei, daß der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens alles bekämpfe, was deutlich sei*). Der zwanzigjährige Angeklagte Gröger hielt den Inhalt des Blattes auf Grund seines Studiums der Schriften von Fritsch, Dinter usw. für durchaus möglich. Herr Rechtsanwalt Jakobsohn, als Zeuge vernommen, stellte fest, daß eine derartige V e r s a m m l u n g nie stattgesundenhabe, daß Rabbiner mit Namen Abraham und Kareski aar nicht existierten, und daß er jeden, der in einer Versammlung ähnliche Ausführungen zu machen wagte, ohneweiteres aus dem Saale weisen würde. Als Verteidiger des Angeklagten Koslowski trat der — Staatsanwalt auf! Er fragte ihn, ob er sich nicht auf Literatur berufen könne, die seine Ansichtstützte, ob er denn nicht die Schrift von Fritsch „Der falsche Gott" kenne. Ja, er brachte es sogar fertig, an Herrn Rechtsanwalt Jakobfohn die Frage zu eichten, ob nicht derartige Stellen im Talmud stünden. Fritsch habe einst wegen feines Buches vor Gericht gestanden, fei aber freigesprochen worden. Daraus fei doch zu *) 8» dieser groben VerdrehunK siehe den lebenden Aussatz: Die „furcht-' bare Enthüllung" des Iungdo in Nr. 10. folgern, daß die in dem Buch ausgesprochenen Behauptungen der Wahrheit entsprächen. Trotz aller dieser „Objektivität" der „objektivsten Behörde" war man doch nicht darauf gefaßt, daß ste gegen Koslowski — 50 Mark und gegen die anderen nur 30 beziehungsweise 15 Mark Geldstrafe beantragen würde. In den Plaidoyers der Nebenkläger Rechtsanwalt Foerder, Justizrat Hirschberg und Rechtsanwalt Jakobfohn wurde dem Herrn Staatsanwalt die gebührende Antwort zuteil. Sie liefen vor allem daraus hinaus, daß eine verleumderische Beleidigung schwerster Art vorliege, auf die nur eine Freiheitsstrafe zu setzen sei. Der Angeklagte Koslowski habe selbst zugegeben, daß er nicht alle Juden gemeint habe. Wenn er also trotzdem an die Verbreitung des Flugblattes gegangen sei, habe er dies „wider besseres Wissen" getan. Der Staatsanwalt präzisierte seine andere Ansicht in seiner Erwiderung noch einmal dahin, daß eine Freiheitsstrafe eine Strafe für ehrlose Handlungsweise sei, und das sei hier nicht der Fall. Es sei notwendig, die deutsche Frau gegen jüdische Angriffe zu schützen. Nach vierstündiger Verhandlung, in der die Wogen der Erregung mitunter gefahrdrohend hoch gingen, wurde endlich das Urteil verkündet. Die Beleidigung wurde als außerordentlich schwer bezeichnet und unter ausdrücklicher Feststellung, daß es„undeutschsei, Beleidigungen z u verbreiten, ü b e r d e r en Richtigkeit man nicht die nötige Kenntnis hat", erhielt Koslowski eine Geldstrafe von 400 Mark, Gröger und Taubitz von je 30 Mark, Jelitto und Pohler von je 10 Mark. Gegen Fräse und Baumgarten lag der notwendige Strafantrag nicht vor. Als beleidigt wurden nur angesehen die Breslauer Zionistische Vereinigung und deren beiden Vorsitzende sowie die Zionistische Vereinigung für Deutschland. Den Juden schlechthin wurde die passive Beleidigungsfähigkeit nicht Zuerkannt, obgleich doch schließlich die Zahl der jüdischen Deutschen genau so beschränkt beziehungsweise unbeschränkt ist wie die der deutschen Zionisten. Das Urteil beweist wieder einmal, daß die deutschen Juden noch .immer fast schutzlos den Angriffen der Antisemiten preisgegeben sind. Im alten jüdischen Recht wurden Angriffe, gegen die Ehre eines Menschen ebenso geahndet wie Angriffe gegen das Leben des Menschen. F. F. .Schweigen. Betrachtung zum Wochenab schnitt Wenn sonst wohl ein Vater zwei blühende Söhne an einem Tage verlieren würde, wie würde er klagen und jammern? Aron schweigt, als Nadäb und Abihu ihm starben. Wenn diese Söhne kluge und wertvolle Menschen wären, würdig, seine Stützen und seine Nachfolger zu werden, würde das nicht seine Klage noch steigern? Wenn dazu solches Leid ihm an seinem Ehrentage widerführe, so würde sein Mund von Lauten des Schmerzes überströmen. Aron schweigt. Es ist ein heroisches Schweigen, von dem unsere geschwätzige Zeit lernen könnte. Wenn der königliche Denker über seine Zeit klag-, daß in ihr dcks Büchermachen kein Ende nehme, so dürfen wir in unserer Zeit Klage führen über den unendlichen Strom der Rede^ der die reichen Ströme des menschlichen Innenlebens überschwemmt und verheert. Der äußerliche Mensch redet sich den Schmerz vom Herzen. Der wahre Schmerz ruht «tief und stumm in der Seele. Nicht die Liebe ist die heißeste, welche in blumenreichen Phrasen schwelgt, sondern die, welche sich in wortloser Hingäbe opfert. Wir sollten unfern großen Lehrer der Vergangenheit weniger durch gelehrte und begeisterte Worte feiern und mehr nach ihrem Vorbilde leben. Wir sollten den erhabenen Meistern der Gegenwart weniger wortreiche Anerkennung zollen und mehr treue Gefolgschaft leisten. Auch die Jugend wird in ein geschäftiges Vereinsleben hineingezogen. Sie lernt Reden schwingen und in Worten schwelgen, verlernt aber meist, was ihr am besten steht, den schweigenden Gehorsam. Die Marksteine der jüdischen Zukunft sind Kongresse und Versammlungen. Doch hört man weniger von ernster Opserbereitschaft und ernster jüdischer Opfer tat. Wenn man mit Reden und Schreiben töten könnte, so dürfte unser Erzfeind längst nicht mehr leben. Und doch ist das Schweigen eine mächtige Was sh, wenn es wie bei unserem Lehrer Mose mit der stummen Gebärde grenzenloser Gottergebenheit verbunden ist. Tausende. beklagenswerter Väter und Mütter, Tausende verlassener Gattinnen, die ihr Liebstes auf dem Altäre des Vaterlandes geopfert haben, werden von den geborenen Pächtern der Vaterlandsliebe in ihren heiligsten Gefühlen verletzt. Die armen zerschioffenen Krüppel erhalten zum Schaden noch den Hohn und sollen in ihren Bürgerrechten gekränkt werden. Sie schweigen. Doch der Eine fühlt mit ihnen, der da gesagt: Wehe, wenn man die Schwachen, die Fremden, die Witwen und Waisen bedrückt. Ich höre ihren schweigenden Ruf, denn ich bin gnädig. —Man will unS unser Liebstes nehmen. Wir dienen weiter und tun schweigend unsere Wicht. Wir dienen demj, der uns auch gegen ein Welt von Feinden zu schützen vermag. I s ch T i k w o h. ,

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