Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 3 (1924)
- Issue
- 5 (31.1.1924)
- Date
- 1924-01-31
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
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36 stn allem... Selbst ein Eisenbahnunglück „Judas" Schuld. Vor einiger Zeit hat die Strafkammer in Brau nschw ei g sich mit dein entsetzlichen Eisenbahnunglück in Kreiensen beschäftigt, bas noch in aller Erinnerung sein wirb. Ein Lokomotivführer kvurde abgourteilt. An sich ern Vorfall, -der mit Politik auch nicht bas mindeste zu tun hat. Aber bei unseren Deutschvölkischen ist nichts unmöglich. So hat denn Herr Ou i n del, einst Direktor der „Scheintodverhütungsgesellschaft m. b. H.", durch tiefes Nachdenken herausgeb rächt, das; für das Eisenbahnunglück niemand anders verantwortlich sein kann als „Alljuda". In Nummer 37 des ,/^turm" kann man lesen: „Es unterliegt keirnrn Zweifels das; die Not der Zeit die Beamten vorn Dienst ablerckt, so dag die schuld auf die interuatiorralen Bankunb Börsenbanditerr fallt, die in ihrer unermeßlichen Habsucht die ganze Welt ins Ilucstück stürzen." Wollten wir uns die Logik des Herrn Ouindel zu eigen machen, darrn konnten wir behaupten, daß auch an seiner mehrmonatigen Gefängnisstrafe die In de nschuld sind, die Herrn Quindel wiederi}oIt in seinem Leben das Augenlicht >so geblendet haben, daß er u i ch f nt e h r z w i s ch en Dl e i n it u b D e i n unterscheide n k o u n t e. Llei-enburger I-pll. T eu t s chv ö l ki s ch e R a d a uh e l d e u vor G e r i ch t. Vor dem Schöffeugricht in Neidendnrg hatten sich längst acht Hakenkreuzler wegen U e b e r f a 11 c § auf jüdis ch e Einwohner Neidend u r g s, wegen Aufreizung zum .Klassenhaß und .Beleidigung zu verantworten. — In der Nacht zum 3. Oktober ging der jüdische'Handlungsgehilfe Leo Löwensteiu über den Marktplatz. Er begegnete einem Haufen von etwa 15 bis 20 Angehörigen der deutschvölkischen Kampfgewerkschaften, die ihm zuriesen: „Da geht auch so ein Judenbengels" Löwenstein ließ sich nicht provozieren und ging ruhig weiter. Er wurde daraus von dem Landwirt Leo Maletzki auf dem Nabe verfolgt, der ihm schließlich den Weg verstellte. Darauf kam ein Manu namens Z o r a w s t i in drohender Haltung ans ihn zu, worauf Löwenstein ihn fragte, ob er ihm etwas getan hätte. Z a r o w s k i antwortete: „S i e persönlich nicht, a b e r Ihre R a s s e". Dabei schlug er ihm wiederholt mit der Faust ins Gesicht. Z o r a w s k i wurde zu 4 0 0 Mark, M a l e tz f1 zu 300 M a r i Geld ft rase oder zu 40, beziehungsweise 30 Tagen Gefängnis verurteilt. Der Führer der „völkischen Gewerkschaften", der jetzige Kaufmann und frühere Leutnant Helmuth E h l e r t, der vorher genannte Z o r a w s k i, der Handlungsgehilfe Paul M ü I1 c r und der Postillion' Albert Hitler hatten sich sodann wegen L a n d f r rede n s b r u ch, gemeinschaftlicher K ö r p e r v e r l e tz u n a und B c - leidigung zu verantworten. Am Abend des 27. Oktober hatte sich in Neidenbnrg auf dem Marktplatz eine große Menge angesammeli. In diese ging Ehlert hinein und rief: Herl! Juden raus! Soll DerrtschLmrd bestehen, müssen Vre Juden untergehen. Später rief er noch der Schutzpolizei zu: „Schupo und Reichswehr, arbeitet nur weiter für die Cohns und Levys". Der jüdische Kaufmann Arnold Kratter stand mit einigen anderen Herren vor feiner Haustüre, als Zorawski vorbeikam und sagte: „Juden raus, spuckt doch aus vor diesen Juden!" Dann forderte er Kratter zu einer Unterredung unter vier Augen, aus, Kratter erklärte sich hierzu bereit und ging mit ihn: in eine Seitenstraße. Plötzlich rief Zorawski feine