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Central-Verein-Zeitung · 1923-11-02 · 44 (2.11.1923) · page 3

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
2 (1923)
Issue
44 (2.11.1923)
Date
1923-11-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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>39 Die Ausweisungen in Dauern. Beschwerde a n den General staatskomm iss ar. 'Seit1 ungefähr -einer Woche i-st einer großen Anzahl in München .teilweilsie seit Jahrzehnten beheimateter Ostjuden der- Ausweis u n g s L e f e h t zugestellt worden. Die rnerkwürdigsten Gründe werden angegeben, um das Vorgehen mit einem Schein von Recht zu umkleiden. Haussuchungen werden abgehalten, die Material hierfür Zu Tage fördern sollen. Die „Münchener Neuesten Nachrichten" wollen zwar wissen, daß derartige Ausweisungen über Angehörige aller Konfessionen in -ganz Bayern verfügt worden seien, im Gegensatz zur „München-Augsburger Abendzeitung", die ihre diesbezügliche Notiz „Ausweisung von Juden in München und Bayern" überschreibt. Dies entspricht auch nach unseren Informationen bis heute durchaus den Tatsachen. Die antisemitische Richtung dieser Maßnahmen geht auch daraus hervor, daß in einem bestimmten Falle dem Ausgewiesenen der Wohnungstausch gestattet wurde, daß aber daran die Bedingung geknüpft wurde, dies dürfe mit k eine m I lt d e n geschehen. Eine b e - sondere Härte ist bei diesen an und für sich äußerst scharfen Maßnahmen auch darin zu erblicken, daß die Abwanderung binnen vierzehn Tagen zu erfolgen hat und daß mit dem ^tusweifungsbesehl die umgehende B e f ch l a g n a h tu e d e r Wohnungen verbunden ist, so daß den Betroffenen, falls ihre' Beschwerde -beim Geueralstaatskonmnssar, die übrigens keine ausschiebende Wirkung hat, erfolgreich sein sollte und ihnen rechtlich die Rückkehr möglich wäre, diese tatsächlich unmöglich gemacht ist. Typisch ist die Begründung, daß der Allsgewiesene als Schädling des Volk e s a nzuseh en sei, w e il er in der Zeit der N a t des Volkes sein Ve r m ögen v er meh r e. Und dabei handelt es sich teilweise mn Leute, die in jahrzehntelanger 'Arbeit sich Geschäfte gegründet haben, die sie zur Blüte brachten und in denen sie zahlreiche, auch nichtjüdische Allgestellte, beschäftigen. Zu welchen Folgen diese Maßnahmen führen müssen, kommt auch den „Münchener Neuesten Nachrichten" zum Bewußtsein, die darüber klagen, daß auch oiese Gelegenheit wieder zu törichter Hetze benutzt werde. „Mau schellt sich nicht, alt eingesessene Israeliten, die allgesehene Geschäftsleute sind und sich, ohne viel Aufhebens 31t machen, stets als opferwillige Mitbürger erwiesen haben, auf eine Stufe mit den Elementen 31t stellen, die niemals bodenständig waren und sich nur dort anfhalteu, wo das Elend der Bevölkerung ihnen die Gelegenheit gibt, Geld zusammenzurasfen." Die Reinigung deutschen Mi-rtschaftslebens von schädlichen Elementen erscheint auch 11 n s zweckmäßig. Nur müssen unserer Ansicht ilach .Maßnahmen di-eserhalb wirkliche Schädlinge .unterschiedslos treffen. Die mora -tische Gesundung unseres Volkes ist die Vorbedingung zu g e s ll n d e n w i r tschastli ch e n Verhültni-ssen. Aber wie soll die Moral gesunden, lv-enu die Organe des Staates mit zweierlei Maß messen? Wir haben stets darauf Hingelviesen, daß die E r s ch ü t> t e r n n g des R e ch t s - b e w u ß t s e i n s den Inden gegenüber in e i n e nr. e i n z. i ge n Punkte der Anstoß 31t zügellofer Hetze gegen alle Inden bilden werde. Die Ereignisse geben uns leider recht. Tie Ausweisimgen erstrecken sich sogar auf N e i ch s a n - g e h ö r i gc , die nicht die bayerische S t a a t s a n g e - h ö r i g k e i t besitzen. Der inarkanteste Fall dieser Art ist die Ausweisung des preußischen Staatsangehörigen Sato Nathan (München), die eine grausame Härte dadurch erhält, daß die Frau des Ausgewiesenen erst vor vier Tagen entbunden hat. Unsere Münchener Freunde haben im diesem Falle eine Beschwerde an den Generalstaatsk 0mmisiar gerichtet, die in ihren wesentlichen Punkten folgendermaßen lautet:' „Der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens umfaßt die überw-i egende Mehrheit der deutschen Juden und bezweckt nach $ 1 seiner Satzung, die delltschen Staatsbürger jüdischen Glaubens ohne Unterschied der religiösen und politischen Richtung zu sammeln, mn sie in der tatkräftigen Wahrung ihrer staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung sowie in der unbeirrten Pflege deutscher Gesinnung zu bestärken . . . Neuerdings wurde uns bekannt, daß alich gegen deutsche Staatsangehörige, insbesonders den in betreff genannten Kaufmann Salo Nathan die Ausweisung verfügt wurde, 'und zwar unter der für ihn schwer krankenden Begründung, daß er sich als Schädling am deutschen Volke erwiesen habe. Wenn diese Brandmarkuug begründet wäre, hätten wir keinen Anlaß, für ihn einzutreten. Die in der Begründung des