Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 2 (1923)
- Issue
- 8 (22.2.1923)
- Date
- 1923-02-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2277379-2277415-2277423--00482-2279612- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
58 Die „Weisen von Aon" vor Gericht. D e r V e l e id i g u n g s p r o zeß des N e i ch s m i n i ft e x s a. D. Dr. G v t Hein g c g e n M ü l l e x t>. Hausen. .Tie schweren Angriffe, die vor längerer Zeit in der Zeitschrift „Aus Vorposten" des „Vereins gegen Ueberhebnng des Judentums" gegen Öen früheren R ei ch ss ch a hm in iste r Dr.-Jng. Georg Gothein, gerichtet wordenwaren, fanden kürzlich ihr gerichtliches Nachspiel vor der 3. Strafkammer des Landgerichts III, vor der sich der Herausgeber der Zeitschrift, Hauptmann a. D. Ludwig Müller, gen. v. Hausen, und der Verantwortliche Schriftleiter Pastor Egbert Pierow wegen Beleidigung Gotheins Zu verantworten hatten. Müller v. Haufen ist bekanntlich auch der Herausgeber der „Geheimnisse der Weifen von Zion". Zwischen dein „Vorposten" und den „Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus", dessen Vorsitzender Dr. Gothein ist, war es vor einiger Zeit Zu einer Preßpolemik über die Frage der Geldquellen gekommen, ans denen die Mittel für die Drucklegung der „Weisen von Zion" geflossen waren. Auf die Behauptung der „Mitteilungen", daß auch deutsche Fürstenhäuser Zu den Truckkvsten beigestenert hätten, hatte Dr. Gothein mehrere Berichtigungen des Hauptmanns Müller erhalten, deren Empfang er schließlich mit denn Hinweis ablehnte, daß er Vorsitzender des Vereins, aber nicht Schriftleiter der „Mitteilungen" sei. Daraufhin erschien in dein „Vorposten" ein langer Artikel unter der Ueborschrift „Ein verfehlter Berus", der eine ganze Reihe beleidigender Behauptungen enthielt. Gothein wurde dort als „Judenchrist" bezeichnet, der als besoldeter Vorsitzender des genannten Vereins verpflichtet fei, die Interessen des Judentums zu vertreten und dadurch seine Unabhängigkeit gegenüber den Juden verloren habe. Besonders ausführlich wird in der Polemik Gotheins Tätigkeit als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses des Reichstages be-! handelt, wobei ihm vorgehalten wird, daß er wegen seiner nahen Ve- Ziehungen zu wirtschaftlichen Verbünden Amerikas sein Amt hätte ablehnen müssen, wenn er den Ehrbegriff besessen hätte, der sonst bei einen: Mutschen Minister vorausziisetzen sei. Hiudeururg und Ludendorsf, so heißt es weiter, seien mit 'Rücksicht aus die Gesellschaft, der sie Rede stehen sollten, im schwarzen Anzug, vor denn Untersuchungsausschuß erschienen, um des Königs Rock vor dieser Schande zu bewahren. Dieser Artikel führte zur Erhebung der öffentlichen Anklage' gegen Al ü l l e x v. Hausen und Vrerow; Minister a. D. Tr. G 0 t h e i n wurde als Nebenkläger zugelasstu. Zn der Verhandlung bemühte sich der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor H a l l e r v 0 r d e n, um die Herbeiführung eines Vergleiches, der aber an der Tatsache scheiterte, daß dm Beklagten nur eine allgemeine Erklärung abgeben wollten, wonach sie beit Nebenkläger nicht hätten persönlich beleidigen wollen, während R.-A. Bra ub ach für den ebenfalls erschienenen Tr. Gothein betonte, das; vor allen Dingen die Behauptung zurückgenommen werden mühe, die sich wie ein roter Faden durch den ganzen Artikel ziehe, daß Gothein nämlich als gutbezahlter Politiker aus gewissen Rücksichten eine'Politik getrieben habe, die für das deutsche Volk katastrophal gewirkt hätte. Dis Angeklagten bestritten, diese Behauptung aufgestellt zu haben und sokonnte eine Einigung nicht erzielt werden. Vrerow bestritt, daß er von dem inkriminierten Artikel vor der Drucklegung Kenntnis erhalten habe, während Müller v. Hansen sich als Verfasser des Artikels bekannte, die Führung eines Wahrheitsbeweises aber ablehnte. Minister Dr. Gothein äußerte sich daun unter seinem Eide zu den verschiedenen Angriffen in der genannten Zeitschrift. Als besonders ehrverletzend empfinde er