Freunde Müller, Hilter und einige andere Hakenkreuzler, die über Kratter herfieleu und ihn mit Stöcken so bearbeiteten, daß er aus einer K o p f w n n d e st a r k blutete und am ganzen Körper Verletzungen erlitt. In seinein Plaidoy er führte der als Vertreter des Nebenklägers zugelassene Rechtsanwalt Tr. Grumach (Königsberg) aus. in welcber verhängnisvollen Weise die deutschvölkische Hetze dazu beigetragen hätte, die verschiedenen Klassen der Bevölkerung gegen einander auszureizen und die ganze Stadt zu terrorisieren. Das Gericht verurteilte Ehlert wegen Aufreizung zum Klasseuhaß zu 20 Mark Geldstrafe oder 4 Tagen Gefängnis (der Staatsanwalt hatte 300 Mark Geldstrafe beantragt), M ü ll e r und Hitler wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung zu 60 Mark Geldstrafe oder 20 Tagen Gefängnis und Zorawski wegen Beleidigung und Anstiftung zur Körperverletzung zu 4 0 M a r k Geld" st rase oder acht Tagen Gefängnis. In der Nrteilsbegr ü n d u n g erklärte der Vorsitzende, daß d a s G e r i ch t mtr in d e x H offn u n g, d a ß f ü nsti g h i n weitere A u s s ch x c i t u n g e n u n terb 4 eibe n w ü r d e n , von einer G e f ä n g n i s st rase a b - s e h e. Weiter wurde -gegen den Vorsitzenden des Denijschvöt'kisthen Landesverbandes, Apothekenbesitzer K e y d e l, und gegen den Kaufmann Helmuth Ehlert wegen Beleidigung und Vergehens gegen tz 19 des Gesetzes znm Schutze der Republik, wegen Beteiligung und Unterstützung einer aufgelösten Vereinigung (Deutschvölkische Freiheits- Partei) verhandelt.' Ende Mai fand in K ö u i g s b e r g eine Versammlung mit dem deuischvölkifchen Abgeordneten W u ll e statt, an der Ehlert teilnahm. Walle hatte damals den -Führern mi-tgeieilt, daß von deutschvölkifchen Kreisen ans dem Westen Deutschlands belastendes Material gegen den Minister des Innern gesammelt worden sei, das zu einer Anklage, vor dem Staatsgerichtshof führen müsse. Ehlert hat diese vertraulich gemachten Mitteilungen dem Keydel mitgeteilt, der dann seinerseits ein P l a k a t i n Form eines Extrablattes an das S chaus e nst er seiner Apo thebe h äugte, worin stand, daß der Minister unter Anklage des Hochverrats gestellt sei, und daß das schwer belastende Material dem Staatsgerichtshoi zugegangen fei. Das Gericht verurteilte Key del wegen Beleidigung zu 3 0 0 Mark Geldstrafe und zu drei M onaten Gefängnis wegen Vergehens gegen das ^chutzgesetz für die Republik, Ehlert wegen Beleidigung zu 100 Mark Geldstrafe und wegen Vergehens gegen das Schutzgesetz zu drei Monaten Gefängnis. Nach der Urteilsverkündung ries Keydel. der der masurische Adolf Hitleik und Führer der TeuLschvöltischen Ostpreußens ist: „Heil!", in"die das hauptsächlich aus Deutschvölkischeu bestehende Publikum begeistert einstimmte. Keydel wurde daraufhin zu einer Ordnungsstrafe von 50 Mark verurteilt. S—y. Hakenkreuzler als Straßenränder. Aus d e u t f ch v ö l k r s ch e r G e s i n n n n g. Ein grelles Schlaglicht auf eigenartige Beziehungen zwischen rechtsradikalen Kreisen und Verbrechertmn warf eine Gerichtsverhandlung, die am 18. Januar vor dein Volksgericht in N ü r n b e r g stakt fand. Angeklagt waren der 24jährige Schneider Graf und der 19jährige Metzger und Gastwirtssohn Hofer wegen eines Verbrechens des schweren Raubes, begangen in der Nacht vom 9. aus den 10. November vorigen Jahres, also in den Tagen des Hitler-Putsthes, an einem jungen jüdischen Kaufmann, Dr. N. Die Angeklagten 'begegneten in dieser Nacht, als sie die „H aken - kreuzt lause" iu der Tetzesgasse verließen, ihren: Opfer, der in Begleitung eines Freundes friedlich nach Hause grng. Die beiden