AllsweisungWeschls angeführten Umstände, rechtfertigen aber nach unserer Ueberzengung diesen Vorwurf keineslvegs. Der Betroffene hat sich lediglich eines vier Jahre zurückliegenden Verstoßes gegen eine unbedeutende Ordnungsvorschrift i schuldig gemacht, die durch Zahlung der über ihn verhängten ge- \ ringen Geldstrafe von 100 Mark gesühnt imb auch dadurch erledigt ist, daß er inzwischen längst die Genehmigung der zuständigen Behörde in bezug seiner Wohnung gefunden hat. Als werterer Grund »ist lediglich angeführt, daß gleichfalls vor vier Jahren -gegen den l Angewiesenen eine Anzeige wegen Diebstahl erstattet wurde; wie uns nachgelviesen ist, wurde aber dieses Verfahren gerichtlich eill- : gestellt, xmb hat der Denunziant, der das Verfahren veranlaßt hatte, sich zur Abbitte und Zahlung einer Buße verstehen muffen. Nach allgemeinen Rechtsbegriffen scheidet ein bloßer Verdacht als Begrün- '• düng einer behördlichen Maßnahme gegen einen Staatsbürger aus, i mm so mehr, wenn er, wie im vorliegenden Fälle, vom zuständigen Richter als grundlos' -anerkannt ist. Es lvird wohl nicht behauptet werden können, -daß auf derartige imzureichende Gründe hin gegen einen Staatsbürger nichtjüdischen Bekenntnisses in Bayern jenmls eine devart'ige einschneidende Maß- - ilähme verhängt worden wäre, es ist uns auch nicht bekannt geworden, -daß irgendein nichtjüdischer deutscher Sta-atsangehör-iger aus Bayern lunsg-elviesen lvorden wäre, obwohl kaum in Abrede gestellt werden kann, daß sich auch unter der: nichtjüdischen Deutschen solche Personen befinden, auf di-e die Bezeichnung „Schädling am Volt" mit mehr Recht angewendet werden könnte, als auf den Ausgewieseneu. Es ist uns nämlich dargetan, daß er nicht nur sich persönlich, g-escksifftlich und politisch einlvandfr-ei geführt, daß er vielmehr als gemeiner Soldat int bayerischen Heere in vorderster Linie den Krieg vom Anfang bis zmn Ende mitgemacht, Beförderung zum Unteroffizier erlangt, das E. K. il Klasse und die bayerische Militärverdienstmedaille und eine ausdrückliche Belobung wegen bewiesener Tapferkeit durch seine militärischen Vorgesetzten erfahren hat, ja, daß er seine deutsche Gesinnung über das normale Maß hinaus dadurch bewährt hat, daß er, als sein Heimatsort Ostrowo -durch den Friedensvertrag an Polen abgetreten werden mußte, sich auf dem Wegs der Option für die deutsche Reichsangehörigkeit entschieden und seine Heimat verlassen hat. Wir stehen also vor der Tatsache, daß ein Mann, gegen den bei seiner Schrildlosigkeit und seinen Verdiensten niemals von * einer Behörde hätte vorgegangen werden können, nur deshalb ansgenuesen werden soll, weil er Jude ist. Soweit hierin nur eine Verletzung der staatsbürgerlichen Rechte des -einzelnen Betroffenen liegt, lvird er selbst durch Beschwerde gegen die Answeiffmgsverfügung seine Rechte geltend machen. Uns obliegt es nur, namens der mehr als 50 000 bayerischen Juden feine Beschwerde nachdrücktichst zu unterstützen und zu-r Berücksichtigung zu empfehlen. Die gegen den Einzelnen nur wegen seiner Eigenschaft als Jude verhängte Ausweisung verletzt aber auch den Grundsatz der staatsbürgerlichen Gleichheit -der Bekenntnisse und bedeutet insoweit auch einen Eingriff in die Rechte aller bal)erischen und deutschen Juden. Gemäß der oben -angeführten Bestimmung unserer Bereinssatzung -fühlen wir uns gedrungen, gegen die 'Verletzung unserer verfassungsmäßigen Rechte nachdrücklich Einspruch zu erheben. . . . Tie schwere Beunruhigung, die durch die Maßnahmen des Herrn Generalstaatskomnrissars über die bayerischen Juden gebracht worden ist, rechtfertigt das dringende Ersuchen, durch eine amtliche Erklärung anzuerkennen, daß bei Handhabung des Ausnahmezustandes -eine Verletzung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der deutschen Inden und Ausnahmemaßregeln gegen die jüdischen Staatsbürger nicht zulässig, und nicht beabsichtigt sind. Central-Verein Landesverband Bayern, Ortsgruppe München, gez. L e v i n g e x , Syndikus. Tie deutliche und mannhafte Klarstellung unserer bayerischen -Freunde drückt in allen Punkten unsere eigene Auffassung zu diesen | Vorgängen aus. I Ter Kamps um das Recht der bayerischen ist der .Kampf um die gefäyrdete ftnatsbürgerliche Gleichberechtigung alter deutschen Juden. Mehr als 1 000 000 000 000 Mark kostete die Herstellung der letzten Nummer der „C- V.-Zeitung". Die Herstellung dieser Nummer kostet über 5 000 000 000 000 Mark Wie soll der C. V. wöchentlich solche Summen aufbringen, wenn nicht jedes seiner Mitglieder ihm beträchtliche Sonderspenden überweisl? Zögere deshalb nicht wenn du die "C. V.-Zeiiung" erhalten willst, auf Postscheckkonto, Berlin 30 472, oder bei der Dresdner Bank, Berlin SW 68, Lindenstrasse 7, Wechselstube G, einen zeitgemässen Betrag einzuzahlen. Wertbeständige 8 Ueberweisungen sind besonders erwünscht.

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