den Vorwurf, daß er den Umsturz vorbereitet habe, er hätte gerade das Gegenteil getan. Ebensowenig fei er besoldeter Vorsitzender des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus gewesen, in den 14 Jahren seiner Vereinstätigkeit habe er keinerlei. Entgelt dafür bezogen. Der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt I ä g e r, betonte, daß der intriminierte Artikel von Beleidigungen geradezu strotze. Tie Tatsache, daß die Angeklagten ihre unwahren Behauptungen nicht znrückgenommen hätten, bewies zur Genüge, daß es ihnen ans eine Verunglimpfung Gotheins angekommen sei. Beim Strafmaß sei zu berücksichtigen, daß gegen den früheren -Minister der schwerste Vorwurf erhoben worden sei, der' gegen einen Abgeordneten gerichtet werden könne, nämlich der der Käuflichkeit. Nur mit Rücksicht auf das hohe Alter des Angeklagten Müller v. Hansen und seine bisherige Unbescholtenheit könne von einer Freiheitsstrafe abgesehen werden. Er beantragte gegen Hauptmann Müller v. Hausen eine Geldstrafe von 100 000 Mark, gegen Pastor Viervw eine solche in Höhe von 25000 Mark. Der Vertreter des Nebenklägers, N.-N. B r a u b a ch wies daraus hin, daß Müller v. Hausen auch der Heran sgeber der „Weisen von Zion", dieser B i b e l d e r R a t h e n a u - M ö r d e r, s e i. Die persönliche Hetze gegen führende Politiker führe dahin, daß heutzutage die politischen Gegensätze mit Revolvern und Handgranaten ansgetragen würden-. Unter diesem Gesichtspunkt? wäre eine Geldstrafe geradezu eine Prämie auf die Verletzung der persönlichen Ehre, und es könne deshalb nur eine Freiheitsstrafe in Frage lommeir. — Für die beiden Angeklagten bat R.-A. B r ö m e l e um Freisprechung, da eine objektive Beleidigung des Nebenklägers nicht beabsichtigt gewesen und in dem Artikel auch nicht enthalten sei. In seinem Schlußwort erinnerte Tr. Gothein daran, daß er nach jedem solchen Angriff eine Flut von antisemitischen Zuschriften erhalten hätte, die mit der Anrede „Saujude" ansingen und ihm versicherten, daß „die Kugel für ihn schon gegossen sei". Deshalb dürfe man über derartige Artikel nicht leicht hinweggehen. Das Gericht sprach Pastor Vrerow frei und verurteilte Müller v. Hausen unter Berücksichtigung, daß die Straftat noch zur Zeit der alten Bestimmungen über die Geldstrafen begangen worden sei, zu der dam a l i g e n H-ö ch st strafe v 0. n 600 M a r k , sowie zu den Kosten des Verfahrens. Die fragliche Nummer des „Vorposten" wird eingezogen und dem Nebenkläger Pnblikationöbesngnis des Urteils in dieser Zeitschrift zugesprochen. In der Begründung des Urteils wurde ausgeführt, daß das Gericht eine Gefängnisstrafe nicht für angängig und die genannte Geldstrafe für ausreichend erachtet habe. Tie Behauptungen in dem Artikel, die zweifellos über das zulässige Maß hinausgingen, seren in der Hitze des Gefechts gefallen. Die Oessentlichkeit werde aber durch diese Broschüre nicht wesentlich beewilußt. bilden und Judenfeinde im Ruhrgebiet. Unsere Nachrichten aus dein Nuhraebiet, die uns fortlaufend durch unsere örtlichen Organisationenübermittelt werden, besagen übereinstimmend, daß sich auch rechtsstehende Kreise bemühen, den Burgfrieden zu wahren. Juden und Christen sind gleich opferwillig entschlossen, den Raubzug Frankreichs zu vereiteln. Juden und Christen haben gleichmäßig unter der französischen Knute zu leiden. So ist jüngst tu das Kaufhaus Gebrüder A l s b e r g in G e! senk i r ch e 11 gewaltsam die französische Soldateska eingedrungbn. Als man ihr dort Warenverkauf verweigerte, wurde das Publikum aus dem Geschäftshaus vertrieben und zwei Geschäftsführer wurden verhaftet. Entgleisungen radikalannstmitZcher Elemente dürfen natürlich nicht fehlen. „Ein Uebcr l? a ch int g § a usf ch uß zu r Wahru n g deuts ch e r W ü r b c" benimmt sich in anonymen Anschuldigungen gegen einzelne Juden feige und würdelos, obwohl aus einer Meldung des S. C. B. deutlich hervorgeht, w 0 Würde, Ueberzeugungstreue und deutscher Sinn zu finden sind. „In einer großen Rheiustadt