Angeklagten und zwei weitere Täter, ein gewisser Förster und ein angeblich ihnen dem Namen nach Ucbekannter, von dem die Angeklagten aber wissen, welcher „Stur'.nLruPPkomPagrne" er au gehört, folgten, wie nur einem Berichte der „Ni'rrnberg-Fürther Sonntaas- Preffe" entnehmen, dem Dr. N. und feinem Freunde in gewisser Entfernung. Unterwegs iu einer Bedürfnisanstalt erhält Graf von einem seiner Genossen eine Stahlrute zur geeigneten Verwendung. Doch noch erschien den völkischen Helden das Kräfteverhältnis nicht zur Durchführung des Angriffs ans die jüdische Nebermacht genügend. Man wartete vielmehr ab, bis die beiden „Feinde" sich am Maxtor in der Nähe des Veckengartens getrennt hatten. Die vier verfolgten dann nur noch den Tr. N., 'der von kleiner, schwächlicher Statur ist. Der Angeklagte Graf behauptet, auch da noch Bedenken gehabt zu haben, sich zu beteiligen, da er fürchtete, Tr. N. könne einen Revolver bei sich haben. Als Dr. N. vom Ring in eine stille Seitenstraße eingebogen war, erfolgte die völkische Aktion. Die vier packten ihn an und fragten ihn, ob er Jude sei, was er bejahte, und ob er einen Revolver bei sich habe, was er verneinte. Jetzt kannte der Löwenmut der Kecken leine Schranken mehr. Man hielt ihm einen Dolch vor die Brust, kommandierte unter antisemitischen Redensarten: „Hände hoch" und erklärte ihm, man müsse ihn nach Devisen und Waffen durchsuchen. Das Ergebnis dieser Durchsuchung war. daß Brieftasche mit Inhalt, ein Uhrarmband und ein Taschenmesser des Dr. N. iu den Taschen der Herren Sturmtruppler verschwanden. Als dieser Akt vorbei, sielen drei von ihnen über ihr Opfer her und bearbeiteten es d u r ch 'e ch l ä g e m it der Stahlruke n n b d e n F n u st e n a u f H i n terkopf und iu das Gesicht, bis Dr. N. mit Blut üb rströmt .war. An dieser Betätigung beteiligte sich Hofer, der durch das bisherige materielle Ergebnis der Tat befriedigt war, nicht. Dann ließ man den Mißhandelten im Stich und verteilte in der nächsten Bedürfnisanstalt die Beute. Das Uhrarmband wurde in der Hakenkrenzklanse verkauft. Förster und der Unbekannte sind ftüchtig. Es heißt, wie ein Krittunalveamter aussagte, die Partei habe sie nach Albanien verschickt. Tie beiden Angeklagten gehören wohlhabenden bürgerlichen Kreisen an. Hofer ist jedoch dreimal wegen Eigentumsdelikte, u. a. wegen Diebstahl eines Motorrades, vorbestraft. Sie wollen nus politischer; Motiven irr entrüsteter Stimmung ob dev Erschießung so vieler Parteigenossen in München gehandelt haben. Der Maatsanwalt beantragte drei Jahre Gefängnis gegen beide und geißelte sie als feige Strauchdiebe und Straßenränder. Das Gericht verurteilte G iv a s nwgen schweren Raubes zu Zwei I a h x c n Gefängnis, ivobei ihm, da noch nicht vorbestraft und in Berücksichtigung der Verwürrnng, die unverantwortliche politische Agitation kn seinem Kopse angerichtet haben mochte, nrildersrde Umstände gebilligt^wurden. Dem- Hofer konnte nicht nachgewiesen werden, daß er die aus Raub gerichtete Absicht seiner Mittäter von Anfang an kannte. Er wurde daher nur wegen Nötigung und wegen Hehlerei, begangen an der Beute des Randes, zu einer Gesamtstrafe voneinein Jahre sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Beide' Angeklagte befinden sich wegen weiterer antisemstischcr Heldentaten in Untersuchnngshäft. .Bemerkenswert ist, daß man aus dieser Berhand'tnng erfährt, daß die Haken kr enzktause auch als .Kaschenune für Räuber und Hehler dient. Bisher wußte man in der Oesfentlichkeit nur, daß, unbehelligt von der Polizei, die Schaufenster, dieser völkischen Gaststätte zu Gewalttätigkeiten durch Plakate anfreizen.