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Central-Verein-Zeitung · 1924-03-06 · 10 (6.3.1924) · p. Seite 98

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
3 (1924)
Issue
10 (6.3.1924)
Date
1924-03-06
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
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Schöffengericht Berlin-Mitte freigesprochen, und zwar mit folgender Begründung (Auszug aus dem Urteile. Aktenzeichen 134 8. 399. 23. 12. Ausfertigung vom 2. 11. 23): . . . Der Angeklagte wollte damit (mit seinen Worten) offenbar und auch für jeden Andersdenkenden von vornherein erkennbar sagen, daß der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens mit seiner grundsätzlichen Politischen Ginstellung die Organisation gegen alles deuLschMssrsche Empfinden darstellt. Hierfür spricht schon die Redewendung: „Alles, was deutsch fühlt." Der Angeklagte hat nicht etwa den Central-Verein hingestellt als eine Organisation gegen das, was deutsch ist, d. h. gegen den lebendigen Organismus des gesamten Deutschtums. Er hat also nicht von einem Kampf gegen staatsrechtliche Gebilde, gegen vaterländische Einrichtungen schlechthin gesprochen, sondern nur von einem geistigen Kampf gegen andersartige Anschauungen, von einem Ideen- und Prinzipienstreit... Sollte gleichwohl die Auffassung begründet erscheine, daß der Angeklagte in seinem Artikel sich undeutlich und mißverständlich über den PrivaMäger ausgedrückt hat und sollte in seiner Ausdruckswoise eine objektive Beleidigung und Ehrenkränkung der Privatkläger gefunden werden, so wäre ihm doch nicht (seine ausdrückliche Versicherung. Zusatz der Schristl.) zu widerlegen, datz er seinen Worten diese Deutung nicht hat geben wollen... Der Angeklagte war also von der Anklage aus §§ 185, 186 Str. G. B. freizusprechen. Selbst gegen diese Begründung der Freisprechung wurde Berufung eingelegt. Die sechste Strafkammer des Landgerichts I Berlin erkannte in der Berusungsverhandlung vom 14. Januar 1924 auf Freisprechung mit folgender Begründung: Es war zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang der Satz: „Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, die Kampforganisation der Juden gegen alles, was deutsch fühlt" objektiv eine Ehrenkränkmrg im Sinne des § 186 StGB, des von den Privatklägern geleiteter! Vereins und somit auch der Privatkläger darstellt. Das Gericht hat dies verneint. Mit Recht führt der Vorderrichter aus, daß der Durchschnittsleser des Artikels sofort erkennen wird, daß der Verfasser der antisemitischen Richtung schärster .Richtung huldigt. Deutsch fühlen ist für ihn gleichbedeutend mit antisemitisch fühlen. Wenn also ein solcher Verfasser den Central-Verein eine Kampforganisation der Juden gegen alles, was deutsch fühlt, nennt, so kann diese Bemerkung von dem Durchschnittsleser nur dahin verstanden werden, daß der Verein eine Kampforganisation gegen die vom Verfasser vertretene, von der Mehrheit des deutschen Volkes abgelehnte deutschautisewitische Richtung sein soll. Etwas Ehrenrühriges im Sinne des 8 186 St.G.B. kann aber darin nicht gefunden werden, datz der Angeklagte den Verein der Privatkläger einen Ka-mpfverein gegen die antisemitische Richtung nennt. Keinesfalls kann ans der zur Anklage gestellten Aentzerung herausgelcsen werden, datz der Angeklagte damit den Mitgliedern des C. B., also auch dem Privatkläger den Borwnrf des Landesverrats hat machen wollen. Selbst wenn man aber in der fraglichen Aeußerung des Angeklagten aus dem Empfinden eines normalen Menschen heraus eine Beleidigung im Sinne des ss" 186, nämlich den Vorwurf des mangelnden Patriotismus, der den Privatklägeru in keiner Weise nachgewiesen ist, erblicken wollte, würde dem Angeklagten der Schutz des ß 193 St.G.B. zuzubilligen sein ... Es gibt Prozesse, der denen der Freigesprochene der eigerrtlich Verurteilte ist. Das trifft wie nur selten auf den freigesprochenen Herrn Staegemann zu. Und für jeden, der noch Augen hat Zu lesen, dem nicht Ungerechtigkeit, Unwahrhaftigkeit oder Haß den gesunden Menschenverstand beeinträchtigen, ist nach diesen Urteilsbegründungen bezwingend klar, daß unser Central-Verein ohne ein Fleckchen aus seinem vaterländischen Ehrenfchild aus