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Central-Verein-Zeitung · 1923-04-05 · 14 (5.4.1923) · page 3

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
2 (1923)
Issue
14 (5.4.1923)
Date
1923-04-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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111 Mein Prozeß mit Dr. Dinier. (Nachdruck auch ohne Quellenangabe erwünscht.) lieber meinen Prozeß mit Dr. Dinier ist in der Presse nach dem Urteil des Schöffengerichts Schmalkalden vom 16. Februar 1923 vieles geschrieben worden. Ich gebe hiermit die Erklärung ab, daß in diesen Artikeln durchaus fernstehe, schon deshalb, weil ich es nicht für angebracht halte, über das Ergebnis von Gerichtsverhandlungen zu berichten, bevor nicht ein endgültiges, rechtskräftiges Urteil vorliegt. Ich muß aber jetzt aus meiner Reserve heranstreteu, da Herr Dr. Dinier in der antifkmitischen Presse Aufsätze erscheinen läßt, in welchen die Wahrheit auf den Kopf gestellt wird. So hat er in Nummer 11 des „R e i ch s w a r t" unter der Ueberschrift „D e r j ü d i s ch e Verl o n m d u n-g s f e l d z u g gegen D r. A r t h u r D i n L e r" einen längeren Artikel veröffentlicht, der sich mit unserem Prozeß beschäftigt und worin er in Verdrehungen und unwahren Angaben „etwas leistet". Dam-it die Oessentlichkeit'weiß. -mit was es sich überhaupt handelt, teile ich kurz folgendes mit: In der bürgerlichen „Schmalkalden er Zeitung" („Thüringer Hausfreund") vom 17. November 1921 stand ein ans meiner Feder her rührender Artikel mit der Ueberschrift „D i e S ü n d e w i d e r d a s a r i f ch e B l n t". Der Artikel sollte der Oeffentlichkeit zeigen, daß Herrn Dr. Dinters Lebens sührnng in krassem Widerspruch zu seinen mit großer Reklame in die Welt gesetzten Theorien steht. Dr. Dinier fühlte sich durch den Artikel beleidigt und verklagte mich. Sein erwarteter Erfolg vor dem Schöffengericht warein — M i ß e r f o l g. Das Gericht sah in dem Artikel zwei . Vorwürfe, einmal den Vorwurf des unsoliden Lebenswandels, zweitens den Vorwurf der Kriegsdrückeb-ergerei. In den Urteilsgründen wird gesagt, der Artikel sei zwar etwas scharf, gehe aber in der Form nicht über das Maß des üblichen Kampfes hinaus. Es käme also nur darauf an, ob der Wahrheitsbeweis erbracht worden sei oder nicht. Den Vorwurf der Kriegsdrück e b e r g e r e i erachtete das Gericht durch die Beweisaufnahme nicht für erwiesen und verurteilte mich insoweit zu einer Geldstrafe. Bezüglich des Vorwurfs des u n - sittlichen Lebenswandel s hielt das Gericht den W a h r - he i t s be we i s für voll erbracht und kam in diesem Falle zur Freisprechung. Dieses ist der wahre Sachverhalt. Gegen -das Urteil haben beide Parteien Berufung eingelegt. Herr Dr. Dinier -kann den weiteren Verlauf des Verfahrens nicht abwarten, sondern hält es für geboten, in seinem Artikel die Oeffentlichkeit falsch zu unterrichten. Er behauptet zwar, daß in zahllosen Blättern das Ergebnis der Hauptverhandlung wahrheitswrdrig dargestellt sei, aber gerade dasjenige, was er als wahrheitswidrig bezeichnet, ist absolut wahr. Herr Dr. Dinier sagt, die Behauptungen, er hätte Ehebruch begangen, er fei Vater eines unehelichen Kindes, er hätte früher einen unsittlichen Lebenswandel geführt, seien samt und sonders erlogen und gänzlich beweislos geblieben. Ich kann hier unmöglich all die Beweise aufführen, welche mein Verteidiger, Rechtsanwalt Felix Meyer (Erfurt), in seinen Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung E>em Gericht vorgetragen hak. Das Gericht hat längst nicht alle Beweise erhoben, aus welche es mir ankam. Bei dem gegenwärtigen Stande des Verfahrens genügt es mir, die Dintersche Irreführung der Oeffentlichkeit dadurch ins' rechte Licht zu setzen, daß ich den bezüglichen Teil der Urtoilsgrü nde in sei nem Wortlaut hier wiedergebe. Es heißt dort wörtlich: „Bezüglich des Vorwurfes des unsittlichen Lebenswandels des Privatklägers