versuchten französische Kreist mit den dortigen Juden Fühlung zu bekommen und regten bei ihnen einen organisierten Kampf gegen die Judenhetze am Die jüdischen Kreise h a b e n diese A n n ä h e r u n g s v e r s u ch e mit aller E n t - s ch i e d e n h e i t z u r ü ck g e w i e s e n. Trotzdem versuchen antisemitische Kreise im besetzten Gebiet der Legende von einem angeblich Zwischen Juden und Okkupationsnracht^bestehenden Kontakt den Boden zu bereiten. Bezeichnend für bi* Ltimmunü der rechtsstehenden Kreise des Ruhrgebiets ist der folgende Ausspruch, den eine einflußreiche Persönlichkeit aus dem rechten Lager in einer großen Nührstadt gegenüber einem jüdischen Politiker getan hat: „Unsere Zurückhaltung gegenüber den Inden ist nicht aus den Burgfrieden, sondern aus die Tatsache der Okkupation zurückzusühren. sobald die Okkupation ausgehört hat, wird die Abrechnung mit den Juden beginnen." Mn unsere Leser! Immer wieder müssen wir Euch sagen: Die „C. V -Zeitung" kann nicht weiter erscheinen, wenn. Ihr uns nicht helft, nickt rasch helft! Ter Preis - des Druckpapiers ist von 23 Pfennig im Frieden auf 1170 Mcuc pro Kilogramm gestiegen. Dennoch erbaten wir von jedem unserer Freunde nur den geringen Rostenbeitrag von 400 Mark für das Quartal. Leider wurde auch diese bescheidene Bitte nur von einem Bruchteil unserer Leser erfüllt. Obwohl die Emsichtt-- geren unter ihnen diesen Beitrag freiwillig erhöhten, reichen die bisher eiirgegangenen Beträge bei wertem nicht aus, um auch nur dre nächste Zukunft der „C. V.-Zeirung" stcherzustellerr. Deshalb erneuern wir unseren dringenden Notruf: Wer seine „C. V.-Zeitung^ weiter erhalten will, zahle sofort auf das PostsckerkcouLo 304 72 des „Central-Vcreins deutscherStacrtsdürger jüdischen Glaubens", Benin NW 7 — unabhängig von seinem Mitgliedsbeitrag — wenigstens 600 Mart ein. MiLglreöer! Ireunöe! helft uns in unserem Rumpfe für Deutschtum unö Judentum!! CentraL-Vereiu deutscher Staatsbürger jüdischen Glanvens e. V. Tie Organisation des Central-Dereins wird selb stv er stündlich auch während der schweren BesatzungsZe.it ihre Aufmerksamkeit auf diejenigen Kreist richten, die in Deutschlands Schicksals tagen nichts besseres zu tun haben, als die für den Erf 0 1 g u nbe d ingt nötige Einigkeit zu stören und zur Freude der Franzosen- Hetzpropaganda m die Reihen der deutschen Ruhrbewohner zu tragen. In der Streikbewegung der Ruhrarbeiterschast als Protest gegen Uebergrisse der Besatzungbehörden sind auch u. a. mehrere Betriebe, darunter auch die Thyssen-Werke betroffen, in denen jüdische Arbeiter beschäftigt sind. Die jüdischen Arbeiter gehen in allen Füllen mit der übrigen Arbeiterschaft solidarisch vor. Der Sonderberichterstatter des I. C. B. hatte in Duisburg, wo sich die Zentral-Fürsorgestelle für die jüdischen Arbeiter befindet, Gelegenheit, über die Zahl der ostjüdifchen Arbeiter im Ruhrgebiet genaue Materialien zu sammeln. Tie in einem Teil der jüdischen Presse im Auslande mitgeteilten Zahlen stellen sich danach als maßlos übertrieben dar. Sogar während der industriellen Hochkonjunktur im Jahre 1822 arbeiteten nicht mehr als 15 000 oftjüdische Arbeiter im gesamten Bergwerksrevier, iel?t hat sich diese Zahl auf 7000 bis 8000 vermindert. Die ostjüdischen Arbeiter sind im ganzen Zndustriebezirk von Elberfeld bis Dortmund in Hochöfen und Kohlengruben beschäftigt. lieber die Beziehungen der ostjüdischen Arbeiterschaft zu ihrer nichtjüdischen Umgebung ist folgendes zu sagen: Das Verhältnis zu den deutschen Arbeitskollegen ist in jeder Beziehung mustergültig. Auch das Verhältnis der Betriebsleitungen zu den jüdischen Arbeitern gibt 311 Klagen keinen A nlaß. Einzig unb allein seitens der 'nntergcord- neten Behörden sind die jüdischen Arbeiter nickt selten Schikanen allsgesetzt. In einzelnen Fällen wurde sogar versucht, seit mehreren Jahren im Ruhrs gebiet ununterbrochen beschäftigte ostjüdische Arbeiter auszuweisen. Ästust aber griffen die übergeordneten Behörden zugunsten der ostjüdstchen! Arbeiter ein.