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Central-Verein-Zeitung · 1923-08-30 · 35 (30.8.1923) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
2 (1923)
Issue
35 (30.8.1923)
Date
1923-08-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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282 Sec geschichtlichen Lehrer« mit Gewaltmitteln die Uebel der Zeit zu heilen versprechen. Als die Entente zwischen dem Zarismus und der französischen Republik bereits vollendete Tatsache war, glaubte man in Deutschland noch immer, daß es zwischen Feuer und Wasser keine Verbindung geben könne. Der gemeinsame Hatz, die „harne commune', von der Bismarck sprach, hat beide geeint. Der deutsche Staat steht auch seht wieder zwischen zwei Stremen, die ihren Vorteil darin Pr finden glauben, wenn ste Zusammengehen, wenigstens „rat Stück Wegs'. Daraus ergibt ft*, daß der Kampf gegen die konmmnWsche Gefahr nur dann Aussicht auf Erfolg bretet, wenn gleichzertkg mit derselben Schärfe und Klarheit der Trennungsstrich gegen die äußerste Rechte grargM wird. Das mag manchen beamtet«« und mchtbemnteten Stellen schwer fallen. Aber auch die uniformierten Träger der Staatsgewalt können darüber in Zukunst nicht mehr uni »formiert fein, daß eine Verbindung mit rechtsradckalen Organisationen gleichbedeutend ist mit der Unterstützung von Bestrebungen, die zum llntergang des Reiches führen müssen. Die Reichszuschüfte ßt -ie Hememöen. Bon Dr. Ismar Freund. I. i Irr Nr. 26 dieser Zeitung ist unter der Neberschrist Jie Rettung btt jüdischen. Gemeinden" über die NeuregeLung berichtet worden die durch die Novelle zum Landessteuer gesetz, oder wie esjetzt heißt, durch das Finanzausgleichgesetz, geschassten worden ist. Das Gesetz hat für die Gemeinden in doppelter Hinsicht Bedeutung: 1. K 60 Ws. 8 (früher 8 52n Wf/ 8) besagt: „Die Bestimmungen dieses Paragraphen, die für die GeM-einden (GemeiN'devevbäN'd-e) gelten, gelten nach näherer Bestimmung des Haushaltsplanes auch, für die im Art. 137 der ReichsverfastLmg genannten Körperschaften des öffentlichen Rechts." 2. ß 61 (früher 8 52b) feefihmni: „Anstalten und Einri-chtuDgen, die AnMüben der öffentLichen Wohlfahrtspflege oder -des oMntKchen Schul- und MWrmKwefens erKllen, und auf die keine Juschüfle nach § M entMllech -etWiti Znfchüffe in entsprechender Hohe. Die ReichsregieriMg bestimmt mit Zustimmung des Rerchsrats'' die Grundsätze, nach denen. Anstalten und EinrichtLUden als zuschnßberechtrgt anzusehen- und die Zuschüsse zu gewahren findD II. Welche Tragweite haben diese BestimMungen für die jüdischen Gemeinden? 1. Durch § 6(1 Ws. 8 werden grundsätzlich für die bürgerlichen Gemeinde^ geltenden Beftimmungen auch auf die RelMonsMstllschäften öffentlichen Rechts, Ä-so auch auf die StMagoaenFemeiniden ausgedeh.nt. Dadurch erhalten diese Gemeinden grundfaMch ete Rechtsanspruch uns Zuschüsse des Reiches -p ihren AufweWd-Mrgen für BeamtengehlüLter usw. und AnWsteWenveWüLiMgen. Die Höhe dieser' ZufchüM ist gesetzlich nicht zwiKgeud ftst-gLlegt. Wahrend sie foust 75 Prozent der erforderlichen MehranstoeWdunWn betragt, regelt sie sich: für die U-elMLMLMMschchKu nach derr jeweUigen BermlliWngen im Haushaltsplan. kann also hinter' 75 Prozent auch zurückbteiben. 