ist der Beweis erbracht. Der PrivatMger gibt selbst Zu, daß er bis zum Abschluß seines Buches „D i >e S ü n d e wider den Geist", nämlich Weihnachten 1920, mehrfach unsittlich gelebt hat. Er gibt folgende Einzelheiten darüber zu: Er hat vor seiner . ‘1914 geschlossenen Ehe mit mehreren Frauenzimmern geschlechtlich verkehrt, auch mehrfach vor der Eheschließung mit seiner demnächstigen ersten Frau. Gegen diese hat er dann im Mürz 1918 Ehescheidungsprozeß anhängig gemacht. Sie hat dann Gegenklage erhoben. Seine Klage ist abgewiesen wegen mangelnden Beweises. Der Gegenklage ist stättgegeben unter Verurteilung des Privatklägers als alleinschuldigen Teil, und zwar ist nach den UrteilZg runden die Ehe gemäß 8 1568 BGB. (tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses durch den Ehemann) geschieden, nicht wegen ^Ehebruchs, was aber auch Angeklagter nicht behauptet hat. Der Privatkläger gibt aber zu, daß er während -dieses Prozesses, also als die Ehe noch bestand, mit Fräulein Anna Hesse mehrfach geschlechtlich verkehrt hat. Er behauptet, sie hätten sich gegenseitig solchen außerehelichen Verkehr erlaubt. Das ist aber gleichgültig, denn Ehebruch ist und bleibt es, und solche Abmachung würde nach Ansicht des Schöffengerichts etwas bitter Trauriges und schwer Unsittliches sein. Anna Hesse hat nun ein Kind geboren. Priv-atkläger gibt den Geschlechtsverkehr in der Empfängniszeit zu, und er hat dem Kinde die für die damalige Zeit angemessene Abfindungssumme gezahlt. Zwar hat er die Vaterschaft vor dem Vormundschaftsgericht nicht anerkannt, und die Mündcklinutter bat auf seine Veranlassung, offenbar weil sie mit der Abfindungssumme damals zufrieden war und er wegen des gerade schwebenden Ehescheidung 8prozesses ein großes Interesse. daran hatte, vor dem Vormund- .ichaftsgericht erklärt, er sei nicht der Vater. Sie hat aber einige Zeit später diese Erklärung gerichtlich zurückgenommen. Nach alledem ist deshalb auch dieser Vorwurf des Angeklagten wahr. Ebenso ist, und Zwar 'wie Privatkiäger zugibt, die Behauptung der Aufhebung zweier Verlobungen des Privattlügers richtig. Somit ist der Beweis der Wahrheit dieses ersten Vorwurfes voll erbracht und der 'Angeklagte ist insofern freizusprechen." Der Oeffentlichkeit dürfte es gleichgültig sein, ob ein Artikel, der sich mit Herrn Dr. Dinier beschäftigt, beleidigend ist oder nicht. Etwas anderes ist es, wenn von einem Gerichte tatsächliche Feststellungen getroffen sind, welche die Person des Herrn Dr. Dinier erheblich belasten. Und das ist hier der Fall. Erfurt, 2. April 1923. Leo Kamnitzer. # Wir würden es sonst weit von uns weisen, in unseren Spalten das Privatleben dentschvölkischer Führer ohne Grund unter die Lupe zu nehmen. Nachdem aber Herr Dr. Arthur Dinier in seinen weitverbreiteten Schriften ganz besonders die a n g >e b li ch e G e me i n - heit der jüdischen Ge sch lech ts m o r al mit Feuer und Schwert bekämpft, hat er es sich selbst zu verdanken, wenn hier aus der Feder unseres Thüringer Syndikus Leo K a m ni tze r, noch dazu in der Abwehr, der tlassendo Widerspruch zwüschen der Theorie und der Praxis des Herrn Dr. Dinier der Oeffentlichkeit nicht vorcnthalten werden kann. — Nebrigens war der Vorsitzende des Schöffengerichts, der das Urteil .gefüllt'hat, defrühere "antisemitisthe Neichstagsabgeordnete Amtsgerichtrat L a t t ui a n n (Schmalkalden). Ein guter Anfang. D a § „D e n t j ch c Tage -bl >a f t" erscheint w i e d e r. Seit dem 1. April beglückt Wulles „D e u t s ch es Tageblat wieder die deutsche Leserwelt. Man wird kaum zehn Zeilen hintereinander lesen, ohne aus das Wort „Jude" und „Judentum" als verächtliche Bezeichnung zu stoßen. G r a e f e - G o ld e b e e , W u l l e, Henning blähen'sich in eigenen Aussätzen gewaltig. Arthur Dinier widerfährt die Ehre, seine „Sünde wider die Liebe" unter dem Strich abgedruckt zu sehen. Von dem übrigen Inhalt sei nur das Folgende niedriger gehängt. Es