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Central-Verein-Zeitung · 1922-10-12 · 23 (12.10.1922) · p. Seite 283

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
1 (1922)
Issue
23 (12.10.1922)
Date
1922-10-12
Page
Seite 283 (sequence 3)
Language
German
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Verurteilung eines Redakteurs der Deutschen Zeitung. Vor der 7. Ferienstrafkammer des Landgerichts I Berlin als Berufungsinstanz hatte sich vor kurzem der verantwortliche Redakteur der Deutschen Zeitung. O!t t o v. Schilling, wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Fritz Juliusberger I zu verantworten. Er war in erster Instanz zu 500 Mark Geldstrafe und zur Publikation des Urteils verurteilt worden, hatte aber gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Anklage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Bor längerer Zelt war in einem in tÄ: Deutschen Zeitung erschienenen Artikel behauptet worden, bei einer Schiebung, die die Deutschen Werke betroffen habe, feien Gelder in die sozialdemokratische Parteikasse geflossen und der Vizekanzler Bauer, sowie die Neichstagsabgeordneten Wissell und Hoch hatten den Mantel darüber gebreitet, um die Sache zu vertuschen. Die Angegriffenen hatten gegen Otto v. Schilling als verantwortlichen Redakteur die Beleidigungsklage erhoben, 'wobei Rechtsanwalt Juliusberger I ihre Interessen vevlrat. Der Angeklagte war damals zu einer Geldstrafe von 20 000 Mark verurteilt worden. Am nächsten Tage, den 3. März d. I., stand in der Deutschen Zeitung ein „Ein Sieg über die Pressefreiheit" überschriebener Artikel, in dem: sich folgende Stelle befand: „Besonders peinlich fiel die maugelhafte Beherrschung der deutschen Sprache und der an die Grenadierstraße erinnernde Jargon dieses Vertreters sozialdemokratischer Freiheitsbegriffe auf." Wegen dieser Ausdrücke halte die Staatsanwaltschaft — was sonst bei Beleidigungen nur ganz selten vorkommt — öffentliche Klage erhoben. Das Gericht v e r warf die Berufung des Angeklagten. Es führte in seiner Begründung aus, eine auf der Stelle erwiderte Beleidigung im Sinne des 8 199 St. G. B. liege nicht vor; denn wenn die Ausdrücke „nichtswürdiger Verleumder" und „lästiger Ausländer" zwar objektiv eine Beleidigung darstellten, habe der Rechtsanwalt Auliusberger in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt, wenn er als Vertreter der Beleidigten (im öffentlichen Leben stehende Männer) dem Gericht die Schwere der Tat vor Augen führen wollte. Wenn sich der Angeklagte auch durch die Ausdrücke gekränkt haben und den Artikel in der Erregung geschrieben haben mag, so habe der Angeklagte durch die Ausdrücke „mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache" und „t>er an die Grenadrerstraße erinnernde Jargon" die Absicht gehabt, den Rechtsanwalt Juliusberger zu beleidigen. " Das Hakenkreuz auf dem Grabstein. Den Erben des seinerzeit bei den Thüringer Unruhen umgekommenen Redakteurs des völkischen „Heimatboden" Ernst Schott, auf dessen Grabstein sich ein Hakenkreuz befindet, ging ein Schreiben des Gemeindevorstandes von Langenberg (Reuß) zu, in dem es heißt: Wir fordern Sie hiermit aus Grund des § 16 der Friedhofsordnung vom 9. Oktober 1900 auf, innerhalb vier Wochen dieses Abzeichen zu beseitigen, andernfalls dies auf Ihre Kosten durch uns geschieht. Aus Horkhh-Augarn. Ungarn ist kürzlich in iden Völkerbund ausgenommen worden! hat sich also sozuisagen die offizielle Legitimation als „Kulturnation" verschafft und bemüht sich, diese Maske als fein wahres Gesicht auszugeben. In Wirklichkeit toben dort roheste Gewalt, Dummheit und Korruption genau so weiter wie bisher, und wenn Graf Banfsy, der Minister des Aeußern, auf