diesen Verhandlungen hervorgegangen ist; denn das Gericht stellt dreierlei fest: 1. Der Angeklagte versteht unter „deutsch" fühlen „antisemitisch fühlen; 2. Die Mehrheit des deutschen Volkes lehnt die deutsch-antisemitische Richtung ab; 3. Der Borwurf des znangänden Patriotismus ist in keiner Weise dem C. D. nachgewiesen worden. In seiner Wochmzeitung „Der Jungdeutsche" schreibt stolz Herr Mahraun: „Zweifellos wird viel geredet und zweifellos wird auch von überhitzten Köpfen Manches in die Massen hinausgeschleudert, welches der Wahrheit nicht entspricht." Und weiter: „Aus diesem Gefühl für Klarheit und Wahrheit ist es notwendig, daß in der deutschen Oesfentlichkeii zwei Dinge (1. betr. C. V.. 2. betr. angeblichen Hochverrat der Sozialdemokratie. Di« Schristl.) klargestellt werden, die, wenn sie wahr find, di« furchtbarsten Enthüllungen darstellen, welche jemals in der letzten Zeit des Unglücks des deutschen Volkes an das Tageslicht gezerrt worden find." Herr Mahraun! Sie rechnen sich nicht zu den „überhitzten Köpfen"! Sie haben ein hohes Amt voll schwerer Verantwortung. Sie erkühnen sich, Zahllose jüdische Deutsche, Zusammengefaßt im Central-Verein, auf das Schimpflichste zu beleidigen durch eine „furchtbare Enthüllung", deren unbedingte Richtigkeit Sie selbst durch Ihre Worte, „wenn si« wahr sind", als nicht sicher anerkennen! Wiffen Sie, Herr Mahraun, wie man in allen Kreisen, in denen noch die deutschen Begriffe von Wahrheit und Treue gelten, Ihr Vorgehen bezeichnet? Nach all den erhebenden Worten Ihrer Eingabe über di« Wiedergeburt des deutschen Vaterlandes, an dem wir jüdischen ' Deutschen mit der gleichen Wärm« wie Sie hangen, über das sittlicheVerantwortungsge fühl, das auch wir mit heiligem Ernste festigen wollen, möchte ich nicht zweifeln, daß Sie das ungeheuere Unrecht, das Sie getan, wieder gut zu machen versuchen. Erweisen Sie, daß „völkisch" mehr ist als judengegnerisch! Der schöne deutsch« Spruch unserer Fibel: „Vor allem eins, mein Kind, sei treu und wahr!" wird dmM in der ersten jungdeutschen Ordensregel in Ehren leuchten dürfen. Dr. Alfred Wiener. * Die T. U. hatte die Eingabe des Jungdeutschen Ordens an General v. Seeckt, die die Auflösung des Central-DeremS forderte, im Auszuge weitergegeben. Daraufhin hat stch der Vorsitzende des C. V. an die T. U. gewandt. Mit Zustimmung der Telegraphen-Union, Internationaler Nachrichtendienst G. m. b. H., geben wir di« Antwort wieder, welche die Direktion dieses Nachrichtenbureaus an unseren Vorsitzenden gerichtet hat: Berlin SW. 61, den 3. März 1864. Die DireEbion Herrn Justizrat Dr. Brodnitz, SW 68, ZiiMmerstr. LL Sehr geehrter Herr Justizrat! Ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 28. Februar und Lv» dauere ganz außerordentlich 'daß unsere Redaktion die MtLeilun« über den Brief des Jungdeutschen Ordens an den General v. Seeckt so ohne weiteres ausgenommen hat. Wie Sie wissen, hat di« Direktion im Detail nicht immer die Möglichkeit, jede Meldung und Nachricht, die herausgeht, zu kennen. Selbst der Chefredakteur» der für den Dienst verantwortlich ist, kann nach Lage dev Ding« nicht immer zugegen oder erreichbar sein. Ich habe von der Angelegenheit erst durch Ihren Brieß Kenntnis erhalten und sofort Veranlassung genommen, Herrn EhesrMckteur Gesell auszuMren. Dieser ist außerordentlich uw» gehabten über den Vorgang itrtb wird sich m den nächsten Tagen erlauben. Sie aufzusuchen, vrn sich mit Ihnen üfoer die Frag« anszusprechen. Ich hoffe bestimmt, datz diese Aussprache Sie übev» zeugen wird, daß hier lediglich ein «durchs die zufälligen Umstand« erklärbarer Mißgriffs Vorgelegen hat, den ich selbst, wie gesagt, ganz außerordentlich bedauere. Es wäre in dem vorliegenden Falt unbedingt notwendig gewesen, Ihrem Verband gleichzeitig ode» unmittelbar nach Bekanntwerden des Briefes Gelegenheit zur Stet» Lrmglnahme in unserem Dienst zu geben. Sie können versichert sein, datz dies in unserem Hause stets übliche Prinzip nicht wieder außer Acht gelassen werden wird. Aber leider sind wir all« Menschen Mch, daher JrMmern und Fehlern unterworfen. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr schr erg^ne« Mejev»

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