2. Die unter K 61 fallende» Anstalten und Einrichtungen! haben grundfätzlich -einen Anspruch auf ReichszufchMe in Hohle von 75 Prozent der BeamterrMhÄter und AngestelltenbezLge. Welche Anstalten und ErnrickMugen" unter diesen- Paragraphen fallen, richtet sich nach den besonderen ^Grundsätzen, die von den in dem Gesetz vorMfehenen Faktoren erst aufzustellen sind. Doch stcht, nachk den seinerzeit im Steuerausschuß abgegebenen rmd protokollarisch' festgelegten ErMrun-gen fest, daß die „unterrichtlichen Anstalten '.der Synagogenge^ - meiuden, die jüdischen Lehrerbildungsanstalten und die Mdifch-Wologifchen. Seminare" unter die DorsHcifLen 'des 8 61 fallen W. 1. Es war ursprünglich in Aussicht WuoMmeu, die RichWnien für die AusfuhrmM des § 61 fertigzustellen,' noch bevor der Reichstag in die Ferien ging. Dashat sich mit Rücksicht auf die KompliMriheiK des Gegenstands nicht erMöglicheM lasten. Um jedoch der Absicht gerecht zu werden, ans Grund des mmxi Gesetzes unverzüglich Vorschüsse zur Urrszcchlung M 'bringen, ist in Dem Entwurf eines Nachtra^gefetzeZ mm RerchshaushMsplan für das Jahr LW3, der am.; 6. Juki hem Rerchstug Mgegangen und am gleichen Tage von ihm verabschiedet woriM ist, eine Summe von 26T Milliarden Kr diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden^ Dieser Betrag, ist neuerdings entsprechend der GÄdvnkmerLmW erhöht worden. Für das öffentliche WoHLf -s.hr t sw«§e-M, find die vVrMGgeM MMKnieu bereL sertiggestellt, für Las SfferMche Schul-- und Bikd urrgsj wese n find sie in Arbeit.! L Der K W Allst 8 KL einer neuerlichen RefMußism des-Reichstags entsprechend^ unverzüglich in Vollzug gesetzt werden. Die Vorarbeiten find bereits im Gange und werden seitens der SeteiLWeW WefforLis ML größter BeWeWMMrm bekrMeM NichtsdestoWeMGerwerden rm günfirgsterr Falle noch Mrcherr vergehen, As das Getzch sich auswirken kann. Mt Wckficht darauf rat, daß der Motstand B aumwollwapeit Strielrnralle ' Gapne allep Ax>t GEBR. BARENHOLZ, Filiale Berlin Wc^ameisteratrasse 14 — lorden 2192, 4544 der GeMLMden, und Kvar aller BekermLnW, so katastrophal ist, daß unverzüglich etwas geschehen MAß, haben m Liefen Tagen Be-- ratrmgen MLden KrMndvgen Reichs- und Staatsbehörden flatlt- EestmidLN», die zunächst für Preußen das folgende .Ergebnis gezeitigt hecheni Das Reich stellt Preußen zur Gewährungvon VorfMffen Mttel zur VerfrWnng. Prenßen gewahrt 'Len UMgimrsEeMeMden ans der GriMdlage der Mr SÄMrvorfchüfse bereits getroffenen , Regelung- Vorschüsse in voller Höhe der bis put L LMober d. I. W zahlenden MsoDunigeu und VergLtungen, und Mar unter . ALstandnahMe vom der Forderung, daß entsprechende von der staatlichen Aussicht sbehördL genehMgte neue Amlagebeschlüffe vorliegen müssen. Entsprechende Megraphische Weisung ist an die Regierung s- Prästdenten ^bereitzs ergangen, an die sich die Gemeinden mit ihren Änfprüchen zu wenden haben. - Diese Regelung gilt, wie 'gesagt, nur für »Preußen. Es steE jedoch von Reichs'Megen nichts rm Wege, daß die Ärigen Linder eim gleiche RegeliMg treffen. Es fmm den zuständigen Stellen deshalb nur empsohlen werden, sich mii ihren KandesMiMsterieM ins Benehmen zn setzen, um fchlmmigst eine entsprechende Regelung Zu erwirken^ Striche, öie wir nicht ziehen können. Di e a lte Miir v&m „j üdische n" Bo l s ch e w i s m u s. Nnter der Ueberfchrift „I u d e n L u m u n d B o l s ch ewis - mu s" veröffen-tlicht Walter Ernst in der letzten Nummer