eine ihm gewiß peinliche Anfrage in Genf allerhand Verlegonheitsphrasen über baldige Abschaffung des numerus clausus an den ungarischen Hochschulen von sich gab, so hat dies nicht das 'mindeste zu bedeuten. Als vor zwei Wochen die Universitätsvorlefungen begannen, erhielten sämtliche jüdischen Hörer — darunter hochdekorierte Kriegsteilnehmer und Offiziere —■ ihre Aufnahme gesuche mit abfch tägige m B e s ch e i d zurück. Sie stehen jetzt alle vor dem Dilemma, entweder das Studium auszugeben oder eine ausländische Hochschule aufzusuchen, was bei den heutigen Währungsverhältnisseu für die weitaus meisten die Aussicht auf trübe Hungerjahre bedeutet. Die ungarische Judeuschnft nimmt sich dioser Opfer einer Regierungspolink, die sich „christlich" nennt und danrit den Namen des Christentums schändet, in vorbildlicher Weise an, und die ausgezeichnete Wochenschrift „Eghenlöseg" („Gleichheit") bildet die Sammel stelle für alle IInierstützuugsaktione11 — deren Resultat freilich das ungeheure Unrecht, das die heutigen Gewalthaber nicht nur au unschr.ldigen, -lerneifrigen Jünglingen, sondern an der Zukunft Ungarns begehen, nicht gutmachen 'können. — Zu diesem Bilde der Zustände in'Ungarn Paßt es gut, daß anläßlich des jüdifcheu Neujahrsfestes die Synagoge in Szeged von einem S t e i n h a g e l heimgesucht wurde, bei dem mehrere Frauen Verletzungen davoutrugen, daß in das orthodoxe Bethaus in Nyirbator mn gleichen Tage eine Stinkbombe fiel, und daß die jüdische Schule in Kisvarda vom dortigen Stuhlrichter mit Polizeigewalt aufgelöst -wurde, bloß weil der Lehrer am Sonntag unterrichtete, wozu er im Sinne des Ernanzipationsgesetzes ein Recht hatte. Aber dieses und viele andere Gesetze aus der Zeit, da Ungarn nicht die Maske eines Kulturstaates brauchte, weil es ein solcher war, sind heute unbeachtet und vergessen. Die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums hat ein neues Schriftenverzeichnis der von ihr veröffentlichten Werke herausgegeben. Den Mitgliedern steht der Bezug dieser Schriften zu ermäßigtem Preise zu. Bestellungen nimmt der Verlag I. Kaufsmann, Frankfurt a. M., Schillerstrahe 19, der den gesamten Vertrieb der Schriften der Gesellschaft ausführt, entgegen. Das Verzeichnis wird der nächsten Nunnner dieser Zeitschrift beigelegt. Ein neues Rahbirrerseminar in New Aork. Am 4. Oktober wird in New Jork ein neues R a b b i n e r s e m i n a r eröffnet, lvelches den Namen „I iddisches I n st i t u t für Religion" führen und das Ziel verfolgen wird, die Studierenden für das Rabbineramt und für öffentliche Tätigkeit vorzubereiten. Gründer des Seminars ist Rabbiner Dr. Stephen S. W i se, Präsident des Instituts ist der bekannte Reformrabbiner Emil G. H i r s ch aus Chicago. Wie es heißt, wird das neue Seminar weniger reformistisch und mehr national betont sein als die bisher existierenden Rabbiner' seminare. Dr. Stephen S. Wif-e hat eine Reihe jüdischer und nichtjüdischer Gelehrter als Lehrer für 'das neue Institut verpflichtet, so u. a. Professor Richard Gotthe-il von der Columbia-Universttät. Alleinige Anzeigen-Annahme Eudolf Messe, Anzeigen-Annahme für sämti. Zeitungen Deutschlands und des Auslands Berlin SW 19, Jerusalemer Straße 46 - 49 ✓ Breslau / Chemnitz ✓ Cöln a. Rh. / Dresden / Düsseldorf / Erjurt ✓ Frankfurt a. M. / Lalle (Saale) Lamburg / Lannover / Leipzig / Magdeburg / Mannheim ✓ München / Nürnberg / Stuttgart / Drag / Wien / Warschau / Basel / Zürich Hup Hautpflege'Körperpflege' Schönheitspflege Zur Babypflege für M’aflage >fürSporisleute' N:Branneni96.NW:Wilsnackerl5,Turm 10. Ch’bg:Käntl53, Wilmersdorfer ^/ss-NWlIn: Berg 20,Hermann 56. Thofi BerlinerM

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