heißt in einer Notiz „D a s I u d e n - g e l d i m K a m p f e g eg e n di e F r e i h eit": „Gelegentlich der zahlreichen Sprengversuche völkischer Versammlnugeu durch linksradikale Banditen konnte immer wieder von neuem seitgestellt werden, daß von jüdischen Kreisen Gelder verteilt und Preise ausgesetzt wurden — was übrigens selbst von Kommunisten mehrfach zugegeben wurde — für den FM, daß es gelingen sollte, die völkischen Versammlungen zu sprengen. Daß überhaupt der ganze Kamps gegen die völkische Beloegrmg von der Judenschaft finanziert wird, geht aus einer Mitteilung aus Halle hervor, daß sich in .Halberstadt bei einem dort bekannten Juden verschiedene seiner jüdischen Mitbürger, darunter auch solche von Halle, versammelt hatten, um Gelder zur Bekämpfung der völkischen Führer zu sammeln. Bereits viele Millionen sind gezeichnet und auch bezahlt worden." Das „Deutsche.Tageblatt", das ja „'deutschen Heldengeist" semitischem Hand lerne ist gegenüberstellt, wird in seiner heldischen Gewissenhaftigkeit mm so gütig sein, offen heraus zu sagen: W a n n u nd w o s i n d v o n j ü d i 's ch e n O r g a n i f a t i o n c n — das bedeutet Loch wohl „jüdische: Kreise" — G >c l de r n nd P re i se aus ges e tz t \v orden, um v ö l k i s ch e V e x s a m m l u n g e n s p r e n g e n z u lassen? Und dann, gutes „Deutsches Tageblatt", wozu die künstliche Erregung darüber, daß die Juden Gelder sammeln, um die völkische Bewegung zu bekämpfend Sollten wir uns denn von den Dmtschvölkischen in jeder Versammlung, in jeder ihrer zahlreichen Zeitungen init Schmutz bewerfen lassen, ohne uns zu wehren? Jeder jüdische Deutsche, ja jeder Deutsche überhaupt muß gegen die deutschvölkij'che Bewegung vom Leder ziehen, weil er sie für ein Unglück irn Vaterlande hält! Solche Aufklärung zu verbreiten, erfordert Geldmittel. Und sie zu sammeln, ist eine Notivendigkeit. Aber: W i r führen unseren Kampf nur mit blanken Waffen. Jede Gewaltsamkeit weisen wir von int». Versammlungssprengungen u ii d -st ö r ungen l e h n e n w i r a b. Freundede r V e r s a m m l u lüg s f r e i h e i t werden wir stets bleib e n. Möge sich dies das „Deutsche Tageblatt" ins Stammbuch nehmen! Das Enöe einer verleumöung. Die Firma Marburg und die Bolschewisten. Seit bangem wird von .deutschvölkischer Seite das Gerücht in Umlauf gesetzt — erst kürzlich verkündete es wieder der Münchener „Völkische Beobachter" —, das bekannte Hamburger Bankhaus Marburg habe den r u s s i s ch e n Butsche w i s m u 8 finanziert. Zum Beweise wird ein 'darauf bezüglicher Brief, unterzeichnet „Fürstenberg" und datiert vom 21. September 1917, beigefüat. Wir hatten uns schon im letzten Jahre deshalb an Herrn Max W a r b u r g gewandt, der in einem in der „C. V.-Zeitung" Nr. 15 vom 17. August 1922 abgedr-uckten-. Briefe jeden einen Verleumder nannte, der diese Gerüchte weitergebe. Als dann 'später von Theodor F r i t} ch , dein Herausgeber des „Hammer", die gleiche Nachricht trotzdem verbreitet wurde, schritt das Bankhaus Marburg zur Klage. °Das Ergebnis dieser muß Fritsch in seinem „Hammer" vom 1. April also veröffentlichen: - „Der Privatbeklagte, der die Kosten des Verfahrens übernimmt, erklärt, daß er den Vorwurf gegen das Haus M. M. Marburg u. Cv., es habe die russische Revolution, insbesondere die Expedition Trotzki, unterstützt oder durch Ueberwcisungcn irgendwelcher Art begünstigt, nicht länger aufrecht erhalten tonne und wolle." Eine andere unwahre Behauptung muß Fritsch gleichfalls „mit dem Ausdruck des Bedanerns" znrücknehmey, wonach Herr Max Marburg bei Gewährung, von Zuwendungen an die Akademische Darlehnskasse unterschiedliche Behandlung von Studenten verlangt habe. Es ist erfreulich, daß einer der Führer im vWischen Lager sich -der besseren Einsicht freiwillig nicht verschließt, und es ist wichtig, daß diese Einsicht gerichtlich festgelegt -ist. -'' - '

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