des „Ro l-a nd" einen „O fse neu Brief" an Arnold Rechb e r g, dem wir folgende einleitenide Wfützeentnehmen: Sehr verehrter Herrl Ihr Aufsatz in Heft M des „Roland^ nötigt uns zu einer Erwiderung, da -er Mßvsrstanden^ und mißbraucht weichen kann. Es wird Leute gellem die in ihm eineantisemitische Tendenz Wittern, die Sie sicherlich weit, von sich weifen. Sie sprechen von PogroMSn rwd JudenmorÄerr, die -kMkretem Mrnten, wenn das JnLeniMN nichteinen Strich Mischen sich und 'dem BoffchewrsnMs Kge. Verstä'ndigen wir unsl Sie sagen -einleißendr „Es scheint nrM sicher, oll von einem Judentum als solchem überhaupt gesprochen werden kann." Cs fei „kaum möglich, die Juden als eine GEsamtheiL M beIeichKen" angesichW der -einschneidenLeN NrckerMiede der MgallNng, des Charnkters, der WMarffchammK. Gleichwohl Aauben Sie 'die Juden als Einheit, als GefamtheV behandeln zu dürfen MnsiePLich ihrer Politischen Einstellung. Mso MMächst mt Grundfrage: Wer gilt ihnen als Jude? Nur der Mgetaufte? Oder auch der -getaufte? Den Personen und Parteien, 'die Pogrome wünschen, gilt die Taufe nicht, die „Raffe" alles. ML was ein „I Mdenstam m lr n cf, der sich zum Juden sei nd entwickM hat, verbricht, es wird dem- Judentum in Rechnung gestellt. AKgenoMMM, Sie hielten ebenfalls für das llestimmende Wertmal nicht die Meli-gionsgeMeinschast, sondern 'das Blut, die AbstLMnmMg, so wird Ihre Voraussetzung einheiMcher politischer Tinstellnn-F durch die Tatsachen Widerlegt. Sirch^ 'der epochewachen'de Theoretiker des christlichen Staats, als Jude geboren, war ZÄhr-Lr der -EMrsten. ReWen im HerreIcharrs. SiMson, -der Präsident des Franchrrrter ParlaMenW> -des Reichstags, -LeK KeÄhsgerichts, gleichtzaW -als Jude -gebEen, zgWL-e zur geMLßW liberaLen Partei. Dutzende weiterer BeiMele Liegen W nahe, mm erst angeführt M werden. Aus der Bergangenheit wie der GegeNwart. Jndeffen für Sie ist StLMmHaum, ist WnEutaM verm«slrch ohne Belang.. Rur ist auch 'dann eine gemeinMne Mchhammg 'der Juden mff poNtifchem Gebiet nicht dsrhandEN. Es HM einen Frecherrn v. RolUMh im HerrenheMs gsgeKen, 'der faß bei den Konservativen; und ÄaNer und Bamberger mmxm WMmkaMberckk; und JohanU JLLslly MLeMich SMskLeMskraL.. Daß d-ie JudLN ■in der PaWU, -da sie Lange gsdrückt Md eMtrechLet waren, .fir Freiheit und ReDZB§iWNt MtretM, firrdyL anch Sie «stLrlich. Wer,' Meinen Sie, jetzt haben die sreiheiKchen Grenzen überflutet, innerhalb derendie Sßsst-eM EÄMsUchrg Reiben,- also solle sich das JudeKtLM nicht lÄuger diesen BewegMgen dienstbar machen. MR Berlaub, das haL ,Has JuLeKtum" Ech- Nsher Mcht getan. In unseres Vaters Haufe findviele WohmMgM. Sie finden JmdeU auf der Lrchersten MuLM, bei Leu KoMMUMsten, die vom Juden in 'der fozialdemokratzffcheu Partei -seidenschaMich lleMrchst werdM, findeK Judeu in der bürgerlichen^ DEMokraLie, die enLMedWe Gegner des SoziMZWus sind, und Jrümr in -er Deutschen VoLMp'arM, M derM. Whrern JacM- Nießer gehört, und Mtten Juden, obwoU uur Äs NRgNe-er,miW als Wgeordnete, sogar m der DWtfchnatisiMlM'BolkHarteHKnldEW WrmE wenm idfeAMichtHnMNaMMÄßW^WdenreM''feiWwMt>eM.^ Wie unser heutiMr- KeRaMDtz mm feUßeW, sin-- es Die WWfchSM, die >deW SLKch Mischen WME Mid R-överMoW MU ziehWk woVeu. Bielleicht wendet.sich Herr Rechberg an die richitge BdreM. ErtgTos

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